Vorzeitig zurücktreten wird nicht so einfach gehen, weil Mobilfunk nicht standortbezogen ist. Du kannst aber ab dem dritten Tag eine Gutschrift beantragen, wenn es sich um einen Komplettausfall an deinem Wohnort handelt und die Unterbrechnung nicht aufgrund höherer Gewalt aufgetreten ist.
Hallo community,
Ich habe nun seit dem 03.12.2021 kein mobiles Internet mehr. Ich habe bereits mehrfach Feedback über den live Check gegeben. Bis zum 15.03.2021 wurde mir gesagt das es an einem technischen Problem einer Basisstation liegen würde. Allerdings ist dieses Problem angeblich seit dem 15.03.2021 behoben. Leider habe ich aber immer noch kein Internet. Ich habe ein Galaxy Z Flip 3 mit dem Vertrag Free Boost L (esim) und keinerlei Einstellungen geändert. Da der Service bei o2 leider unterirdisch schlecht ist, wird mann hier mit dem Problem absolut alleine gelassen. Ich bitte um eure Hilfe oder um eine Anleitung wie ich von meinem Vertrag vorzeitig zurücktreten kann ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben. So habe ich kein Nutzen von dem Vertrag. Viele Grüße
Ich sehe das etwas anders, als @bs0
Die Situation hat sich m.E. mit den Neuerungen im TKG ab 1.12. 21 geändert.
Sonderkündigungsrecht: Handyvertrag fristlos kündigen - aber wie? (handyraketen.de)Sonderkündigungsrecht: Handyvertrag fristlos kündigen - aber wie? (handyraketen.de)
ich würde eine Nachfrist zur Behebung des Mangels von 3 Wochen setzen, das ganze mit der Breitbandmessungsapp der Bundesnetzagentur dokumentieren und direkt die Sonderkündigung androhen.
Bitte lies dich hierzu mal im Internet ein und im obigen Artikel. Die Verbraucherberatung könnte hier sicherlich auch behilflich sein, obwohl sich diese in der Rechtsauslegung anscheinend noch nicht so ganz sicher ist.
Hier ist evtl auch noch Erläuterungsbedarf seitens der Bundesnetzagentur.
Mit der zuvorigen Netzverfügbarkeit vor Ort, die sicherlich für dich Entscheidungsgrundlage für Abschluß deines Vertrages war, würde ich mir gute Chancen ausrechnen. Die Netzverfügbarkeitskarte dürfte ebenfalls zu deinem Vorteil ausgelegt werden.
Das ist meine rein persönliche Meinung und ich kann nicht sagen, ob sie rechtlich durchsetzbar ist.
Hierzu müßtest du dich professionell beraten lassen.
Ich denke aber, daß die Bundesnetzagentur hier zukünftig Klarheit schaffen wird, auch in Hinsicht der geforderten Versorgungsauflagen.
Gruß
Gmo
@Gmo
Ich denke auch, dass es jetzt etwas einfacher sein wird als früher, eine außerordentliche Kündigung durchzubekommen, es sind aber diesbezüglich viele Fragen offen, auch was der Zeitraum betrifft. Wie du schreibst, müsste in den kommenden Monaten einiges klargestellt werden.
Eine außerordentliche Kündigung kann man grundsätzlich nach Ablauf der gesetzten Frist aussprechen, dann wird o2 diese entweder akzeptieren oder ablehnen.
@bs0 und Gmo
Ich bedanke mich erstmal bei euch beiden für die schnellen Antworten und eurer Einschätzung.
Allerdings hat sich mein Problem heute endlich lösen lassen. Ein Techniker von o2 hat den Fehler gefunden und behoben. Meine esim war nur für 500Mb freigeschaltet anstatt für die im Vertrag festgelegten 120Gb. Warum das vorher keinem anderen Mitarbeiter aufgefallen ist, war ihm auch ein Rätsel.
Jedenfalls funktioniert es jetzt wieder. Die Geschwindigkeit ist derzeit zwar eingeschränkt, wegen zweier defekten Sendemasten, damit kann ich aber leben.
Nochmals vielen Dank. Ich wünsche euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Hallo @SaWa1980,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Freut mich sehr zu lesen, dass der Kollege weiterhelfen und dein Anliegen lösen konnte, auch wenn der Weg bis dahin holprig war uns es so natürlich nicht laufen soll.
Ich hoffe, du hattest schöne Feiertage und bist gut ins neue Jahr gestartet.
Gruß
Antje