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Forderung über Router, der nie bei mir eingegangen ist

  • August 15, 2025
  • 29 Antworten
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29 Antworten

o2_Senay
  • Moderatorin
  • September 5, 2025

@Revolver , vielen Dank für deine Rückmeldung und dein Engagement.

Ich verstehe absolut, dass der Schadensersatz ärgerlich ist, besonders vor dem Hintergrund der Rücksendung des aktiven Routers. Wie bereits erläutert, ergeben sich durch das Durcheinander bei den Routern derzeit einige Unklarheiten: Der Schadensersatz wird nach Rückkehr des Routers von der Logistik erstattet, direkt auf dein Bankkonto, und wir können hier leider keinen anderen Weg anbieten. Wenn der Betrag nicht beglichen wird, läuft der übliche Prozess gemäß Ankündigungen von GTO63 weiter.

Daher bitten wir dich, den offenen Gesamtbetrag zeitnah zu begleichen. Danach erfolgt die Rückerstattung gemäß dem genannten Verfahren, sobald der Router eingegangen ist. Wir arbeiten daran, den Vorgang zügig abzuschließen und hoffen, dass sich dadurch alles klärt. 😌

Vielen Dank für deine Geduld und dein Verständnis.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 5, 2025

@o2_Senay,

es reicht langsam. Der Router (Seriennummer xxx9095) wurde am 04.09.2025 mit Ihrem Retourenschein zurückgesendet. Damit ist die Forderung über 197,69 € hinfällig. Den vertraglich geschuldeten Betrag inklusive Rückbuchungs- und Mahngebühren (116,11 €) habe ich bereits überwiesen.

Trotzdem werde ich weiterhin mit Mahnungen und Sperrandrohungen konfrontiert, anstatt eine klare Klärung zu erhalten. Weder per Brief noch über den Kundendienst gab es eine eindeutige Information, dass es sich bei dem strittigen Gerät um den gemieteten Router handelt. Diese Info kam erst jetzt – nach einem Monat voller Aufwand, Kosten und psychischer Belastung.

o2 nimmt mir mit solchen unberechtigten Forderungen faktisch das Geld, das ich für meine Lebenshaltung und Nahrung benötige. Das ist in keiner Weise akzeptabel.

Wenn o2 weiterhin auf der unberechtigten Forderung besteht oder erneut Sperrandrohungen ausspricht, gebe ich den gesamten Fall an einen Anwalt weiter. Alle Beweise – inkl. Retourenbeleg, Schriftverkehr und Zahlungsnachweise – liegen vor.

Ich erwarte die endgültige Bestätigung, dass die Forderung über 197,69 € ausgebucht wird.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • September 5, 2025

@o2_Senay 

noch eine Anmerkung: o2 kam in keiner Weise seiner Informationspflicht nach, mich rechtzeitig darüber zu informieren, dass es sich bei der geforderten Rücksendung um den Router handelt, für den ich monatlich Mietgebühren entrichte.

Stattdessen erhielt ich lediglich Rechnungen, in denen der Betrag als „Schadensersatzforderung“ aufgeführt war – ohne jegliche Klarstellung. Dies stellt aus meiner Sicht einen klaren Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB sowie gegen die Nachweispflicht nach § 67 TKG dar.

Halten Sie es für rechtskonform, einen Kunden mit Schadensersatzforderungen unter Druck zu setzen, obwohl es sich tatsächlich um ein gemietetes Gerät handelt, für das bereits regelmäßig Miete gezahlt wird?


o2_Senay
  • Moderatorin
  • September 5, 2025

@Revolver ich kann bzw. wir in der Community können leider keine endgültige Entscheidung zu Zahlungsforderungen treffen. Für eine klare Klärung deines Falls wende dich bitte erneut direkt an unser Mahnwesen. Dort könntest du einen möglichen Mahnstop, Zahlungsaufschub oder eine erneute Prüfung der Forderung veranlassen.

Wir bedauern die entstandene Unklarheit und ziehen deine Hinweise zur Informationspflicht sorgfältig in Betracht und leiten es an die Zuständigen weiter. 😌