Hallo, ich habe heute die erste Rechnung zu meinem neuen DSL-Vertrag (My home M; seit 12.06.2020) bekommen. Es wurde aber nicht der reduzierte Grundpreis von Euro 19,99 berechnet, sondern der reguläre Preis von Euro 29,99. Hiermit reklamiere ich die Rechnung und bitte um Klärung bzw. Korrektur. Vielen Dank im Vorraus.
Rechnungen sind generell schriftlich zu reklamieren.
Was steht denn in der Auftragsbestätigung?
In der Auftragsbestätigung steht natürlich nichts von dem Rabatt im ersten Jahr. Aber wenn auf der Homepage und im Laden, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe, damit geworben wird, gehe ich natürlich davon aus, dass ich den Rabatt die ersten 12 Monate erhalte.
Wenn der Rabatt gar nicht in der Auftragsbestätigung steht, hast du auch keinen Vertrag mit einem solchen Rabatt abgeschlossen.
Das solltest du dann mit dem Laden klären.
Hallo
der Rat von
Laut der Vertragskopie handelt es sich um den reinen DSL-Anschluss ohne Rabatte.
Wenn dieser durch den Kombivorteil rabattiert werden sollte, wäre dies nicht möglich da die anderen beiden bereits den KV bekommen.
Anhand der vorliegenden Daten kann ich keine Referenz zu einem Rabatt finden und deshalb auch leider nichts entsprechendes einbuchen.
Eine Anfrage bei dem Händler nach dieser Zeit ist sicher nicht einfach, hier allerdings die einzige Möglichkeit vielleicht noch an andere Infos zu kommen.
Viele Grüße,
Kurt
Hallo Kurt,
danke für die Antwort. Allerdings geht es mir nicht um einen Kombi-Rabatt, sondern um den beworbenen Nachlass von monatlich 10 Euro in den ersten 12 Monaten (siehe ScreenShot)
Wenn ihr das so anbietet, dann erwarte ich, dass ich den Nachlass auch in den ersten 12 Monaten erhalte, ohne dass ich es extra erwähnen oder einfordern muss. Ansonsten sähe ich mich durch das Angebot getäuscht und hätte den Vertrag unter falschen Vorraussetzungen unterschrieben.
Danke nochmals für eine Prüfung des Sachverhaltes, von der ich eine kulante Regelung erwarte
Das musst du dort klären, wo der Vertrag abgeschlossen wurde ... o2 setzt nur das um, was von der abschließenden Stelle (hier der Shop) übermittelt wird.
Und vielmehr gilt das was im unterschriebenen Vertrag steht. Angebote gibt es viele und ein Onlineangebot muss nicht zwangsläufig auch in einem Shop verfügbar sein.
Warum unterschreibst du etwas, wenn ein erwarteter Rabatt fehlt? Eine Täuschung ist das sicherlich nicht, aber wenn du das doch so siehst, musst du es mit dem Shop klären.
In der Auftragsbestätigung steht natürlich nichts von dem Rabatt im ersten Jahr. Aber wenn auf der Homepage und im Laden, wo ich den Vertrag abgeschlossen habe, damit geworben wird, gehe ich natürlich davon aus, dass ich den Rabatt die ersten 12 Monate erhalte.
Dann bist du falsch ausgegangen. Der Shop kann Dir das Angebot verkaufen, er kann es auch lassen, jenachdem, wie hoch der Provisionsdruck, des Verkäufers ist.
Natürlich kann der Verkäufer auch nett gewesen sein und vor lauter Hektik, vergessen auf den Angebotsknopf zu drücken. Das sieht man auf dem Ding, welches man unterschreibt und kann vor der Unterschrift um Korrektur bitten.
Hallo
auch bei einem Abschluss des Vertrages vor Ort in einem Shop bekommst Du ja nach kurzer Zeit direkt eine Bestätigung per E-Mail an die bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse. War Dir da denn nichts aufgefallen?
In einem solchen Fall ist es wirklich am besten, noch einmal im Shop nachzufragen, ob es dort eventuell zu einem Missverständnis gekommen ist.
Gruß,
Lars
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