Hallo in die Runde,
ich hab einzwischen nach Recherche festgestellt, dass mein flat-Tarif nur EVB-Nachweise aufführt, die kostenpflichtig sind. Ich benötige aber in einer rechtlichen Auseinandersetzung den Nachweis, dass ich an einem bestimmten Tag mehrfach mit einer bestimmten Tel.Nr. telefoniert habe,
Wie komme ich da jetzt dran?? Muss ich einen gerichtliche Aufforderung vorlegen oder reicht die anwältliche Aufforderung aus? Gespeichert werden die Daten ja 100%ig, da ja auch die Polizeibehörden in Verfahren darauf zurückgreifen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Edit: Post verschoben - o2_Kurt