@kays38
Hallo,
was wird genau berechnet?
Evtl die anteiligen Gebühren bis Vettragsende?
Eine Rufnummernmitnahme?
Forderungen kannst du hisr nicht stellen, sondern hast 8 Wochen Zeit den Rechnungen schriftlich per Fax oder Post zu widersprechen.
Dazu brauchst du keinen, angekündigten, Rechtsanwalt. Der Anwalt wird dich ebenfalls darauf hinweisen, dass du innerhalb von 8 Wochen der Rechnungsstellung widersprechen kannst.
Auch hast du die Möglichkeit die Gebühren von der Bank zurückzuholen. Das steht dir absolut frei. Nur, sofern o2 Recht haben sollte, hast du diese Gebühren inkl. weiterer Kosten zurück zu überweisen.
Daher zusammengefasst:
Prüf erstmal die Rechnungen, was wurde für was berechnet?
Wenn die Berechnung fehlerhast ist, innerhalb von 8 Wochen schriftlich per Fax ofdr postalisch der Rechnung widersprechen.
Grüße
Ich würde auch vorschlagen, die Rechnung mal anzusehen. Dort stehen die Abrechnungszeiträume drauf. Wurde die Hardware (Router) an o2 gesandt?
Hallo @kays38,
du hattest ja schon ein paar Tipps bekommen. Wie sieht es denn mittlerweile aus? Ließ sich alles soweit klären? Oder gibt es noch offne Punkte, wo wir für dich einmal genauer nachschauen sollen? :-)
Gruß,
Lars