Komplettausfall der
mobilen Daten und/oder Tefonie
Wenn sporadisch verfügbar, ist es kein Komplettausfall.
Danke für die Antwort.
Also verstehe ich es richtig. Die einzige mögliche Verbindung, welche dann nur sporadisch über EDGE, auf Grund der Datenrate, nur bedingt nutzbar ist,, beinhaltet die Definition mobile Daten, wenn vor Ausfall der Basisstation normalerweise LTE verfügbar war.
zwischen beiden Technologien/ Diensten liegen ja nun bekanntlich Jahre bzgl. der Datenraten.
@yshdf
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https://www.o2online.de/netz/netzstoerung/
Antrag auf Entschädigung
https://www.o2online.de/service/entschaedigung/
Da bin ich gerade drüber. Deswegen ja die Frage bezüglich der Definition komplettasfall eines Dienstes.
Sind EDGE oder LTE ials einzelne Dienste.zu verstehen, oder fallen diese beiden Technologien im Jahr 2023 zusammen unter den Begriff verfügbare mobile Daten seitens o2?
Es wäre sicher hilfreich, wenn sich hierzu mal ein Moderator seitens o2 äußern könnte und für Aufklärung sorgen könnte, wie nun die Definition der Dienste oder mobile Daten im Jahr 2023, seitens o2 interpretiert wird. Wir reden ja nicht einmal über die beworbenen 5G.
@yshdf
Hier im Forum schauen nach einigenTagen auch O2 Moderatoren mit rein.
Dieser wird sicher Stellung dazu nehmen.
Nach meinem Verständnis hast du einen Mobilfunkvertrag mit “bis zu Werten”,
so verstehe ich auch die Bundesnetzagentur.
Erstmal Danke für deine Einschätzung. Ja ich hoffe auch es nimmt sich ein o2 Moderator diesem Thema einmal an.
Es sind halt hierzu doch einige grundlegende Fragen bezüglich der Interpretation von Begriffen seitens o2 offen.
ich habe gerade mal auf der o2 Seite nach der allgemeinen Netzabdeckung geschaut.
Aussage o2! Knapp 100% GSM !!! Netzabdeckung sprich EDGE theoretisch verfügbar. LTE und 5G Standorte sind hier nicht mal mit eingerechnet. Aufgrund der Wabenstrucktur der Mobilfunknetze wird es hier sehr schwer werden ein Fleckchen Deutschland zu finden an welchem man kein EDGE hat, sollte es wirklich so sein, die von der Datenrate sehr unterschiedlichen Technologien fallen unter den Begriff mobiles Daten/ Dienste. Zumal es in der Vergangenheit noch so war, die bessere Technologie oder Dienste, in der unterschiedlichen Auslegungsweise gegen Gebühr dazu zu buchen..
In dieser Auslegung wäre dieses Erstattungsformular meiner Meinung nach, mehr Schein als überhaupt dem eigentlichen Sinn her nötig.
@o2_Katja
Erstmal Danke zur Kenntnisnahme meines Anliegens. Ob das Verschieben dieses Thema hier im Mobilfunkbereich jetzt richtig verortet ist kann ich nicht einschätzen, da es sich ja überwiegend um Vertragsbestandteile und Leistungsbeschreibungen eines Vertrage handelt. Aber ich nehme es jetzt erstmal so zur Kenntnis. Doch wenn es hier die richtige Fachabteilungteilung zur Beantwortung der Fragen erreicht, sollte es ja alles gut werden und zu einer Lösung führen.
@o2_Katja
Gibt es eventuell schon klärende Informationen zu meiner Frage, welche zur Lösung der Frage hilfreich sind, oder benötigt die Fachabteilung einfach noch etwas Zeit. Ich hoffe die Beantragung der Entschädigung ist an keine Frist gebunden, da ich diese ohne Klärung der Frage nicht weiter bearbeiten kann.
Hier im Forum schauen nach einigenTagen auch O2 Moderatoren mit rein.
@yshdf
das kann durchaus xx-14 Tage dauern.
Den Antrag kannst du doch unabhängig von der Einschätzung der Forumsmoderation einreichen. Erst dann kann die zuständige Fachabteilung prüfen ob die Voraussetzungen für eine Gutschrift vorliegen.
@bs0
Hier geht ja um den direkten Verweis auf das TKG auf der o2 Serviceseite. Hier müsste ich schon wissen wie diese Frage beantwortet wird, bzw die mobilen Dienste definiert werden. Laut mehreren Infos an der Hotline führt die Aussage, ich hatte kein Telefon-oder Datennetz, nicht zu einer Anerkennung und ich möchte dies bitte so detailliert wie mir möglich auf dem Formular darstellen. Daher benötige ich zumindest diese Info, wie ein Datendienst im Sinne von o2 bei einer eventuellen Erstattung bewertet wird.
Daher benötige ich zumindest diese Info, wie ein Datendienst im Sinne von o2 bei einer eventuellen Erstattung bewertet wird.
@yshdf
diese Frage wird wohl nur von der entsprechenden Fachabteilung beantwortet werden.
Nach der Entscheidung kannst du durchaus einen Widerspruch einreichen,
aber erwarte nicht, das dir O2 erklärt wie du erfolgreich argumentieren
solltest, damit O2 dir Geld geben muss.
Viele Hinweise zum Argumentieren findest du,
wie schon geschrieben, bei der Bundesnetzagentur.
Das verstehe ich, ich bezweifle allerdings, dass du hier eine so ausführliche Antwort bekommen wirst. Es kommt auch nur bedingt auf deine Ausführungen im Formular an. Nach Eingang des Antrags wird nachgeschaut, was an deinem Standort zum Zeitpunkt der von dir gemeldeten Störungen ausgefallen war, welche Gründe dafür vorlagen (also ob diese im Veranmtwortungsbereich von o2 lagen) und wie lange der Ausfall andauerte. Wird der Antrag abgelehnt, wirst du die Gründe erfahren, dann kannst du ggf. widersprechen.
@bs0
Warum sollte ich hier keine Antwort bekommen? Die Community dient doch zur Lösung von Fragen. Es ist doch aus meiner Sicht eine einfache Frage. Sind oder waren die zum Teil kostenpflichtigen Technologien 5G, LTE, UMTS oder EDGE als einzelne Dienste zu verstehen oder fallen diese im Jahr 2023 zum Teil unterschiedlichen Technologien unter den Begriff mobile Dienste im Allgemeinen.
Es wäre ja eigentlich alles schon erledigt und ich hätte mir das TKG noch nicht mal durchgelesen: Es wurden mir schon 3 Kulanzgutschriften über anteilige oder gesamte Grundgebühr seitens verschiedener Mitarbeiter und verschiedener Fachabteilungen an der Hotline in meinem Datensatz zur Bearbeitung durch die zuständige Fachabteilung hinterlegt und auch in Aussicht gestellt. Diese wurden jedoch dann durch die Fachabteilung mit den internen Verweis auf das Erstattungsformular und den Verweis auf das TKG schon intern abgelehnt. Zumal das TKG keine Aussage zu einer Kulanzregelung trifft, da diese mit einer Erstattung aus dem TKG nicht zu entnehmen ist.
Wie schon gesagt es hätte eigentlich schon alles erledigt sein können.
Aber der Weg ist wohl doch komplizierter angelegt
Deswegen ja hier die Frage zu Definition zum „ Ausfall eines Dienstes“ Es sollte doch für den Kunden verständlich sein, was o2 darunter versteht, wenn man schon auf ein Gesetz verweist.
Und falls es ein Moderator hier keine Aussage treffen kann, hat dieser sicher den schnellsten und kürzesten Weg zu der entsprechenden Fachabteilung.
Und bevor ich dann in dem Erstattungsformular Angaben mache, welche nur der wohlwollenden Entscheidung eines Mitarbeiters über den Kulanzweg führen, sind diese Infos für mich als Kunden schon sehr relevant.
Wer hat geschrieben, das du keine Antwort bekommst? Ich habe geschrieben, dass die Moderatoren dir vermutlich keine Definition geben werden können, so wie du diese haben möchtest. Diese verweisen in der Regel auch auf das Erstattungsformular und die Entscheidungskompetenz der Fachabteilung.
Wenn du lieber auf die Rückmeldung der Moderation warten möchtest, bevor du den Antrag abschickst, ist das natürlich in Ordnung. Für Kulanz wäre eine Definition aber irrelevant, da Kulanz per Definition einer Einzelfallentscheidung bedarf.
@bs0
Genau deswegen! Mit dem mehrmaligen Verweis seitens o2 auf das Erstattungsformular und das TKG ist in diesem Sinne ja eigentlich keine Kulanz vorgesehen, zumal ja vorgesehene und auch getroffene Kulanzentscheidungen seitens o2 Mitarbeitern, dann durch die Fachabteilung, als nicht ausreichend bewertet wurden.
Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht. https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz
ich bin denn mal raus.
viel Erfolg
@fritz04
Der Kulanzbegriff ist mir schon bekannt. Und genau dieser iist auf das verwiesene TKG, im Sinne dessen, im Falle einer Erstattung zum Abzug anzurechnen. Man kann ja mit Verweis auf ein Gesetz dieses nicht ignorieren.
Wie schon geschildert. Die Kulanzmöglichkeit wurde ja schon zugesichert, jedoch intern mit dem Verweis auf die Erstattung abgewiesen.
Somit wurde ja der einfachste Weg als nicht ausreichend bestimmt.
Hey @yshdf,
entschuldige die lange Antwortszeit Generell wurde dir hier aber schon die richtige Antwort gegeben. So die genannten Dienste nicht mehr nutzbar waren, sprechen wir von einem Komplettausfall. Wichtig ist hierbei, dass die Störung gemeldet wurde und entsprechend im Entschädigungsformular aufgeführt wird.
Sollte es Kulanzentscheidungen in der Vergangenheit gegeben haben, so betreffen diese natürlich immer den Einzelfall.
Viele Grüße,
Flo
@o2_Flo
Erstmal Danke für den Kommentar. Soweit ist mir das schon bewusst bezüglich der Kulanz.
Die anfangs ursprüngliche Frage war. Sind EDGE, LTE oder 5G als einzelne Dienste zu verstehen oder fallen diese einzeln oder in Kombination unter den Dienst mobile Daten???
Das geht jetzt so auch aus deiner Antwort nicht hervor und löst die Frage somit auch nicht.
Wäre hilfreich zur Lösung des Problems dies hier nochmal eindeutig zu beantworten.
Danke
Hey @yshdf,
ja, EDGE, LTE und 5G fallen alle unter Datendienste Das ist soweit korrekt. Tut mir Leid, wenn ich mich vorher unklar ausgedrückt habe.
Viele Grüße,
Flo