Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Mobiles Internet Extrem Schlecht


Hallo,

 

hab im Netz von O2 im Dezember einen Vertrag abgeschlossen mit einer Downloadgeschwindigkeit von bis zu 300 Mbit und Upload von bis zu 50 Mbit. Was aber ankommt sind 0,5-20 Mbit im Download und Upload 0,2-20 Mbit. Da O2 immer nur Tickets erstellt und auch per Mail nicht weiter helfen will und ständig mit Ausreden kommt, und nicht zugeben will das ihr Netz einfach schlecht ist bin ich am Überlegen rechtliche Schritte einzuleiten, weil bei solch einer Geschwindigkeit fühlt man sich in die Steinzeit versetzt. Laut O2 passt alles im Netzt. Hab auch gestern wieder eine SMS bekommen das alles im Netz passt, darauf gleich nen Speedtest mit der App von der Bundesnetzagentur (Bilder hänge ich an)gemacht und immer noch Mist. O2 will nicht helfen, hätten sie bei Vertragsabschluss gesagt das ihr Netz nicht mehr Leistung bringt hätte ich gar nicht dahin gewechselt. Ich möchte gern mein Sonderkündigungsrecht laut Paragraf 57 TKG in Anspruch nehmen, weil zwei Jahre mit solch einer Geschwindigkeit geht gar nicht. Hat jemand schon mal das Recht in Anspruch genommen oder kennt sich aus?

 

Mit freundlichen Grüßen 

marco 

Edit o2_Kathi 14.04.26 Nachnamen aus Datenschutzgründen entfernt + Verschoben aus dem Bereich Vertrag & Tarife zu Mobilfunkdienste

13 Antworten

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • April 13, 2026

Wie du in dem anderen Thread in dem du gepostet hast feststellen konntest, gibt es bei Mobilfunkverträgen kein Sonderkündigungsrecht wenn an einem bestimmten Standort der Empfang schlecht ist. Du kannst natürlich versuchen, gem. § 314 BGB eine außerordentliche Kündigung akzeptiert zu bekommen, oder eine Kulanzlösung zu erreichen.

o2 bietet kostenlose Testkarten an. Du hättest vor Vertragsschluss den Empfang vor Ort testen können.


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 13, 2026

Naja Empfang habe ich ja, nur die internetgeschwindigkeit ist extrem langsam und laut Vertragsunterlagen und Paragraf 57 TKG steht mir bei solchen Geschwindigkeit bestimmte Rechte zu, schreibt ja O2 selber mit in den Verträgen ganz groß:

Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder anderer

Dienstequalitätsparameter zwischen der tatsächlichen Leistung des Internetzugangs und der vertraglich vereinbarten

Leistung können Sie unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 4 Nr. 1 TKG das Recht auf Minderung und Kündigung

geltend machen.

 

Das ist direkt aus dem Vertragsunterlagen kopiert.

und genau das trifft auf mich zu. Hab nie gesagt das der Empfang schlecht ist die internetgeschwindigkeit ist es  

 

 


Libertas
Legende
Forum|alt.badge.img+31
  • Legende
  • April 13, 2026

Ich glaube auch, dass diese Infos nur für Festnetz und Hometarife gelten.

 

 


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+29

@Libertas 

Auf den Punkt korrekt. 

 

@BigBoi83 

Sei mal so nett und nenne deine Postleitzahl. Mehr nicht. 😉


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 13, 2026

@The_Voice_70 

Hab schon unzählige Tickets gehabt, mit dem Netzt passt alles. Meine Postleitzahl ist 96052, wird aber auch nichts bringen, so wie man im Netz ja liest, haben viele die Probleme. 
 

@Libertas 

warum steht der Paragraf dann im Mobilfunk Vertrag drin? Also zählt er genau so dazu.  Hab mir gerade das alles weng durchgelesen im TKG ( kann ja jeder googeln )er zählt auch für Mobilfunk. Hab die Bundesnetzagentur auch informiert mal schaun was die sagen. 


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+29

@BigBoi83 

Bamberg: 

4G
5G

5G ist sehr dünn ausgebaut unter dem Strich. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 13, 2026

@The_Voice_70 

danke für die schnelle Antwort. Mit 4g bzw. LTE ist die Geschwindigkeit genauso. Also bleibt mir nur noch rechtliche Schritte da ich ja Normalen Empfang hab nur die Geschwindigkeit vom Internet ist Mist und O2 zeigt kein entgegenkommen 


The_Voice_70
Legende
Forum|alt.badge.img+29

@BigBoi83 

Mit rechtlichen Schritten wirst du nichts erreichen weil Mobilfunk nicht ortsgebunden ist. 

Es ist wie es ist. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • April 13, 2026

Ich habe dir unter deinem Post im anderen Thread erklärt, dass die im Vertrag erwähnte vertragliche Leistung den Standort der Leistungserbringung mit einschließt, bei Mobilfunk eben ganz Deutschland.

Wie ​@The_Voice_70 geschrieben hat, es ist wie es ist. Hast du geprüft ob ein anderes Netz an deinem Standort besser wäre?

Kulanz kann man nicht rechtlich einfordern.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

@bs0 

für was ist dann der Paragraf 57 in den Verträgen extra aufgelistet und bezieht sich ausschließlich auf die Geschwindigkeit? Irgendeinen rechtlichen Sinn muss das ja haben, wenn O2 das schon in die Verträge mit auflistet oder?

Ja Vodafone und Telekom, hab ich sogar mehr erreicht wie ich sollte. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 14, 2026

@bs0 

kannst du mir bitte zeigen wo das Schriftlich steht das das damit ganz Deutschland für Mobilfunk gemeint ist? Ist ja irgendwie nicht logisch, bringt ja nichts wenn ich im Norden sagen wir mal 500 Mbit habe und im Süden 1 Mbit, da wäre man ja immer im Nachteil wenn man im Süden einen 500 Mbit Vertrag abschließt und nur 1 Mbit bekommt. 
 

wäre ja das gleiche wenn ich was Vertraglich von Berlin nach München bringen muss, aber bring es dann nach Stuttgart weil es mir dort besser gefällt, dann würde der wo die Ware erwartet auch sagen, ich Zahl keinen Cent und der Vertrag ist nichtig. 
 

Ich kann doch nichts dafür wenn O2 mir bis zu 300 Mbit anbietet und dann nicht liefern kann, dann müssen sie doch vor Vertrags Abschluss mitteilen, pass auf da gibt in deiner Region nur 10 Mbit oder für die Region nur 10 Mbit Verträge anbieten. So täusch man ja eindeutig die Persoen den Vertrag abschließt 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • April 14, 2026

@BigBoi83 in der Vertragszusammenfassung werden geschätzte max. Geschwindigkeiten angegeben. Auch steht dort, dass die tatsächlich erreichte max. und durchschnittlich erreichte Geschwindigkeit  vom Standort bzw. Netzausbaugebiet abhängig sind. Eine vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht. Das wird sich wahrscheinlich irgendwann ändern, weil die BNetzA dies eigentlich wie bei stationären Anschlüssen durchsetzen möchte.

Bezüglich § 57 TKG steht in der Vertragszusammenfassung "Geschwindigkeit oder andere Dientstqualitätsmerkmale" und "vertraglich vereinbarte Leistung". Vertraglich vereinbart ist eine max. Geschwindigkeit, die aber je nach Standort abweichen kann. Mit anderen Worten: Es wird nicht vertraglich vereinbart, dass du an einem bestimmten Standort eine bestimmte Geschwindigkeit erreichst.

Hast du beim Vertragsschluss o2 mitgeteilt, dass du den Vertrag an einem bestimmten Standort nutzen willst und hat o2 dir dann zugesichert, dass du dort auf jeden Fall mehr als 10 MBit/s erreichst? Die Geschwindigkeit kann abhängig von den örichen Gegebenheiten sogar innerhalb eines Dorfs variieren.

Mein Tipp wäre weiterhin: Versuche es doch mit einer außerordentlichen Kündigung gem. § 314 BGB, hilfsweise (da die Erfolgschancen eher gering sind) mit der Bitte um eine Kulanzlösung. Es besteht auch die Möglichkeit eines Schlichtungsantrags bei der BNetzA wenn du beim Anbieter nicht weiterkommst. Bei der Schlichtung kann die BNetzA unterstützen, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • April 14, 2026

Hallo ​@BigBoi83,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Eine außerordentliche Kündigung kann ggf. über unser Online-Kündigungsformular eingereicht werden. 

Unsere Mitarbeiter prüfen dann, ob ein Anspruch besteht und informieren dich anschließend schriftlich. 

Du hast hier ja bereits einige Tipps erhalten, bitte beachte aber, dass wir in der Community nicht über eine außerordentliche Kündigung entscheiden können. 

Viele Grüße

Giulia