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Inkasso trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme/Vertragskündigung

  • November 20, 2025
  • 14 Antworten
  • 165 Aufrufe

Hallo O2-Team,

 

ich bin mittlerweile sehr gefrustet. Bei uns hat sich im Juli 2025 kurzfristig ein Umzug für Mitte August ergeben. Leider gab es an der neuen Adresse nicht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag mitzunehmen, da ein Anschluss von O2 dort nicht möglich war. Daher machte ich vom meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da der Vertrag eigentlich noch bis April 2026 gelaufen wäre und wir aber bereits Mitte August umgezogen sind. Also habe ich am 21.07.2025 per App eine Kündigung eingereicht, am 31.07.25 nochmals per Mail. Da ich dann immer noch nichts gehört hatte (außer der lapidaren Eingangsbestätigung), habe ich am 27.08.25 (inkl. der Meldebescheinigung für den Umzug) nochmals eine Kündigung via App veranlasst. Laut Telekommunikationsgesetz (hierbei handelt es sich um ein GESETZ) gibt es in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Mein Vertrag hätte hier also am 31.08.2025 enden müssen, da ich ja schon rechtzeitig im Juli gekündigt hatte. Nachdem ich Anfang Oktober immer noch keine Info erhalten hatte und mein Vertrag immer noch aktiv war, hatte ich mich entschlossen, mir mein Geld zurückzuholen, um den Vorgang etwas zu beschleunigen und später meinem Geld nicht hinterherlaufen zu müssen. Prompt kam eine Zahlungsaufforderung. Ich schilderte meinen Vorgang nochmals per Mail - wieder kam keine Reaktion, nur die Drohung, dass mein Anschluss abgeschaltet werden würde (JA - Ich bitte darum!) und weitere Zahlungsaufforderungen. Dann rief ich bei der O2 Hotline an - keiner konnte oder wollte mir weiterhelfen. Ich schilderte meinen Vorgang, kam aber auf kein Ergebnis und wurde immer wieder an andere Stellen verwiesen (Kundenservice-Rechnungswesen-Kundenservice...). Daraufhin riet mir ein Mitarbeiter der Hotline, dass ich einen Brief per Einschreiben schicken sollte und ich darauf mit Sicherheit eine Antwort erhalten würde. Gesagt, getan. Wieder meldete sich niemand, stattdessen erhielt ich nun ein anwaltliches Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung. Und der Witz bei der Geschichte: Die bei der Anwaltskanzlei können einem auch nicht weiterhelfen. Ehrlich gesagt, bin ich auf 180. Ist es denn so schwer, einem Kunden weiterzuhelfen? Sollte hierfür nicht die Hotline zuständig sein??? Wieso erhält man nirgends eine Antwort auf seine Frage - egal über welchen Kanal?? In meinem Einschreiben habe ich sogar eingeräumt, dass hierbei auch meinerseits ein Fehler passiert ist, was die Leistungszeiträume betrifft - dieses Geld habe ich auch nachträglich wieder überwiesen. Aber was den Rest betrifft (Mahngebühren, Restbetrag über den Leistungszeitraum nach dem 31.08.2025 etc.), sehe ich ehrlich gesagt aus Prinzip nicht ein, das zu überweisen. Denn hätte sich irgendwer irgendwann mal meinem Anliegen angenommen oder einfach nur meine Kündigung bearbeitet, wären wir nun gar nicht erst soweit. 

Ich warte hier dringend auf eine Lösung, das kann doch nicht so schwer sein!!!

 

Lösung von o2_Solveig

Hallo ​@Tamara O. ,
warum dich die Bestätigungen nicht erreicht haben, kann ich nicht sagen. 
Es ist kein Postrückläufer bei uns im System vermerkt. 
Das Problem ist, dass du das Geld einfach so zurück geholt hast, ohne dass davon unsere Mahnabteilung etwas wußte. 
Hättest du dich dort gemeldet und bescheid gegeben, hätte man das im System vermerkt. 
Da der Fall jetzt an das Inkasso-Institut abgegeben ist, darf ich von hier aus nichts mehr tun. 
In dem Fall kannst du es leider nur nochmal, am besten schriftlich und mit Nachweis versuchen zu klären. 
Gruß, Solveig 

14 Antworten

The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2025

@Tamara O. 

Willkommen in der Community 😊 … auch wenn der Anlass unschön ist. 

Hattest du bei deinem Umzug im Vorfeld einen Umzugsauftrag bei o2 gemacht ?

Und was sagt die Verfügbarkeitsprüfung an der neuen Anschrift: 

https://www.o2online.de/e-shop/internet-festnetz


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2025

@The_Voice_70 

Einen Umzugsauftrag wollte ich machen, allerdings kam bei der Verfügbarkeitsprüfung dann das Ergebnis, dass meine Leistungen (bzw. scheinbar sogar O2 allgemein) dort nicht angeboten werden. Daher die Kündigung, ich hätte meinen Vertrag schon gerne mitgenommen, da er im Vergleich zu den meisten anderen Verträgen sehr günstig war und ich bis jetzt immer zufrieden war.


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2025

@Tamara O. 

Ich verstehe genau was du machen wolltest. 😉

Wird auf der neuen Anschrift gar nichts angeboten ? 

Kabel ? Homespot ? 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • November 20, 2025

Hallo ​@Tamara O. ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Hier gab es leider einige Mißverständnisse. 
Deine Kündigung ist Ende Juli bei uns eingegangen und wurde auch bearbeitet. 
Sie wurde zunächst fristgemäß zum Ende der Laufzeit in 2026 eingetragen. 
Am 29.07.2025 haben wir dir dann ein Schreiben zugesandt, in dem wir dir die fristgemäße Kündigung bestätigt haben und eine Kopie der Anmeldebescheinigung von deiner örtlichen Behörde angefordert haben. 
Hierauf erfolgte zunächst keine Reaktion. 
Am 27.08.2025 hast du uns dann das entsprechende Dokument zukommen lassen.
Hierauf hin haben wir das Kündigungsdatum dann auf den 22.09.2025 vorverlegt. 
Und dir auch dies im September bestätigt. 
Der Vertrag ist also bereits beendet. 
Was natürlich sein kann ist, dass dich die Schreiben nicht erreichten, weil du deine neue Adresse nicht bei uns im System hinterlegt hast ?
Auch die Kündigungsbestätigung, die wir dir aufgrund deiner Reklamtion erneut zugesandt haben, ist an die Adresse gegangen, die bei uns im System als Kontaktadresse hinterlegt ist. 
Unsere Rechnungen werden immer für einen zurückliegenden Zeitraum erstellt. 
Hier ist noch etwas für den Monat Oktober offen. 
Eine Abgabe an ein Inkasso Institut kann ich nicht sehen.
Hast du hier schon Post bekommen ? 
Gruß, Solveig 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2025

@The_Voice_70 nein, soweit ich sehen konnte nicht. Wobei das ja egal wäre, es muss ja dieselbe Leistung geboten werden können. So zumindest mein Stand.


Bollermann
Legende
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  • November 20, 2025

Dass du bei  nicht verfügbarer Leistung am neuen Wohnort außerordentlich kündigen kannst, ist korrekt. Allerdings musst du den Nachweis der Ummeldung in Form der Ummeldebestätigung erbringen. Dann gilt 1 Monat Kündigungsfrist.


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • November 20, 2025

@Tamara O. 

Ne. 😉

Ich erkläre es mal: 

Ziehst du um und hast als Beispiel DSL und am neuen Wohnort ist kein DSL verfügbar sondern nur Kabel dann ist es möglich einen Technologiewechsel anzuschieben beim Umzug. 

Ein Vermieter muss eine Technologie zur Verfügung stellen. Ist zum Beispiel keine TAE für DSL vorhanden und sattdessen eine Kabeldose dann reicht das aus. 

Der Stein ist jetzt ins Rollen gekommen weil du dir das Geld zurückgeholt hattest. Damit löst du irgendwann die Stufen aus die über Mahnung bis Inkasso rollen. Besser ist es immer zunächst zu zahlen und dann Rückforderungen zu machen. 

Hast du mal geschaut was da jetzt auf der neuen Anschrift verfügbar ist ? 

Ich frage da nur nach weil du eigentlich den Vertrag ja mitnehmen wolltest … 

@Bollermann 

Auch richtig … ich bin es nur mal andersherum angegangen 😉


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2025

@o2_Solveig mich haben keinerlei Kündigungsbestätigungen erreicht, sonst wäre es ja gar nicht soweit gekommen. Und ich habe ja bis einschließlich 23.08.25 an der alten Adresse gewohnt, wäre mir also was geschickt worden, so hätte ich das definitiv erhalten. Es ist zwar noch meine alte Adresse hinterlegt, allerdings habe ich eine Post-Weiterleitung an meine neue Adresse und die Zahlungsaufforderungen haben mich ja seltsamerweise auch erreicht. Das kann also nicht der Grund hierfür sein. Finde ich schon komisch, dass angeblich 2x Kündigungsbestätigungen geschickt werden, und mich ausgerechnet diese nicht erreichen und sämtliche Zahlungsaufforderungen schon. Warum macht man das im Zweifelsfall nicht zusätzlich auch noch per Mail? Hier hatte ich ja auch eine Info per Mail vom Mahnwesen bekommen.

Auf welchem Weg soll ich die Kündigungsbestätigung für den 22.09.2025 denn erhalten haben? Und die Kündigung wurde vielleicht rückwirkend für den 22.09.25 festgelegt, dies war aber Anfang Oktober noch nicht der Fall (hier hieß es noch April 2026), da ich in der App nachgeschaut hatte, bevor ich mein Geld zurückgeholt habe. Ich hol das Geld ja nicht ohne Grund zurück. Wirklich bearbeitet wurde meine Kündigung erst, als ich mein Geld zurückbuchen hab lassen. Die Meldebescheinigung für den Umzug konnte ich im Juli noch nicht schicken, da ich hier noch keine hatte, da der Umzug erst im August stattgefunden hatte. Nichts desto trotz lag meinerseits bereits eine Kündigung im Juli vor, daher bestehe ich auch darauf, dass mein Vertragsende der 31.08.2025 ist. Mir ist mittlerweile bekannt, dass die Rechnungen für einen zurückliegenden Zeitraum erstellt werden. Diesen Fehler meinerseits habe ich auch eingeräumt und den Betrag für diesen Zeitraum bis Ende August überwiesen. Nichts desto trotz sehe ich nicht ein, den (Leistungs-)Zeitraum nach dem 31.08.2025 zu bezahlen, da ich meine Kündigung rechtzeitig eingereicht habe und die Meldebescheinigung nachgereicht hatte, als ich diese vorliegen hatte (relevant ist hier aber der Eingang der Kündigung selbst). Auch sehe ich nicht ein, Mahngebühren sowie die Rücklastschriftgebühren zu bezahlen, da man diese umgehen hätte können, wenn sich einfach mal jemand mit meiner Kündigung befasst hätte, was einfach nicht der Fall war. Und ja, ich habe hier ein Schreiben von der “Recht + Inkasso”-Abteilung von O2 sowie ein Schreiben von den Anwälten “Bissel+Partner”.

Also sorry, das ist jetzt keine Unterstellung an Sie persönlich, aber irgendwas ist hier ordentlich schief gelaufen bei der Bearbeitung meiner Kündigung. Wie gesagt, wenn ich irgendwas in Form einer Kündigungsbestätigung bekommen hätte, dann wäre ich ja zufrieden gewesen. Aber genau das war eben ganz einfach nicht der Fall. Ich bitte hierfür um eine schnelle, kundenorientierte Lösung, um das gerichtliche Mahnverfahren abzuwenden. Wie gesagt, habe ich die Rechnung für den Leistungszeitraum 18.07.25 - 17.08.25 wieder komplett zurück überwiesen und für die Rechnung die den den Leistungszeitraum 18.08.25 - 17.09.25 betrifft, habe ich den Rechnungsbetrag durch 31 (Tage) geteilt und mit 14 (Resttage für den Monat August) multipliziert. Hieraus ergibt sich dann ein anteiliger Restbetrag in Höhe von 13,70 €, den ich ebenfalls mit überwiesen habe. Da meine Kündigung ab dem 01.09.2025 rechtsgültig ist, gibt es hier meines Erachtens keine offenen Forderungen mehr (siehe §61 Telekommunikationsgesetz).

Vielen Dank.

Tamara


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • November 20, 2025

@Tamara O. 

Die Kündigungsfrist bei Sonderkündigungsrecht beginnt mit Datum des Umzuges.

 

"Und ich habe ja bis einschließlich 23.08.25 an der alten Adresse gewohnt"....

 

Umgemeldet am 23.8.25  o2 hat die Kündigung mit 1 Monat Kündigungsfrist zum 22.9.25 bestätigt. 

 

Das ist so korrekt! 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 20, 2025

@Bollermann 

Meiner Meinung nach eben nicht. Auszug aus §60 TKG

“Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.

Und auch die Verbraucherzentrale sagt: “Wenn Sie früh genug Bescheid wissen, können Sie mit dieser Frist sogar zum Zeitpunkt des Auszuges kündigen.”

Und da ich am 21.07.2025 zum Ende des darauffolgenden Monats gekündigt habe (Meldebescheinigung wurde logischerweise nachgereicht, da erst mit Ummeldung vorhanden), sollte dies doch meiner Meinung nach durchgehen?

Oder ist der Gesetzesauszug nur eine “Richtlinie” und die O2-Klauseln werden höher eingestuft als das Gesetz? So kommt es mir nämlich vor - aus dem Gesetzesauszug kann ich nirgends rauslesen, dass dieser Nachweis nicht nachgereicht werden kann. Sonst macht dieses Gesetz und die Aussage der Verbraucherzentrale ja auch keinen Sinn, weil man die Meldebescheinigung immer erst nach dem Umzug erhält. 


Klaus_VoIP
Legende
  • November 21, 2025

Das mag Auslegungssache sein. DIe Meldebescheinigung ist eben der einzig sichere Nachweis für den Umzug. Kümmert man sich rechtzeitig um die Ummeldung kann man auch früher kündigen. Hängt eigentlich alles nur von der Vermieterbescheinigung ab. 

Es steht Dir frei die Verbraucherzentrale wegen Deiner Situation und deren Aussage anzusprechen. 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • Lösung
  • November 21, 2025

Hallo ​@Tamara O. ,
warum dich die Bestätigungen nicht erreicht haben, kann ich nicht sagen. 
Es ist kein Postrückläufer bei uns im System vermerkt. 
Das Problem ist, dass du das Geld einfach so zurück geholt hast, ohne dass davon unsere Mahnabteilung etwas wußte. 
Hättest du dich dort gemeldet und bescheid gegeben, hätte man das im System vermerkt. 
Da der Fall jetzt an das Inkasso-Institut abgegeben ist, darf ich von hier aus nichts mehr tun. 
In dem Fall kannst du es leider nur nochmal, am besten schriftlich und mit Nachweis versuchen zu klären. 
Gruß, Solveig 


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 25, 2025

@Klaus_VoIP 

Das stimmt, die Meldebescheinigung ist der einzig sichere Nachweis. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum man das darauf vermerkte Datum des Umzugs nicht als solchen Nachweis sehen oder annehmen kann, wenn es so offensichtlich ist? Das widerspricht sich doch oder meinst nicht? Ich würde es ja einsehen, wenn ein anderes Datum zum Umzug vermerkt ist, aber das ist es nicht!

@o2_Solveig 

Ich habe mehrmals angerufen und den Fall geschildert. Keiner fühlte sich angesprochen. Ich wurde vom Rechnungswesen zum Kundenservice und wieder zurück zum Rechnungswesen bzw. Mahnabteilung geschickt, ich habe Mails geschrieben usw. Bis mir der nächste Herr in der Leitung riet, ich solle ein Einschreiben schicken, weil ich hierauf mit Sicherheit eine Rückmeldung bekommen würde, was ich auch gemacht habe. Und was kam zurück?! Nichts! Die Weitergabe ans Inkassounternehmen, ohne dass sich jemand einen Dreck um irgendwas geschert hat. Ich kam mir vor, als wäre ich auf der Suche nach dem Passierschein A38. Bei O2 ist man wirklich verloren als Kunde. Erst nichts bearbeiten, dann fleißig Mahnungen schicken, ohne sich dem Problem zu widmen und den Kunden am langen Arm verhungern lassen. Tolle Masche die man hier abzieht. Ich mein, was hätte ich sonst noch tun sollen?! Ich bin mir sicher, selbst wenn ich vorher angerufen hätte, wäre es dasselbe Spiel gewesen, weil die Hintergründe niemanden interessiert hätten. Sonst hätte es ja auch geholfen, dass ich mehrmals angerufen habe, als die ersten Mahnungen rausgingen. Aber wahrscheinlich ist das auch nicht vermerkt. Nur die angeblichen Bestätigungen zur Kündigung, die ich nicht bekommen habe und die Zahlungsaufforderungen.
Und ja, das mit dem Schriftlichen Teil habe ich sowohl per Mail als auch als Einschreiben probiert. Einschreiben ist angekommen, die Mail auch, passiert ist trotzdem nichts. 
Hier meine Frage: WAS SOLL ICH NOCH TUN, WENN O2 SICH TOT STELLT UND SÄMTLICHE VERSUCHE MEINERSEITS, DEN SACHVERHALT ZU KLÄREN IGNORIERT??? WAS?! 

Ich wüsste nicht, wie ich es noch angehen sollte. Es würde vielleicht auch helfen, kompetentes Personal in der Telefonzentrale einzustellen, die nicht nur zur Deko am Telefon sitzen und dem Kunden auch tatsächlich weiterhelfen können, wenn er ein Anliegen hat, statt alles auf den nächsten inkompetenten Mitarbeiter abzuwälzen, der einem dann auch nicht weiterhelfen kann oder möchte. 

Sehr, sehr traurig, vor allem wenn man bedenkt, dass ich 13 Jahre lang Kunde bei euch gewesen bin, der nie Probleme gemacht hat und es hier keinerlei Entgegenkommen gibt. Allein für die Zeit, die ich hierfür bereits investiert habe (Telefonate, Mails etc.), wäre ein Entgegenkommen angebracht. Aber gut, ich weiß zu welchem Mobilfunk-/Internetanbieter ich in Zukunft nicht mehr gehen werde. 
Anbei noch Screenshots, soweit ich zurückgehen konnte in meiner Anruferliste. Nicht dass noch in Frage gestellt wird, ob ich überhaupt je angerufen habe.

 

 

 


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • December 3, 2025

Hallo ​@Tamara O. ,
ich bin etwas ratlos. 
Dein Kundenkonto bei uns ist ausgeglichen. 
Der Vertrag ist beendet. 
Und ich sehe nach wie vor keinen Hinweis auf ein Inkasso-Institut. 
Hat sich die Inkasso-Abgabe eventuell inzwischen erledigt ? 
Hast du hier noch etwas gehört ? 
Gruß, Solveig