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Sehr geehrte Damen und Herren, 



leider musste ich nach einem Tarifwechsel, welchen ich telefonisch bei Ihnen beantragt habe (DSL L - - > DSL M + 6 mal 5 € Rabatt, ohne Tarifwechselgebühr), leider feststellen, dass Sie mir für diesen Monat eine Rechnung in Höhe von 143,07 € zugestellt haben.



1. ist der Rechnungsbetrag selbstverständlich bei Weitem zu hoch (86,62 € plus MwSt. für "Verbindungen und Services" ohne Inanspruchnahme derartiger Leistungen) und



2. wurde mir für diesen Monat der volle Preis für den DSL L Tarif berechnet, obwohl die Umstellen am 20. dieses Monats durchgeführt worden ist.



Ich bitte Sie den Rechnungsbetrag zu korrigieren. Falls der falsche Betrag von meinem Konto eingezogen werden sollte, werde ich eine Rücklastschrift bei meiner Bank in Auftrag geben.



Mit freundlichen Grüßen



Erik Bachmann



das hier



"(86,62 € plus MwSt. für "Verbindungen und Services" ohne Inanspruchnahme derartiger Leistungen)" hört sich nach berechtigter Tarifwechselgebühr an




Wie ich bereits geschrieben habe, würde mir telefonisch ausdrücklich gesagt, dass keine Tarifwechselgebüren berechnet werden, und ich bin auch nicht bereit entsprechende zu zahlen. 




Stand in der Bestätigungsmail was zu Wechselgebühren?




Nein, kein Wort. 




Dann warte bitte auf eine/n o2_Moderator/in, die/der das prüft und Stellung nimmt sowie ggfs. in Deinem Sinne regelt.




Das werde ich, und ich hoffe, dass das rechtzeitig geklärt wird. Wie gesagt, ich werde nicht über 100 € auslegen. 




Hay hay @ErikBachmann42,



dabei handelt es sich "Verbindungen & Services" die im Zuge von getätigten Verbindungen berechnet wurden. Da du der Archivierung von Verbindungen widersprochen hast, kann ich dir leider nicht sagen, wie sich der Betrag genau zusammensetzt, tut mir leid.



Mögliche Berechnungen können hier sein:



- Anrufe bei Sonder- oder Premiumrufnummern, die beispielsweise mit 0900, 0180 beginnen, ebenso wie Kurzwahlen wie die der Auskunft.



- Auslandstelefonate



Das sind die häufigsten Gründe, weswegen es bei der Position "Verbindungen & Services" zu Mehrkosten kommt.



Gerne kann ich dir für zukünftige Rechnungen die Archivierung der Einzelverbindungen einrichten, rückwirkend ist das aus rechtlichen, sowie Datenschutz und technischen Gründen nicht möglich.



Wegen der Grundgebühr und dem Tarif sollte im nächsten Monat automatisch die Korrektur der 5 EUR Preisdifferenz erfolgen. Du kannst mir hier gern im Thread schreiben, falls das nicht automatisch geklappt haben sollte.



Liebe Grüße



 



Larissa



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Hallo @o2_Larissa‌,



da ich meine Festnetztelefonnummer nicht verwende (ich besitze nichtmal ein Festnetztelefon), kann es sich bei den Kosten auch nicht um kostenpflichtige Telefonate handeln. Kosten können dafür also definitiv nicht anfallen.



Gruß, Erik. 




Mag sein. Lässt sich wohl so nicht klären.



Da du der Archivierung von Verbindungen widersprochen hast, kann ich dir leider nicht sagen, wie sich der Betrag genau zusammensetzt, tut mir leid.



Manchmal ist der Schutz der Daten hinderlich.



Gerne kann ich dir für zukünftige Rechnungen die Archivierung der Einzelverbindungen einrichten, rückwirkend ist das aus rechtlichen, sowie Datenschutz und technischen Gründen nicht möglich.



Daher das Angebot.




Ich würde in dem Fall der Rechnung bezüglich dieser Rechnungsposition schriftlich widersprechen.



Falls keinerlei verständliche Aufklärung seitens o2 stattfinden sollte (eine TW-Gebühr ist zwar ein Service, hat aber dann auch entsprechend so ausgewiesen zu werden), würde ich einen Anwalt bemühen.




Ich würde in dem Fall der Rechnung bezüglich dieser Rechnungsposition schriftlich widersprechen.



Das werde ich tun. Und da das nun schon die zweite Pleite ist, die sich O2 innerhalb eines halben Jahres erlaubt hat, werden sie demnächst meine Kündigung entgegen nehmen dürfen. Die Erfahrungen, die ich in der kurzen Zeit gemacht habe, sind unter alles Sau, und ich werde auch jedem in meinem Umfeld von O2 abraten.




Hallo @o2_Larissa‌,



eine kurze Überprüfung im "Mein O2"-Bereich, unter meine Daten --> Einstellungen ergab, dass der Einzelverbindungsnachweis sehr wohl aktiviert ist. Ich bitte deswegen erneut um Klärung des Sachverhaltes, da es demnach für Sie auf alle Fälle möglich sein sollte, die Einzelverbindungen zu überprüfen.

Der Rechnung für diesen Monat hängt übrigens, wie den letzten Monaten auch, kein EVN an, was für mich ein Nachweis darstellt, dass ich die Festnetzverbindung nicht verwende.



Gruß, Erik.




Hay hay @ErikBachmann42,



was du in unserem Portal unter "Mein o2" einstellen kannst ist die Form des EVN, SOFERN du der Speicherung zugestimmt hast, hat das auch Auswirkungen. Bei Vertragsabschluss hast du jedoch der Archivierung der Daten widersprochen, daher hat die Einstellungsänderung der Option bei dir keine Auswirkung.



Die Änderung ist ausschließlich über die Kundenbetreuung oder schriftlich möglich. Daher biete ich dir nochmals an, die Archivierung deiner Verbindungen zu hinterlegen. Solange dies nicht der Fall ist, müssen wir die Daten nach Erstellung der Rechnung löschen.



Liebe Grüße



 



Larissa



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Hallo @o2_Larissa‌,



dann bitte ich darum, dass die Archivierung aktiviert wird. Des Weiteren sollte neben der Option im Kundenportal diesbezüglich definitiv eine Bemerkung stehen! Wie sieht das mit dem Extra-Tab "Premium-Dienste" oder so ähnlich bei den Rechnungen aus? Auch dort wird mir nichts angezeigt.



Dennoch weigere ich mich weiterhin, über 100€ für nicht in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen. Ich werde diesbezüglich telefonisch mit dem Kundendienst Kontakt aufnehmen, sollte dies erfolglos bleiben, wird die Sache wohl gerichtlich geklärt werden müssen.



Gruß, Erik. 




ErikBachmann42 schrieb:



 Ich werde diesbezüglich telefonisch mit dem Kundendienst Kontakt aufnehmen,




Du solltest eine Rechnung immer nachweisbar und damit schriftlich reklamieren. Sollte o2 dem dann nicht folgen, kannst du eine Klage immer noch einreichen.




Hay hay @ErikBachmann42,



ich habe die Archivierung für zukünftige Verbindungen für dich eingerichtet.



Selbstverständlich bleibt dir weiterhin die Möglichkeit einer Beschwerde, telefonisch wirst du aber die selbst Auskunft erhalten wie die, die du hier von mir bekommen hast. Wie @bielo bereits schrieb, kannst du dich gerne schriftlich an meine Kollegen wenden. Die Adresse dazu findest du über deinem Namen auf der Rechnung.



Liebe Grüße



 



Larissa



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Hallo @o2_Larissa,



ich habe schriftlich (per Einschreiben) gegen die Rechnung widersprochen, und erhielt keine Antwort. Der darauf folgenden Mahnung und der Rechnung des Folgemonats habe ich erneut widersprochen - wieder keine Antwort, lediglich eine weitere Mahnung mit Androhung einer kostenpflichtigen Abschaltung des Anschlusses.



Ich habe die Abbuchungen selbstverständlich zurückgehen lassen und O2 das Lastschriftmandat entzogen. Heute habe ich festgestellt, dass der Internetanschluss abgeschaltet worden ist. Da ich in den letzten Wochen kaum in meiner Wohnung war, weiß ich nicht genau, an welchem Tag abgeschaltet worden ist, und ich habe diesbezüglich keine Mitteilung erhalten, nur die Drohung. Könntest du mir bitte sagen, an welchem Tag die Abschaltung stattfand, damit ich den Monatsbetrag (welcher mir mit Sicherheit in voller Höhe berechnet werden wird) kürzen kann?



Vielen Dank im Voraus



Erik
Das ganze wird sich wohl immer weiter im Kreis drehen...



o2 kann ohne den EVN nichts prüfen.

Den EVN hat nur der Kunde wenn zB. Löschung mit Rechnungsversand aktiv ist.

Ich schätze mal das es hier gar keinen EVN gab.

Bleibt höchstens zu klären ob ein Moderator vielleicht sehen kann ob da nicht doch eine Wechselgebühr iHv. 100 EUR entstanden ist? Dann wären es ja wenigstens keine Gespräche gewesen...
Hallo ErikBachmann42,

selbstevrständlich geht Dein Anschluss nicht mehr, Du hast Anfang Juli eine Kündigung ausgesprochen, diese wurde zum vereinbarten Termin umgesetzt.

Es handelt sich bei den angefallenen Gebühren ausdrücklich nicht um eine Wechselgebühr, denn diese siehst Du, inklusive der dazu gehörigen Rabattierung von 100% auf der Folgerechnung.

Du hast bereits die Antwort erhalten, dass ein Fehler nicht festgestellt werden konnte und der Rechnungsbetrag somit korrekt sei.

Es erfolgte auch von Deiner Seite nach der von Dir veranlassten Rückbuchung auch keienrlei weitere Zahlung, zum Beispiel der vereinbarten Grundgebühr. Hierdurch befindest Du Dich im Zahlungsverzug, den noch offenen Betrag empfehle ich zeitnah zu begleichen, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

Gruß,

Lars
Hallo @o2_Lars,



okay, ich hatte scheinbar den Kündigungstermin nicht mehr richtig im Kopf und war von ~25. ausgegangen. Mein Versehen. Du kannst mir also bestätigen, dass der Anschluss bis zum Tag der Kündigung noch angeschlossen war?



Auf den Rechnungen tauchen keine Wechselgebühren auf, lediglich ein Posten "einmalige Anschlussgebühren" auf der Rechnung im Juli mit 100% Rabattierung auf derselbigen.



Auf KEINEN der beiden Briefe habe ich von O2 eine Rückmeldung erhalten, weder postalisch, noch telefonisch, noch per Mail. Lediglich Mahnungen habe ich erhalten. An welchem Tag soll der Brief denn der Post übergeben worden sein?

Dass nun im System sogar vermerkt ist, dass ich eine Antwort erhalten haben soll, obwohl dem nicht der Fall ist, zeigt meiner Meinung die Dreistigkeit, mit der O2 mit seinen Kunden umgeht. Und die falsche Rechnung fällt mindestens in die Kategorie "Fahrlässigkeit", denn ich bin nicht der erste, der ohne ersichtlichen Grund eine falsche Rechnung bekommt - das System wurde trotzdem nicht überarbeitet und wird es vermutlich auch nicht werden.



Du hast allerdings recht, den unumstrittenen Betrag werde ich noch überweisen - heißt die Grundgebühr minus die Kosten für Porto und Einschreiben.



Ich bedauere es, dass ich mich nicht schon viel eher von diesem Verein getrennt habe, z. B. nach den ersten nicht erbrachten Leistungen. Ich hoffe aber, dass O2 an eben solchen Maschen zeitnah zu Grunde gehen wird.



Gruß,



Erik
Kosten für Porto müsstest du ggf. anderweitig geltendmachen. Ziehst du dafür etwas ab wird berechtigterweise weiter gemahnt und du hast nur noch unnötig Stress.



Vergleiche mit anderen Fällen einer angeblich falschen Rechnung sind, wie du sicherlich selber weisst, nicht zielführend.
Hallo @bs0,



ich verstehe das schon. Ich glaube nicht daran, dass ich davon auch nur einen Cent wiedersehen würde, aber okay - von dem Rest habe ich mich auch schon verabschiedet.



Ich beziehe mich nicht auf spezielle andere Rechnungen. Es ist allerdings offensichtlich, dass es etliche andere Fälle gibt, in denen Posten in Rechnung gestellt worden sind, obwohl keine Leistung in Anspruch genommen worden sind. Das System hat also irgendwo eine Macke, und diese wurde nicht behoben. Mindestens mein Fall beweist (zumindest für mich, ob ihr mir glaubt oder nicht ist ja euch überlassen), dass es einen gravierenden Fehler gibt.



Gruß,



Erik
Hay hay ErikBachmann42,



den Anschluss haben wir dir bis zum Vertragsende am 19.8.2018 vertragsgemäß zur Verfügung gestellt.



Auf KEINEN der beiden Briefe habe ich von O2 eine Rückmeldung erhalten, weder postalisch, noch telefonisch, noch per Mail. Lediglich Mahnungen habe ich erhalten. An welchem Tag soll der Brief denn der Post übergeben worden sein?

Dass nun im System sogar vermerkt ist, dass ich eine Antwort erhalten haben soll, obwohl dem nicht der Fall ist, zeigt meiner Meinung die Dreistigkeit, mit der O2 mit seinen Kunden umgeht. Und die falsche Rechnung fällt mindestens in die Kategorie "Fahrlässigkeit", denn ich bin nicht der erste, der ohne ersichtlichen Grund eine falsche Rechnung bekommt - das System wurde trotzdem nicht überarbeitet und wird es vermutlich auch nicht werden.




Das erste Schreiben wurde am 16.7.2018 und das zweite Schreiben am 6.8.2018 erstellt und kurz danach an die Post übergeben.

Wir haben jedoch von der Post einen Rückläufer erhalten, lt. Post bist du an der uns bekannten und der Absenderadresse deiner Briefe nicht aufzufinden. Ich gehe davon aus, dass du den Namen am Briefkasten hast und es sich bei dir nicht um einen Hintereingang handelt, sodass ein eventuell neuer Briefträger diesen auch ohne Schwierigkeiten finden sollte, richtig? Dann vermute ich eine Fehlbearbeitung durch den Zusteller.



Die berechneten und von dir reklamierten Kosten sind in jedem Fall durch Verbindungen (Ausland, Sonderrufnummern, SMS-Services, etc.) entstanden, eine Gebühr erscheint nicht im EVN sondern direkt im Hauptdokument der Rechnung, daher handelt es sich nicht, wie von Muckilein79 angemerkt, um eine Gebühr. Einen Fehler in der Berechnung deiner Rechnungen liegt nicht vor, dieses wurde nun durch mich und die Fachabteilung bereits geprüft. Gibt es vielleicht wen, der im Abrechnungszeitraum der reklamierten Rechnung freien Zugang zu deinem Telefon hatte und die Kosten durch Verbindungen verursacht haben könnte? Den Abrechnungszeitraum findest du auf der betreffenden Rechnung.



Ich habe gerade nochmal in den aktuellen Kontoauszügen nachgeschaut und konnte bisher noch keinen Zahlungseingang feststellen. Teilst du meinen Kollegen aus der Buchhaltung bitte telefonisch mit, wann du den offenen Betrag ausgleichen wirst? Damit vermeidest du dann auch weitere Kosten wie z. B. Mahngebühren. Die Rufnummer meiner Kollegen findest du auf der Zahlungserinnerung.



Liebe Grüße



Larissa
Hallo @o2_Larissa,



den Anschluss haben wir dir bis zum Vertragsende am 19.8.2018 vertragsgemäß zur Verfügung gestellt.


gut, danke für die Info.



Das erste Schreiben wurde am 16.7.2018 und das zweite Schreiben am 6.8.2018 erstellt und kurz danach an die Post übergeben.

Wir haben jedoch von der Post einen Rückläufer erhalten, lt. Post bist du an der uns bekannten und der Absenderadresse deiner Briefe nicht aufzufinden. Ich gehe davon aus, dass du den Namen am Briefkasten hast und es sich bei dir nicht um einen Hintereingang handelt, sodass ein eventuell neuer Briefträger diesen auch ohne Schwierigkeiten finden sollte, richtig? Dann vermute ich eine Fehlbearbeitung durch den Zusteller.


Ich wohne derzeit in einem Studentenwohnheim, mein Briefkasten ist ordnungsgemäß beschriftet und es gab bisher noch nie Probleme, dass ein Brief nicht zugestellt werden konnte. Ich würde also darum bitten, dass mir die Briefe zugestellt werden. Sollte es sich jedoch um eine persönliche Zustellung handeln (Einschreiben), welches meine Anwesenheit erfordert, wäre ein Rückläufer allerdings plausibel: wie ich bereits sagte, wohne ich nur noch offiziell in dieser Wohnung. Jedoch würde ich dann davon ausgehen, dass ein Zettel diesbezüglich in meinem Briefkasten zu finden gewesen wäre.



Die berechneten und von dir reklamierten Kosten sind in jedem Fall durch Verbindungen (Ausland, Sonderrufnummern, SMS-Services, etc.) entstanden, eine Gebühr erscheint nicht im EVN sondern direkt im Hauptdokument der Rechnung, daher handelt es sich nicht, wie von Muckilein79 angemerkt, um eine Gebühr. Einen Fehler in der Berechnung deiner Rechnungen liegt nicht vor, dieses wurde nun durch mich und die Fachabteilung bereits geprüft. Gibt es vielleicht wen, der im Abrechnungszeitraum der reklamierten Rechnung freien Zugang zu deinem Telefon hatte und die Kosten durch Verbindungen verursacht haben könnte? Den Abrechnungszeitraum findest du auf der betreffenden Rechnung.


Da ich über kein Festnetztelefon verfüge und auch noch nie eines besessen habe, können keine Kosten durch Festnetzverbindungen verursacht worden sein. Es handelt sich also mit absoluter Sicherheit um einen Fehler auf Seite von O2.



Ich habe gerade nochmal in den aktuellen Kontoauszügen nachgeschaut und konnte bisher noch keinen Zahlungseingang feststellen. Teilst du meinen Kollegen aus der Buchhaltung bitte telefonisch mit, wann du den offenen Betrag ausgleichen wirst? Damit vermeidest du dann auch weitere Kosten wie z. B. Mahngebühren. Die Rufnummer meiner Kollegen findest du auf der Zahlungserinnerung.


In dem Widerspruch gegen die letzte Rechnung für August, welchen ich demnächst zur Post bringen werde, erwähne ich auch, dass ich den unumstrittenen Betrag bezahle, jedoch weiterhin gegen den Betrag von 86,62 € plus MwSt. widerspreche.



Gruß, Erik
Da ich über kein Festnetztelefon verfüge und auch noch nie eines besessen habe, können keine Kosten durch Festnetzverbindungen verursacht worden sein. Es handelt sich also mit absoluter Sicherheit um einen Fehler auf Seite von O2.



Wenn die Fachabteilung abschließend geprüft hat, dass die Verbindungen von deinem Anschluss aus zustande gekommen sind, dann bleibt dir im Zweifelsfall nichts anderes übrig als rechtlich dagegen vorzugehen. Die Aussage "ich habe kein Festnetztelefon daher können keine Kosten entstanden sein" ist übrigens pauschal nicht korrekt. Man braucht dafür nicht zwingend ein Festnetztelefon. Absolute Sicherheit gibt es hier also nicht.



In dem Widerspruch gegen die letzte Rechnung für August, welchen ich demnächst zur Post bringen werde, erwähne ich auch, dass ich den unumstrittenen Betrag bezahle, jedoch weiterhin gegen den Betrag von 86,62 € plus MwSt. widerspreche.



Bis dein Widerspruch eingegangen und bearbeitet ist wird dein Anschluss vermutlich längst gesperrt sein, daher der Rat, dich umgehend mit der Rechnungsabteilung in Verbindung zu setzen.

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