Ich habe ein Anliegen. Und zwar habe seit Januar nicht mehr so dollen Empfang mit meinem Mobilfunkvertrag. Ich bin im ständigen Austausch mit o2 sei es Email,Telefon oder vor Ort einer eurer o2 Shops. Am Telefon und per Email werde ich meist mit Anträgen und Prüfung vertröstet. Ich solle einen Antrag auf Entschädigung stellen der aber nur dann greift wenn ich einen Komplettausfall habe. Dieser Link wurde mir von einem Mitarbeiter von euch gesendet. Hätte man sich sparen können. Dann wurde mir gesagt ich solle ein Antrag auf Minderung stellen. Dieser kann ich aber nicht ausfüllen weil die Antragsseite nicht erkennt das der Screenshot oder die Datei von der extra App zur Messung von der Brandbeite ist. Auch für Mobilfunk gibt es aktuell keine Entschädigung. Da frage ich mich wieso? Sie werden mir doch versichern können das es nur fair ist das man etwas zurückbekommt wenn die Leistung nicht stimmt. Ich bin kurz und dran alles zu kündigen und zur Konkurrenz zu gehen. Ich bezahle monatlich viel Geld (ca. 80€-100) an euch und kriege keine bis wenig Leistung. Ich habe den Unlimited Max mit bis zu 500mBits/s. Schauen wir mal. Die 500 werd ich eh nie sehen das weiß ich. Es könnte rankommrn vielleicht auf 400 wenn ich 5G hätte was hier aber nicht aktiv ist. Wenn wir alle Faktoren ausschließen würde ich annehmen das ich nur mit LTE 200-300mBits erreichen könnte. Was aber nicht der Fall ist. Ich schicke euch einen Screenshot von einer aktuellen Messung die ich jetzt starte. Mit freundlichen Grüßen Jan
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Hier kann man auch nicht mehr machen als dich auf die Möglichkeit einer Entschädigung bei Komplettausfall zu verweisen oder eben Gutschriften auf Kulanz, was normalerweise kein Problem ist wenn sich die Leistung an einem Standort aufgrund einer andauernden Störung deutlich verschlechtert hat.
Hallo @Xqpanik ,
Willkommen hier bei uns im Kundenforum. Schön, dass du nun bei uns bist!
Ich kann nachvollziehen, dass man, bei wenig Leistung gern etwas zurück haben möchte. Allerdings ist es so, das wir diese Kulanzgutschriften seit dem neuen Gesetz am 01.12.2021 nicht mehr durchführen dürfen und auf das entsprechende Formular für die Fachabteilung verweisen müssen, dass man dir ja auch bereits genannt hat.
Was sagt denn der Live-Checkzu der Situation bei dir?
Danke an @bs0 für die Unterstützung.
Viele Grüße,
Andrea
Ich denke, dass es @Xqpanik darum geht, dass o2 den Vertrag nicht einhält. Schaut man einmal in die Preisliste, so findet man dort folgende Einträge
Es geht hier um die Fußnote 8
Laut seiner Messung kommt @Xqpanik gar nicht auf die Durchschnittsgeschwindigkeit.
Oder wie soll man die Fußnote verstehen?
Allerdings ist es so, das wir diese Kulanzgutschriften seit dem neuen Gesetz am 01.12.2021 nicht mehr durchführen dürfen r...]
Manchmal komme ich mit eurem “wir sind o2” nicht zurecht.
“nicht mehr durchführen dürfen” oder “nicht mehr durchführen wollen”
Hall zusammen,
es steht eben bis zu da und das bedeutet, die Geschwindigkeit kann auch geringer ausfallen (da kann ich ein Liedchen von singen 0,1 - 0,4 MBit/s tagsüber seit November). Ein Durchschnittswert kommt ja zustande, weil eben manche Kunden eine höhere und manche eine niedrigere Geschwindigkeit haben.
@bs0wir dürfen sie nicht mehr durchführen, sie werden direkt abgewiesen.
Viele Grüße,
Andrea
Interessant finde ich die Argumentation irgendwie schon.
Bei DSL berechtigt eine dauerhafte Nichterreichung der beworbenen Leistung zur Kürzung der Rechnung, und seit dem sind die Provider SEHR schnell geworden (Reaktion innerhalb von 6 Stunden und Techniker vor Ort innerhalb von 48 Stunden) und mein DSL 100 kam von 70 auf 100 Mbit, nachdem der Techniker den Fehler gefunden hatte. Da wurde sich nicht hinter einem Biszu und Fußnote versteckt. Ich glaube nicht das die Intention der neuen Gesetzgebung war schlechte Leistungen zu rechtfertigen, sondern den Kunden mehr Rechte zuzustehen. Insofern wäre es SEHR interessant ob die Gerichte die Rechtsauffassung der Mobilfunktreiber teilen, das man sich mit einem Werbewirksamen Biszu kombiniert mit einer Fußnote Typisch so einfach aus der Leistungsverpflichtung stehlen kann, wenn dann auch noch dieser Typischwert nicht in Ansätzen erreicht wird. Wie gesagt wäre diese Auffassung exakt entgegengesetzt zur Praxis bei DSL. Ich werde mal in der nächsten Woche SYSTEMATISCH meine Hood abgehen und mal die ERBRACHTE Leistung katastermäßig erfassen (wäre eigentlich EURE Aufgabe). Ihr könnt mir für diese Prüfung gerne mal unlimitierte Daten freischalten (wobei die wahrscheinlich bei den jämmerlichen Durchsätze gar nicht gebraucht werden, aber vielleicht entdecke ich ja doch einen Regenbogeneinhorn Standort, wo doch viel Daten durchrauschen.
@tomsun
Mobilfunk ist nicht ortsgebunden... Außer natürlich Homespot-Verträge... Deswegen kommt man (noch) mit *bis zu schon gut hin ... Alles, was nicht ortsgebunden ist, ist Lotto ...
Der Gesetzgeber hat die Rechte der Verbraucher gestärkt, die die vertraglich zugesicherte Leistung nicht bekommen, bei Mobilfunk wird dir allerdings keine garantierte Leistung an einem bestimmten Standort zugesichert. Wenn aber an deinem Wohnort oder an einem Ort wo du dich nachweislich gewöhnlich aufhältst das Netz ausfällt, hast du auch bei Mobilfunk die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen. Genau das sieht der Gesetzgeber im TKG vor.
Auch bei DSL-Verträgen gibt es “bis zu”, aber es gibt klare Regeln, welche Mindestbandbreite durchschnittlich erreichbar sein muss. Das steht dann explizit im Vertrag, und auch bei DSL 100 kann z.B. max. 70 vereinbart werden, wenn örtlich technisch nicht mehr möglich ist.
Das neue TKG hat die Situation für Verbraucher deutlich verbessert, vor allem was die Kündigungsfristen angeht und im DSL-Bereich, aber die Erwartungen mancher Kunden gehen insgesamt weiter als das was tatsächlich gesetzlich vorgegeben ist.
Die eigentliche Frage die sich mir und wahrscheinlich auch anderen Kunden im Mobilfunkbereich stellt (Netzbetreiberunabhängig)
Was ist die berechtigt erwartetete Leistung in Abhängigkeit der beworbenen Leistung
In meinem Fall ein Biszu 225 Mbit/s Vertrag mit der Fußnote der typischen Leistung (die in der Werbung NICHT hervorgehoben wird)
Laut Netzabdeckungskarte “Sehr gute 4G” Versorgung Outdoor UND Inhouse
Wie gesagt nicht Kleinkleckersdorf sondern Stadtgebiet der zweitgrößten deutschen Stadt.
Situation:
Inhouse wird nicht mal 3 Mbit erreicht (Nein mein Datenvolumen ist noch nicht verbraucht da ist noch mehr als 90% vorhanden, also keine Drosselung), Download beim schlechtesten Test 109 kbit/s
Outdoor vor der gleichen Adresse 4,4- 6,55 Mbit/s und 1,5-2,5Mbit/s
ein paar Meter weiter die Straße hoch und runter auch mal das gleiche mal 12 mal 16 Mbit/s hundert Meter weiter in der Parallelstraße tatsächlich mal56/16 Mbit/s am Supermarkt, dreißig Meter weiter schon nur noch 34/5 Mbit/s
Bei meinen Eltern Inhouse (anderer Stadtteil) 69/12 Mbit/s (Das ist für Inhouse auf der der Funkzelle abgewandten Seite schon recht in Ordnung). Laut Netzabdeckungskarte auch gleiche Angabe wie an meinem Heimatstandort. Outdoor werde ich morgen dort auch mal prüfen.
Jetzt die die meiner Meinung nach entscheidende Frage, wie ist die berechtigte Erwartung and Standorten wo laut O2 Netzabdeckungskarte KEINE “Sehr Gute” 4G Abdeckung Indoor und Outdoor ist, kann ich da die Bits einzeln mit Namen begrüssen?
Für mich bedeutet “Typisch” in gefühlt 95% der Standorte erreiche ich den typischen Wert , in der Regel bewege ich mich DEUTLICH über dem typischen Wert und bin NAHE dem Maximalwert, in Gegenden wo dies Ausbaumäßig NICHT so ist WEISE ICH DAS ALS BEREICH MIT EINGESCHRÄNKTER VERSORGUNG AUS, Der typische Wert müsste der Mittelwert aller Datenübertragungen sein (sowohl der guten als auch der schlechten Gebiete).
Wenn der typische Wert NUR bei einem Viertel der beworbenen Leistung liegt, kann die eigentlich fast nie vorhanden sein, selbst die Hälfte der beworbenen Leistung dürfte fast nie vorhanden sein. Das ist aus meiner Sicht schon SEHR PROBLEMATISCH.
Die Lösung kann doch ernsthaft sein Bis zu Leistung X, aber real darfst Du froh sein bei X/4 weil eigentlich haben viele auch nur X/16, aber wir schreiben für alle Standorte “optimale Versorgung Indoor und Outdoor”.
Wenn die Netzversorgungskarte für meinen Standort eine eingeschränkte Leistung ausweisen würde, wäre es eine ganz andere Situation.
Ab welcher Minderleistung erfüllt O2 die eigenen Qualitätsansprüche nicht mehr? Ist bei der Selbstdarstellung Outdoor 6 /2 Mbit/s noch VOLL IM SOLL? Ich denke nicht.
Ja, deine Frage ist berechtigt, aber die an einem Ort verfügbare Bandbreite wird von einer unbestimmten Zahl von Nutzern geteilt, die gleichzeitig im Netz eingebucht sind. Aus diesem Grund kann es z.B. vorkommen, dass gerade in Großstädten die Leistung zeitweise schlechter ist als auf dem Land. Eine sehr gute Netzversorgung kann, wie du selber festgestellt hast, 20 Meter weiter nicht mehr ganz gut sein, aber so genau sind diese Karten (leider) nicht. Da Mobilfunkverträge nicht standortbezogen abgeschlossen werden, ist es kaum möglich, konkrete Leistungszusagen vertraglich festzuhalten.
Übrigens: “Ins-]house” bedeutet nicht “im Haus” sonder “hauseigen”
Aber jeder versteht was mit inhouse gemeint ist, vielleicht ist indoor besser (jedenfalls ist gemeint innerhalb des Hauses/Wohnung.
Das das Mobilfunknetz REGELMÄSSIG Sylvester zusammenbricht ist klar, darum geht es auch nicht. Jede Zelle MUSS auf die typische Last ausgelegt sein, sonst ist von vornherein der Vorsatz die Leistung nicht zu erbringen gegeben (Ich gebe ja auch nicht die Fallgeschwindigkeit eines Autos vom Eifelturm als Spitzengeschwindigkeit an sondern die auf der freien Teststrecke).
Die grundsätzliche Frage ist ab welcher Leistung liegt ein Mangel dahingehend vor das O2 in welcher Form auch immer tätig werden muss da sie eine Nicht oder Schlechtleistung erbringen. Erfüllt ein existierender Handshake bei absoluter Unbrauchbarkeit (z.B. 1 Bit/s) schon die Leistungsbeschreibung? Oder MUSS eine Zelle in der Lage sein auch zwei Benutzer gleichzeitig zu bedienen ohne dass es zu Leistungseinbrüchen kommt?
Die Frage ist doch viel eher dahingehend zu sein was ist die O2-eigene Qualitätserwartung? Und noch vielmehr Was ist die Qualitätserwartung der Kunden (Wir haben zum Glück kein Monopol sondern einen Wettbewerb.
Die Netzabdeckungskarten sind wohl auch nicht auf Grund tatsächlicher Messwerte erstellt sondern errechnet auf Basis der Position der Sendestationen und Stationsparameter. Geographische Gegebenheiten wie Gebäude, Berge, etc. sind da nicht berücksichtigt, falls sich das inzwischen geändert haben sollte nehme ich das gerne zur Kenntnis.
Das Mobilfunkverträge nicht standortbezogen sind ist klar, sind ja schließlich mobil.
Die Aussage zur Netzabdeckung und zur Qualität dieser aufgeschlüsselt nach Netzstandard, ist dagegen aber so etwas von standortbezogen, MEHR GEHT NICHT. Und es ist sogar eine abgestufte Bewertung : keine, (eingeschränkt), gut, sehr gut.
Daher auch die Frage: Wie definiert O2 “Sehr Gute (VOLTE Telefonie und HIGHSPEED-Internet)”, was ist der Unterschied zu “Gute (VOLTE Telefonie und HIGHSPEED-Internet)”, was erwartet mich bei “Mittlere (VOLTE Telefonie und HIGHSPEED-Internet)”, oder auch bei “eingeschränkte (VOLTE Telefonie und HIGHSPEED-Internet)”. Wenn ich etwas abstufe MUSS ich auch erklären können , was die Unterschiede der Stufen sind (in Fakten nicht in Farben).
Bezieht dich der typische Wert nur auf den Mittelwert der Zellen mit “Sehr Gute (VOLTE Telefonie und HIGHSPEED-Internet)”, oder ist es der Mittelwert ALLER Zellen.
Andererseits ist die Frage berechtigt ob ein typischer Wert der zwischen 10 und 25% der Maximalleistung liegt nicht eher ein Offenbarungseid ist. Dein Fahrzeug im Stau steht genauso wie die anderen, wenn dein Auto das eigentlich laut Hersteller 200 fährt, aber nur typisch 50 schafft (obwohl die Autobahn frei ist, keine weiteren Einflüsse irgendwelche Einschränkungen bedeuten), deiner rollt nur mit Schrittgeschwindigkeit, aber im Mittel Aller werden vielleicht 50 erreicht, dann ist diese Beschwichtigung ehr nicht eine vertrauensbildende Maßnahme.
Ich habe die Änderungen hinsichtlich der DSL Verträge erleben dürfen, und mein Problem wurde innerhalb von 48h behoben, da ich sonst zur Kürzung der Rechnung berechtigt gewesen wäre.
Wenn ich Eigenschaften eines Produktes explizit bewerbe sollte/müsste ich diese Eigenschaften auch sicherstellen. Die Netzabdeckung mit Bewertung ist definitiv eine Produktbeschreibung, ebenso die Biszu Werte (kein Kunde hätte ein Problem wenn der typische Wert bei 70-80% des Biszu-Wertes liegt), und in Bereichen die schlechter eingestuft sind vielleicht auch 50% bzw. vielleicht auch mal 25%, aber dann diese Bereich auch explizit ausweisen). Wenn in einer Zelle dies Werte dauerhaft nicht erreicht werden MUSS diese Zelle dem Bedarf angepasst werden. Wenn eine Maschine im Leerlauf schon überfordert ist, dann liegen da grundlegende Mängel vor.
Hallo @tomsun ,
@o2_Solveig hat dir bereits hier entsprechend geantwortet:
Viele Grüße,
Andrea
Hallo @tomsun ,
@o2_Solveighat dir bereits hier entsprechend geantwortet:
Viele Grüße,
Andrea
Hallo @o2_Andrea ja o2_Solveig hat etwas geantwortet. Trotz Allem geht Meiner Meinung nach die Antwort an dem Kern der Frage vorbei.
Das die tatsächlichen Empfangsleistungen INNERHALB von Gebäuden stark von der Bauweise abhängt ist selbstverständlich, andereseits ist auch klar wie laut deutschem Baurecht Gebäude in der Regel gebaut sind (z.B. i.d.R. nicht aus Papier).
Die physikalischen Bedingungen außer Haus sind dagegen bundesweit recht einheitlich (um Abschattungen auszugleichen wird das Netz deshalb ja auch in Wabenstruktur aufgebaut, genauso um mal einen Zellenausfall zu kompensieren)
Mir geht es um die Aussage was die qualitative Beurteilung Sehr gut, gut, eingeschränkt bedeutet.
Diese ist ein Teil der Produktbeschreibung und nicht die Behauptung Dritter sondern eine Selbstauskunft. Und ich denke schon, dass die Kunden ein Recht haben zu wissen was diese qualitative Einstufung quantitativ bedeutet.
Diesen Kern der Frage habe ich bisher nirgendwo beantwortet gesehen.
Inzwischen habe ich mit einem weiteren LTE-Endgerät die Charakteristik meiner Messergebnisse mit dem O2-Speedtest nachstellen können.
Ich habe bisher in den über 20 Jahren in eurem Netz solche dramatischen lokalen Unterschiede auf kleinstem Raum nie feststellen können, da wo eingeschränkte Versorgung deklariert wurde, war sie bisher auch eingeschränkt aber brauchbar, dort wo ein weißer Fleck war , war auch ein weißer Fleck. In der Vergangenheit konnte man sich auf die Aussagen relativ verlassen, hier an diesem Standort sind die Messergebnisse auf kleinsten Positionsveränderungen extrem unterschiedlich und das fällt auf. Bisher war meine Erfahrung dass das Ergebnis sich auf ein paar hundert meter nicht signifikant geändert hat, hier muss ich teilweise schon bei einer Positionsänderung um 20 meter deutliche Unterschiede feststellen.
Die Ergebnisse innerhalb geschlossener Räume, wären mit der Bauweise sicherlich erklärbar, wenn im Freien normale Messergebnisse vorliegen würden. (ich kenn das von meinem alten Arbeitgeber, guter Faradayscher Käfig in so einer Alubox, sorgt für einen ruhigen Tag, keine störenden Anrufe)
Die Antwort, dafür ist die Karte der Netzabdeckung nicht gemacht, stellt natürlich die Frage wofür ist sie denn gemacht wenn nicht zur Information für potientielle Kunden die sich darüber informieren wollen, ob das Netz für den gewünschten Einsatzzweck geeignet ist (Stichwort Home-Office, Ersatz für eine feste Verbindung,...), wenn dort ausgesagt/beworben wird “Sehr gute” oder auch “Gut” Versorgung mit 4G in geschlossenen Räumen erwartet man die auch. Und erst Recht auch im Freien.
Hier kann man auch nicht mehr machen als dich auf die Möglichkeit einer Entschädigung bei Komplettausfall zu verweisen oder eben Gutschriften auf Kulanz, was normalerweise kein Problem ist wenn sich die Leistung an einem Standort aufgrund einer andauernden Störung deutlich verschlechtert hat.
Mir wurde bereits ein Link zur Entschädigung geschickt den habe ich auch ausgefüllt allerdings wurde mir das verwehrt mit der Begründung das es nur bei Komplettausfall eine Entschädigung gibt. Wieso mir der Mitarbeiter mir den Link geschickt hat weiß auch keiner.
Hallo @Xqpanik ,
Willkommen hier bei uns im Kundenforum. Schön, dass du nun bei uns bist!
Ich kann nachvollziehen, dass man, bei wenig Leistung gern etwas zurück haben möchte. Allerdings ist es so, das wir diese Kulanzgutschriften seit dem neuen Gesetz am 01.12.2021 nicht mehr durchführen dürfen und auf das entsprechende Formular für die Fachabteilung verweisen müssen, dass man dir ja auch bereits genannt hat.
Was sagt denn der Live-Checkzu der Situation bei dir?
Danke an @bs0 für die Unterstützung.
Viele Grüße,
Andrea
Live Check sagt wie der Speedcheck mieses Internet. maximal 10mbits/s. Aber hey es heißt ja BIS zu 500mbits/s Gibt es denn absolut keine Möglichkeit eine Entschädigung zu bekommen? Ich finde das nämlich unterste Schublade
Ich denke, dass es @Xqpanik darum geht, dass o2 den Vertrag nicht einhält. Schaut man einmal in die Preisliste, so findet man dort folgende Einträge
Es geht hier um die Fußnote 8
Laut seiner Messung kommt @Xqpanik gar nicht auf die Durchschnittsgeschwindigkeit.
Oder wie soll man die Fußnote verstehen?
Allerdings ist es so, das wir diese Kulanzgutschriften seit dem neuen Gesetz am 01.12.2021 nicht mehr durchführen dürfen ...]
Manchmal komme ich mit eurem “wir sind o2” nicht zurecht.
“nicht mehr durchführen dürfen” oder “nicht mehr durchführen wollen”
Genau das ist das Problem. Wieso wird mir was angedreht was ich eh nicht bekomme. Mir ist bewusst das ich die 500mbits nicht sehen werde. Nirgends bekommt man die Endgeschwindigkeit. Aber das ich nichtmal 56mbits von 500 bekomme ist wirklich frech. Seitens o2 kommt auch gar nichts. Weder eine Entschädigung noch ein neues Angebot. Bin Jahrelanger Kunde bei o2 hatte nie Probleme aber ich bin an einem Punkt angelangt wo ich sage das es besser ist zu kündigen.
Der Gesetzgeber hat die Rechte der Verbraucher gestärkt, die die vertraglich zugesicherte Leistung nicht bekommen, bei Mobilfunk wird dir allerdings keine garantierte Leistung an einem bestimmten Standort zugesichert. Wenn aber an deinem Wohnort oder an einem Ort wo du dich nachweislich gewöhnlich aufhältst das Netz ausfällt, hast du auch bei Mobilfunk die Möglichkeit, eine Entschädigung zu beantragen. Genau das sieht der Gesetzgeber im TKG vor.
Auch bei DSL-Verträgen gibt es “bis zu”, aber es gibt klare Regeln, welche Mindestbandbreite durchschnittlich erreichbar sein muss. Das steht dann explizit im Vertrag, und auch bei DSL 100 kann z.B. max. 70 vereinbart werden, wenn örtlich technisch nicht mehr möglich ist.
Das neue TKG hat die Situation für Verbraucher deutlich verbessert, vor allem was die Kündigungsfristen angeht und im DSL-Bereich, aber die Erwartungen mancher Kunden gehen insgesamt weiter als das was tatsächlich gesetzlich vorgegeben ist.
In der Fußnote steht das ich MINDESTENS 56mbits bekommen soll. Aber selbst die erreiche ich nicht (siehe beigefügtes Foto). Ich habe keine hohen Erwartungen ich möchte einfach die Leistung für die ich auch bezahle.
@Xqpanik kannst Du das bitte Mal zeigen das da "mindestens" und nicht " im Durchschnitt aller Benutzer" oder "typisch" steht, was die Erwartungshaltung ist ist das eine ( ich erwarte bei "sehr gut" eine Leistung von 80-100%), was geboten wird eine andere (O2 sieht wohl schon unter 10% als "sehr gut", es muss paradiesisch sein da zu arbeiten, kein Leistungsdruck schon allein für die Zugehörigkeit ein "sehr gut" in der Leistungsbeurteilung, wenn Mal die Einschätzungen der Eigenen Netzbeurteilung auf die interne Arbeitsbewertung projektiert, oder wird da etwa mit zweierlei Maß gemessen?)
In der Fußnote steht das ich MINDESTENS 56mbits bekommen soll. Aber selbst die erreiche ich nicht (siehe beigefügtes Foto). Ich habe keine hohen Erwartungen ich möchte einfach die Leistung für die ich auch bezahle.
Gibt es noch eine weitere Fußzeile? Ich sehe nicht dass das so drin steht.
@Sandroschubert@Xqpanik Also ich sehe in der Fußnote im Durchschnitt, was leider ALLES von 0 bis Max rechtfertigt (zumindest nach O2 Lesart).
Ob ein Durchschnittswert von unter 60 Mbit im DL für 4G den Kundenqualitätserwartungen entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Ob ein Wert von 60 Mbit (bei keinerlei Überlastsituation) ein “Sehr gut” rechtfertigt auch (ausgehend von den Verträgen ab 225 Spitzenleistung und mehr). Ich gewinne auch mehr und mehr den Eindruck das nur relativ wenige Bereiche mit stabilen Versorgungen in hohen Bereichen (80% von Max) aufwarten.
Für das tägliche Leben wäre es sicherlich auch ausreichend rocksolid 50-100 Mbit ohne Schwankungen mit geringen Latenzen zu haben. Aber es wird Primär mit einem theoretischen (wahrscheinlich im O2-Labor ermittelten) Wert geworben, da ist das Grummeln bei den Leuten nur zu verständlich.
@Sandroschubert@Xqpanik Also ich sehe in der Fußnote im Durchschnitt, was leider ALLES von 0 bis Max rechtfertigt (zumindest nach O2 Lesart).
Ob ein Durchschnittswert von unter 60 Mbit im DL für 4G den Kundenqualitätserwartungen entspricht, steht auf einem anderen Blatt. Ob ein Wert von 60 Mbit (bei keinerlei Überlastsituation) ein “Sehr gut” rechtfertigt auch (ausgehend von den Verträgen ab 225 Spitzenleistung und mehr). Ich gewinne auch mehr und mehr den Eindruck das nur relativ wenige Bereiche mit stabilen Versorgungen in hohen Bereichen (80% von Max) aufwarten.
Für das tägliche Leben wäre es sicherlich auch ausreichend rocksolid 50-100 Mbit ohne Schwankungen mit geringen Latenzen zu haben. Aber es wird Primär mit einem theoretischen (wahrscheinlich im O2-Labor ermittelten) Wert geworben, da ist das Grummeln bei den Leuten nur zu verständlich.
1982/83 hattest Du die Wahl.
Schmidt wollte Glasfaser, Kohl nicht (und beugte sich der Post!). Natürlich, es ging um andere Dinge, aber hättest Du damals schon so Visionen gehabt wie heute, wäre alles sicher anders gekommen.
In Spanien ist es unwahrscheinlich, dass Du bei einem Campingurlaub KEINEN Glasfaseranschluss hast. Schimpfe dort, wo Schimpf und Schande angebracht ist! Telekom, die wo die 30 % Anteile des Staates rechtfertigen, dieses „Privatunternehmen“ weiterhin zu finanzieren!
Wenn ich übrigens unzufrieden bin, dann kündige ich und mache keine vielen Worte...
@tomsun , @Sandroschubert und @JoachimK. vielen Dank für eure sachliche Kommunikation, das ist heutzutage nicht selbstverständlich
LG Michael
Hallo,
Ich habe bisher in den über 20 Jahren in eurem Netz solche dramatischen lokalen Unterschiede auf kleinstem Raum nie feststellen können, da wo eingeschränkte Versorgung deklariert wurde, war sie bisher auch eingeschränkt aber brauchbar, dort wo ein weißer Fleck war , war auch ein weißer Fleck. In der Vergangenheit konnte man sich auf die Aussagen relativ verlassen, hier an diesem Standort sind die Messergebnisse auf kleinsten Positionsveränderungen extrem unterschiedlich und das fällt auf. Bisher war meine Erfahrung dass das Ergebnis sich auf ein paar hundert meter nicht signifikant geändert hat, hier muss ich teilweise schon bei einer Positionsänderung um 20 meter deutliche Unterschiede feststellen.
Solche starke ortsabhängige Schwankungen der Messergebnisse sind vlt. damit zu erklären, dass früher viel weniger Mobilfunkgeräte die Netzleistung in Anspruch genommen haben und mit der Zeit hat sich auch die Datenmenge, die einzelne Geräte seinden/ empfangen sprunghaft zugenommen hat. Mich würde es nicht wundern, wenn am gleichen Standort die Messergebnisse zu unterschiedlichen Zeiten stark schwanken - bedingt durch oben genannte Schwankungen der Auslastung.
Die Antwort, dafür ist die Karte der Netzabdeckung nicht gemacht, stellt natürlich die Frage wofür ist sie denn gemacht wenn nicht zur Information für potientielle Kunden die sich darüber informieren wollen, ob das Netz für den gewünschten Einsatzzweck geeignet ist (Stichwort Home-Office, Ersatz für eine feste Verbindung,...), wenn dort ausgesagt/beworben wird “Sehr gute” oder auch “Gut” Versorgung mit 4G in geschlossenen Räumen erwartet man die auch. Und erst Recht auch im Freien.
Wenn meine Vermutungen hinsichtlich der Schwankungen der Messergebnisse stimmen, dann könnte nur eine dynamische mit Echtzeitdaten versorgte Karte der Netzabdeckung aussagekräftige Messergebnisse liefern - aber bezogen nur auf den Zeitpunkt, als die Auslasung gemessen wurde. Derart Messungen bedeuten offensichtlich erhebliche Kosten, deswegen versucht die Bundesnetzagentur basierend auf der Schwarm-Leistung der Verbraucher eine semidynamische Karte der Netzabdeckunghttps://breitbandmessung.de/kartenansicht zur Verfügung zu stellen.
gruss, StrohalmInGruen
Hallo @StrohhalmInGruen,
vielen Dank, dass du deine Einschätzung hier mit uns teilst Dies ist sicherlich auch für einige andere User:innen interessant :)
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