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Warum O2
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Hallo,

schreibe für meine Mutter. Die hat gestern ihre Festnetz Rechnung bekommen. Da steht auf einmal bei Verbindungen und Services ein Betrag von 144 Euro. Sie hat angeblich zwei Stunden lang die Nummer 001246 angerufen. Habe das mal gegoogelt, Nummer kommt wohl aus Anguilla. Was kann meine Mutter da machen? Bekommt sie ihr Geld zurück?

Mfg

Welcher Router?


Das weiß ich leider nicht. Was hat das mit dem Router zu tun?


Das weiß ich leider nicht. Was hat das mit dem Router zu tun?

Weil wir schon Fälle hatten, wo Kunden keinen Router von o2 genutzt haben, sondern ein eigenes veraltetes Gerät ohne Sicherheitsupdates. Kriminelle haben dann die Sicherheitslücken dieses ungeeigneten Geräts ausgenutzt und die Telefonie missbraucht. 001246 ist übrigens Barbados. 


Ist auf jeden Fall der Router, der bei Vertragsasbschluss dabei war, also kein fremder Router. Was denkst du, ob sie ihr Geld zurückbekommt?


Mit der bisherigen Argumentation jedenfalls nicht. 

Eine Reklamation sollte begründet sein. Woher nimmst Du die Annahme, das der Anruf nicht stattfand? Zuerst Anrufliste von ankommenden(Ping-Call?) und ausgehenden Verbindungen prüfen.
Ist die Rufnummer vielleicht bekannt, aber die Vorwahl verstümmelt? Also z.B. 0246 …. ???
Ist die Uhrzeit plausibel? Welcher Telefon-Router?

Neben dem aktuellen Kostenproblem würde ich mir Maßnahmen für die Zukunft überlegen wie Auslandssperre.


Ich denke sie sollte erstmal klären, wie die Gespräche zustande gekommen sein könnten. Vielleicht hat jemand aus der Familie jemanden angerufen, der gerade Urlaub auf Barbados macht? Zudem kann man die Anrufliste im Router prüfen, wann und ggf. mit welcher Rufnummer/welchem Telefonapparat ggf. die Gespräche geführt worden sind. 

Wenn man absolut sicher ist, dass niemand der Zugang zum Anschluss hatte die Gespräche geführt hat, sollte Widerspruch gegen diesen Teil der Rechnung eingelegt werden. 


Habe nochmal mit meiner Mutter geschrieben. Die Nummer 1246 ist die Nummer ihrer Schwester, also ohne die 00 davor. Die wohnt aber im gleichen Dorf und war auch nicht im Urlaub.


Aha, wie vermutet verunstaltete Vorwahl. :thinking:

Dann würde ich sicherheitshalber eine schriftliche Reklamation vorbereiten mit genau der Erklärung, die Schwester als Zeugin benennen und vielleicht eine Verbindungsliste früherer Gespräche.

Nur soo bekommt Ihr das Geld zurück.


Vielen Dank. Dann sag ich ihr das mal, dass sie es so machen soll.


Vorab kann man sich auch schon zusätzlich mal an der Hotline melden. Es gab im Januar eine Störung bei der Telefonie, die dann auftrat wenn man eine Rufnummer ohne Vorwahl gewählt hat. Das hat wohl das Abrechnungssystem durcheinander gebracht. Das Fehlerbild ist in deinem Fall ja ziemlich eindeutig: Ein Ortsgespräch ohne Vorwahl wurde fälschlicherweise als Auslandsgespräch abgerechnet. Einen identischen Fall hatten wir hier schon im Forum und das Problem sollte bei o2 in der entsprechenden Abteilung bekannt sein. Ich denke das sollte sich unbürokratisch lösen lassen.


Vielleicht kann das auch ein Moderator klären. Dauert aber. Da Du Dich vermutlich nicht aus dem Kundenaccount der Mutter gemeldet hast, müsste diese sich hier melden oder Du brauchst Kundendaten + 4-stellige Kundenkennzahl. 

Alternativ und eigentlich sinnvoller die schriftliche Reklamation mit der Begründung.


Hallo @Feffi1982 

 

willkommen in der o2 Community. :slight_smile:

Tut mir leid, daß es bei der Telefonie deiner Mutter zu Schwierigkeiten gekommen ist. Ich bitte dies zu entschuldigen.

@Klaus_VoIP hat recht, bitte die Reklamation schriftlich einreichen. Die Kollegen kümmern sich um den Fehler.


Grüße


Meine Mutter hat angerufen und das Problem geschildert, und es wird bearbeitet. Reicht das oder muss sie die Reklamation noch schriftlich einreichen?


Es ist immer ein Risiko, wenn Reklamationen telefonisch erfolgen. Wer garantiert die richtige und unverfälschte Weitergabe?  Vergl. AGB “Rechnungsreklamation”.

Ich würde mir die Mühe machen und es schriftlich nachreichen und bei Bestreiten des Fehlers ein Prüfprotokoll nach TKG verlangen. Der große Vorteil - da es ein offenkundiger Abrechnungsfehler ist, kann bei Ablehnung der Reklamation eine anschließende Beschwerde bei der BNetzA erfolgen und das wäre in dem Fall sehr sehr peinlich. Telefonisch  - Pech, die 8 Wochen Frist sind dann vorbei … 

 


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