Dann klicke gleich auf Beratungsangebot …
Seltsam - diese Quelle hat die Auffassung auch nicht übernommen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/wichtige-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879
Wo steht denn hier was von WG und vorhandener Leitung?
(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
In >50% der Fälle kommt man einfacher aus der Sache raus und zwar ohne Brecheisen.
Wird der Homespot-Tarif an der Adresse überhaupt angeboten?
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034
Da steht es ganz unten.
oder hier
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/sonderkuendigung-des-internetanschlusses-auch-bei-umzug-wohngemeinschaft-moeglich
Ich habe mehrfach freundlich auf die Situation hingewiesen. Dann bekomme ich noch eine freche schriftliche Antwort man könne den Vertrag ja abschalten wenn ich für die Restlaufzeit zahle. Da hört der spaß auf.
Angeblich wird der homespot hier angeboten.
Nutze das Beratungsangebot und kläre die Details!
Wir hatten so eine Situation schon öfters hier im Forum und das ging nicht gut aus für den Fragesteller. Ich meine mich zu erinnern, das die Verbraucherszentrale hier eine Belegung der Leitung reininterpretiert hatte (= nicht anbietbar), was beim Homespot nicht zieht.
Du kannst auch gerne eine Anfrage an die BNetzA stellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Wechsel/start.html
Allerdings verhält sich o2 bis aufs Komma an die Vorgaben der BNetzA. Wäre interessant wenn das in diesem Punkt nicht passen würde.
Es im recht einfach.
Umzug melden -> ist eine Schaltung/Umzug möglich läuft der Vertrag weiter, wenn nicht dann kann bzw. wird der Vertrag ausserordentlich gekündigt. Nichts anderes steht auch auf der verlinkten Seite.
Leider veröffentlicht die VZ teils widersprüchliche Artikel zum Thema. Fakt ist, dass ein Umzug nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht begründet, und zwar auch nicht dann wenn am neuen Wohnort ein Internet-Anschluss bereits vorhanden ist. Maßgeblich ist die Möglichkeit, das Produkt zu schalten und beim Homesport kommt es nur auf die Netzverfügbarkeit an.
Die Kosten für einen Anwalt kannst du dir jedenfalls sparen bevor du den Umzug beauftragt hast und eine verbindliche Auskunft von o2 bekommst ob das Produkt am neuen Wohnort verfügbar ist oder nicht. Wenn ja, dann entweder umziehen lassen oder ohne Gegenleistung bis Laufzeitende zahlen (was ja keinen Sinn macht).
Übrigens, das Nichtbezahlen ohne wirksame Kündigung wird schnell weitere Probleme und Kosten verursachen.
Was du mit “Bestellungen tätigen und retournieren” meinst und was das mit deinem Anliegen zu tun hat habe ich leider nicht verstanden.
Selbst mein Fitnesstudio hat aus Kulanz den Vertrag vorzeitig beendet. Vodafone hat meine Sonderkündigung für den TV Anschluss angenommen. Aber auf “Kulanz” nach über 12 Jahren als Kunde der auch mehrere Mobiltelefone über o2 gekauft hat kann man hier wohl nicht hoffen. Ganz schwach und nicht über den Tellerrand hinaus geschaut. Eher noch freche Antworten verschicken.
Ich finde das immer wieder spannend, wie einseitig die Verträge betrachtet werden. Mal unabhängig von dem Fall, wehren sich gerade viele Kunden gegen die Preiserhöhung und pochen auf Einhaltung des Vertrages. Da kann der Kunde doch auch sagen: Ich bin solange Kunde und habe den gleichen Vertrag, da bin ich kulant und akzeptiere die Preiserhöhung.
Warum muss immer der Anbieter zurückstecken und nie die Kunden?
Hallo und herzlich willkommen in der Community @Chris1788.
Wie ich sehe, hatte man dir hier schon einige Antworten zu deinem Thema geben können.
Bs0 hatte es hier auch sehr schön beschrieben:
Fakt ist, dass ein Umzug nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht begründet, und zwar auch nicht dann wenn am neuen Wohnort ein Internet-Anschluss bereits vorhanden ist. Maßgeblich ist die Möglichkeit, das Produkt zu schalten und beim Homesport kommt es nur auf die Netzverfügbarkeit an.
Sprich, wenn man einen Umzug beauftragt, wird von unserer Seite geschaut, ob wir das Produkt oder die Technologie auch weiterhin an deinem neunen Wohnort anbieten können.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, kann in der Regel der Vertrag durch eine außerordentliche Kündigung beendet werden.
Wir haben hier in der Community auf jeden Fall nicht die Möglichkeit, die Entscheidung zu übernehmen, ob eine außerordentliche Kündigung bzgl. eines Umzugs erfolgreich sein wird oder nicht, solange die Technologie an dem neuen Wohnort genutzt werden kann.
Vielen lieben Dank an alle, die hier im Beitrag schon mit Informationen weitergeholfen haben.
LG Steffen