Liebe O2-Kundenbetreuung,
nach unzähligen Telefonaten und auch mehreren Briefen per Post, weiß ich nicht mehr weiter. Auf meine Briefe reagiert ihr nicht, und am Telefon komme ich auch nicht weitern. Daher hoffe ich nun darauf, dass ein kompetenter O2 Mitarbeiter dies liest, und mir weiterhelfen kann. Es geht um folgenden Sachverhalt:
- Ich bin Anfang April umgezogen. Meinen DSL-Vertrag habe ich deswegen gekündigt (Sonderkündigungsrecht). Die Kündigung ist euch am 20.04.2020 postalisch zugegangen.
- Die Wirksamkeit der Kündigung habt Ihr mir am 29.04.2020 postalisch bestätigt.
- Den DSL-Router habe ich zurückgeschickt. Dies habt ihr mir ebenfalls bestätigt.
- Trotz bestätigter Kündigung habt ihr mir zwei Wochen später, am 07.05.2020 den Anschluss an meine neue Adresse (in 63579 Freigericht) geschaltet. Dies habe ich mehrfach telefonisch beanstandet, weil ich dies gar nicht wollte. Eure Mitarbeiter haben allerdings darauf verwiesen, dass die Kündigung rechtskräftig ist und dies kein Problem darstellt, da es sich um einen Fehler handelt bzw. die internen Prozesse durcheinander gekommen sind. Was zählen würde wäre die schriftlich bestätigte Kündigung.
- Am 04.06. habt ihr mir dann eine Rechnung über 61,48€ geschickt. Mir ist bewusst, dass ich aufgrund des Umzugs noch 3 weitere Monate die Grundgebühr bezahlen muss. Was mich an der Rechnung stört sind allerdings die Gebühren für den Umzug an meine neue Adresse, die ich gar nicht beauftragt habe (die Kündigung habt ihr mir bereits Ende April bestätigt).
- Gegen die Rechnung habe ich am selben Tag noch per Post Widerspruch eingelegt und die oben genannte Situation geschildert, mit der Bitte um Klärung.
- Statt einer Erklärung habe ich gestern Post von euch erhalten (datiert auf den 10.06.). Darin bestätigt ihr mir die Kündigung nochmal, aber dieses mal zum 22.Juni. Was soll das? Auf der fehlerhaften Rechnung steht unter “Informationen zu Ihrem Vertrag” eindeutig “Kündigungseingang am 20.04.2020”.
- Heute bekomme ich eine E-Mail aus eurer Mahnungsabteilung, dass ich die offene Rechnung bezahlen muss. Was ist mit meinem Einspruch? Wieso geht ihr auf meinen Widerspruch nicht ein, sondern fordert weiter den offenen Betrag ein, noch bevor der Sachverhalt geklärt werden konnte?
Ich bitte um eine kompetente Klärung des Sachverhalts und eine möglichst schnelle Rückmeldung (die Mahnung soll ich ja angeblich in 3 Tagen bezahlen)
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bauer