Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Hallo zusammen, 

mir ist heute bei Erhalt der Online-Rechnung aufgefallen, dass der Betrag höher ist als das letzte Mal, als ich nachgeschaut hatte: um genau 1,50€ und das, so stelle ich fest, seit nun vier Monaten.

Die Ursache war schnell gefunden: Grundgebühr Papierrechnung

Die Versandart Rechnung steht auf Online-Rechnung.

Wie kann ich vermeiden, dass zukünftig dieser zwar gering, aber unzulässige Betrag erhoben wird?

Und, sollte ich mit dem Verzug ähnlich umgehen, wie O2 es machen würde? (Inkasso, Mahnbescheid)? 

Einfach mal nett reklamieren und auf das Portal mit “Online-Rechnung” verweisen!?

Die Rechnungsart spinnt leider etwas rum und bei mir kommt auch die “Online-Rechnung” per Post. Allerdings ohne Gebühr, da Privatkunde. Eine Gebühr wäre bei mir nicht rechtmäßig. 


Hallo zusammen, 

mir ist heute bei Erhalt der Online-Rechnung aufgefallen, dass der Betrag höher ist als das letzte Mal, als ich nachgeschaut hatte: um genau 1,50€ und das, so stelle ich fest, seit nun vier Monaten.

Die Ursache war schnell gefunden: Grundgebühr Papierrechnung

Die Versandart Rechnung steht auf Online-Rechnung.

Wie kann ich vermeiden, dass zukünftig dieser zwar gering, aber unzulässige Betrag erhoben wird?

Und, sollte ich mit dem Verzug ähnlich umgehen, wie O2 es machen würde? (Inkasso, Mahnbescheid)? 

@Ben K182

hi, bitte schhau mal in diesen Beitrag.

Ich vermute, das du den EVN Kompakt aktiviert hast,

dieser wird bei EVN als Papierzusendung mit 1,50€ berechnet.

Da es diese Gebühr aber nicht in der Preisliste gibt,

und du deine Zusendung auf online stehen hast,

solltest du eine Reklamation machen.

Auch der normale Rechnungsversand als Papierzusendung ist

für Privatkunden kostenlos.

mfg

 

o2_Anna schrieb:

…...

Bei dem EVN gibt es zwei Versionen. Einmal den EVN Kompakt, hier werden nur die kostenpflichtigen Verbindungen dargestellt.

Oder EVN Komfort per Papierrechnung für 1,50 € monatlich, hier werden weiterhin alle Verbindungen dargestellt. ( nur außerhalb der Flat.) 

 


Hallo @Ben K182,

 

:blue_heart: -lich willkommen in unserer Community:slight_smile: Schön zu sehen, dass dir so schnell geantwortet. wurde. Danke @fritz04 und @Klaus_VoIP ^^

Hat dir der von fritz04 verlinkte Thread helfen können? Wie ist jetzt der Stand der Dinge? Lag es an den EVN-Einstellungen?

 

Gruß, Marco


Nein. 

 

Der ecare funktioniert nicht. Die Daten werden nicht angezeigt. Bei 'Tarif anzeigen' erhalte ich die gleiche Seite wie zuvor.

Änderung an der zur Wahl stehenden EVN Optionen habe ich in der Vergangenheit nicht vorgenommen. 

 

Sie erhalten in den kommenden Tagen meine fristgerechte Kündigung. Und ich werde die Bundesnetzagentur informieren.

Kunden helfen Kunden? Danke. 


Nachtrag:

Rechnungseinstellungen

Einzelverbindungsnachweis

Ändern

   Es wird kein Einzelverbindungsnachweis erstellt.

Versandart

Versand erfolgt Per Online Rechnung

Für was bezahle ich bitte? 


Was soll die BNetzA machen?

Reklamiere die Rechnung schriftlich wie vorgesehen und du bekommst den Betrag bestimmt wider gutgeschrieben. Ob du deswegen kündigen willst ist natürlich deine Entscheidung.


Nein. 

 

Der ecare funktioniert nicht. Die Daten werden nicht angezeigt. Bei 'Tarif anzeigen' erhalte ich die gleiche Seite wie zuvor.

Änderung an der zur Wahl stehenden EVN Optionen habe ich in der Vergangenheit nicht vorgenommen. 

 

Sie erhalten in den kommenden Tagen meine fristgerechte Kündigung. Und ich werde die Bundesnetzagentur informieren.

Kunden helfen Kunden? Danke. 

@Ben K182 

hi, hast du die Rechnung wie vorgesehen innerhalb von 8 Wochen reklamiert?

 

Der ecare funktioniert nicht. Die Daten werden nicht angezeigt. Bei 'Tarif anzeigen' erhalte ich die gleiche Seite wie zuvor.

Mir ist nicht ganz klar, was dir da angezeigt wird?

Nutzt du die Rufnummer als Benutzernamen zum einloggen?

 

Vielleicht solltest du dich an den Kundenservice wenden,

hier im Kunden-helfen-Kunden Forum unterstützen die O2 Moderatoren durchaus.

Aber es dauert 7-14 Tage und bei Nachfragen verzögert sich die Antwort.

 

 


Was soll die BNetzA machen?

Reklamiere die Rechnung schriftlich wie vorgesehen und du bekommst den Betrag bestimmt wider gutgeschrieben. Ob du deswegen kündigen willst ist natürlich deine Entscheidung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html

 


Was soll die BNetzA machen?

Reklamiere die Rechnung schriftlich wie vorgesehen und du bekommst den Betrag bestimmt wider gutgeschrieben. Ob du deswegen kündigen willst ist natürlich deine Entscheidung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html

 

Mach was du denkst. Schade das du es nicht schaffst eine Rechnung zu reklamieren aber dann andere Kanäle nutzt und andere Leute beschäftigst die Dir bei deinem Anliegen nicht helfen können.

Gruß


@Sandroschubert Einspruch kann ich für zwei mal 1,50€ erheben. Ein Einschreiben (notwendig) kostet 3,35€. Offen, ob ich den widersprochenen Betrag zurückerhalten.

Die Kommunikationsmöglichkeiten mit o2 sind stark eingeschränkt. Zurzeit kann man telefonisch oder per Chat direkt seine Belange vorbringen. Ich habe mit beidem schlechte Erfahrungen gemacht.

Die Notwendigkeit einer Ordnungsbehörde für die Privatwirtschaft widerstrebt mir, dennoch ist es wichtig eine facettenreiche Übersicht aller Konflikte mit Dienstleistern dort vorzubringen, sodass Politik (Gesetzgeber) regulierend arbeiten können.

Den Rechnungen wurden von mir fristgerecht, schriftlich per Einschreiben widersprochen.
 


Was soll die BNetzA machen?

Reklamiere die Rechnung schriftlich wie vorgesehen und du bekommst den Betrag bestimmt wider gutgeschrieben. Ob du deswegen kündigen willst ist natürlich deine Entscheidung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html

 

Ja, aber es geht bei dir um ein rein vertragliches Problem (vermutlich aufgrund eines Abrechnungsfehlers). Dafür ist die BNetzA nicht zuständig.


Was soll die BNetzA machen?

Reklamiere die Rechnung schriftlich wie vorgesehen und du bekommst den Betrag bestimmt wider gutgeschrieben. Ob du deswegen kündigen willst ist natürlich deine Entscheidung.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html

 

Ja, aber es geht bei dir um ein vertragliches Problem. Dafür ist die BNetzA nicht zuständig.

Punkt 3 → “Rechnungsfragen und Einzelverbindungsnachweis”

Ist das nicht das konkrete Problem?


Nein. Wenn o2 auf deine Reklamation nicht reagiert, das Problem nicht anerkennt, oder keine Lösung anbietet, dann könntest du dich ggf. an die BNetzA wenden. Dort wird dann geprüft ob und inwiefern entsprechend dem Sachverhalt eine Unterstützung möglich ist.

Da du noch gar keine Antwort auf deine Reklamation bekommen hast, wird die BNetzA nur auf den Anbieter verweisen können, die Anfrage kannst du dir also erstmal sparen.


Hallo @Ben K182,

 

am 28.10.2021 wurde über unser Portal die Rechnung erst auf Papierrechnung und ein paar Sekunden später auf Onlinerechnung umgestellt. Dabei kam es leider zu dem Fehler, dass die in Buchung befindende Berechnung vom System nicht gelöscht wurde. :astonished: Ich habe die monatliche Gebühr jetzt entfernt und werde dir die Kosten als Guthabenbuchung erstatten. :slight_smile: Entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten.

 

Gruß, Marco


Deine Antwort