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Gelöst

Vertragsänderung

  • January 31, 2023
  • 4 Antworten
  • 201 Aufrufe

Hallo, 

ich möchte in unserem O2 Shop eine Vertragsänderung durchführen sowie ein neues Handy (für meine Nummer) holen. Nun ist aber meine Frau Vertragsinhaber - genau wie bei allen weiteren 5 Handys bei O2. Daraufhin wurde mir bei einem Anruf im Shop mitgeteilt, dass NUR meine Frau Änderungen an Verträgen /neue Handys erwerben kann. Auch eine Vollmacht wäre nicht zulässig. Was man nicht hofft - aber gesetzt dem Fall, meiner Frau stößt einmal etwas zu - kommt da keiner mehr an die Verträge ran???

Habt ihr Hinweise dazu bzw. Ähnliches zu hören bekommen bzw. eine Möglichkeit gefunden, doch selbstständig den Vertrag zu ändern? 

Bitte um Rat

VG

Mirko U. 

Lösung von o2_Dennis

Hallo @Mirko U.,

die Auskunft vom Shop ist korrekt. Änderungen am Vertrag können nur durch den jeweiligen Inhaber durchgeführt werden. Es gibt in dem Fall also aktuell nur die Möglichkeit, dass deine Frau für dich bzw. ihr gemeinsam den Shop aufsucht.

Im Falle dessen, dass deine Frau dazu plötzlich nicht mehr in der Lage ist, ist der Hinweis von tearsbeforecrying sehr gut. Damit kannst du dann schriftlich und unter Vorlage der Vorsorgevollmacht, die Verträge verwalten.

VG
Dennis

4 Antworten

Vilureef
Legende
  • January 31, 2023

Hallo @Mirko U.,

was möchte denn deine Frau konkret geändert haben? Und warum könnt ihr nicht beide zusammen in den Shop gehen?

LG


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • January 31, 2023

Wo liegt das Problem? 

 

Selbstverständlich ist ausschließlich der Vertragsinhaber befugt, Änderungen vorzunehmen. 

 

Ein Handy kannst du dir auch auf deinen Namen bestellen 🤷🏻‍♀️ die Handypreise sind eh fix und unabhängig vom Vertrag.

 

Alternativ einen Vertragsinhaberwechsel für den Tarif auf dich, dann kannst auch nur DU Änderungen vornehmen. 🤷🏻‍♀️


  • January 31, 2023

Auch eine Vollmacht wäre nicht zulässig. Was man nicht hofft - aber gesetzt dem Fall, meiner Frau stößt einmal etwas zu - kommt da keiner mehr an die Verträge ran???

Dann solltest du dir einmal folgendes durchlesen:

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Vorsorgevollmacht.pdf

 

 

Das Dokument ist von dem Bundesministerium der Justiz.

 


o2_Dennis
  • Moderator
  • Lösung
  • February 1, 2023

Hallo @Mirko U.,

die Auskunft vom Shop ist korrekt. Änderungen am Vertrag können nur durch den jeweiligen Inhaber durchgeführt werden. Es gibt in dem Fall also aktuell nur die Möglichkeit, dass deine Frau für dich bzw. ihr gemeinsam den Shop aufsucht.

Im Falle dessen, dass deine Frau dazu plötzlich nicht mehr in der Lage ist, ist der Hinweis von tearsbeforecrying sehr gut. Damit kannst du dann schriftlich und unter Vorlage der Vorsorgevollmacht, die Verträge verwalten.

VG
Dennis