Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Mahnung vom 22.01.2024 erhalten und frage mich ernsthaft, ob Sie mich verarschen wollen? Ich habe bei Ihnen einen offenen Posten von 28,74 €? Wollen wir doch mal bei der Wahrheit bleiben. Sie wollten von meinem Konto eben diesen Betrag für angeblich nicht zurück geschickte Hardware (Router) abbuchen. Ich habe aber leider eine Sendungsverfolgung sowie Fotos von der Abgabe gefertigt und somit einen Nachweis über die Rücksendung. Der Artikel wurde laut Sendungsverfolgung auch am 15.12.2023 bei Ihnen zugestellt. Trotzdem besaßen Sie die Frechheit, am 17.01.2024 den Betrag von meinem Konto einzuziehen. Natürlich habe ich zuvor eine Lastschriftsperre für Sie eingerichtet, da ich mich nicht gerne betrügen lasse. Am 23.01.2024 überwiesen Sie mir den Betrag von 28,74 € auf mein Konto, wozu auch immer. Und jetzt schreiben Sie mir am 22.01.2024, dass ich genau diesen Betrag bei Ihnen im Rückstand bin? Wie unfähig sind Sie eigentlich. Ich schulde Ihnen doch gar nichts, Sie haben mir diesen Betrag doch überwiesen. Soll ich Ihnen meinen Aufwand für diese Mail dann auch in Rechnung stellen? Sö
Martin Peter