Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service

Monatelange Minderleistung, offizielle Messungen, Schlichtungsverfahren – Sonderkündigung weiterhin abgelehnt


Kompletten Beitrag anzeigen

66 Antworten

Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

@annt 

Das ist wie geschrieben ein nicht standortbezogener Mobilfunktarif. Da gibt's nur MAX nicht MIN 

 

Unter weitere Hinweise und Fußnoten steht auch, was durchschnittlich ankommen könnte - nicht muss und nicht wird. 

Also Messprotokoll für Mobilfunk nutzen und dann Minderung beantragen. 


Forum|alt.badge.img+4
  • Mitgestalter:in
  • July 17, 2026

Mir ist in deinem Screenshot übrigens erst jetzt aufgefallen, dass LTE als Verbindungsart angegeben ist. Unterstützt dein Smartphone 5G und ist das 5G-Netz überhaupt verfügbar?

 

O2 hat ja angegeben: Durchschnittliche Geschwindigkeit im 4G/ LTE-Netz: 69,3 Mbit/s im Down- und 28,4 Mbit/s im Upload


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Ja, es handelt sich um den Tarif mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 300 Mbit/s, der von Anfang an für die Nutzung im o2 HomeSpot LTE/5G-Router abgeschlossen wurde. Vor Vertragsabschluss wurde mir von o2 ausdrücklich bestätigt, dass dieser Tarif im HomeSpot genutzt werden kann und sich an der Geschwindigkeit nichts ändert.

Mir ist selbstverständlich bewusst, dass „bis zu 300 Mbit/s" keine Garantie bedeutet. Ich erwarte auch keine dauerhaft 300 Mbit/s.

Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann, ist folgende Logik:

Wenn dauerhaft nur ein Bruchteil der vertraglich beworbenen Leistung erreicht wird und dies durch zahlreiche offizielle Messungen der Bundesnetzagentur dokumentiert ist, warum soll der Kunde weiterhin den Preis für einen 300-Mbit/s-Tarif bezahlen?

Dann stellt sich für mich die grundsätzliche Frage:

Welchen tatsächlichen Unterschied gibt es für den Kunden zwischen einem Tarif "bis 100 Mbit/s" und einem Tarif "bis 300 Mbit/s", wenn im Ergebnis dauerhaft nahezu die gleiche Geschwindigkeit geliefert wird, der Preis jedoch deutlich  ist?

Nach dieser Argumentation könnte jeder Anbieter beliebige Geschwindigkeiten wie 500 Mbit/s oder 1 Gbit/s vermarkten und sich später darauf berufen, dass es sich lediglich um eine Maximalgeschwindigkeit handelt – unabhängig davon, welche Geschwindigkeit tatsächlich beim Kunden ankommt.

Ich habe den Vertrag nicht wegen einer theoretischen Zahl abgeschlossen, sondern weil mir eine deutlich höhere Leistung als bei günstigeren Tarifen zugesichert wurde. Diese Leistung wird seit Monaten nicht erreicht. .

Deshalb bleibt meine Frage unverändert:

Warum lehnt o2 trotz der offiziellen Messprotokolle und der über Monate dokumentierten erheblichen Abweichungen eine Vertragsbeendigung weiterhin ab?


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • July 17, 2026

Ja, der Tarif kann im Homespot benutzt werden, es ist aber trotzdem ein Mobilfunktarif, and daher eben nicht standortbezogen.

Die Antwort auf deine Frage hast du doch bereits bekommen, egal wie oft du sie noch stellst.

Nach dieser Argumentation könnte jeder Anbieter beliebige Geschwindigkeiten wie 500 Mbit/s oder 1 Gbit/s vermarkten und sich später darauf berufen, dass es sich lediglich um eine Maximalgeschwindigkeit handelt – unabhängig davon, welche Geschwindigkeit tatsächlich beim Kunden ankommt.

Deswegen wird eine max. Geschwindigkeit und keine Mindestgeschwindigkeit angegeben, weil der Mobilfunkempfang an einem Standort ganz anders sein als an einem anderen Standort.

Welchen tatsächlichen Unterschied gibt es für den Kunden zwischen einem Tarif "bis 100 Mbit/s" und einem Tarif "bis 300 Mbit/s", wenn im Ergebnis dauerhaft nahezu die gleiche Geschwindigkeit geliefert wird, der Preis jedoch deutlich  ist?

 

Wenn am Standort A. 200 möglich sind und am Standort B max. 300, bekommst du mit einem Tarif “bis zu 100” logischerweise trotzdem nie mehr als 100.


Klaus_VoIP
Legende

Ganz einfach - sämtliche Messungen sind für die Katz, da sie nicht der amtlichen Vorgabe entsprechen. Es sind nur vollständige Messkampagnen mit amtlichen Tools relevant. Davon habe ich noch nichts gesehen! Einzelmessungen haben keine Aussagekraft!

Daher wird auch die Schlichtung kaum Sinn machen, da die Beweisführung vollständig fehlt. 
Berichte gerne über den Ausgang der Schlichtung. 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • July 17, 2026

@Klaus_VoIP Ich denke, der Antrag wird so gar nicht angenommen.


Forum|alt.badge.img+4
  • Mitgestalter:in
  • July 17, 2026

Vor Vertragsabschluss wurde mir von o2 ausdrücklich bestätigt, dass dieser Tarif im HomeSpot genutzt werden kann und sich an der Geschwindigkeit nichts ändert.

 

Ja, der Tarif kann selbstverständlich im HomeSpot verwendet werden. Aber die Aussage, dass sich an der Geschwindigkeit nichts ändert ist äußerst “schwammig”. Tariflich ändert sich natürlich nichts (...der Homesport dürfte draußen im Garten die gleiche Geschwindigkeit erzielen wie ein Smartphone). Aber wie schon gesagt, sind Indoor bei der Geschwindigkeit immer Abstriche zu machen.

 

Wenn dauerhaft nur ein Bruchteil der vertraglich beworbenen Leistung erreicht wird und dies durch zahlreiche offizielle Messungen der Bundesnetzagentur dokumentiert ist, warum soll der Kunde weiterhin den Preis für einen 300-Mbit/s-Tarif bezahlen?


Weil du einen Smartphone-Tarif gebucht und bezahlt hast, musst du auch den vollen Preis zahlen. Denn draußen kannst du die 300-Mbit/s durchaus erreichen. Und weil Indoor 300 MBit/s via Mobilfunk praktisch unerreichbar sind, bietet O2 auch keinen Mobilfunk Home-Tarif mit mehr als 100-Mbit/s an.

 

Welchen tatsächlichen Unterschied gibt es für den Kunden zwischen einem Tarif "bis 100 Mbit/s" und einem Tarif "bis 300 Mbit/s", wenn im Ergebnis dauerhaft nahezu die gleiche Geschwindigkeit geliefert wird, der Preis jedoch deutlich  ist?

 

Diese Frage ist gut und der bin ich mir auch mal nachgegangen 😀

Die ernüchternde Antwort lautet: Mit einem “bis 100 Mbit/s”-Tarif hast du keinen Nachteil, wenn du auch mit einem 300 Mbit/s-Tarif stets bei deutlich unter 100 Mbit/s bist

 

Warum lehnt o2 trotz der offiziellen Messprotokolle und der über Monate dokumentierten erheblichen Abweichungen eine Vertragsbeendigung weiterhin ab?

 

Naja, mit vorherigen Antworten ist die Ablehnung doch nachvollziehbar, oder? Es ist ja nicht die Schuld von O2, dass du einen Smartphone-Tarif für Indoor-Zwecke verwendest. O2 bietet offiziell als schnellsten Mobilfunk Home-Tarif mit 100 Mbit/s nur ein Drittel der von dir erwarteten Maximalgeschwindigkeit.

 


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

Erstmal muss das aktuelle Messverfahren inkl. der ganzen Bedingungen genutzt werden..  

@annt 

Teste die Simkarte mal mit einem ordentlichen Handy ... 


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Ich denke allerdings, dass hier ein wichtiger Punkt übersehen wird.
Meine SIM-Karte wurde von Anfang an ausschließlich für den stationären Einsatz im o2 HomeSpot an meiner registrierten Adresse abgeschlossen..
Wenn der Vertrag ausdrücklich für die Nutzung an einer festen Adresse abgeschlossen wurde, dann muss auch die dort tatsächlich verfügbare Leistung bewertet werden.
Dass ich an einem anderen Standort oder im Freien möglicherweise höhere Geschwindigkeiten erreichen könnte, hilft mir im Alltag überhaupt nicht, weil ich den Vertrag genau für meinen Wohnort abgeschlossen habe.
Genau deshalb verstehe ich auch das Argument nicht, dass ich den vollen Preis eines 300-Mbit/s-Tarifs bezahlen soll, obwohl die Geschwindigkeit an der vertraglich vorgesehenen Nutzungsadresse seit Monaten erheblich darunter liegt und dies durch zahlreiche Messungen dokumentiert wurde.


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Bezüglich der SIM-Karte boten sie mir an, die SIM-Karte zu wechseln, was ich auch tat, aber es änderte sich nichts.


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

@annt 

Nochmal: 

"obwohl die Geschwindigkeit an der vertraglich vorgesehenen Nutzungsadresse seit Monaten erheblich darunter liegt und dies durch zahlreiche Messungen dokumentiert wurde..." 

Home / Homespot LTE/5G Tarif = 50/100 mbits = standortgebunden für EINE Nutzungsadresse 

Unlimited Max = Mobilfunktarif, der nicht an eine Adresse gebunden ist. Auch, wenn du diese in einem Router nutzt.  

Für Mobilfunk gelten andere Bedingungen zur Minderung und ggf Sonderkündigung... 

 

 


schluej
Legende
  • July 17, 2026

Warum wartest Du nicht das Ergebnis des Schlichtungsverfahren ab?


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Wenn o2 bereits bei Vertragsabschluss wusste, dass an meiner Nutzungsadresse dauerhaft keine höheren Geschwindigkeiten erreichbar sind, warum wurde mir überhaupt ein Tarif mit bis zu 300 Mbit/s empfohlen und verkauft?

Mir wurde damals ausdrücklich erklärt, dass ich diesen Tarif problemlos mit meinem LTE-HomeSpot nutzen könne und sich dadurch an der Geschwindigkeit nichts ändern würde. Genau deshalb habe ich mich für den teureren Tarif entschieden.

Heute wird mir hingegen erklärt, dass diese Geschwindigkeit an meinem Standort praktisch nicht erreichbar sei und Indoor deutlich geringere Werte normal seien.

Dann stellt sich für mich die Frage:Welchen konkreten Mehrwert hatte dieser Tarif für mich gegenüber einem günstigeren Tarif?Ich versuche 8 Monaten, gemeinsam mit o2 eine Lösung zu finden. Ich habe die SIM-Karte auf Empfehlung von o2 gewechselt, zahlreiche Messungen durchgeführt und wiederholt Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen.
Leider dauert ein Schlichtungsverfahren oft sehr lange. Bis dahin könnte mein Vertrag bereits regulär abgelaufen sein. Ich möchte jedoch nicht noch viele Monate den  Preis für einen Tarif zahlen, dessen Leistung ich an meinem Nutzungsort nachweislich nicht nutzen kann.
Deshalb hoffe ich weiterhin, dass o2 meinen Fall bereits vor Abschluss eines langwierigen Verfahrens noch einmal objektiv prüft.

ich möchte noch einen Punkt ergänzen.

Mir geht es inzwischen nicht mehr nur um die Geschwindigkeit.

Ich habe o2 in den vergangenen Monaten mehrfach schriftlich um eine Lösung gebeten und wiederholt eine außerordentliche Kündigung beantragt.

Dabei habe ich jedes Mal neue Nachweise eingereicht:

zahlreiche Messungen,
mehrere Reklamationen,
Schriftverkehr,
den Austausch der SIM-Karte auf Empfehlung von o2,
sowie alle weiteren von o2 vorgeschlagenen Schritte.

Trotzdem erhielt ich bislang überwiegend standardisierte Ablehnungen oder immer wieder neue Begründungen, ohne dass auf die konkreten Nachweise meines Einzelfalls eingegangen wurde.

Sollte auch dieses offizielle Messprotokoll zu keiner sachlichen Prüfung meines Falls führen, stellt sich für mich die Frage, welche weiteren Nachweise ein Kunde überhaupt noch erbringen kann.

Ich möchte ihn beenden, weil ich seit Monaten für eine Leistung bezahle, die an meinem Nutzungsort nach meiner Auffassung nicht in der vereinbarten Qualität erbracht wird, obwohl ich sämtliche empfohlenen Schritte unternommen habe, um gemeinsam mit o2 eine Lösung zu finden.


Klaus_VoIP
Legende

Oder sich mit den Meßverfahren und amtlicher Sichtweise nach TKG vertraut machen - z.B. bei BnetzA oder www.breitbandmessung.de . 

Aber bitte nicht Angaben für Festnetz verwenden, denn ein Mobilfunkvertrag bleibt ein  Mobilfunkvertrag, denn das Übertragungsmedium ist  Mobilfunk! 


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Danke, Klaus.

Ja, ich habe heute im Forum gelesen, dass inzwischen das neue offizielle  bei BnetzA oder www.breitbandmessung.de . für Mobilfunk zur Verfügung steht. Genau dieses führe ich derzeit durch.

Nach Abschluss der Mess werde ich mit den offiziellen Messergebnissen noch einmal einen Antrag auf außerordentliche Kündigung gemäß § 57 TKG stellen. Ich hoffe sehr, dass mein Fall dann erneut individuell geprüft wird.

Ehrlich gesagt habe ich inzwischen bereits einen anderen Anbieter gefunden, der an meinem Nutzungsort die benötigte Leistung zuverlässig bereitstellen kann. Deshalb hoffe ich, dass sich die Angelegenheit zeitnah und ohne weitere langwierige Verfahren lösen lässt.


schluej
Legende
  • July 17, 2026

O2 bietet auch Flex Verträge… warum nutz man die nicht?


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Ich habe o2 in den vergangenen Monaten unzählige Male kontaktiert und wiederholt um eine außerordentliche Kündigung gebeten.

Leider erhielt ich jedes Mal die Antwort, dass der Vertrag bestehen bleibt und eine Kündigung nicht möglich sei.

Trotzdem zahle ich weiterhin für einen Tarif, dessen Leistung ich an meinem Nutzungsort nach meiner Auffassung nicht in Anspruch nehmen kann.

Aus diesem Grund habe ich mich inzwischen bereits für einen anderen Internetanbieter entschieden, der an meinem Standort die benötigte Leistung zuverlässig bereitstellt. Dennoch muss ich den o2-Vertrag bis zum regulären Vertragsende weiter bezahlen, obwohl ich ihn praktisch nicht mehr nutze.


Klaus_VoIP
Legende

Hat jemand einen vergleichbaren Fall erfolgreich lösen können?

ja, hier:

Nach meinem Eindruck hält sich o2 an das TKG und die Kriterien der BNetzA. 
Nur hast du weder die Kriterien erfüllt noch die richtige Vorgehensweise gewählt. 
Du gehst auch von falschen Voraussetzungen aus wie ortsfester Vertrag, was hier definitiv nicht stimmt.  Mündliche Absprachen sind nicht rechtsverbindlich. 


jsc
Legende
Forum|alt.badge.img+35
  • Legende
  • July 17, 2026

Na dann viel Glück, dein gebetsmühlenartige Wiederholen deiner Argumentation wird auch nicht zum gewünschten Erfolg führen 😉 Aber du hast ja schon einen anderen Anbieter in der Hinterhand , der die gewünschte Bandbreite liefert, nach fristgerechten Auslauf deines Mobilfunkvertrags 😊


schluej
Legende
  • July 17, 2026

Wenn Du einen Vertrag über 24 Monate abschließt, dann läuft der halt 24 Monate.

Ob Du den nutzt oder nicht, ist nicht entscheidend. Wie geschrieben, Du kannst bei O2 auch monatlich kündbare Verträge abschließen.

Ich würde das Schlichtungsverfahren abwarten. Du bist ja sicher, dass Du gewinnst. Da würde ich mir den Stress nicht mehr antun.


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Ich bin tatsächlich überzeugt, dass mein Fall nach Abschluss des offiziellen Nachweisverfahrens objektiv bewertet werden kann.

Was mich jedoch enttäuscht, ist etwas anderes.

Seit rund acht Monaten bitte ich immer wieder um eine Lösung und um eine individuelle Prüfung meines Falls. Ich habe zahlreiche Nachweise eingereicht, alle empfohlenen Maßnahmen durchgeführt und wiederholt Anträge auf eine außerordentliche Kündigung gestellt.

Dennoch erhielt ich jedes Mal lediglich die Mitteilung, dass der Vertrag bestehen bleibt.


Was ich schwer nachvollziehen kann, ist, dass ich Monat für Monat weiterhin den vollen Preis für einen Tarif bezahlen soll, dessen Leistung ich an meinem Nutzungsort nach meiner Auffassung nicht in Anspruch nehmen kann, obwohl ich dies seit vielen Monaten dokumentiere und nachzuweisen versuche.


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

@annt 

Vor dem 20. April 2026 hatte man keine Möglichkeit.im Mobilfunk. 

Jetzt hat man diese...Also nutze die Chance..  

 

Viel Erfolg 🍀 


Forum|alt.badge.img+4
  • Mitgestalter:in
  • July 17, 2026

Ich bin langsam müde und glaube, dass du dich gegenüber jeglichen rationalen Argumenten und Begründungen verschließt.

 

Ich denke allerdings, dass hier ein wichtiger Punkt übersehen wird.
Meine SIM-Karte wurde von Anfang an ausschließlich für den stationären Einsatz im o2 HomeSpot an meiner registrierten Adresse abgeschlossen..

 

Vielleicht führt dieser Vergleich zum Ziel:

Wenn du dir ein Schnellboot zum Überqueren eines Teiches holst, das nie auf seine Höchstgeschwindigkeit kommt, weil das Ufer auf der gegenüberliegenden Seite erreicht ist bevor das Boot auch nur ansatzweise seine mögliche Höchstgeschwindigkeit erreicht, dann hat der Schnellbootverkäufer auch nicht gelogen: Das Schnellboot ist auch auf dem Teich verwendbar.

Es ist doch egal, ob du dir ein Schnellboot oder ein Tretboot kaufst. Du hast dir das Schnellboot gekauft und es funktioniert ordnungsgemäß. Es kann seine Fähigkeiten nur nicht im Rahmen deiner Verwendung vollständig entfalten. Würdest du das Schnellboot auf einem großen See oder im Meer verwenden, dann könntest du die volle Geschwindigkeit genießen.

Das Schnellboot funktioniert eigentlich ordnungsgemäß und deshalb kannst du es auch nicht einfach reklamieren.

Es gibt ja auch Menschen, die kaufen sich sehr schnelle Autos, ohne die maximale Geschwindigkeit je ausreizen zu können.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • July 17, 2026

Lass bitte die Argumentation “Meine SIM-Karte wurde von Anfang an ausschließlich für den stationären Einsatz im o2 HomeSpot an meiner registrierten Adresse abgeschlossen..” Das bringt dir gar nichts, denn es handelt sich ganz einfach um einen Mobilfunkvertrag. Wenn du ein Auto mit einer max. Geschwindigkeit von 230km/h kaufst, kannst du in der Stadt trotzdem nur 50km/h fahren. Verlangst du dann Geld vom Händler zurück weil du die max. Geschwindigkeit nicht erreichst?

 

@schluej Die Wartezeit auf Verfahrensbeginn beträgt mindestens 6 Monate, aber erst müsste der Antrag überhaupt angenommen werden.


annt
Einsteiger:in
Forum|alt.badge.img
  • Autor
  • Einsteiger:in
  • July 17, 2026

Ich wollte die Frage bezüglich der Geschwindigkeitstests klären. Alle Geschwindigkeitstests werden über das offizielle Programm mit einem 5G-Mobiltelefon durchgeführt.