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Gelöst

Antrag auf Entschädigung (fehlende Internetverbindung)


vom 01.04. bis zum 30.04. hatten wir keinerlei Internetverbindung, da der vereinbarte Umzug unseres Anschlusses durch Ihr Unternehmen nicht durchgeführt wurde. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmen und zahlreicher Versuche unsererseits blieb das Problem über den gesamten Monat hinweg ungelöst.

Die fehlende Internetverbindung hatte für uns erhebliche finanzielle Konsequenzen, da wir beruflich im Homeoffice tätig sind und auf einen stabilen Internetzugang angewiesen sind. Durch den Ausfall entstanden uns erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

Da eine zeitnahe Lösung trotz wiederholter Anfragen nicht erfolgte und ein weiteres Abwarten für uns nicht mehr zumutbar war, sahen wir uns gezwungen, den Vertrag am 30.04. zu kündigen.

Bereits mehrfach habe ich Sie aufgefordert, die vereinbarte Entschädigung auf meine IBAN zu überweisen. Leider habe ich bislang weder eine Rückmeldung noch eine Zahlung erhalten.

Ich fordere Sie daher erneut auf, die ausstehende Entschädigung unverzüglich zu überweisen und mir den Zahlungseingang schriftlich zu bestätigen.

Edit: Titel dem Anliegen angepasst, o2 Michi, 08.05.2026

 

Lösung von poales

Antrag auf Entschädigung

https://www.o2online.de/service/entschaedigung/

7 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • Lösung
  • May 8, 2026

o2_Michi
  • Moderator
  • May 8, 2026

Hallo ​@OlenaLinz,

willkommen in der o2 Community. 🙂

Ich habe die Antwort von poales mal direkt als Lösung markiert. Über den Antrag auf Entschädigung wird der Ausfall geprüft und dann ggfs. die Entschädigung in die Wege geleitet.

Gruß,

Michi


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 10, 2026

Antrag habe ich mehrfach gestellt, leider keine Antwort bekommen, daher ist meine Frage nicht geantwortet. Ich bitte um Rückmeldung.


Klaus_VoIP
Legende

Einerseits ist o2 nicht so schnell in solchen Dingen und 
zweitens stellt sich hier die Frage der Rechtsgrundlage.

Ein Umzug ist keine Störung im Sinne TKG! Es gibt auch keine Entschädigung wenn Neuverträge verspätet geschaltet werden können. Hast du einen gebührenpflichtigen Umzug beauftragt(Vertrag 1:1 wie zuvor) oder einen Neuvertrag ohne  Umzugsgebühren abgeschlossen?


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • May 10, 2026

Was dir bei einem verzögerten Umzug zusteht ist keine Entschädigung, sondern lediglich eine Gutschrift falls für diesen Zeitraum die Grundgebühr berechnet wurde. Darüber hinaus könntest du natürlich um eine zusätzliche Gutschrift aus Kulanz bitten. Nutze für deine Anfragen am besten das Kontaktformular.


o2_Paul
  • Moderator
  • May 10, 2026

Hey ​@OlenaLinz,

hier sind ja schon super Tipps aufgekommen, dass es wohl nicht über eine Entschädigung in dem Sinne einer Störung zu behandeln ist. Daher schlage ich auch eher den Weg vor, dass wir es über eine Gutschrift versuchen sollten. 

Damit wir da vorankommen müsste ich aber einmal verstehen, was genau geschehen ist. Hattet ihr früh genug einen Umzugsantrag gestellt, der euch zu einem bestimmten Datum bestätigt wurde?
Hattet ihr eine Rückmeldung in irgendeiner Form erhalten auf eure Anfragen? 😊

Beste Grüße,
Paul


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+48

@OlenaLinz 

Hast du den Umzug rechtzeitig, also spätestens 4 Wochen VOR Umzug beauftragt?

 

@bs0 

"sondern lediglich eine Gutschrift falls für diesen Zeitraum die Grundgebühr berechnet wurde."  Gilt aber auch nur, wenn der Umzug rechtzeitig beauftragt wurde und die Verzögerung nicht bei o2 liegt.