Vertraglich vereinbart ist gemäß AGB:
Soweit der Kunde die Bereitstellung eines Routers beauftragt hat, wird dieser dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu Verfügung gestellt und verbleibt im Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, überlassene Hard- und Software jederzeit zu aktualisieren. Nach Vertragsende oder nach Überlassung entsprechender neuer Hardware sind die Geräte vom Kunden auf eigene Kosten an den Anbieter zurückzusenden.
Für die Rücksendung stellt o2 das o2 DSL Rücksendeportal zur Verfügung. Dort kann der Kunde auch prüfen, ob bei sehr alten Geräten (> 5 Jahre) noch eine Rücksendung erforderlich ist und sich ggf. die Genehmigung zur Nicht-Rücksendung holen. Liegt keine solche Genehmigung durch das Rücksendeportal vor, ist das Eigentum von o2 wie vertraglich vereinbart zurück zu schicken. Die Router sind keine Geschenke an die Kunden.
Warum ein Hotlinemitarbeiter deiner Aussage nach etwas im Widerspruch zur vertraglichen Regelung behauptet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Der Schadensersatz wird von o2 erstattet, sofern das Gerät zeitnah nach der Berechnung bei o2 eingeht. Rücksendeportal für den Retourenschein nutzen und Einlieferungsbeleg bitte gut aufbewahren.
P.S. Über die Rücksendung des Mietrouters bei Vertragsende wurdest du bereits bei der Bestellung des o2 DSL Anschlusses informiert. Ist aber auch allgemein so üblich bei Miet-/Leihgeräten. Oder behältst du auch einen Mietwagen von Sixt?
Meines Wissens steht das Fett in der Kündigungsbestätigung. Sende ihn noch zurück, wenn es eine fritzbox 7490 ist, behalte die, ist ein guter Preis dafür.