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Keine Erstattung bei Störung

  • December 2, 2025
  • 3 Antworten
  • 26 Aufrufe

Ende September und dann drei Wochen im Oktober war in meinem Haus faktisch kein Mobilfunkempfang möglich. Auf der Website konnte ich sehen, dass es ein technisches Problem an einer Station geben würde, o2 aber schon an der Störungsbeseitigung arbeite. Das kann durchaus einmal vorkommen. Ende September war die Störung nach einigen Tagen vorerst beseitigt. Im Oktober war es über drei Wochen lang nicht möglich, ein Gespräch von mehr als 10 Sekunden Dauer zu führen. Das betraf mein Haus und den Umkreis von mehr als 1 km herum. Nur in einem Fall konnten wir vor dem Supermarkt im 100 m Entfernung ein Gespräch aufbauen, dabei konnte man sich aber nicht verständigen, da die Worte abbrachen. Ich beschwerte mich bei 02, dass ein Telefonieren mit unseren sechs Geräten auf zwei Verträgen nicht möglich war. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und eine Erstattung abgelehnt. Die Begründung fand ich ziemlich dreist: Die Techniker hätten geprüft, es gab keinen vollständigen Netzausfall. Ich weiß nicht wie und wo geprüft wurde, allerdings konnte ich feststellen, dass ein Telefonieren nicht möglich war, was besonders unangenehm war, da meine Frau in diesem Zeitraum länger bettlägrig war und sie mich in Notfällen nicht hätte erreichen können. Eine zweite Reklamation blieb unbeantwortet. Ich frage mich, ob wir das so hinnehmen müssen.

3 Antworten

Bumer
Legende
  • December 2, 2025

poales
Legende
  • Legende
  • December 2, 2025

@TMie 

bei einer Netzstörung ist nur bei einem Komplettausfall einer Leistung

eine Entschädigung gesetzliche vorgesehen,

Mobilfunk ist nicht Standort bezogen,

daher da eine Entschädigung nur schwierig zu begründen.

eine häufige Störungsmeldung sollte über die Störungsseite gemacht werden.

 

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  1. Sie haben uns die Störung gemeldet und diese ist inzwischen behoben. 
  2. Die Störung hatte einen Komplettausfall eines Dienstes, z. B. Telefonieren oder Internetnutzung, für 3 oder mehr Tage zur Folge – gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung.

https://www.o2online.de/service/entschaedigung/


bs0
Legende
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  • Legende
  • December 2, 2025

Wichtig für den Anspruch auf eine Gutschrift sind:

1. Es handelt sich um einen Komplettausfall des Netzes von mindestens 3 Tagen

2. Die Störung wurde gemeldet (bei wiederholten Störungen jedes Mal).

Ob und wann du die Störungen gemeldet hast geht aus deinem Text nicht hervor. Deiner Schilderung nach war es allerdings kein Komplettausfall.