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Nachfolger vom 818-260 -> 818-263 -> IMEI fencing?


Hallo,

ich habe mir einen Vodafone B818 Router zugelegt.

Leider muss ich feststellen, dass nicht mehr die B818-260 verschickt werden (offiziell als kompatibel gelistet), sondern der Nachfolger B818-263.

Können Sie mir bitte sagen an wen ich mich wenden kann, um die IMEI freischalten zu lassen?

Vielen Dank im Voraus

 

Lösung von Hofy

Also ich bin jetzt ein wenig schlauer.

Ich finde es zwar wirklich schade, dass hier nicht Kundennäher agiert wird und sehe es wie @Schaf344 allerdings hat man keinen Anspruch auf die Routerfreiheit. Dies scheint nur bei DSL,Glasfaser und Kabelanschlüssen zu gelten.

Anbei mal für alle interessierten die “Super” schnelle Antwort von der Bundesnetzagentur.

Ach so, ich bekomme morgen einen b618s-22d. Ich hoffe das dieser mit der aktuellen Firmware dann sauber funktioniert. Mein 818-263 wird verkauft. #schade

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr ###,

vielen Dank für Ihre Meldung. In Beantwortung Ihrer Anfrage darf auf die Rechtsgrundlage hingewiesen werden.

Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den vom Netzbetreiber vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, entzog den Endkunden die Möglichkeit, ihr Telekommunikationsendgerät frei zu wählen. Mit der Gesetzesanpassung soll klargestellt werden, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.

Gemäß § 45d Abs. 1 TKG gilt:

1Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. 2Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

Der Netzabschlusspunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z. B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Im Bereich des Mobilfunks wäre dies die Luftschnittstelle.

Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung. Mit der Gesetzesanpassung wird klargestellt, dass erst durch den Anschluss von funktionsfähigen Telekommunikationsendgeräten ein tatsächlicher Anschluss an das öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetz erfolgt und Geräte, die hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt betrieben werden, nicht Teil des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzes sind.

Die Routerfreiheit wird durch die gesetzlichen Reglungen im § 41b TKG gesichert sind. Der Gesetzgeber hat u.a. folgende Regelungen getroffen:

(1) 1Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. 2Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. 3Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

(2) Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.

Gemäß § 41c Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser Netzzugangsschnittstellen zu veröffentlichen.

Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Sie müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.

Somit ist es den Herstellern von Telekommunikationsendeinrichtungen möglich, entsprechende Geräte am Markt zu platzieren. Somit ist es Ihnen möglich, ein entsprechendes Gerät zu erwerben, welches den Anforderungen des entsprechenden Netzes gerecht wird.

Es besteht keine Verpflichtung, dass Netzbetreiber den Markt der Endeinrichtungen beobachten und alle Entwicklungen prüfen und entsprechende Empfehlungen aussprechen. Ein Anbieter verstößt auch nicht gegen die Regelungen zur Routerfreiheit, wenn es keine Endeinrichtungen entsprechend seiner Schnittstellenbeschreibung am Markt gibt.

Mit freundlichen Grüßen

27 Antworten

  • Einsteiger:in
  • May 8, 2020

Können Sie mir bitte sagen an wen ich mich wenden kann, um die IMEI freischalten zu lassen?

 

Das wüßte ich auch gerne!

Tatsächlich funzen nicht einmal die Router von der Kompatibilitäsliste wie etwa der Gigacube.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 8, 2020

Der mitgelieferte Homespot funktioniert recht gut.

 

Ich würde nur gerne ein eigenes Gerät betreiben, welches regelmäßig Updates bekommt,

und wo ich weitere Sicherheitseinstellungen vornehmen kann, u.s.w.

 

Das Fehlerbild mit dem 818-263 sieht so aus, dass er die Simkarte nimmt ,sich Einwählt, die Empfangswerte top sind und er sogar sogar eine IPV4 bekommt. Er bekommt aber keine IPV6 und der Traffic scheint geblockt zu werden, da ich in dem Webinterface zwar einen PING Absetzen kann, dieser aber nicht durchkommt.

Ich kann mir nicht vorstellen, das wir den gleichen Fehler haben, wenn du einen Kompatiblen Router verwendest. Was heisst denn bei dir funzt nicht? Funktioniert denn ein anderes Gerät mit deiner Sim? Welchen Router willst du denn einsetzen?


  • Einsteiger:in
  • May 8, 2020

Der Homespot funzt sehr gut. Er hat aber gewisse Mängel, die von Zeit zu Zeit aufleuchten. Deshalb gibt es eine offizielle Kompatibilitätsliste mit Geräten, die mit der Homespot-Sim funktionieren. Der Vodafone Gigacube steht da auch drauf.

Ich mir also einen Gigacube gekauft. Und genau dasselbe Fehlerbild wie du auch.

 

Das kommt durch das Imei-Fencing des Homespot-Tarifs. Um die mobile Nutzung zu verhindern werden allerlei Smartphones geblockt. Und auch die an sich zulässigen Router von der Liste. Das liegt daran, weil diese Router zwar dieselbe Typbezeichnung haben wie vor Jahren. Aber tatsächlich sind es heute weiterentwickelte Geräte mit anderen Eigenschaften. Und deswegen werden sie geblockt.

O2 müßte die interne Liste up to date halten. Das aber passiert nicht. Stattdessen lassen sie die O2-Kunden ins offene Messer laufen. Die Kunden kaufen einen Router von der Kompatibilitätsliste und der funzt trotzdem nicht weil er nicht zugelassen ist ob wohl er auf der Liste steht.

Alles klar?

 

Was tun? Kauf dir 25 verschiedene Router aus unterschiedlichen Quellen. Wenn du Glück hast, ist einer bei, der funzt. :-(

Sperre bei diesem Gerät dann ber bitte von Anfang an das automatische Firmware-Update. Mit der upgedateten Firmaware geht er nämlich ins Imei-Fencing.

 

IPv6 funzt hier übrigens nicht. Gibt nur IPv4 mit NAT.

 

 

 


o2_Kurt
Forum|alt.badge.img+40
  • Moderator
  • May 14, 2020

Hallo @Hofy ,

 

wie in dem anderen Thread bereits geschrieben, haben wir noch kein Feedback zur Prüfung oder Freigabe anderer Geräte.

Tut mir leid, dass es mit diesem Modell nicht klappt!

 

Viele Grüße,

Kurt


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 14, 2020

Hallo @o2_Kurt ,

danke für die Antwort, anbei ein paar mehr Informationen von meiner Seite.

Ich kann als Kunde nachvollziehen, dass Ihr für diese Tarife Mobile Datennutzung und die Nutzung als zweit SIM ausschliessen wollt, und daher auf IMEI Technik setzt. Wenn ich recht informiert bin, gibt es nun mal die freie Routerwahl. Daher reicht mir die Antwort bei Facebook: “Wir reichen das mal weiter” und deine Aussage “...es mit diesem Modell nicht klappt” leider nicht.

Ich erwarte nicht das ihr diese Technik garnicht einsetzt. Als Kunde würde ich aber schon erwarten, das es dazu ein Prozess (Ansprechpartner gibt), an den ich die Daten meines Routers weitergeben kann und es dann in einem angemessenem Zeitrahmen (1 Woche) eingepflegt wird. Das wird ja per Whitelisting Technisch kein Hexenwerk sein. Bei mir steht jetzt nämlich gerade ein sehr teurer Router zu Hause, welchen ich verkaufen müsste, und die alternative ist nicht mehr kaufbar!?!

 

Daher habe ich diesbezüglich jetzt schriftlich eine Beschwerde bei O2 inklusive Fristsetzung eingereicht. Vielleicht hilft euch das ja weiter die Prozesse weiter in Richtung Kundennutzen anzupassen.

Ich bin übrigens grundsätzlich mit dem LTE Netz in meiner Region sehr zufrieden. Und solltet Ihr noch irgendwelche Daten von dem 818-263 (IMEI Nr.) haben wollen oder ähnliches bin ich gerne bereit da zu unterstützen.

Viele Grüße

Sebastian


Scobee
Einsteiger:in
  • May 15, 2020

Besorg dir die kombatiblen Fritz!Box Modelle, da kann man sogar den LTE Mast manuell auswählen und die arbeiten soweit ich das testen konnte, absolut zuverlässig. Einen Nachteil habe ich aber ausmachen können, die Empfangsleistung ist z.T. schlechter als beim Homepsot, das kann bei schlechterem Empfang entscheidend sein. 


  • Einsteiger:in
  • May 15, 2020

Er kann ja nicht wissen, welche Fritzbox kein Imei-Fencing hat. Außerdem hat er bereits einen hochwertigen Router.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2020

Hallo @Scobee,

grundsätzlich war das auch meine Idee. Ich konnte nur nicht Ahnen, dass es den b818-260 garnicht mehr zu kaufen gibt, da der b818-263 nur eine neue HW-Revision ist. Ich kann natürlich den “neuen” Router jetzt verkaufen, um mir den b618-22d zu kaufen, der sollte noch neu verfügbar sein. Aber ganz ehrlich so richtig sinnvoll ist das auch nicht. 

Aus meiner Sicht kann man O2 mal helfen hier den nächsten Schritt zu gehen. Ich meine erstmal gibt es nun mal die Routerfreiheit und Vodafone bekommt es mit den Kabelmodems ja auch hin. Ok da funktioniert es per MACAdresse, die man registrieren muss, aber ist ja auch egal. Wenn Sie so eine Technik einsetzte, sollte Sie auch daran denken wie man Kunden freischaltet.

Ich werde hier mal dranbleiben und schieben. Irgendwie scheinen Sie die anderen router ja auch “qualifiziert” zu haben …

 


Scobee
Einsteiger:in
  • May 18, 2020

Er kann ja nicht wissen, welche Fritzbox kein Imei-Fencing hat. Außerdem hat er bereits einen hochwertigen Router.

 

Die Router haben kein IMEI Fencing, das ist nicht möglich, das wird über die Simkarte realisiert, da sind nur bestimmte Modelle freigeschaltet. Man muss eben eines dieser erlaubten Geräte nutzen, oder der Simkarte ein ensprechendes Gerät vorgaukeln. Wenn der Homespot mal funktioniert, ist er recht gut und alternativ kann man auch z.B. die FRITZ!Box 6820 LTE nutzen. Die Liste der freigegebenen Router gibts doch von o2 selbst.

@ Routerfreiheit

ist für den Laien vielleicht nicht nachvollziehbar, aber ich würde als ISP auch nicht jedes Gerät in mein Netz lassen weil das Problem zu 99% immer vor dem Bildschirm sitzt und Kosten verursacht.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2020

Nach meinem Kenntnisstand ist nur nicht optional für das Unternehmen, sondern gibt es dazu ein Gesetz.

Des Weiteren lassen Sie ja auch “jedes” Handy zu. Und davon gibt es eine Menge Modelle und Chipsätze. Es gibt also keinen Technischen Grund, diese Router nicht zu zulassen.

Im Gegenteil Vodafone lässt im Kabelnetz alle Router zu, verweigert aber den offiziell Fehlersupport und bittet in dem Fall darum den original Router anzuschließen. Das wäre genau der richtige Weg.

Der einzige Grund für O2 das so zu spielen, ist die Notwendigkeit auf Stationäre Router einzuschränken, damit man den Vertrag nicht als Zweitkarte verwendet. Und Sie scheinen keine gute Idee zu haben das Kundenfreundlich hinzubekommen.

Und nur weil O2 eine Liste gibt, gibt es ja keine Routerfreiheit. Was machst du denn wenn die Liste nur einen Router lang ist?! So funktioniert das nicht :-)

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 18, 2020

Ach so, meine anderen original O2 LTE Karten aus den Handys, funktionieren natürlich ohne Probleme in dem stationären LTE Router ...


Scobee
Einsteiger:in
  • May 18, 2020

Und 25% der Router sehen niemals ein Update und sind ein Sicherheitsrisiko. Otto Normal ist damit überfordert und o2 ist ziemlich kundenfreundlich sogar, sie bieten ja Alternativen und das Preismodell zielt auf exlusiv stationäre Router ab, dafür kostet es weniger als 20€ im Monat. Kannst ja zur Telekom und 80€ hinlegen und dafür jeden beliebigen Router nutzen. Wer will, bekommt das auch hin das IMEI Fencing zu umgehen, der soll von mir aus auch tun, aber 99% der Kunden sind unfähig.


Sandroschubert
Legende

@Hofy Kannst du bitte eine Quellle benennen das bei Mobilfunk eine freie Routerwahl vorgesehen ist, danke.


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 19, 2020

@Sandroschubert

Die Quelle ist nicht ganz eindeutig:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/WLanRouter/routergesetz-node.html

Ich habe daher mal eine offizielle Anfrage bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Dann sollte Klarheit herrschen.

@Scobee

Da kommen wir nicht zusammen. Was die Sicherheit angeht, so können wir ja mal vergleichen ob die Huawei Router 818-xxx oder der Homespot von O2 besser gepflegt wird. Ich habe da eine Vermutung. Im übrigen rede ich auch “ausschließich” von stationären Routern. Der Preisverleich hat hier wie ich finde nichts verloren. Entweder müssen die Provider das zulassen oder eben nicht.

Und ich möchte genau nicht per USB den Router umflashen, was übrigens bei dem 818-263 auch nicht einfach geht, da er keinen USB Anschluss mehr rausgeführt hat.

Ich finde es interessant hier so Gegenwind zu bekommen. Wie gesagt ich bin mit O2 zufrieden. Was das Gesetzt angeht gehe ich mal in Klärung. Grundsätzlich spricht für mich nichts dagegen, ein Konzern in Richtung Kunden auszurichten. Es verlangt keiner “mobile” Router, es verlangt keiner vollen technischen “service und support”. Aber ein freischaltungs Prozess wäre doch nett.

Gut ich warte dann mal die Antwort der BNA ab. Wenn O2 das nicht muss, ziehe ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Wenn das so klar ist, das O2 das nicht muss, dann wäre doch ein ganz einfaches Statement sinnvoll.

Lieber Kunde, die Erwartung können wir nachvollziehen, allerdings sind wir an das Gesetzt nicht gebunden. Wir bemühen uns allerdings Schritt für Schritt neue Router mit aufzunehmen, gerade wenn alte auslaufen. Einen Zeitplan können wir Ihnen dafür aber nicht nennen.


  • Einsteiger:in
  • May 19, 2020

Die Router haben kein IMEI Fencing, das ist nicht möglich, das wird über die Simkarte realisiert, da sind nur bestimmte Modelle freigeschaltet.

 

Die Liste der freigegebenen Router gibts doch von o2 selbst.

 

wie o2 dieses fencing letztlich umsetzt, ist doch egal. und welche genauen eigenschaften ein router haben muß um zu funktionieren wissen wir auch nicht.

 

die o2-liste stimmt eben nicht. ich habe mir einen zugelassenen originalverpackten roteingepackten neuen gigacube zugelegt. und warum zum teufel funktioniert der nicht? andere gigacube funktionieren angeblich.

was unterscheidet nun funktionierende von nichtfunktionierenden gigacube? das sind die geheimnisse von o2. klar scheint aber, daß jede unter-unter-unter-version jedes routers explizit zugelassen werden muß.

und da kommt o2 überhaupt gar nicht hinterher. stattdessen werden wütende kunden produziert wie ich.

ich brauche den gigacube ja nicht nur als backup sondern für meinen 2. wohnsitz. damit muß ich nämlich nur die simkarte mit mir herumtragen.

diese flexibilität war der einzige grund warum ich von meinem 125mb/s kabel runter bin.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • Lösung
  • May 19, 2020

Also ich bin jetzt ein wenig schlauer.

Ich finde es zwar wirklich schade, dass hier nicht Kundennäher agiert wird und sehe es wie @Schaf344 allerdings hat man keinen Anspruch auf die Routerfreiheit. Dies scheint nur bei DSL,Glasfaser und Kabelanschlüssen zu gelten.

Anbei mal für alle interessierten die “Super” schnelle Antwort von der Bundesnetzagentur.

Ach so, ich bekomme morgen einen b618s-22d. Ich hoffe das dieser mit der aktuellen Firmware dann sauber funktioniert. Mein 818-263 wird verkauft. #schade

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr ###,

vielen Dank für Ihre Meldung. In Beantwortung Ihrer Anfrage darf auf die Rechtsgrundlage hingewiesen werden.

Die Praxis einiger Netzbetreiber, ausschließlich den vom Netzbetreiber vorgesehenen Router am Breitbandanschluss des Anwenders zuzulassen, entzog den Endkunden die Möglichkeit, ihr Telekommunikationsendgerät frei zu wählen. Mit der Gesetzesanpassung soll klargestellt werden, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden, obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.

Gemäß § 45d Abs. 1 TKG gilt:

1Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Teilnehmer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. 2Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.

Der Netzabschlusspunkt bildet die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem privaten, in der Funktionsherrschaft des Nutzers liegenden Netzes. Passive Netzabschlusspunkte sind z. B. der klassische TAE-Übergabepunkt oder Splitter, mit denen Signale innerhalb des Übertragungsmediums für besondere Leitungsmerkmale genutzt werden können. Im Bereich des Mobilfunks wäre dies die Luftschnittstelle.

Modems sind keine passiven Endeinrichtungen, sie stellen aktiv über den gewählten Kommunikationsweg die Transportsignalisierung zur Verfügung. Mit der Gesetzesanpassung wird klargestellt, dass erst durch den Anschluss von funktionsfähigen Telekommunikationsendgeräten ein tatsächlicher Anschluss an das öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetz erfolgt und Geräte, die hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt betrieben werden, nicht Teil des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzes sind.

Die Routerfreiheit wird durch die gesetzlichen Reglungen im § 41b TKG gesichert sind. Der Gesetzgeber hat u.a. folgende Regelungen getroffen:

(1) 1Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. 2Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. 3Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

(2) Wer Telekommunikationsendeinrichtungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen betreiben will, hat für deren fachgerechten Anschluss Sorge zu tragen.

Gemäß § 41c Telekommunikationsgesetz (TKG) sind Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze verpflichtet, angemessene und genaue technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und regelmäßig alle aktualisierten Beschreibungen dieser Netzzugangsschnittstellen zu veröffentlichen.

Die Schnittstellenbeschreibungen müssen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Sie müssen alle Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können.

Somit ist es den Herstellern von Telekommunikationsendeinrichtungen möglich, entsprechende Geräte am Markt zu platzieren. Somit ist es Ihnen möglich, ein entsprechendes Gerät zu erwerben, welches den Anforderungen des entsprechenden Netzes gerecht wird.

Es besteht keine Verpflichtung, dass Netzbetreiber den Markt der Endeinrichtungen beobachten und alle Entwicklungen prüfen und entsprechende Empfehlungen aussprechen. Ein Anbieter verstößt auch nicht gegen die Regelungen zur Routerfreiheit, wenn es keine Endeinrichtungen entsprechend seiner Schnittstellenbeschreibung am Markt gibt.

Mit freundlichen Grüßen


  • Besucher:in
  • December 12, 2020

Er kann ja nicht wissen, welche Fritzbox kein Imei-Fencing hat. Außerdem hat er bereits einen hochwertigen Router.

 

Die Router haben kein IMEI Fencing, das ist nicht möglich, das wird über die Simkarte realisiert, da sind nur bestimmte Modelle freigeschaltet. Man muss eben eines dieser erlaubten Geräte nutzen, oder der Simkarte ein ensprechendes Gerät vorgaukeln. Wenn der Homespot mal funktioniert, ist er recht gut und alternativ kann man auch z.B. die FRITZ!Box 6820 LTE nutzen. Die Liste der freigegebenen Router gibts doch von o2 selbst.

@ Routerfreiheit

ist für den Laien vielleicht nicht nachvollziehbar, aber ich würde als ISP auch nicht jedes Gerät in mein Netz lassen weil das Problem zu 99% immer vor dem Bildschirm sitzt und Kosten verursacht.

Stellt sich mir immer die Frage, VOR WELCHEN Bildschirmen? Denen der Anbieter und deren Hotline oder Technik?


Klaus_VoIP
Legende
  • December 12, 2020

Die Frage stellt sich doch gar nicht, denn o2 lässt in den anderen Tarifen doch alle möglichen Geräte zu. 

Ist mir ohnehin unerklärlich warum man diese unzureichende Routerliste von einem Datentarif ohne Prüfung und Aktualisierung übernommen hat. In der ersten Liste zum DATA(!)Spot ging es um telefonlose Router. Warum man für einen Hometarif mit Telefon diese Einschränkung aufrecht erhält ist unerklärlich. Die Argumentation der BNetzA finde ich ohnehin etwas schwach, da dabei das FTEG nicht beachtet wurde und da steht auch die Routerfreiheit für Funk-Netze drin! Vor 6 Monaten gab es nur die Datentarife. Ob die Antwort bei einer gezielten Nachfrage immer noch so lauten würde? De-facto wird momentan das Routerangebot auf EIN Gerät von o2 eingegrenzt.

Eigentlich warte ich nur auf das Statement “ab sofort alle netzbetriebenen LTE-Router zugelassen”, wenn denn mal die Ortsbindung über die Masten geht.  


  • Stammgast
  • October 31, 2021

Hallo.Ich habe gehört,dass die Fritzbox 6850 mit dem homespottarif funktionieren soll.Nun bin ich am überlegen ob ich mir diese fritzbox oder den  Gigacube B818-260.welcher ist von beiden besser?insofern auf Ping usw bezogen?

 

Vg


Klaus_VoIP
Legende
  • October 31, 2021

Es gehen jetzt ALLE LTE-Router! Allerdings können die wenigsten Router VoLTE-Telefonie. Das betrifft auch AVM und Huawei. Die mögliche Geschwindigkeit hängt direkt vom CAT-Wert ab, sofern auch die örtliche Versorgung passend ist. Der CAT-Wert ist bei Huawei meist deutlich höher und der 6850 hat diesbezüglich keinen so guten Ruf. Ich würde zu Huawei tendieren.


  • Stammgast
  • October 31, 2021

Okay gut.Also IMEI Fencing gibt es nicht mehr? 

 

Vg


Klaus_VoIP
Legende
  • October 31, 2021

korrekt! Wurde auch schon -zigfach hier geschrieben. Daher nicht so uralte Kamellen hochholen, die längst nicht mehr relevant sind!


  • October 31, 2021

@Klaus_VoIP : Weißt du eigentlich, wie es umgesetzt wurde?

Ich dachte am Anfang, dass es im System “gefiltert” wird. Später hatte ich gesehen, dass es (auch) auf der SIM Karte hinterlegt sein kann.

Steht so im 3GPP ETSI TS 131.102

EFIWL (IMEI(SV) White Lists)

EFIPS (IMEI(SV) Pairing Status) 

EFIPD (IMEI(SV) of Pairing Device)


Klaus_VoIP
Legende
  • November 2, 2021

Du kannst Fragen stellen. :hushed::smile:

Ehrlich gesagt hat mich das nie interessiert, da ich kein Interesse an solchen Geräten an sich habe. Ich bin bekanntlich eher VoIP/Vo??? interessiert und daher hier in den Forenbereich gerutscht. 


  • November 2, 2021

Und wenn jetzt (im Augenblick) jemand fragen sollte:

“Ich hatte vorher den o2 my Dataspot und bin auf den o2 my Home LTE gewechselt. Ich habe mir auch einen Huawei Router geholt. Ich kann jetzt plötzlich das Internet nicht mehr nutzen. Habe alle Einstellungen überprüft. Alles ok. Kann ich den o2 my Home nicht nutzen und muss zurück wechseln? Oder was ist das Problem?”

Dann wäre die Antwort

Du kannst Fragen stellen. :hushed::smile:

 

?

Nein, Spaß bei Seite! Hätte ja sein können, dass du da irgend etwas darüber weißt.

Jetzt wurmt es dich doch, dass du mir nicht antworten konntest. Oder? *GRINS*

 

Ich bin bekanntlich eher VoIP/Vo??? interessiert und daher hier in den Forenbereich gerutscht. 

 

Du wurdest MAGISCH angezogen oder vom Universum angesaugt.

 

 

Schon eine Bastelidee für Weinachten gefunden? Nicht?

Nimm den Homespot 4G, bau