Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Herausgabe von Ortungsdaten infolge einer Funkzellenabfrage bei Beschuldigten in Strafsachen

  • November 15, 2023
  • 15 Antworten
  • 366 Aufrufe

Hallo zusammen,

ich wurde von der Polizei in Stadt X vorgeladen, mich zu diversen Sachverhalten, für die ich beschuldigt werde, zu äußern. Offensichtlich bin ich im Falle der Beschuldigungen zu den genannten Zeiten an den genannten Orten nie gewesen. Dies könnte beispielsweise eine Funkzellenauswertung zu der Ortung meiner Handydaten belegen. Da ich zum Zeitpunkt der Vernehmung die Aussage noch nicht mit Nachweisen belegen konnte, habe ich vorerst nicht ausgesagt. Spätestens vor Gericht benötige ich aber die Nachweise zu meiner damaligen Ortung.

 

Mir wurde telefonsich mitgeteilt, dass derartige personenbezogene Daten nur an Behörden oder an Verteidiger auf Anfrage weitergegeben werden. Um sicherzustellen, dass ich rechtzeitig an meine Daten komme (vor Gerichtstermin), müsste ich vorab (ohne bereits von einem Anwalt vertreten zu werden), eine Anfrage einleiten.

Dies dürfte mir meines Wissens nicht verwährt werden, sofern es sich um meine eigenen personenbezogenen Daten handelt, welche ich mit Angaben zu der genauen Vorfallszeit bzw. zu dem genauen Tatort konkret einschränken kann. An sich soll mir die Funkzellenauswertung nur bestätigen, dass ich zu den von mir vorgegebenen Tagen und Uhrzeiten nicht an Ort X, sondern an Ort Y gewesen bin. Mit Informationen zu weiteren Handynutzern, welche zu der Zeit in der gleichen Funkzelle aktiv waren, würde ich nie in Berührung kommen.

 

  1. Ist es überhaupt möglich eine Datenabfrage, die länger als 6 Monate zurückliegt, einzuholen? Die Beschuldigungen erstrecken sich über das Jahr 2021.
  2. An wen wären derartige Anträge genau zu stellen? Gibt es in Ihrer Rechtsabteilung Ansprechpartner dafür?
  3. Was für Kosten würden im Zusammenhang mit einer eventuellen Auswertung anfallen?

Vielen Dank für Ihr Feedback.

Edit o2_Matze 15.11.23 14:30 aus dem digitalen Wohnzimmer zu Mobilfunkdienste verschoben

Lösung von poales

Nunja: Es ist aber schon irgendwie “komisch”, dass man an seine eigenen Daten nicht so richtig herankommen kann und dafür einen Anwalt einschalten muss.

 

nun ja, ganz so ist das ja nicht.

 

Recht auf Auskunft und Datenportabilität

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft ab dem 25. Mai 2018 einheitliche europäische Regeln für den Datenschutz, um das Vertrauen der EU Bürger in datenbasierte Innovationen zu stärken und ein harmonisiertes Wirkungsfeld für alle Unternehmen in Europa zu schaffen.

https://www.telefonica.de/unternehmen/datenschutz/ihre-datenschutzrechte.html

15 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • November 15, 2023

Vergiss es. Es handelt sich hoffentlich weder um Mord noch um Entführung?
Nur bei schweren Straftaten wird man solche Abfragen machen. Du selbst kommst da auch gar nicht ran.

Das mit der Akteneinsicht hast Du bereits selbst erkannt. Es gibt da keine andere Möglichkeiten.


matrix3937
Legende
Forum|alt.badge.img+19
  • Legende
  • November 15, 2023

@personunbekannt2023 

Mein Rat: In diesem Fall schalte bitte einen Anwalt, der sich damit auskennt, ein. Es wird Dir hier in der Community wohl kaum einer helfen können.


@matrix3937 Es geht hier erstmal darum, an wen man sich überhaupt in solchen Fällen bei der O2 zu wenden hat. Es ist nirgends eine E-Mail angegeben. Es gibt zwar eine offizielle Adresse in Nürnberg, aber die betrifft grds. Beschwerden, was hier offensichtlich nicht der Fall ist. Zudem kommt, dass die Bearbeitungszeit in Nürnberg bei schriftlichen Angelegenheiten bis zu 8 Wochen dauern kann.


poales
Legende
  • Legende
  • November 15, 2023

@personunbekannt2023

nutze das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

aber ohne Anwalt wird das nix.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 15, 2023

Für Kunden / Privatpersonen wird es für sowas vermutlich kein Ansprechpartner geben. Daher der Rat, ggf. einen Anwalt zu fragen. Allerdings dürften die entsprechenden Daten aus 2021 nicht mehr vorhanden sein.


matrix3937
Legende
Forum|alt.badge.img+19
  • Legende
  • November 15, 2023

@personunbekannt2023 

Meine Empfehlung bezüglich eines Anwaltes beruht darauf, dass er Akteneinsicht bei der Polizei verlangen kann und somit Dir dann in allen Fragen hilft. So wie ich Deinen Schilderungen entnehme, ist es wohl auch wirklich notwendig.


o2_Bianca
  • Moderatorin
  • November 15, 2023

Hallo @personunbekannt2023,
vielen Dank, dass du dich bei uns in der Community meldest. Herzlich willkommen. Du hast hier ja schon einige Tipps und Informationen zu deiner Frage erhalten. Vielen Dank an alle Beteiligten für eure Hilfe. Ich kann mich den Ratschlägen die hier gegeben wurden nur anschliessen. Bitte wende dich an einen Anwalt und lass dich beraten. Von dort aus wird man dir in dem Fall auch weiterhelfen können.
Viele Grüße Bianca


MichaAnja
Legende
Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • November 16, 2023

Nunja: Es ist aber schon irgendwie “komisch”, dass man an seine eigenen Daten nicht so richtig herankommen kann und dafür einen Anwalt einschalten muss.
 


noreply
Legende
  • November 16, 2023

Hallo zusammen,

. Offensichtlich bin ich im Falle der Beschuldigungen zu den genannten Zeiten an den genannten Orten nie gewesen.

Edit o2_Matze 15.11.23 14:30 aus dem digitalen Wohnzimmer zu Mobilfunkdienste verschoben

Dann soll die Polizei dich mit Fakten und Beweisen belasten.

Wenn sie das nicht kann ist es auch nicht deine Aufgabe dich zu entlasten.

 

Wie gesagt, laß dich anwaltlich vertreten, dann ist sowas meist schnell vom Tisch.


poales
Legende
  • Legende
  • Lösung
  • November 17, 2023

Nunja: Es ist aber schon irgendwie “komisch”, dass man an seine eigenen Daten nicht so richtig herankommen kann und dafür einen Anwalt einschalten muss.

 

nun ja, ganz so ist das ja nicht.

 

Recht auf Auskunft und Datenportabilität

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft ab dem 25. Mai 2018 einheitliche europäische Regeln für den Datenschutz, um das Vertrauen der EU Bürger in datenbasierte Innovationen zu stärken und ein harmonisiertes Wirkungsfeld für alle Unternehmen in Europa zu schaffen.

https://www.telefonica.de/unternehmen/datenschutz/ihre-datenschutzrechte.html


MichaAnja
Legende
Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • November 18, 2023

@poales Naja - aber wenn ich dazu ersteinmal zu einem Anwalt muss hat die Sache für mich einen verdammt faden Beigeschmack.
Immerhin kann ich mich ja auch selbst Legitimieren - muss ich an anderen Stellen ja auch.


poales
Legende
  • Legende
  • November 18, 2023

@MichaAnja 

Diese Anfrage kann jeder nutzen ohne Begründung.


MichaAnja
Legende
Forum|alt.badge.img+21
  • Legende
  • November 18, 2023

@poales 
Danke - das wusste ich auch noch nicht.
Eigentlich wäre dies doch fast mal ein Versuch wert….mal schauen was man an Daten von o2, Amazon und Co so bekommt, welche “Hürden” man nehmen muss und wie lange das ganze dauert….

Ich hab da schon wieder eine Idee für meinen YT Kanal 😂


poales
Legende
  • Legende
  • November 18, 2023

@MichaAnja 

zur Not hilft der Datenschutzbeauftragte😀

Ich hatte das schon mal bei einem Vertragsstreit mit einer Versicherung genutzt.

Da lagen gefälscht Unterlagen  ( nicht von mir) der Versicherung vor.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+43
  • Legende
  • November 18, 2023

Dass man Anspruch darauf hat, eine vollständige Datenschutzauskunft gem. DSGVO zu bekommen, steht außer Frage. Ich sehe hier neben der Tatsache, dass es die gewünschten Daten nicht mehr geben dürfte, zwei Probleme: zum einen die Tatsache, dass Telefonica 4 Wochen Zeit hätte, die Auskunft bereitzustellen, und zum anderen wie die Daten einzustufen sind. Die Information wo eine SIM-Karte wann eingebucht war ist zwar ein Indiz, die Mobilfunkanbieter könnten aber eine solche Auskunft verweigern weil der Standort eines Mobikfunktelefons nicht zwangsläufig der Standort des Besitzers bzw. des Vertragsinhabers sein muss. Es ist zwar unstrittig, dass Standortdaten personenbezogene Daten sind, aber zumindest in Österreich hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Mobilfunkanbieter die Bereitstellung solcher Daten gem. des hier relevanten Art. 15 DSGVO aus diesem Grund verweigern dürfen.

Bezüglich des konkreten Grunds für die Anfrage im vorliegenden Fall schließe ich mich der Aussage von @noreply an: Die Beweislast liegt bei der Polizei / der Staatsanwaltschaft, nicht beim Beschuldigten.