Abbuchung von fast 500€ durch Sonderkündigung w/ Umzug
Hallo Zusammen,
Ich habe bereits im Mai 2020 versucht meinen DSL-Vertrag zu kündigen, da ich zum 01.06.2020 umgezogen bin. Zuerst kurzfristig zu meinen Eltern (ich bin student), dann in eine Wohnung, in der es keinen O2-Anschluss gibt.
Ich habe die Meldebescheinigung im August versendet und habe oft mit Mitarbeitern von O2 telefoniert.
Zum Schluss hieß es dann, das ich noch bezahlen muss bis einschließlich Dezember. Ich habe nicht genau verstanden warum, da die Kündigungsfrist normalerweise 3 Monate ist, da ich aber schon genug stress hatte, habe ich es hingenommen.
Allerdings kam dann Mitte Dezember eine Rechnung von ca. 430€, aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung.
Da der Umzug eine Sonderkündigung ist, solange die alte Leistung am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann und die 3 Monate Kündigungsfrist auch abbezahlt wurden, frage ich mich natürlich wie es zu einem so hohen Betrag kommt. Zum einen habe ich trotz mehrfacher Aufforderung keine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten, zum Anderen habe ich gelesen, dass O2 normalerweise eine Abschlagszahlung in Höhe von 3 Grundgebühren erhebt. Unsere Grundgebühr sind ca. 30€ also keine 145€.
Des Weiteren, kann ich O2 weder telefonisch, noch per Whatsapp erreichen, aufgrund von “Wartungsarbeiten”.
Kann mir das jemand genau erklären?
Vielen Dank im voraus
LG
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Wann hast du den Umzug zu deinen Eltern beauftragt? Mit welchem Ergebnis?
Wann hast du den Umzug in deine eigene Wohnung beauftragt? Mit welchem Ergebnis?
Das sind ja erstmal die wesentlichen Fragen. Ohne Umzugsauftrag keine außerordentliche Kündigung.
Ich denke o2 hat wegen Aufgabe der alten Wohnung die Leitung abgeschaltet und die Restlaufzeit berechnet. An sich auch ein normales Vorgehen, wenn keine außerordentliche Kündigung greift.
Die erste Kündigung habe ich am 27.05.2020 geschrieben, daraufhin kam keine Antwort, weshalb ich am 26.06 erneut ein Kündigungsschreiben aufgesetzt habe. Danach kam der Hinweis, dass die Kündigung erst möglich ist mit der Meldebescheinigung. Am 01.08 habe ich die erste Meldebescheinigung zu O2 gesendet. Am 05.08 habe ich eine erneute Kündigung geschrieben mit Verweis auf die beiden vorherigen. Diesmal kam ein Brief mit dem Hinweis, dass bei meinen Eltern ein Anschluss vorhanden ist und sie einen Termin mit mir zum Umzug vereinbaren wollen. Zum 06.08 bin ich dann in meine jetzige Wohnung gezogen, in der es keinen O2- Anschluss gibt. Ich habe O2 darüber informiert, dass eine Meldebescheinigung erst im Oktober vorgelegt werden kann, aufgrund von Corona habe ich keinen früheren Termin bekommen.
Zum 01.10 habe ich die Meldebescheinigung der aktuellen Wohnung dann versendet.
Da wieder keinerlei Reaktion kam, habe ich am 22.10.2020 die letzte Kündigung geschrieben.
Da daraufhin wieder keine Reaktion kam, habe ich versucht jemanden telefonisch zu erreichen.
Nach gut einer Woche hat das dann auch funktioniert und die nette Frau am Telefon meinte zu mir, dass alles eingegangen wäre, ich allerdings noch bis Dezember bezahlen muss.
Da war die Rede aber nicht von 430€.
LG
Okay für den Umzug zu deinen Eltern lag kein Kündigungsrecht vor, weil ein Anschluss hätte geschaltet werden können.
Wann hast du den Umzug in deine neue Wohnung beauftragt? Das ist ja die Grundvoraussetzung um den Vertrag außerordentlich beenden zu können.
Mitte August telefonisch, mit der Info, dass die Meldebescheinigung nachgereicht wird und dann schriftlich erneut zum 22.10, wobei die Meldebescheinigung schon am 1.10 versendet wurde.
Und wie ist der Umzug im weiteren verlaufen? Ein Umzugsauftrag endet ja mit irgendeinem ergebnis.
Ich habe mit einer Mitarbeiterin telefoniert, die meinte die Sonderkündigung ist in Ordnung und die letzten 3 Monate werden noch normal abgebucht und dann ist alles erledigt. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung habe ich allerdings noch nicht erhalten.
Dann kam meine Klausurenphase und ich hatte keine Zeit mich um mehr zu kümmern, weshalb mir der Rechnungsbetrag auch jetzt erst aufgefallen ist.
Als Kunde sollte man sich auch auf Aussagen des Anbieters verlassen können. Alles andere wäre mehr als unseriös.
Hi @GanzNetter,
herzlich willkommen in unserer Community!
Ich habe mit deinen Fall mal angeschaut. Es ist nicht so, dass an deiner neuen Adresse kein o2 DSL verfügbar ist, sondern vielmehr ist an der Adresse anscheinend schon ein Anschluss vorhanden. Allerdings haben wir keinen Umzugsauftrag zur Prüfung von dir erhalten. Für den Umzugsauftrag haben wir dir 14 Tage Zeit gegeben und schriftlich mitgeteilt, dass wir alternativ die Grundgebühren bis zum Vertragsende berechnen werden. Dieses teilten wir dir auch auf deine telefonische Nachfrage kurz vor Ablauf der Frist mit.
Aus diesem Grund wurden dir die Grundgebühren bis zum Vertragsende berechnet, was aus meiner Sicht soweit korrekt erfolgt ist, da wir den Anschluss an deiner alten Adresse abschalten und an deiner neuen Adresse wegen fehlendem Auftrag nicht schalten konnten.
Falls du dazu Fragen hast, melde dich gerne bei uns.
Liebe Grüße
Larissa
Hallo Larissa,
Zuerst mal wundert es mich, dass ich mich nicht mit meiner E-Mail Adresse einloggen kann und mir jetzt mit einer zweiten E-Mail Adresse einen Zweitaccount machen muss um hier zu Antworten. Des Weiteren wundert es mich, dass ich erst 14 Tage nach Ihrer Antwort eine E-Mail Benachrichtigung erhalte, weshalb ich auch jetzt erst antworte.
So. Nun zu Ihrer Lösung:
Ich habe am 09.02.2021 ein Telefonat mit ihrer Kollegin geführt, indem ich meine Situation genau erklärt habe. Da wurde mir versichert, dass alles nachgeprüft wird und mir eine Kündigungsbestätigung zugesendet wird. Da ich nur bis 01.09 bei meinen Eltern gewohnt habe, habe ich telefonisch erklärt, dass ich in eine Wohnung ziehe, in der es KEINEN O2 Anschluss gibt. Die Meldebestätigung habe ich nachgereicht, da man ERST eine Meldebestätigung bekommt, wenn man bereits in der Wohnung wohnt. Des Weiteren habe ich aufgrund von Corona 6 Wochen auf einen Termin im Einwohnermeldeamt gewartet, weshalb die Meldebestätigung erst am 15.10.2020 von mir versendet werden konnte!
Nun habe ich weder eine Kündigungsbestätigung, noch kann ich mich mit meinem Normalen Account hier anmelden und jetzt eine Antwort 12 Tage nach meinem ersten Beitrag, von dem ich 14 Tage später erst erfahre.
Ich bin ein sehr geduldiger Mensch und setze mich mit Problemen auseinander, um diese zu lösen. Allerdings erwarte ich auch ein gewisses entgegenkommen von einem so großen Unternehmen, welches auf Kundenzufriedenheit ausgelegt sein sollte.
Bei meinem Telefonat am 09.02.2021 wurde mir versichert, dass ich über den weiteren Verlauf informiert werde und eine Kündigungsbestätigung erhalte. Ich bitte um telefonische Rücksprache.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Umzugsauftrag haben wir dir 14 Tage Zeit gegeben und schriftlich mitgeteilt, dass wir alternativ die Grundgebühren bis zum Vertragsende berechnen werden. Dieses teilten wir dir auch auf deine telefonische Nachfrage kurz vor Ablauf der Frist mit.
Und - stimmt das? Wenn ja, dann hast Du es selbst vergeigt!
Wenn nein - dann steht Dir der Rechtsweg offen. Auch ein nachträglicher Umzug wäre sicher möglich, wenn o2 die Behauptung nicht belegen kann, denn o2 kann die Leistungsverpflichtung nicht willkürlich aufheben. Auch die Einmalzahlung ohne Abzug der Ersparnis der Vorleisterkosten ist umstritten. Per Telefon bekommst Du das jedenfalls nicht geregelt!
Ich werde nun den Brief von O2 hier hochladen.
Es steht weder etwas von einer 14-tägigen Frist darauf, noch das die Grundgebühren bis Vertragslaufende berechnet werden.
Und in dem Brief steht explizit, dass ich mich telefonisch mit O2 in Verbindung setzen soll, was ich auch getan habe. Wie soll man auch sonst etwas mit O2 lösen, wenn Corona ist und man in keinen Laden kann, um einen persönlichen Ansprechpartner zu finden?
Dann hat es vermutlich danach noch entsprechende Mitteilungen seitens o2 gegeben. Lt. o2_Larissa gab es auch entsprechende Telefonate. Wenn Du Dich nicht schriftlich absicherst, dann ist das Dein Lebensrisiko.
Abgesehen davon, das es keine Rechtsgrundlage für die Einmalzahlung gibt und nur entgangener Gewinn als Schadensersatz berechnet werden darf, bringen Dir Telefonate und Foren-Posts rein gar nichts. Du musst handeln!
Die sanfte Methode ist den Angaben von o2 entgegenzutreten und den Anschluss in der momentanen Wohnung zu verlangen. Wird o2 aber ablehnen. Macht aber Sinn vor weiteren rechtlichen Schritten.
Die härtere Methode wäre eine Rückbuchung der 430€ gewesen, was jetzt aber wegen verpasster Fristen sehr schwierig wird. Damit hättest Du o2 zu Handlungen gezwungen, die Du für Dich hättest nutzen können. Du hast hoffentlich innerhalb der Frist von 8 Wochen der Rechnung und der Abbuchung schriftlich und nachweisbar widersprochen? Vergl. AGB!
Was jetzt bleibt ist der Rechtsweg! Fromme Telefonate oder Schreiben haben wenig Aussicht auf Erfolg.
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