Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Sehr geehrte Damen und Herren, 

einleitend möchte ich sagen, dass uns allen geholfen wäre, wenn o2 einen einfache E-Mail Erreichbarkeit einrichten würde. Der umständlichste Weg zum Service jemals. Aber ich schweife ab….

 

Mein eigentliches Problem ist die Abrechnung zur Kündigung meines o2 DSL-Anschlusses. Ich habe zum 01.02.2020 aufgrund von Umzug gekündigt, da ich in einen Haushalt gezogen bin der bereits einen DSL-Anschluss (o2) hat. Da ich des Lesens mächtig bin habe ich auch im Telekommunikationsgesetz nachgelesen §46 um genau zu sein, der aus meiner Sicht (Laie) zu keiner Rechnung in der erfolgten Höhe rechtfertigt. Nun bin ich allerdings nicht allwissend und hätte gerne gewusst worauf sich o2 dabei ruft (Paragraphen wären mir lieb). 

 

Vielen Dank für den Support

 

Mit freundlichem Gruß

 

Tony

Sehr geehrte Damen und Herren, 

einleitend möchte ich sagen, dass uns allen geholfen wäre, wenn o2 einen einfache E-Mail Erreichbarkeit einrichten würde. Der umständlichste Weg zum Service jemals. Aber ich schweife ab….

 

Mein eigentliches Problem ist die Abrechnung zur Kündigung meines o2 DSL-Anschlusses. Ich habe zum 01.02.2020 aufgrund von Umzug gekündigt, da ich in einen Haushalt gezogen bin der bereits einen DSL-Anschluss (o2) hat. Da ich des Lesens mächtig bin habe ich auch im Telekommunikationsgesetz nachgelesen §46 um genau zu sein, der aus meiner Sicht (Laie) zu keiner Rechnung in der erfolgten Höhe rechtfertigt. Nun bin ich allerdings nicht allwissend und hätte gerne gewusst worauf sich o2 dabei ruft (Paragraphen wären mir lieb). 

 

Vielen Dank für den Support

 

Mit freundlichem Gruß

 

Tony


§ 46 Abs. 8 TKG in analoger Anwendung. 3 Monate ab Umzug. Zudem reine Kulanz, denn o2 kann auch zwei DSL Anschlüsse in einer Wohnung schalten. Damit wäre der Vertrag voll zu erfüllen.


Email-Kontakt wurde eingestellt, da die meisten Anfragen zu unnötigen Rückfragen geführt haben. Die Telekom stellt mit genau der Begründung auch den Email-Support ein. 

Vermutlich hätte ich Dir die Frage auch beantworten können, wenn diese ausführlicher ausformuliert gewesen wäre. So kommt es eben zu den nervigen Rückfragen. WAS wurde denn noch berechnet? Gab es sonst keine Rückmeldung von O2? 

Und eben gesehen - der bielo hat auch eine gute Glaskugel … :smile:


Danke für die schnelle Antwort. :) 

 

Ja den Abs. 8 habe ich mir jetzt auch schon mehrfach durchgelesen, aber aus meiner Sicht bietet er keine Grundlage für die Abbuchung von 13 Monaten zu je 22,49 €. Anteilig hätte ich es ja noch verstanden, so muss ich aber ernsthaft die Frage stellen, ob das die Methoden von o2 sein sollen? Zwei Anschlüsse ist vermutlich ein gut gemeintes Angebot, dennoch nicht zielführend. 


Ah, jetzt kommen wir der Sache näher.

Stimmt - diese Handhabung sehe ich auch kritisch. Dazu gab es auch eine “Experten-Anfrage” an o2. Dazu weigerte sich die Rechtsabt. jedoch eine Antwort zu geben, vermutlich wohlwissend, das diese Praxis nicht durch BGB und TKG gerechtfertigt ist. Daher bleibt Dir nur der Rechtsweg. 


Man braucht für die Berechnung an sich keine gesetzliche Grundlage, denn deine Situation wird davon nicht abgedeckt wenn o2 schalten kann. Es ist also reine Kulanz seitens des Vertragspartners, wenn dieser der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmt. Dass man den Gesamtbetrag auf einmal kassieren will ist natürlich rechtswidrig, aber o2 scheint das leider nicht zu interessieren.


Zumindest scheine ich nicht der einzige zu sein, der sich diese Fragen stellt.

 

Ja es ist auch eine, für mich, emotionale Frage. Den Rechtsweg wollte ich jetzt wegen knapp 400 € nicht sofort bestreiten, da ich die versuche die Eskalationsleiter von unten zu besteigen. Eine für beider Seiten verträgliche Lösung würde sich sicherlich auch finden. :) 


So wie ich das sehe, hat der TE den Vertrag gekündigt und nicht einen Umzugsauftrag erteilt. Bei Kündigung werden logischerweise alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fällig. 

Wenn aber zum Beispiel Ehe-Partner in einen gemeinsamen Haushalt zusammenziehen und beide Partner o2 DSL Verträge haben, würde sich ein Kulanzantrag anbieten. Ich lese nicht heraus, dass ein solcher Kulanzantrag mit entsprechenden Nachweisen gestellt wurde.


Bei Kündigung werden logischerweise alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag fällig. 

Ja, aber nicht sofort! Wenn der Kunde eine außerordentliche Kündigung einreicht, und o2 diese ablehnt, dann wird die Kündigung erst zum Lauftzeitende wirksam - für beide Seiten. Der Kunde kann natürlich auf die Leistung verzichten, zahlen muss er aber nur wie vertraglich vereinbart, also monatlich.


Das geht m.W.n. nur bei Umzugsauftrag. 


Das mag sein, macht es trotzdem nicht richtig :wink: Ich bin mir aber nicht sicher ob das bei einem Umzugsauftrag anders geht. Meines Wissens berechnet o2 grundsätzlich den Restbetrag auf einmal wenn man den Vertrag mitnehmen könnte, das aber nicht möchte.


Diese Handhabung ist auch nirgends vertraglich vereinbart und das TKG sieht es auch nicht vor. :thinking:

Ich persönlich halte nur die Durchsetzung eines Schadensersatzes, sprich entgangener Gewinn, für möglich. Die ersparten Vorleisterkosten von >10€ für die Telekom würden alleine die Kosten erheblich senken. Bei Mobilfunk sieht es doch ähnlich aus. Bei Zahlungsverweigerung werden 10-50% der Monatskosten als Schadensersatz lt. diverser Gerichtsurteile fällig. Aber NIEMALS 100% der Monatskosten!

Das gibt es leider nur noch das Gericht als Eskalationsstufe. 


Aber das geht dann zu weit in die andere Richtung. Möchte der Kunde auf die Erfüllung seitens o2 verzichten, ist das seine Entscheidung. Der Vertrag ist seinerseits trotzdem zu erfüllen (also 100% der Kosten aber natürlich nicht auf einmal). Es geht hier doch darum, dass o2 die vorzeitige Vertragsauflösung abgelehnt hat und eine reguläre Kündigung eingetragen hat. Oder habe ich etwas übersehen? Im Eingangspost haben ja wesentliche Infos gefehlt.


 

Und eben gesehen - der bielo hat auch eine gute Glaskugel … :smile:

Na fast.

 

Um.alles zu beurteilen, würde ich gern wissen, wie der TE vorgegangen ist. Was hat er o2 wie mitgeteilt? Weiß o2 genau, dass es einen weiteren o2 Vertrag gibt? Hat o2 dazu Angaben? Wurde ein Umzug beauftragt?………

 

Fragen über Fragen 


Genau die richtigen Fragen! Der größte Hammer steckt hier drin:

da ich in einen Haushalt gezogen bin der bereits einen DSL-Anschluss (o2) hat.

denn dann wurde meist aus Kulanz der Vertrag aufgelöst ohne nachträgliche Forderung.  Da haben die richtigen Angaben und Belege gefehlt - jede Wette. :disappointed_relieved:


Vielen Dank erstmal für die vielen Antworten. :)

 

Das stimmt ich habe bei o2 lediglich meinen Umzug, samt Meldebescheinigung vorgelegt. Da könnte mein Fehler liegen, ich habe keinen Kulanzantrag gestellt. Meint ihr es ist möglich diesen Weg auch noch nachträglich zu gehen?


Genau - daran liegt es. Aber das berechtigt ohne Abstimmung eben nicht zu einer Einmalzahlung. Da hätte eigentlich noch mehr an Kommunikation kommen müssen.

Probier es und gebe die Daten des O2-Anschlusses an und bitte um Vertragsaufhebung ohne Strafzahlung bzw. verlange andernfalls den Umzug! Wenn der Anschluss wegen Belegung nicht schaltbar ist, dann zahlst Du max. 3 Monatsbeträge. 


Hallo zusammen und vielen Dank für eure bisherigen Hilfe hier.

 

@Tony B. , ein herzliches Willkommen in der o2 Community. :relaxed:

 

Teile uns hier gerne den weiteren Verlauf mit, sobald du eine Rückmeldung erhalten hast.

 

LG,
Marc


Deine Antwort