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Massiver Paketverlust bei IPv4 Routing und temporaere 5G Abschaltung im Bereich von PLZ 15378


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33 Antworten

Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • August 9, 2026

Hallo zusammen,

kurz als Rückmeldung zum aktuellen Stand: Die Störung in 15378 Herzfelde besteht nun seit über 8 Wochen unverändert fort. Der Netz-Check meldet nach wie vor eine nicht einwandfrei funktionierende Basisstation und verweist weiterhin auf Standardtipps wie „Handy neu starten“.

Auf Social Media räumt O2 mittlerweile öffentlich ein, dass gleich zwei Funkmasten betroffen sind und „komplexere Arbeiten“ notwendig seien. Über den SMS-Service erhalte ich unter der Ticketnummer S30422162 seit Wochen lediglich dieselbe automatisierte Rückmeldung, ohne dass eine Behebung in Sicht ist.

Mit der pauschal eingerichteten Minderung von 8,00 € im Monat bin ich ausdrücklich nicht einverstanden. Angesichts eines monatelangen Beinahe-Totalausfalls und der damit verbundenen massiven Leistungseinschränkung ist dieser Betrag unzureichend und entspricht in keiner Weise dem tatsächlichen prozentualen Ausfall vor Ort. Die Minderung muss an die reale Beeinträchtigung angepasst und entsprechend erhöht werden.

Leider findet man über die normalen Kanäle absolut keinen zuständigen Ansprechpartner, der sich diesem Fall persönlich annimmt oder eine fundierte Auskunft geben kann.

Ich bitte daher nun hier um eine verbindliche Rückmeldung der Moderatoren:

Wann ist mit einer vollständigen Wiederherstellung der Netzversorgung in 15378 zu rechnen?

An wen kann ich mich wenden, um die Erhöhung der Minderung auf ein angemessenes Maß prüfen und anpassen zu lassen?


Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • August 10, 2026

Anbei auch der Beleg: Das Schlichtungsverfahren wegen der unzureichenden Minderung und der monatelangen Netzstörung in 15378 Herzfelde wurde heute bei der Bundesnetzagentur offiziell eingereicht. Die Eingangsbestätigung liegt vor. 

 


Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • August 14, 2026

Update zu meinem Fall (Stand heute):

Nach monatelangem Totalausfall kam heute die SMS, dass die Störung angeblich behoben sei. Die Realität vor Ort in Rüdersdorf sieht leider anders aus: Nach wie vor kein Empfang in Innenräumen und im Freien tröpfeln magere 3 MBit/s durch.

Ich habe direkt ein neues Ticket aufgemacht (Nr. S30636062), welches von O2 auch schon wieder als aktive Störung bestätigt wurde. Zudem habe ich die offizielle Messkampagne der Bundesnetzagentur gestartet.

Gibt es hier noch andere Betroffene aus 15378 Herzfelde? Bitte meldet die Störung unbedingt auch einzeln über den Netzcheck, damit O2 sieht, dass der Knotenpunkt nach wie vor dicht ist!


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 21, 2026

Hallo ​@Pixel72,

das ist wirklich eine sehr nervige Situation, ich kann deinen Unmut durchaus nachvollziehen. Diese Störung ist ja wirklich hartnäckig und dauert jetzt schon so lange an. 

Unsere Technik ist natürlich weiterhin an der Entstörung dran und ich hoffe, dass das Problem nun bald behoben werden kann. 

Viele Grüße

Giulia


Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • August 24, 2026

Hallo zusammen,

ich möchte hier noch  einmal meinen aktuellen Fall sowie die rechtliche und technische Diskrepanz dokumentieren, mit der sich Betroffene bei lang anhaltenden Netzproblemen konfrontiert sehen.

Die Ausgangslage: An meinem Standort liegt seit mehreren Monaten eine erhebliche Einschränkung der Mobilfunkversorgung vor. Laut offiziellem Messprotokoll der Bundesnetzagentur (Breitbandmessung) kommen von den vertraglich vereinbarten Bandbreiten im Schnitt lediglich ca. 2,5 Mbit/s an. Das entspricht einer gelieferten Leistung von unter 1 % der Soll-Leistung.

Zusätzlich wird im o2-Netzcheck für die Adresse eine aktive Basisstationsstörung angezeigt, und auch hier im Forum wurde mir seitens der Moderation schriftlich bestätigt, dass es sich um eine hartnäckige und länger andauernde Störung handelt.

Die rechtliche Einordnung & der Widerspruch:

  • Entschädigung (§ 58 TKG): o2 lehnt eine pauschale Entschädigung ab mit der Begründung, dass keine vollständige Unterbrechung aller Dienste vorliegt, da noch minimale Datenmengen fließen.

  • Minderung (§ 57 Abs. 4 TKG i. V. m. § 441 Abs. 3 BGB): Gemäß den gesetzlichen Vorgaben richtet sich die Höhe einer Minderung nach dem Verhältnis der tatsächlichen zur vertraglich geschuldeten Leistung. Rechnerisch müsste eine Reduktion der Leistung auf unter 1 % zu einer entsprechenden Anpassung des Monatsentgelts führen. Seitens o2 wird jedoch starr eine pauschale Minderung von lediglich 8 € angesetzt.

  • Praxis vs. Vertrag: Der Verweis darauf, dass Dienste „teilweise nutzbar“ seien, führt in der Praxis dazu, dass trotz einer Minderleistung von über 95 % weiterhin der Großteil der monatlichen Grundgebühr fällig wird.

Fazit & weiteres Vorgehen: Da eine außergerichtliche Einigung über eine angemessene Minderungsquote bisher nicht zustande kam, ist der Fall nebst allen Nachweisen (BNetzA-Messprotokolle, System-Störungsmeldungen und schriftliche Bestätigungen) an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur übergeben worden.

Es wäre wünschenswert, wenn bei der Bearbeitung von Minderungsanträgen bei nachgewiesener extremer Abweichung der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nach BGB direkter berücksichtigt würde, anstatt Pauschalbeträge anzusetzen.

Viele Grüße


The_Voice_70
Legende
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Habe mal den Bereich geprüft: 

4G
5G

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Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • August 24, 2026

Hallo ​@The_Voice_70 

Theorie vs. Praxis: Solche Abdeckungskarten basieren auf mathematischen Simulationen („Marketing-Karten“). Sie zeigen nur, was theoretisch da sein sollte. Sie berücksichtigen weder gestörte Sektoren, ausgefallene Masten noch eine massive Überlastung der Funkzelle.

Keine Relevanz für BNetzA: Die Bundesnetzagentur bewertet einen Minderungsanspruch nicht nach bunten Netzabdeckungskarten, sondern ausschließlich nach den von dir durchgeführten Reallife-Messungen (deinem BNetzA-Messprotokoll).

Bestätigung der Störung: Wenn 5G vor Ort nicht nutzbar ist und der verbliebene 4G-Mast gestört ist (wie es bei mir Netcheck und die Moderatorin bestätigt haben), bricht die Datenrate folgerichtig auf die gemessenen ~2,5 Mbit/s ein.

Folglich, dein Beitrag amüsiert zwar mit Karten-Scraping, geht am eigentlichen Kern der Sache aber komplett vorbei.

Warum die Karte für eine Rechtslage völlig irrelevant ist:

Simulation vs. Realität: Eine theoretische Abdeckungskarte ist ein Marketing-Modell. Sie hat null rechtlichen Wert gegenüber deinem amtlichen BNetzA-Messprotokoll, das die real anliegende Bandbreite dokumentiert.

Keine Ausrede für Leistungsabfall: Dass jahrelang stabile 280 Mbit/s über 4G anlagen und die Datenrate nun auf unter 1 % eingestürzt ist, beweist eindeutig, dass ein technischer Defekt oder eine Kapazitätsüberlastung am Mast vorliegt.

Rechtliche Soll-Leistung: Ein Netzbetreiber schuldet dir die vertraglich vereinbarte Mindest- und Normalleistung an deinem Standort – nicht die Theoriewerte einer Buntschrift-Karte.

Fazit : Schöne Karte, hilft mir in der Praxis nur leider nicht. Jahrelang liefen hier 280 Mbit/s. Der aktuelle Kollaps ist durch einen Defekt/Überlastung bedingt, den o2 selbst einräumt. Rechtlich zählt am Ende das BNetzA-Protokoll, nicht die Netzkarte.


Pixel72
Einsteiger:in
  • Autor
  • September 4, 2026

Hallo liebes o2-Moderationsteam, ich frage hier noch einmal nach, da mein Anliegen seit längerer Zeit unbeantwortet ist. Der Mobilfunkmast am Zementwerk in Rüdersdorf / Herzfelde ist nun seit mittlerweile drei Monaten gestört bzw. außer Betrieb. Könnt Ihr mir bitte ein konkretes Datum nennen, wann die Reparaturarbeiten abgeschlossen sein werden und die Station wieder voll einsatzfähig ist? Vielen Dank für eine Rückmeldung.