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Warum O2
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Kontaktformular / Telemediengesetz

  • October 10, 2023
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42 Antworten

binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 18, 2023

@schluej  “… dann empfehle ich Dir den Weg zur Verbraucherzentrale.”

 

Ich suche als Kunde keinen Kosten verursachenden Rechtstreit mit dem Unternehmen Telefónica o2, sondern appelliere intern an die Vernunft, Compliance des Unternehmens, der Geschäftleitung, des Vorstandes, des Aufsichtrates gemäß Treu und Glauben, der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

https://www.telefonica.de/investor-relations/corporate-governance/erklaerungen-berichte-und-satzung.html 

(Wähle bitte: Erklärung zur Unternehmenführung 2022)


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 18, 2023

@poales: “probiere doch endlich mal das Kontaktformular aus”

@Sandroschubert:  “Hier hat jemand extreme Langeweile, leider ist es auch schwierig wenn jemand antworten nicht versteht bzw. verstehen will.”

 

Warum zeigt die Webseite/Kontakt oder die Webseite/Service nicht direkt das Kontaktformular mit der Auswahl der Kategorie, des Themas, des Anliegens, der Kontaktmöglichkeiten usw. an, um eine Nachricht zu senden, Dokumente hochzuladen? Falls ich die beiden genannten Webseiten “Kontakt ganz nach Wunsch”, “Wie können wir dir helfen?”, “Wir finden die Lösung für dich” anwähle, z.B: die Kategorie auswähle, eingrenze finde ich keinen Hinweis auf ein Kontaktformular. Die Webseite Impressum führt zum Kontaktformular oder in Verbindung mit der Webseite AGB & Pflichtinformationen zur E-Mail-Adresse 12.5 AGB.

Auch eine Sucheingabe ‘Kontaktformular’ zeigt das Ergebnis: “Wir konnten für „Kontaktformular“ kein Suchergebnis finden.

Wer die Prozedur, die Webseite ‘Kontaktformular’ (aus Erfahrung) - zunächst Scrollen, kennt, erreicht jene Webseite zukünftig problemlos, jedoch z.B. gemäß meiner Auswahl sende ich - eingeloggt per Mein o2 - eine Nachricht ohne den Eintrag einer notwendigen Mobilfunknummer, nur mit der Eingabe einer Festnetznummer, E-Mail-Adresse als Kunde nicht ab. Ebenfalls erhalte ich keine Bestätigung, Kopie eines Eingangs der abgesandten Nachricht per Kontaktformular.

 

 


bielo
Legende
  • October 18, 2023

Warum das alles so ist? O2 hat es so programmiert und meint, dass dies so gut ist.

 

 


poales
Legende
  • Legende
  • October 18, 2023

besser geht immer,

Ich freue mich,  dass es seit August 2021 überhaupt wieder ein Webformular gibt,

O2 muss erst wieder lernen damit umzugehen. 😏

 

Der Wunsch das Kontaktformular im Kontakt-Bereich zu finden, ist genauso alt wie das Formular.

Auch die sensationelle Idee dies als Stichwort in die Suchmaschine einzupflegen gab's schon.

 

In diesem Fall war O2  vor Jahren schon mal weiter.

Wenn O2 nicht will, will O2 nich 🤷🏻

 

 


Bollermann
Legende
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  • October 18, 2023

@poales  2022 erst, oder? 😉 

 


Bollermann
Legende
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  • October 18, 2023

@binber 

 

Es steht nirgendwo,.dass ein  Anbieter eine E-Mail-Adresse für Kundenservice bereitstellen muss. 

 


poales
Legende
  • Legende
  • October 18, 2023

@poales  2022 erst, oder? 😉

@Bollermann   klar du hast recht.

 


bielo
Legende
  • October 18, 2023

Dennoch muss der Anbieter eine Emailadresse nach TMG haben und darf da nicht automatisiert antworten, dass Anliegen von Kunden über einen anderen Kontaktweg beantwortet werden.


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 24, 2023

“Es steht nirgendwo,.dass ein  Anbieter eine E-Mail-Adresse für Kundenservice bereitstellen muss.

 

 

Bereits am Anfang, im vierten Beitrag der Diskussion, zitiere ich § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG in Verbindung mit § 2 Nr. 5 TMG i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 2 TMG (Ordnungwidrigkeit, Bußgeld) i.V.m. 12.5 AGB o2 My-Home Produkte mit dem Gebot zur elektronischen Kommunikation zwischen Kunden und Unternehmen mittels des Verbs ‘haben’, welche der “unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen dient”, was selbstverständlich auch den Kundenservice betrifft.

Vielleicht tauschen Sie das Hilfverbhaben’ gegen das von Ihnen benutzte Modalverb ‘müssen’ im Text des Gesetzes aus, um den Sinn des Gesetzes umfassend zu verstehen. Die:der Kundin:e wählt ihre:seine Form der Kommunikation mit dem Unternehmen frei, egal ob elektronisch (Kontaktformular), fernmündlich (Hotline, Aura, Live-Chat) oder konventionell schriftlich.

 


bielo
Legende
  • October 24, 2023

Was man dir versucht zu erklären ist folgendes:

 

  • Ja, der Anbieter muss eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. 
  • Ja, der Anbieter muss darüber auch Kundenserviceanfragen annehmen.
  • Ja, der Anbieter darf keine automatische Antwort absenden, die pauschal auf andere Kontaktwege verweist.
  • Nein, der Anbieter muss nicht antworten, selbst auf Briefe muss er nicht reagieren. 

 

Wogegen verstößt o2 genau? 

 


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 24, 2023

@bielo: “Nein, der Anbieter muss nicht antworten, selbst auf Briefe muss er nicht reagieren. Wogegen verstößt o2 genau?“

 

Infolge Ihrer kompromittierenden Sittenfrage oder unseriösen, aggressiven Sittenaussage, die ich anlässlich meines Rates zum Nutzen des belegbaren E-Mail-Verkehrs als Beweislast nicht explizit darstelle, sondern das Verhalten des Unternehmens (Erklärung zur Unternehmenführung) oder der Community-Experten hinsichtlich einer Compliance, Corporate Governance wegen derer Aussagen kritisiere, widerspricht das praktizierende Behandeln der Geschäftkorrespondenz (nicht benutzter Schriftverkehr, keine Empfangbestätigung des abgesandten Kontaktformulars) der Telefónica o2 der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns § 347 Abs. 1 HGB, §§ 239 Abs. 2, 257 HGB in Verbindung mit § 242 BGB etc. Offensichtlich fürchtet das Unternehmen die Beweislast der Kunden:innen im Geschäftverkehr.

Entschuldigung in puncto meiner juristischen Interpretation eines Verhaltens.


bielo
Legende
  • October 24, 2023

Möglich. 

 

Dennoch besteht keine Pflicht aus dem Vertrag oder den AGB heraus, auf Kundenanfragen zu antworten. Oder woraus leitest du diese Pflicht ab?


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 24, 2023

Dennoch besteht keine Pflicht aus dem Vertrag oder den AGB heraus, auf Kundenanfragen zu antworten. Oder woraus leitest du diese Pflicht ab?

 

Ich empfehle Ihnen § 282 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 2 HGBEG (EGHGB) zu lesen. Ein unseriöses Verhalten, Antworten eines Community-Experten @bielo stelle ich fest.


bielo
Legende
  • October 24, 2023

Ich bin kein Community-Experte. Unterlass bitte diese Unterstellung.

 

Was ist daran überhaupt unseriös, wenn ich dich bitte, das zu erläutern?  Ich möchte deine Abhandlungen verstehen, jedoch scheint meine Intelligenz dafür nicht ausreichend. 

 

Ich lese alle deine Quellen. Natürlich nur, wenn kein ganzes Gesetzt verlinkt ist. Ich kann daraus immer noch keine Pflicht ableiten, wonach dein Vertragspartner deine Anfragen beantworten muss.

 

Daher frage ich nach, damit ich es verstehe. Sei doch so lieb und zitiere den Teil des Gesetzes mal im Wortlaut.

 

aus dem eben zitierten:

 

§ 282 BGB: Verletzt der Schuldner eine Pflicht nach § 241 Abs. 2, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn ihm die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist.

 

und

 

Art 2 Abs. (1) EGHGB In Handelssachen kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs nur insoweit zur Anwendung, als nicht im Handelsgesetzbuch oder in diesem Gesetz ein anderes bestimmt ist.

 

Lese ich das nicht. Ich frage dich ja gerade nach der Pflicht aus dem Schuldverhältnis (§ 241 BGB)


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 24, 2023

@bielo: “Daher frage ich nach, damit ich es verstehe.”

 

Entschuldigung, dass ich Dich @bielo irrtümlich zu den Community-Experten zuordne.

Auch die Beweislast in einem Rechtstreit, z.B. § 371 Abs. 1 Satz 2 ZPO stellt ein Interesse im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB dar.


bielo
Legende
  • October 24, 2023

Ich will dein Interesse an einem vernünftigen Kundenservice nicht in Abrede stellen. Das erwarte ich auch. 

 

Dennoch erkenne ich keine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, dass eine Anfrage beantwortet werden muss. Das war m.E. noch offen in diesem Thread. Also keine Pflichtverletzung durch o2 erkennbar. 

 

In diesem Sinne, danke für die rechtliche Diskussion. 

 

 


binber
Mitgestalter:in
  • Autor
  • Mitgestalter:in
  • October 24, 2023

@bielo: “Dennoch erkenne ich keine Pflicht aus dem Schuldverhältnis.”

 

Traurig, schade, dass Du keine Pflicht eines Kaufmanns, einer Kauffrau gemäß der Gesetze, Bräuche, Sitten (Handelkorrespondenz) usw. im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB oder meiner juristischen Interpretation erkennst: “Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten.”

https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/korrespondenz/geschaeftsbriefe/

https://www.sekretaria.de/bueroorganisation/korrespondenz/din-5008/

https://www.wirtschaftswissen.de/unternehmensfuehrung/korrespondenz/

https://www.business-netz.com/einkauf-und-vertrieb/geschaeftskorrespondenz-mit-zwischenbescheiden-kunden-informieren

https://blog.advoselect.com/pflichtangaben-in-der-geschaeftskorrespondenz/

https://www.kanzlei.de/archiv/emailrecht-htm

https://www.ihk.de/hamburg/produktmarken/beratung-service/recht-und-steuern/wirtschaftsrecht/unternehmensgruendung-und-fuehrung/pflichtangaben-geschaeftsbriefe-1156854

https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geschaeftsbriefe-34861

https://www.raab-verlag.de/magazin/geschaeftliche-anschreiben-fomulieren/

Beachte bitte auch das Schweigen eines Kaufmanns sowie dessen rechtliche Konsequenzen.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/432951/ Kaufmännisches Bestätigungschreiben

https://beschaffung-aktuell.industrie.de/einkaufsrecht/das-schweigen-der-kaufleute/

https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/schweigen-antraege.html

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/handelsgeschaeft-21-zustandekommen-eines-handelsgeschaefts_idesk_PI20354_HI6794994.html

https://rsf.uni-greifswald.de/storages/uni-greifswald/fakultaet/rsf/lehrstuehle/ls-habermeier/HandelsR_V_WS_20-21.pdf

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Beurskens/Dokumente/Handelsrecht_2016_-_3.pdf

https://www.soldan.de/media/pdf/be/71/6c/9783800668793_LP.pdf