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Warum O2
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Fühle mich verarscht!!!


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39 Antworten

Tom_
Legende
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  • Legende
  • April 12, 2021

kurze Zwischenmeldung:

laut Livecheck laufen gerade Wartungsarbeiten, und das vermutlich an der Station in der “Richard-Wagner-Straße”:

 

 

(Meiner Erfahrung nach ist das recht häufig der LTE-Ausbau, gerade wenn die Arbeiten von Montag bis Freitag angekündigt sind)


bielo
Legende
  • April 12, 2021

Die Frage ist ja, was du damit erreichen willst. Hier im Forum kann keiner was für dein Problem. Meiner Erfahrung nach sinkt die Hilfsbereitschaft anderer Kunden mit solchen Sprüchen aber gewaltig. Wie oft hier ein Anwalt eingeschaltet worden sein soll, frag ich mich, warum so wenig erfolgreiche Klagen bekannt werden. Einigen die sich alle außergerichtlich? Wäre interessant. Jedenfalls fehlt hier zu 99% die Rückmeldung der Kunden mit eigenem Anwalt.

 

o2 hat nach meiner Erfahrung zwar in den letzten Jahren gut beim Ausbau aufgeholt, es mangelt aber an Kapazitäten, zumindest da, wo ich unterwegs bin. Ich habe bei LTE selten über 10 MBit/s. Mein Diensthandy hat hier über 300 MBit/s. Wollte ich das also bei meinem privaten Handy auch haben, müsste ich den Anbieter wechseln.

 

Bei Mobilfunk ist die Möglichkeit dagegen rechtlich vorzugehen, sehr gering.  Einziger Angriffspunkt sehe ich bei den Angaben zu den durchschnittlichen Daten im PIB. Mehr, so denke ich, will dir hier keiner erklären. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 12, 2021

Angi58 schrieb:

Klappe zu Affe tot.

 

Ja, ich denke hier wurde zum Thema alles gesagt. Du scheinst alles besser zu wissen und benimmst sich hier leider zunehmend daneben. Ein typisches Verhalten wenn die Argumente ausgehen und andere User der eigenen Ansicht nicht folgen. Falls du tatsächlich einen Anwalt gefragt hast, sollst du ihn m.E. doch einfach machen lassen.


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 12, 2021

Ja deswegen weiß er auch wo ich wohne der eine KUNDE.

Wo du wohnst hast du mit den Screenshots preisgegeben!

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 12, 2021

Einfach um den Heißen brei Reden nicht Helfen klingt für mich wie Mitarbeiter oder MöchtegernMitarbeiter.

Wie gesagt 10 Jahre gibt es Lte da sollte es möglich sein das mal auszubauen wie gesagt 225mbit kommen nicht an also warum soll ich dann 70euro zahlen wenn die Dienstleistung nicht ankommt was für einen Fehler habe ich mir hier zu Schulden kommen lassen keiner ,idt das mein Problem eigentlich nicht wird aber zu meins gemacht.

Lass micht halt nicht von solchen Leuten Blenden.

Oder deren Aussagen .

Ich weiß ich bin im Recht sry aber es ist so....

Und ihr wollt mir weiß machen das ich nix dagegen tun kann das stimmt nicht und ist gelogen .

Habe niemanden beleidigt habe nur gesagt klappe zu affe Tot naja ich denke hier kommt man nicht weiter weil alle hier für O2 sprechen und das ist 100pro so könnt ihr mir erzählen was ihr wollt .

 

 


bielo
Legende
  • April 12, 2021

wie gesagt 225mbit kommen nicht an

 

 

Wie gesagt: Das hast du vertraglich auch nicht vereinbart.

 

Alles Gute. 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 12, 2021

Egal passt schon hier kann man keine gescheite Hilfe erwarten ich bedanke mich trd "für die Mühe".

Gruß 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 12, 2021

Fall 2: Der DSL-Anschluss läuft nach Schal­tung nicht oder nicht richtig

Hier muss der Kunde dem Anbieter zumin­dest einen Nach­besse­rungs­versuch einräumen. "Diesen sollte man eben­falls schrift­lich mit einer Frist von maximal 14 Tagen verlangen", empfiehlt Anwalt Hild. Wenn der Anbieter nicht reagiert oder die Nach­besse­rung schei­tert, kann man auch hier vom Vertrag zurück­treten, "weil die zuge­sagte Leis­tung nicht erbracht wurde."

Zeigt ein Kunde frei­willig Geduld und wartet ohne Beschwerde sehr lange auf die Schal­tung seines Anschlusses, ist er leider selbst Schuld und kann grund­sätz­lich keine Ansprüche geltend machen. Schließ­lich hätte er dem Anbieter früh­zeitig eine Frist setzen können. Daher empfiehlt Fach­anwalt Hild: "Im Zwei­fels­fall immer eine Frist setzen, damit ist man besser dran."

Fall 3: Die Geschwin­digkeit des DSL-Anschlusses ist viel zu langsam

Die meisten Anbieter berufen sich gerne auf die "bis zu"-Klausel, in der eine Geschwin­digkeit nicht fest garan­tiert wird, sondern nur eine Band­breite von "bis zu" einem gewissen Speed im Down­stream. Rekla­miert der Kunde, verweisen viele Firmen gerne auf den "bis zu"-Zusatz. Das lässt Anwalt Hild jedoch nicht gelten: "Das ist dasselbe, als wenn mir ein Auto­händler sagt: 'Das Auto fährt 250 km/h. Wie schnell es aber wirk­lich fährt, merken sie erst auf der Auto­bahn.'". Für Hild ist klar: "Ich muss dem Kunden norma­lerweise genau das erbringen, was er bestellt hat. Ich kann nur dann einen 16 000er-Anschluss verkaufen, wenn ich diese Leis­tung auch ziem­lich exakt hinbe­komme." Der Kunde erwarte ja keine "bis zu"-Leis­tung, sondern im Regel­fall die plakativ bewor­bene Höchst­band­breite.

Könne der Anbieter diese aus tech­nischen Gründen nicht garan­tieren, müsse er "den Kunden explizit darauf hinweisen, dass er eine Band­breite in einem Korridor von zum Beispiel 6 bis 16 MBit/s erhält". Alter­nativ könne man Kunden, die aufgrund ihrer Leitungs­beschaf­fenheit nicht die volle Geschwin­digkeit erhalten können, vor Vertrags­schluss eine Mindest­band­breite mitteilen, die dann garan­tiert sei.

Fall 4: Wenn eine Störung nicht (recht­zeitig) besei­tigt wird

Bei einer Störung sollte der Kunde zunächst die je nach Anbieter unter­schied­liche Entstör­frist abwarten. Meist beträgt diese ein bis drei Tage ab Störungs­meldung. Auch für den Augs­burger Anwalt Hild liegt die Schmerz­grenze "spätes­tens am über­nächsten Werktag". Ist die Störung dann immer noch vorhanden, sollte man eine kurze Frist von einigen Tagen zur Entstö­rung setzen, rät Hild. Das Schreiben kann man dann auch per Fax (idealer­weise mit Sende­bestätigung) oder per E-Mail (z.B. mit Lese­bestätigung) versenden. Verstreicht auch diese Frist frucht­los, kann Schadens­ersatz verlangt werden und gegebenGene­rell gilt, dass man im Zweifel den Zugang eines Schrei­bens an den Anbieter später belegen können muss. Hier bietet es sich an, das Schreiben per (Über­gabe-) Einschreiben bei der Post oder als Fax mit Sende­bestä­tigung zu versenden. Bei E-Mails sollte man darauf achten, eine Eingangs­bestätigung oder Ähnli­ches zu erhalten, um den Eingang beim jewei­ligen Unter­nehmen später nach­weisen zu können. Aha wußte ich garnicht also kann ich sogar Schadensersatz bekommen danke liebes o2 forum was aus Mitarbeiter und aus Möchtegerns besteht .

Eine Frist muss ich setzen die muss min 14 Tage beinhalten ah und schriftlich am besten mit Fax damit man etwas vor Gericht vorlegen kann ahhhh danke für nix


o2_Michi
  • Moderator
  • April 12, 2021

Hallo @Angi58,

 

den Eindruck hatte ich gar nicht, dass dir bisher nicht geholfen wurde, sorry das du das so siehst. :worried:

Bei Störungen an Sendemasten sind wir von den Kollegen in der Technik abhängig bzw. können erstmal nur abwarten, bis die Einschränkungenbehoben wurden. Wenn du magst, kannst du aber gerne mal probieren was passiert, wenn du 4G/LTE ausschaltest. Ein für 3G zuständiger Sendemast scheint deine Gegend zu versorgen, d.h. hier besteht evtl. die Möglichkeit erstmal via 3G über die Runden zu kommen bis die Störung behoben wurde.

 

Im obigen Beitrag geht es um DSL-Anschlüsse, das ist noch etwas anderes als die Versorgung über Mobilfunk, da diese u.a. nicht für eine festgelegte Adresse funktionieren.

 

Viele Grüße,

Michi


bs0
Legende
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  • Legende
  • April 12, 2021

Das sind alles Beispiele für DSL-Anschlüsse wo eine Mindestbandbreite vertraglich vereinbart wurde. Störung und nicht vorhandene Leistung /Versorgungslücken an einem Standort sind zudem zwei paar Schuhe.

Übrigens: Nur weil alle anderen nicht deiner Meinung sind, sprechen sie nicht für deinen Vertragspartner! Das zu behaupten ist irgendwie lächerlich und stärkt deine Position kaum. Schade, dass du den Sinn eines Diskusionsforums nicht verstehen möchtest.

Der Anwalt hat dir bestimmt schon gesagt, wie du vorgehen kannst, oder? Du bist doch 100% im Recht, oder? Worauf wartest du denn?


bielo
Legende
  • April 12, 2021

Fall 2: Der DSL-Anschluss läuft nach Schal­tung nicht oder nicht richtig

Hier muss der Kunde dem Anbieter zumin­dest einen Nach­besse­rungs­versuch einräumen. "Diesen sollte man eben­falls schrift­lich mit einer Frist von maximal 14 Tagen verlangen", empfiehlt Anwalt Hild. Wenn der Anbieter nicht reagiert oder die Nach­besse­rung schei­tert, kann man auch hier vom Vertrag zurück­treten, "weil die zuge­sagte Leis­tung nicht erbracht wurde."

Zeigt ein Kunde frei­willig Geduld und wartet ohne Beschwerde sehr lange auf die Schal­tung seines Anschlusses, ist er leider selbst Schuld und kann grund­sätz­lich keine Ansprüche geltend machen. Schließ­lich hätte er dem Anbieter früh­zeitig eine Frist setzen können. Daher empfiehlt Fach­anwalt Hild: "Im Zwei­fels­fall immer eine Frist setzen, damit ist man besser dran."

Fall 3: Die Geschwin­digkeit des DSL-Anschlusses ist viel zu langsam

Die meisten Anbieter berufen sich gerne auf die "bis zu"-Klausel, in der eine Geschwin­digkeit nicht fest garan­tiert wird, sondern nur eine Band­breite von "bis zu" einem gewissen Speed im Down­stream. Rekla­miert der Kunde, verweisen viele Firmen gerne auf den "bis zu"-Zusatz. Das lässt Anwalt Hild jedoch nicht gelten: "Das ist dasselbe, als wenn mir ein Auto­händler sagt: 'Das Auto fährt 250 km/h. Wie schnell es aber wirk­lich fährt, merken sie erst auf der Auto­bahn.'". Für Hild ist klar: "Ich muss dem Kunden norma­lerweise genau das erbringen, was er bestellt hat. Ich kann nur dann einen 16 000er-Anschluss verkaufen, wenn ich diese Leis­tung auch ziem­lich exakt hinbe­komme." Der Kunde erwarte ja keine "bis zu"-Leis­tung, sondern im Regel­fall die plakativ bewor­bene Höchst­band­breite.

Könne der Anbieter diese aus tech­nischen Gründen nicht garan­tieren, müsse er "den Kunden explizit darauf hinweisen, dass er eine Band­breite in einem Korridor von zum Beispiel 6 bis 16 MBit/s erhält". Alter­nativ könne man Kunden, die aufgrund ihrer Leitungs­beschaf­fenheit nicht die volle Geschwin­digkeit erhalten können, vor Vertrags­schluss eine Mindest­band­breite mitteilen, die dann garan­tiert sei.

Fall 4: Wenn eine Störung nicht (recht­zeitig) besei­tigt wird

Bei einer Störung sollte der Kunde zunächst die je nach Anbieter unter­schied­liche Entstör­frist abwarten. Meist beträgt diese ein bis drei Tage ab Störungs­meldung. Auch für den Augs­burger Anwalt Hild liegt die Schmerz­grenze "spätes­tens am über­nächsten Werktag". Ist die Störung dann immer noch vorhanden, sollte man eine kurze Frist von einigen Tagen zur Entstö­rung setzen, rät Hild. Das Schreiben kann man dann auch per Fax (idealer­weise mit Sende­bestätigung) oder per E-Mail (z.B. mit Lese­bestätigung) versenden. Verstreicht auch diese Frist frucht­los, kann Schadens­ersatz verlangt werden und gegebenGene­rell gilt, dass man im Zweifel den Zugang eines Schrei­bens an den Anbieter später belegen können muss. Hier bietet es sich an, das Schreiben per (Über­gabe-) Einschreiben bei der Post oder als Fax mit Sende­bestä­tigung zu versenden. Bei E-Mails sollte man darauf achten, eine Eingangs­bestätigung oder Ähnli­ches zu erhalten, um den Eingang beim jewei­ligen Unter­nehmen später nach­weisen zu können. Aha wußte ich garnicht also kann ich sogar Schadensersatz bekommen danke liebes o2 forum was aus Mitarbeiter und aus Möchtegerns besteht .

Eine Frist muss ich setzen die muss min 14 Tage beinhalten ah und schriftlich am besten mit Fax damit man etwas vor Gericht vorlegen kann ahhhh danke für nix

Lass das bitte deinen Anwalt machen und sage ihm, dass es nicht um DSL sondern um Mobilfunk geht.


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 27, 2021

Ich weiß  das es Dsl ist mit Mobilem sieht das aber genau so aus nicht erbachte Dienstleistung was wollt ihr mir eigentlich weiß machen ?? Das ich nix dagegen tun kann ist schon am laufen die Menschen so abzuzocken das ist assi und da muss was gegen getan werden .

Hier sind MöchtegernMitarbeiter die versuchen die Person so zu verunsichern das sie am Ende nicht mehr weiß was sie machen soll. Und hielfe gab's hier keine nur das ich von 4g auf 3g umstellen soll wtf ein Sauhaufen ist der Laden hier nur o2 Mitarbeiter oder MöchtegernMitarbeiter habe fertig 


bielo
Legende
  • April 27, 2021

Was kam bei deinem Anwalt raus?

 

PS: Höflich bleiben!


o2_Kurt
Forum|alt.badge.img+40
  • Moderator
  • April 30, 2021

Hi @Angi58 ,

 

dies ist ein Forum, in welchem User Usern helfen.

In einem Diskussionsforum wird es also zwangsläufig zu Antworten von anderen Nutzern kommen.

Bitte beachte auch unsere Netiquette bezüglich des gemeinsamen Umgangs.

 

Auch wenn die Antworten dir das Problem nicht lösen, welches derzeit immer noch an der Sendestation liegt, gibt es keinen Grund andere User deswegen anzufeinden.

Die betroffene Station wurde übrigens gestern um neue Teile erweitert. Die Belastung ist weiterhin hoch, es wird aber weiter daran gearbeitet.

 

Viele Grüße,
Kurt