Hallo,
wir haben einen O2 DSL-Vertrag MyHome L 250/40 (in Kombi mit zwei Handyverträgen). Die Leistung von 250 Mbit/s im Download wird bei weitem nicht erreicht. Laut Messreihen des Breitbandmessungs-Tools der Bundesnetzagentur kommen maximal 157 Mbit/s an. Ich habe deshalb einen Antrag auf Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG gestellt und eine anteilige Minderung in Höhe von 11,16 € geltend gemacht (per Musterformular der Verbraucherzentrale). Als Rückantwort bekam ich eine Minderung von monatlich 1,67 €. Das ist doch wohl der blanke Hohn.
Festzuhalten bleibt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf anteilige Minderung besteht. Dafür braucht es auch keinen Antrag, der suggeriert man wäre in einer Bittstellerhaltung. Der Anspruch besteht!
Wie setzen sich bitte die 1,67€ zusammen? Warum verstößt O2 mit dieser geringen Minderung gegen geltendes Recht? Wie kann ich die anteilige Minderung i.H.v. 11,16€ geltend machen?
Zur Info: Laut Vertrag stehen gewöhnlich 200 Mbit/s zur Verfügung. Selbst die werden nicht erreicht.
Vielen Dank im Voraus!
o2_Giulia, 24.08.2023, 18:28: Beiträge zum gleichen Thema zusammengelegt
Hallo,
wir haben einen O2 DSL-Vertrag MyHome L 250/40 (in Kombi mit zwei Handyverträgen). Die Leistung von 250 Mbit/s im Download wird bei weitem nicht erreicht. Laut Messreihen des Breitbandmessungs-Tools der Bundesnetzagentur kommen maximal 157 Mbit/s an. Ich habe deshalb einen Antrag auf Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG gestellt und eine anteilige Minderung in Höhe von 11,16 € geltend gemacht (per Musterformular der Verbraucherzentrale). Als Rückantwort bekam ich eine Minderung von monatlich 1,67 €. Das ist doch wohl der blanke Hohn.
Festzuhalten bleibt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf anteilige Minderung besteht. Dafür braucht es auch keinen Antrag, der suggeriert man wäre in einer Bittstellerhaltung. Der Anspruch besteht!
Wie setzen sich bitte die 1,67€ zusammen? Warum verstößt O2 mit dieser geringen Minderung gegen geltendes Recht? Wie kann ich die anteilige Minderung i.H.v. 11,16€ geltend machen?
Zur Info: Laut Vertrag stehen gewöhnlich 200 Mbit/s zur Verfügung. Selbst die werden nicht erreicht.
Vielen Dank im Voraus!
o2_Giulia, 24.08.2023, 18:30: Beiträge zum gleichen Thema zusammengelegt
Hallo,
wir haben einen O2 DSL-Vertrag MyHome L 250/40 (in Kombi mit zwei Handyverträgen). Die Leistung von 250 Mbit/s im Download wird bei weitem nicht erreicht. Laut Messreihen des Breitbandmessungs-Tools der Bundesnetzagentur kommen maximal 157 Mbit/s an. Ich habe deshalb einen Antrag auf Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG gestellt und eine anteilige Minderung in Höhe von 11,16 € geltend gemacht (per Musterformular der Verbraucherzentrale). Als Rückantwort bekam ich eine Minderung von monatlich 1,67 €. Das ist doch wohl der blanke Hohn.
Festzuhalten bleibt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf anteilige Minderung besteht. Dafür braucht es auch keinen Antrag, der suggeriert man wäre in einer Bittstellerhaltung. Der Anspruch besteht!
Wie setzen sich bitte die 1,67€ zusammen? Warum verstößt O2 mit dieser geringen Minderung gegen geltendes Recht? Wie kann ich die anteilige Minderung i.H.v. 11,16€ geltend machen?
Zur Info: Laut Vertrag stehen gewöhnlich 200 Mbit/s zur Verfügung. Selbst die werden nicht erreicht.
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o2_Giulia, 24.08.2023, 18:32: Beiträge zum gleichen Thema zusammengelegt
Hallo,
wir haben einen O2 DSL-Vertrag MyHome L 250/40 (in Kombi mit zwei Handyverträgen). Die Leistung von 250 Mbit/s im Download wird bei weitem nicht erreicht. Laut Messreihen des Breitbandmessungs-Tools der Bundesnetzagentur kommen maximal 157 Mbit/s an. Ich habe deshalb einen Antrag auf Minderung nach § 57 Abs. 4 TKG gestellt und eine anteilige Minderung in Höhe von 11,16 € geltend gemacht (per Musterformular der Verbraucherzentrale). Als Rückantwort bekam ich eine Minderung von monatlich 1,67 €. Das ist doch wohl der blanke Hohn.
Festzuhalten bleibt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf anteilige Minderung besteht. Dafür braucht es auch keinen Antrag, der suggeriert man wäre in einer Bittstellerhaltung. Der Anspruch besteht!
Wie setzen sich bitte die 1,67€ zusammen? Warum verstößt O2 mit dieser geringen Minderung gegen geltendes Recht? Wie kann ich die anteilige Minderung i.H.v. 11,16€ geltend machen?
Zur Info: Laut Vertrag stehen gewöhnlich 200 Mbit/s zur Verfügung. Selbst die werden nicht erreicht.
Vielen Dank im Voraus!
PS: Da das System immer ein doppeltes Thema gemeldet hat, musste ich die Überschrift so reißerisch formulieren, damit ich endlich posten konnte.
o2_Giulia, 24.08.2023, 18:28: Beiträge zum gleichen Thema zusammengelegt
Dreifach! Wozu macht man sowas?
Minderung nach TKG viel zu gering | O₂ Community (o2online.de) .
Dreifach! Wozu macht man sowas?
das Forum war eben gestört. Ich bekam zB bei einem Beitrag einen Hinweis, das was nicht stimmt und dennoch wurde eben der Beitrag veröffentlicht.
Minderung nach TKG viel zu gering | O₂ Community (o2online.de) -
PS: Da das System immer ein doppeltes Thema gemeldet hat, musste ich die Überschrift so reißerisch formulieren, damit ich endlich posten konnte.
Nun hast du es leider 5 x veröffentlich. Es gab eine Störung im Forum.
Der hat einfach mal so gleich sogar 4 Posts aufgemacht.. sorry, erwartet man ernsthaft Hilfe, nach so einem Gespamme?
Edit: na gut, wenn das der Fall ist, würde es das erklären. Ich bin jetzt seit 2 Stunden hier online und hatte nichts bemerkt.
Du hast gelesen, was ich geschrieben habe? Es war dem TE sicher nicht ersichtlich, dass der Beitrag online ging, weil es eine Störung gab.
Schau
PS: Da das System immer ein doppeltes Thema gemeldet hat, musste ich die Überschrift so reißerisch formulieren, damit ich endlich posten konnte.
Der Beitrag der Bundesnetzagentur ist sicherlich ganz hilfreich.
Über die Verbraucherzentrale kannst du auch eine zu erwartende Minderung berechnen:
https://www.verbraucherzentrale.de/digitale-welt/internetbandbreite-unterschritten-minderung-berechnen-und-einfordern-73936
Eine Minderung von 11,16€ scheint aus den Erläuterungen heraus erst einmal übertrieben. Es müssen ja noch Leistungen wie Telefonie und co aus dem Preis heraus gerechnet werden. Dann muss noch zwischen Abweichungen beim Upload und Abweichungen beim Download unterschieden werden. Der Unterschied zwischen 200MBit/s und 157MBit/s ist ja auch noch “überschaubar”
Im weiteren liegt der Preisunterschied zwischen dem MyHome L und dem MyHome M (dessen Geschwindigkeit vollstens erreicht werden würde) bei 5€ monatlich. Entsprechend dürfte es darüber hinaus nicht gehen
Aber auch zwischen 5€ und 1,67€ liegt eine gewisse Differenz. Die 11,16€ werden vom Musterformular berechnet und entsprechen der Minderleistung von 37,2% im Download. Wenn halt zumindest eine Erläuterung zur Minderung kommen würde aber man erfährt einfach nichts zur Berechnung.
Moin,
was wird denn für ein Router verwendet?
Aber auch zwischen 5€ und 1,67€ liegt eine gewisse Differenz. Die 11,16€ werden vom Musterformular berechnet und entsprechen der Minderleistung von 37,2% im Download. Wenn halt zumindest eine Erläuterung zur Minderung kommen würde aber man erfährt einfach nichts zur Berechnung.
Da gebe ich dir Recht. Der Berechnungsweg sollte verständlich sein.
Nur die 11,16€ scheinen deutlich zu hoch, da der Anspruch durch die Existenz des M-Tarifes nicht höher als 5€ sein dürfte.
Hallo @oscar0307,
vielen Dank für deine interessante Anfrage. Ich habe deine Beiträge der besseren Übersicht halber einmal zusammengelegt.
Super, dass du das doch etwas aufwändige Meßprotokoll der BNetzA durchgeführt hast. Alle Anträge auf Minderung werden anhand gesetzlicher Vorgaben geprüft und entschieden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach allen Leistungskomponenten. Eine geringere Datengeschwindigkeit führt nicht zu einer entsprechenden prozentualen Minderung der Grundgebühr. Das Verhältnis der Einzel-Leistungen, wie z.B. der eigentliche Anschluss, Flatrates oder auch das Datenvolumen werden auch berücksichtigt.
Gerne lasse ich die Berechnung noch einmal überprüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dir dann auch schriftlich mitgeteilt.
Ich kann verstehen, dass du von dieser doch sehr niedrigen Bandbreite enttäuscht bist. Ich habe mir daher auch einmal deinen Anschluss angeschaut. Hier wurde ein SVDSL-Profil mit max. 175 Mbit/s geschaltet, wie es ja auch schon in deiner Auftragsbestätigung angekündigt wurde. Damit soll bei bestimmten Anschlüssen in der Regel eine Störsicherheit gewährleistet werden.
Wenn du einverstanden bist, können wir gerne einmal für dich bei der Telekom anfragen, ob es möglich ist, auf das schnellere 250 Mbit/s-Profil zu wechseln. Gib mir dazu gerne noch einmal Bescheid, dann wissen wir nach ein paar Tagen, ob diese Möglichkeit besteht.
Viele Grüße
Giulia