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Drosselung o2 free unlimited max



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611 Antworten

Benutzerebene 5

@o2_Bianca ,vielen Dank. 

Benutzerebene 1

Das ist doch echt ein Witz, 6 Tage lang 0,3 Mbit/s und Entschädigung dafür gibts nicht aber Hauptsache den Link zum Entschädigungsformular senden 🤣 Zum Glück endet mein Vertrag bald 

Benutzerebene 1

Das ist doch echt ein Witz, 6 Tage lang 0,3 Mbit/s und Entschädigung dafür gibts nicht aber Hauptsache den Link zum Entschädigungsformular senden 🤣 Zum Glück endet mein Vertrag bald 

Da hat man den teuersten Vertrag den o2 anbietet, sie bauen Mist und dann wimmeln die einen noch ab.
Die Kundenbetreuerin in Deinem Brief hat eine Aufmerksamkeitsspanne von weniger als sechs Zeilen, oben entschuldigt sie sich das es nicht ging und unten will sie keinen Fehler festgestellt haben.
 

Das ist einfach nur peinlich, der Fehler ist o2 bekannt, selbst ein Hotlinemitarbeiter hat ihn mir bestätigt.
Nach dem letzten Telefonat kam seinen Zufriedenheitsumfrage, schlecht bewertet und schon meldet sich jemand die dem mal nachgehen will. Einfach so lange nerven bis o2 ein vielfaches an Arbeitszeitkosten entstehen, anders scheinen die es nicht zu merken.

Ein wirklich trauriges Bild, das Netz für viel Geld verbessert und damit die Kundenzufriedenheit erhöht und dann so etwas. Ich wollte daheim den Festnetzanschluss ersetzen aber das lasse ich jetzt sein, lieber ein Backup über die Telekom, auch wenn es mehr kostet. Das ich natürlich auch mit dem Mobilfunkvertrag wechsele versteht sich von selbst.

Benutzerebene 5

Was ein Saftladen, man könnte meinen da arbeiten Menschen [...]. Das erste Schreiben sagte aus 2 Tage Störung, jetzt sind es 4 und die Berechtigen nicht zu einer Gutschrift... Das kann man nicht glauben, wie hier mit dem Kunden umgegangen wird... 

25.01.2022 11:06 o2_Katja: Unangemessene Beleidigung entfernt

Benutzerebene 5

@o2_Antje , @o2_Katja , @o2_Bianca 

War es das nun gewesen, oder könnt ihr noch was machen ausser warme Worte da lassen?

Gibt es zu diesem unverschämten Schreiben noch eine reaktion seitens O2 - oder war es das nun?

 

 

 

Hallo @UnlimitedUser,

vielen Dank für deine Rückfrage. Im Telekommunikationsgesetzt §58 ist genau festgelegt wann die Berechtigung für eine Entschädigung vorliegt. Die Kolleg:innen des zuständigen Fachbereich prüfen die Anfragen genau und entscheiden dann anhand der gesetzlichen Vorgaben. Wie im Schreiben vom 11.01.23 vermerkt, ist es zu keinem kompletten Ausfall eines oder mehrerer Kommunitkationsarten gekommen und deshalb konnte deinem Antrag nicht entsprochen werden. Mit der Weiterleitung an den Fachbereich zur erneuten Prüfung sind meine Möglichkeiten von hier aus ausgeschöpft.

Viele Grüße Bianca

Benutzerebene 5

@o2_Bianca

Also sehe ich es richtig, daß ich für einen Unlimited Tarif bezahle, ihr die FUP eingefügt habt, dabei zu doof wart und eine 1 MBit drossel verpasst wurde. Dann aber gleichzeitig erstmal alles abgestritten und zum Schluss zu sagen, ach Pech gehabt... Echt jetzt? Ruft mich doch mal an, dann sage ich dir persönlich was ich von diesem Verhalten halte. Als Highlight am Ende nichtmal eine entschädigung raus hauen wollen. 

Benutzerebene 5

@o2_Bianca 

Du kommst wie dein Kollege mit dem Telekommunikationsgesetzt §58. 

Habt ihr euch das mal durch gelesen?

Wann wurde ich als Kunde informiert das die Störung vorliegt, auf diese Info warte ich heute noch, hätte ich nicht aktiv im Forum nachgefragt!

Habt ihr die Störung in weniger als 4 Tagen beseitigt? Nein ! Hier ein Auszug aus dem Telekommunikationsgesetzt §58. Ist eine Drosselung auf 1Mbit eine Störung? Gewiss, da weder O2 TV noch Youtube etc nutzbar waren. Oder wollt ihr das anzweifeln? Lächerlich! 

 

(3) Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Verbraucher hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Verbraucher wegen der Störung eine Minderung nach § 57 Absatz 4 geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

Benutzerebene 7

Mir wäre es neu, wenn die Bundesnetzagentur dieses genannte TKG auch für Mobilfunk ausgerichtet hat, denn bisher galt es nur für Festnetz.…

Grüße

Benutzerebene 4

Aktuell gilt die Fassung TK…

57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG g demnach steht uns Betroffene eine Entschädigung zu!

Auch interessant in Zukunft…

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html

Laut Stellungnahme O2 zu Eckpunkten stehen dann max 5 Mbps zukünftig im Vertrag selten so gelacht.

Das Eckpunkte Papier war überfällig in jeder Hinsicht.

Telekom baut aus wie nie mit Ankündigung bis 2024 bereits jetzt für einzelne Region und die sind in 2023 bereits massiv umgesetzt und angekündigt. Die Zeitenwende und Ankündigung der Koalition mehrerer 100 Mbps als Standart zu sehen ist erfreulich.

Der laufende Netzausbau hingegen von Vodafone und Telefonica O2 im Januar 2023 reicht nicht mal zum Erhalt der Infrastruktur aus.

Nehmen wir noch die drohende neu Versteigerungen der Frequenzen hinzu bis 2025  steht da durchaus eine Übernahme durch neue Investoren im Raum für den ein oder anderen Kandidaten  wird spannend

Benutzerebene 5

Ich denke nicht, das O2 hier nochmal Antworten wird und falls doch, wird es nicht produktiv und Kundenfreundlich sein!

Ob hier überhaupt jemand, der von der Störung betroffen war, eine Gutschrift bekommen hat?

Benutzerebene 4

Ich denke nicht das dies einer bekommt mit Einschaltung Schlichtungsstelle  oder Gericht steht dies außer Frage 02 dreht sich seit 2019 ins negative leider!

Vertrauen vom Kunde einmal verloren bekommt man es unter dem Namen und Führung nie wieder zurück.

Benutzerebene 7
Abzeichen +5

Bin überrascht, dass o2 als Entschädigung nicht wenigstens pro Tag Einschränkung 1/30 der GG als Guthaben bei meldenden Kunden gebucht hat. (Kulanz)

Benutzerebene 1

Hallo @Ed1977,

ich verstehe gut, dass dich die Ablehnung ärgert. Ich habe in deinem Kundenkonto gesehen, dass eine zweite Anfrage zu diesem Thema bereits für dich weitergeleitet wurde. Bitte halte uns auf dem Laufenden wie die Entscheidung ausgefallen ist.

Viele Grüße Bianca

Hallo Bianca,

 

nachdem Deine Kollegen jetzt zum zweiten Mal meinen Anspruch auf Entschädigung abgelehnt haben möchte ich gern wissen ob ihr uns verarschen wollt. Eine Woche kein brauchbares Internet, zwei mal das gleiche Schreiben in dem man sich oben entschuldigt aber unten schreibt das es keine Störung gab.

 

JEDER Hotlinemitarbeiter kennt den Fehler, JEDER weiß das ihr schuld seid und jetzt seit ihr zu geizig das zu entschädigen? Ich hatte meist unter 500kBit, das kann man nicht als brauchbares Internet bezeichnen. 

 

Spätestens wenn jemand ein zweites mal die Störung meldet und Entschädigung erwartet kann man davon ausgehen das er nicht locker lässt. Wollt ihr das ich die restliche Vertragslaufzeit täglich meine Stunde Arbeitsweg eure Hotline mit sinnlosen Gesprächen nerve? Jeder Brief kostet mind. 10€, eine Minute Hotline mind. 1€, da kommt in der restlichen Vertragslaufzeit weit mehr zusammen als wenn ihr gleich etwas locker gemacht hättet.

Ich wollte meinen Vertrag verlängern und auch im Festnetz zu o2 wechseln und ja Fehler passieren aber so wie o2 mit mir umgeht werde ich den Mobilfunkanbieter wechseln. Scheiß was auf die paar Euro, Telekom hat eh das bessere Netz.

 

Viele Grüße

 

Enrico

Benutzerebene 1

Bin überrascht, dass o2 als Entschädigung nicht wenigstens pro Tag Einschränkung 1/30 der GG als Guthaben bei meldenden Kunden gebucht hat. (Kulanz)

Eigentlich hätte sich das vollautomatisch gehört. Ich bin mir sogar sicher das kaum jemand seinen Anspruch nach TKG durchsetzen hätte wollen wenn sie die 2€/Tag gutgeschrieben hätten. So möchte ich jetzt 30€.

Wie ist es eigentlich dazu gekommen und warum dauerte das so lange?

Benutzerebene 5

@o2_Antje , @o2_Bianca , @o2_Kurt , @o2_Katja Gibt es hier nochmal eine Meldung oder sind wir als Kunden nur Dreck für euch? 

Seit der Änderung des TKG gibt es zwei Neuerungen, einmal die Entschädigung und einmal die Minderung. Anders als im Festnetzbereich wurde das Thema Minderung im Mobilfunkbereich noch nicht abschließend konkretisiert: 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Breitbandgeschwindigkeiten/start.html

Guthabenbuchungen/Entschädigungen/Minderungen rund um die Netzverfügbarkeit werden seit der Änderung des TKG ausschließlich über die bekannten Formulare durch die Kolleg:innen bearbeitet. Die Grundlage der Entschädigung findet sich wie mitgeteilt in §58 und bedingt eine Störung welche länger als zwei Tage dauert und den vollständigen Ausfall eines Dienstes beinhaltet. Jeder einzelne Antrag über das Formular wird individuell geprüft und beantwortet.

Die Limitierung der Geschwindigkeit in einem Max-Tarif auf ca. ein MBit/s entspricht weder euren noch unseren Erwartungshaltungen, weshalb wir umgehend den Fehler weitergegeben, und euch hier öffentlich bestmöglich auf dem Laufenden gehalten und wo es klemmte Hand angelegt haben.

Viele Worte, kurzer Sinn: wie Bianca schrieb werden wir hier nicht anders reagieren als die Kolleg:innen, welche die Anträge bearbeiten.

Das dies nicht die Antwort ist welche ihr euch wünscht und, dass sie euch dadurch verärgert ist nachvollziehbar, jedoch kein Grund den Rahmen unserer Netiquette zu verlassen, leider war ich gezwungen zu editieren. Unmut und Kritik lässt sich mindestens genau so gut anbringen ohne Menschen zu diffamieren.

Ich bedauere es sehr, dass die über mehrere Tage reduzierte Geschwindigkeit teilweise euer Vertrauen in uns gemindert hat und hoffe euch zukünftig wieder zu überzeugen und weiterhin in unserer Community zu lesen. 🙂

Einen wunderbaren Mittwoch euch! 🌱

Benutzerebene 5

@o2_Bianca

Ihr fummelt am Vertrag, Ihr verärgert die Kunden und steht nicht mal für kullanz und gebt den Kunden eine Gutschrift für den Umstand? Ehrlich? Wie schon gesagt, ich kann gerne persönlich am telefon mitteilen was ich davon halte! Lächerlich die ganze Geschichte. 

Benutzerebene 5

@o2_Katja

 

Du stimmst dem Typen aus dem Schreiben also zu, das ne Woche reduzierte Geschwindigkeit ärgerlich, aber kein Grund für eine Gutschrift ist? Dich würde ich gern in der Situation erleben und dem an der Hotline erstmal genau das Gegenteil der Drosselung erzählt wurde! 

Wie soll ich in denn 6 Tage das TV Paket genutzt haben - Welches ich gebucht habe, ärgerlich aber ist halt so, Pech gehabt? 

Ich als Kunde darf also den vollen betrag bezahlen…

Ihr als Konzern, nehmt die Kunden gar nicht ernst - diese Störung ist der beste Beweis.

Das Forum ist wohl nur aus Alibi, damit ihr unschöne Passagen löschen könnt und alles unter Kontrolle habt ! 

Benutzerebene 7

Hallo @UnlimitedUser
wir können den Ärger durchaus nachvollziehen, allerdings handelt es sich um einen Fall bei dem der Service nicht komplett ausgefallen ist und die Bundesnetzagentur bei diesem Sachverhalt noch kein vorgehen beschlossen hat.
Hier müssen wir leider abwarten, bis ein Ergebnis vorliegt. 

An der Arbeit und den Ergebnissen der Schreiben aus unserer Fachabteilung haben wir keinen Zweifel. Den Ärger über die Entscheidung können wir verstehen, haben aber nicht die Möglichkeit, dieses Ergebnis zu ändern. 

Trotz des Ärgernisses bitte ich dich, die Nettiquette zu wahren. 

Lieben Dank
Michael

Benutzerebene 5

@o2_Micha 

Ihr habt die Möglichkeit eine Gutschrift zu erteilen - Ihr selbst hattet, meine ich, die Entschädigung über die Fachabteilung ins Gespräch gebracht und den Link dahin gepostet -  War dies nur Taktik, da ihr kein Bock auf nörgelnde Kunden hattet?

Die Frage ist doch, wie konnte ich meine Leistungen zb. von dem gebuchten O2 TV Paket in Anspruch nehmen? Gib doch mal eine Antwort dazu oder ist es so schwer

Ihr könnt mich als User ja löschen - der ganze support ist bisher ja eh nicht hilfreich gewesen, außer warme Worte ist nichts passiert. 

 

 

 

Benutzerebene 7

@UnlimitedUser wir versuchen zu helfen, wo wir können. 
Die Möglichkeit einer Kulanz Gutschrift haben wir nicht, zumal wir auch nicht gegen die Entscheidung der Fachabteilung argumentieren werden.

Du kannst natürlich die Entscheidung anzweifeln und schriftlich der Fachabteilung deine Beweggründe mitteilen. 

Wir sind hier in der Community bestrebt, für ein friedliches und sachliches Miteinander zu sorgen. Es liegt uns fern User:Innen für die Community zu sperren oder ganz auszuschließen. Dies wären nur die letzten Mittel. 

Danke für dein Verständnis
Michael

Benutzerebene 7

@o2_Micha 

Hallo,

um das Thema abzuschließen würde ich zb @UnlimitedUser die Nichtnutzung für sein o2 TV Paket gutgeschreiben, also die einzelnen Tage und aufrunden auf 2€ und seinen Tarif Taggenau aus Kulanz aufrunden, also 12€ ( bei Tarif zu Unlimited Max zu 59,99€). Damit ist der Kulanz genüge getan und @UnlimitedUser  wieder sehr zufrieden. Ich denke, ab und an sollte man außerhalb des Prozesses tätig sein.

Grüße

Benutzerebene 7
Abzeichen +1

…das Problem wird aber dann sein, bei wem fängst du an, bei wem hörst du auf?… 😉

…oder nur bei solchen, die sich aktiv beschweren? 😉

 

Benutzerebene 7

@jsc

Das ist korrekt, nur eine schlechte Nachricht verbreitet sich schneller als eine gute Nachricht.und ja, die sich aktiv beschwerden und es entsprechend gemeldet haben. Ich denke, diese Anzahl ist überschaubar

Grüße

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