Meine Frage......
Vorratsdatenspeicherung Speicherdauer von IP Adressen bei O2 Aktueller Stand ?
mfg
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Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht in Kraft getreten, dürfte also wie bisher 7 Tage sein.
Hi
Danke für die schnelle Antwort.
Aber dürfte reicht mir da nicht, ich möchte das schon genau wissen.
PS: (man liest ja so einiges wie z.b. das einige das jetzt schon praktizieren unter anderem O2)
Danke für die schnelle Antwort.
Aber dürfte reicht mir da nicht, ich möchte das schon genau wissen.
PS: (man liest ja so einiges wie z.b. das einige das jetzt schon praktizieren unter anderem O2)
Dann solltest du eine Datenschutzanfrage stellen.
Bobo1978 schrieb:Was genau liest man wo?
PS: (man liest ja so einiges wie z.b. das einige das jetzt schon praktizieren unter anderem O2)
Infos zum Datenschutz und Kontaktmöglichkeiten findest du hier:
Datenschutz und Informationssicherheit | Telefónica Deutschland
Grüße, Katja
E-Plus, o2 und Vodafone speichern weiterhin illegal Verbindungsdaten - teltarif.de News
Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung - Golem.de
Zitat:
Quelle: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung - Golem.de
Ähnlich verhält sich Telefónica/O2. Das Unternehmen habe das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfe derzeit die Sachlage. Eine Sprecherin verwies jedoch darauf, dass das Hauptsacheverfahren noch laufe und weitere Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig seien. "Wie diese verschiedenen Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ausgehen werden, lässt sich nicht vorhersagen", teilte Telefónica weiter mit. Daher gelte nach wie vor der Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur vom vergangenen November.
Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur
Vorratsdatenspeicherung: EU billigt hohe Anforderungen an Provider - Golem.de
mfg
Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung - Golem.de
Zitat:
Quelle: Vorratsdatenspeicherung: Bundesnetzagentur prüft Auswirkung der OVG-Entscheidung - Golem.de
Ähnlich verhält sich Telefónica/O2. Das Unternehmen habe das Urteil zur Kenntnis genommen und prüfe derzeit die Sachlage. Eine Sprecherin verwies jedoch darauf, dass das Hauptsacheverfahren noch laufe und weitere Verfahren am Bundesverfassungsgericht anhängig seien. "Wie diese verschiedenen Gerichtsverfahren zur Vorratsdatenspeicherung ausgehen werden, lässt sich nicht vorhersagen", teilte Telefónica weiter mit. Daher gelte nach wie vor der Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur vom vergangenen November.
Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur
Vorratsdatenspeicherung: EU billigt hohe Anforderungen an Provider - Golem.de
mfg
TOP !
Sehr gut.
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