Hallo liebes Forum,
mit O² habe ich Diskussion schon jetzt seit Monaten geführt, vielleicht können Leidensgenossen mir besser weiterhelfen

Der Vertrag hatte eine monatliche Grundgebühr von 24,90€ (24 Monate Mindestlaufzeit, dafür 24,90 statt 29,90 monatliche Kosten). Jetzt wurden mir aber 2 x 29,90€ also fast 60€ in Rechnung gestellt. Laut O² weil "Rabatte bei der Berechnung der Restlaufzeit nicht berücksichtigt werden" und es sich ja um ein Aktionsangebot handelt. Sie gehen also davon aus, dass sie die normale Grundgebühr in Rechnung stellen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die tatsächlich mehr Geld für die Kündigung als für das Weiterbestehen des Vertrages von mir kriegen können (vor allem ohne darauf hinzuweisen). O² kann durch die Vertragsaufhebung ja kaum ein größerer Schaden entstanden sein, als der ganze Vertrag wert ist. O² bezieht sich auf ihre AGB. Genau da liegt aber der Hund begraben, denn meines Erachtens bestäigen die AGB meine Aussage, dass O² nur 2 x 24,90€ zustehen:
"Sofern Telefonica Germany das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, der vom Kunden zu vertreten ist, fristlos kündigt, steht dem Telefonica Germany ein Anspruch auf pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der monaltichen Grundpreise (insbesondere monatliche Grundgebühren, Flatrate-Preise) zu, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wären."
Kann mir jemand erklären, wie bei dem Wortlaut die These aufkommt, O² stände mehr als "das, was bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu zahlen gewesen wäre" also 24,90€? Ich kann doch nicht die einzige mit Restlaufzeitberechnung sein. Gibt es hier noch jemanden mit dem Fall?