Wie kann es sein, dass ich am 2,2. überwiesen habe, was auch auf der Rechnung steht, und am 3.2. eine Mahngebühr fällig wird? Das ist doch total absurd!
Wann war die Rechnung fällig? Am 2.2.? Dann reicht es nicht wenn du erst am 2. den Betrag überweist.
Hallo
willkommen in der o2 Community.
Die Rechnung im Januar 2021 war zum 29.01. fällig. Eine Überweisung am 02.02. war dann leider zu spät. Bedauere.
Grüße
Hallo
Vergleich es mal so:
Du fährst mit Deinem Auto und die Tankanzeige zeigt Dir an, dass Du noch für 50 KM Benzin im Tank hast.
Nun ist die nächste Tankstelle aber 51 Km weit weg.
Also bleibst DU 1 Km vor der Tankstelle stehen und musst nun entweder laufen und DIr den Sprit im Kanister holen ( den Du evtl. auch Kaufen musst ) oder Du schiebst - was Dir zusätzliche Arbeit bereitet.
Genauso verhält es sich mit Verträgen und deren Zahlungen:
Wenn man zu Spät drann ist, muss man halt etwas Zahlen.
( Passiert mir aber auch manchmal und ist kein Weltuntergang, oder ? )
LG
Micha
Das wäre dann wohl eine Gebühr für verspätetes zahlen. Aber da ich nicht mehr gemahnt werden musste, da ich ja schon überwiesen hatte, ist das eine komplett irreführende Handhabung der Problematik. So musste ich erst hierher kommen, um herauszufinden, was eigentlich los war. Das muss doch wirklich nicht sein.
Achja, und ein viel später angekommener Brief, der nach dem Überweisungdatum losgeschickt wurde, war ja auch komplett überflüssig. Ich verstehe o2 an dieser Stelle wirklich nicht.
Wie viel will o2 denn haben? Mahnkosten dürfen nur in der Höhe berechnet werden, in der sie tatsächlich entstanden sind, z.B. Briefporto und die Kosten für Papier und Umschlag. Wenn der Brief allerdings erkennbar erst nach dem Eingang der Zahlung bei o2 erstellt wurde, steht für mich auch das in Frage, denn der Zweck einer Mahnung - den Kunden zur Zahlung zu bewegen - wird nicht mehr erfüllt da die Zahlung ja schon eingegangen war und man auch voraussetzen kann, dass o2 davon Kenntnis hatte. Wenn o2 trotzdem Briefe schicken möchte, sollen sie das auf eigene Kosten tun.
Unabhängig von Mahnkosten kann o2 Verzugszinsen berechnen, dafür das du einige Tage zu spät gezahlt hast. Sagen wir mal, du warst mit 35 EUR vom 29.01.21 bis 03.02.21, also 5 Tage in Verzug, dann ergibt das Verzugszinsen von 0,02 EUR.
Ich würde empfehlen, o2 die Zahlung der zweifelsohne berechtigten Verzugszinsen anzubieten. Über die Zusammensetzung weiterer Forderungen darf o2 gern detailliert Auskunft geben. Ich denke nicht, dass derartige Forderungen gerichtsfest sind. Pauschalen werden von den Gerichten regelmäßig als unverhältnismäßig abgewiesen, das sollte man auch im Hause Telefónica wissen. Wenn o2 trotzdem Mahngebühren einklagen will: Nur zu!
Hi
herzlich wilkommen in unserer Community
Wenn du eine Überweisung tätigst, ist der Betrag erst binnen 24 Stunden bei uns, was nicht taggleich der Überweisung sein muss.
Welches Eingangsdatum der Zahlung steht denn auf deiner Rechnung?
Liebe Grüße
Larissa
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