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IP Protokollierung / Auskunft O2 / Abmahnung


Hallo zusammen, mir wurde in der vergangenen Woche eine Abmahnung zwecks Urheberrechtsverletzung übersandt, in welcher Bezug auf eine Auskunft von O2 genommen wird, wonach über eine meinem Telefonanschluss o2@voice.o2online.de zugeordnete IP Adresse sogenanntes Filesharing betrieben wurde.Da ich mich weder mit Filesharing Programmen auskenne, noch zum genannten Zeitpunkt sich jemand oder ein Rechner im Hause befand der mit dem Internet verbunden war, frage ich mich nun, was hier schief gelaufen ist. Gibt es eine Möglichkeit IP Protokolle einzusehen bzw. zu prüfen wer mit welcher MAC Adresse über meinen Anschluss eingelogged war? Wie kann mir eine IP zu einem Zeitpunkt zugeordnet sein, da ich oder ein Computer nicht zuhause waren? Wo erhalte ich Informationen um die Behauptung zu entkräften? Der Hinweis auf die Servicehotline ist NICHT hilfreich, da ich hier bereits versucht habe Auskunft zu erhalten und neben 20 Minuten Warteschleife nicht viel herausgekommen ist. Danke im Voraus für die Unterstützung.
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Lösung von o2_Henning 14 February 2013, 16:16

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11 Antworten

Normal dürften ohne richterlichen Beschluss keine Daten an Unternehmen herausgegeben werden. Wenn du magst, dann stell das Schreiben mal ein (Foto reicht schon). Wichtig dabei ist, dass du deine Daten (auch die IP) unkenntlich machst.

 

Wie lange o2 diese Daten für dich speichert, kann ich dir nicht sagen. Falls sich ein Moderator nicht meldet, dann schreibe sie mal an, indem du  eine Email an socialmedia@o2.com schreibst, dein Problem nennst und vergiss die Telefonnummer sowie die Kundenkennzahl nicht.

 

Es geht aber um deinen DSL-Anschluss, richtig?

Schreiben scanne ich gern ein. Die Auskunft seitens O2 erfolgte (selbstverständlich) auf Basis eines Gerichtsbeschlusses. Wie bereits geschrieben wird dort nur eine  IP aufgeführt und Zeit zu welchen die Filme über Bittorrent zur Verfügung gestellt wurden. Zu den angegebenen Zeiten war jedoch definitiv keiner in der Wohnung und auch kein Rechner mit dem Internet verbunden, da Laptop und bei mir im Büro.

 

Danke für den ersten Hinweis. Ich wende mich sonst einmal direkt an die EMail Adresse. Heute läuft nämlich die Frist aus und ich habe bisher Seitens O2 noch immer keine Auskunft.

Eine IP ist grundsätzlich dem Anschluss zuordenbar. Insoweit solltest du dir evt. rechtlichen Beistand nehmen.

 

Wenn o2 die Auskunft aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses gab, wird ein Moderator hier auch nichts machen können.

 

Ob eine Mac-Adresse dazu gespeichert wird, weiß ich jetzt nicht. Aber was soll diese auch aussagen?

Hmh. Soweit so richtig. Die MAC Adresse ist wohl einmalig pro Gerät vergeben und ich dachte darüber kann ich die Beweis führen, dass das von mir verwendete Gerät nicht diese MAC Adresse trägt.

Der Hinweis mit rechtlichem Beistand ist prima. Habe ich schon, läuft. Weswegen ich im Forum schreibe? Der Grund ist einfach: O2 hat mir bsiher keine Auskunft / Rückinfo gegeben. Ich will das Thema Service hier nicht vertiefen, allerdings nervt (milde ausgedrückt) es mich schon sehr, wenn ich in solch dringender (Fristwahrung) und teurer (> 3.000 EUR Kosten) Angelegenheit keine Antwort bekomme.

Kurz Ergänzung zur Aussage, dass die IP dem Anschluss zugeordnet werden kann: Auch richtig. Es war zum Zeitpunkt des Sharings KEIN Mensch und KEIN Computer im Hause.

Ist die Aufregung verständlich? Ich kann zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Gegenbeweis antreten. Der Anwalt hat jedoch eine Auskunft von O2. Was soll ich denn da machen, außer zu versuchen ebenfalls Informationen zu erhalten?

Ich verstehe, dass du verärgert bist. Mich würde das ebenfalls nerven.

 

Aber sag doch mal, womit dir o2 denn helfen kann, wenn ihr doch schon ne Auskunft habt?

 

 Der Anwalt hat jedoch eine Auskunft von O2. Was soll ich denn da machen, außer zu versuchen ebenfalls Informationen zu erhalten?

Oder ist der Anwalt der Gegenpartei gemeint?

Dank für Dein Verständnis ☺️

Gemeint ist der gegnerische Anwalt. Daher meine Frustration.

Dann warte, ob sich die Moderation meldet. Aber dennoch, die Kosten sind ja nicht gering. Nimm dir da echt ein Anwalt.

 

O2 kann dir ja nur mitteilen, welche IP du zum fraglichen Zeitpunkt hattest. Den Log der Gegenpartei werden sie nicht haben und da sollte der Gegner auskunft geben. Bevor man da aber sich um Kopf und Kragen redet, ist ein auf diesem Gebiet spezialisierter Fachanwalt ratsam.

 

Bin echt auf das Schreiben gespannt.

Benutzerebene 4
Damit haben wir doch gar nichts zu tun. Auskünfte können wir dazu natürlich nicht geben. Wenn so ein Beschluss rein kommt, dann geben wir die relvanten Daten gemäß der Gesetze udn des Beschlusses weiter und das wars. Wer betroffen ist, wieso und was damit dann passiert, ist nicht o2 Angelegenheit.

 

Nimm dir einen Anwalt und setz dich mit dem Schreiben und der Gegenpartie auseinander.

 

btw. kannst du verdammt viele Begriffe und Hintergründe, dafür das du dich mit Filesharing gar nicht auskennst 😉

Lieber O2 Moderator, vielen Dank für die indirekte Unterstellung. Das versteht O2 also unter Kundenorientierung!? Ob ihr etwas damit zu tun habt oder nicht kann ich nicht beurteilen. Meine Anfrage im Forum ergibt sich aus der Situation, dass O2 bisher keine Reaktion gezeigt hat. Ich denke die Anfrage ist bei Facebook dann wohl doch besser aufgehoben. Schön, dass die Geschäftsbeziehung so einseitig gelebt wird!

Benutzerebene 4
Tut mir leid, wenn dir die lockere Art des Forums zu nahe geht. Wollte dich damit nicht angreifen oder dir gar etwas unterstellen.

 

Ich kann dir nur wiederholt raten dir einen Anwalt zu nehmen und ihn alles weitere regeln zu lassen.