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Sehr geehrte Damen und Herren,



 



da ihre Hotline schon den ganzen Tag nicht zu erreichen ist und man nur in der Warteschleife hängt und auch auf Briefe per einschreiben scheinbar nicht reagiert wird auch hier noch einmal schriftlich:



 



Bereits zum zweiten mal wurde diesen Monat trotz 3! verschickter Breife per einschreiben neben den Kosten für meinen Handyvertrag weitere Kosten in selber Höhe von meinem Konto abgebucht. Ich lege hiermit noch einmal offiziell Wiederspruch gegen diese ungerechtfertigte Doppelbelastung meinerseits ein und fordere SIe auf mir den Betrag umgehend zurückzuerstatten sowie weitere Doppelungen bei der Abbuchung zu unterlassen.



 



Das ich mich erst durch ein Forum kämpfen muss und eine E-Mailadresse für Servicefragen anscheinend nicht existent ist, empfinde ich im übrigen als Bodenlose Frechheit!



Hast du einen MyHandy-Vertrag?



Was steht denn genau im Verwendungszweck?




Im Verwendungszweck steht einmal (16. September) Kd-Nr. 6xxxxxx, Rg-Nr. 16xxxxx und einmal (16. September) Kd-Nr. 3xxxxxx, Rg-Nr. 16xxxx, nächste Woche will O2 wieder Geld für 2 Rechnungen von mir abbuchen. Die Kundennummer 3xxxx ist meine und gehört zu meiner Handynummer 0176/xxxxx, die andere sagt mir nichts. Ich versuche schon seit Anfang August, dieses Missverständnis mit O2 zu klären, ohne Erfolg.



Ich wollte meinen Tarif für 0176xxxx ändern (Summer Sale, Lunge Leute) und habe das online gemacht ohne zu wissen, das O2 das, aus welchem Grund auch immer, als neuen, also zusätzlichen Vertrag bucht. Ich habe am selben Tag bei der Kundenhotline angerufen und es hieß, das könne man stornieren, die Kundenberaterin könne das aber noch nicht sehen und ich solle mich später melden. Das versuche ich seit über 2 Monaten, gestern habe ich 30 Minuten in der Warteschleife gahangen; toller Service! Ich habe von O2 eine "Bestellungsbestätigung" bekommen und eine SIM-Karte, die ich - zusammen mit einem Brief - als Einschreiben Rückschein an O2 geschickt habe, an die Adresse, die auf der Rechnung steht (Georg-Brauchle Ring, München) und bekomme seit über 2 Monaten keinerlei Antwort! Ich habe bereits in dem ersten Schreiben den "Vertrag", den O2 als zusätzlichen Vertrag gebucht hat statt wie von mir gewünscht als Tarifwechsel, widerrufen, und das war im August! - trotzdem bekomme ich Geld für etwas abgezogen, das ich niemals genutzt habe. Was soll das?!



 



// Anhänge wegen persönlicher daten und Daten aus dem Beitrag entfernt





Hallo ialexand,



 



da kann ich mich nur bei dir entschuldigen. Ich sehe auf deinem Datensatz, dass du dich sofort gemeldet und das ganze entsprechend reklamiert hast. Leider ist die Bearbeitung durch die Fachabteliung sehr verzögert, so dass ich dich um weitere Geduld bitten muss.



 



Ich bin mir hier aber ganz sicher, dass das Anliegen zu deinen Gunsten bearbeitet wird. Der Fall ist da ganz eindeutig gelagert und du hast alles Notwendige sofort in die Wege geleitet. Ich hoffe, dass du nun bald eine abschließende Antwort erhälst.



 



Gruß,



Carina




Verzeihung, aber auch "sehr verzögerte Bearbeitung" ist das meiner Ansicht nach nicht mehr; das ist schlichtweg Ignoranz und absolutes Fehlen von Kundenservice. Ich habe das fälschlicherweise von O2 abgebuchte Geld zurückgeholt und sollte man wieder versuchen, Geld für nicht existente Verträge von mir einzuziehen, werde ich das wieder zurückholen. Geduld hatte ich vor zwei Monaten, jetzt gibt es keine. Heute um 16:30 habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt.



Ich kann nur sagen, dass ich nach jahrelangen guten Erfahrungen mit O2 jetzt allen Leuten die ich kenne davon erzählen werde und abraten werde, sich mit O2 irgendwie vertraglich einzulassen. Solch eine Ignoranz, Mitarbeiter, die derartige Fehler machen und auch noch niemand, der sich auch nur einen Deut darum schert, das wieder zu korrigieren - wow, vermutlich bin ich nicht die Einzige, die klagen wird.




Manche schaffen sich durch unüberlegtes Handeln am Ende mehr Sorgen und Probleme als das, was sie eigentlich beseitigen wollten. Selbst wenn man im Recht ist, was dir hier bescheinigt wurde, sollte man abwägen, was man macht.



 



Aber, am Ende ist es deine Sache. Nun sind automatische Prozesse in Gang, die erneut abgearbeitet werden müssen.



 



 




Unüberlegtes Handeln. Wow. Jetzt sollten alle Kunden von O2, die auch verarscht werden von ignoranten Kundenbetreuern, auch schön tatenlos zusehen, wie von ihnen Geld abgezockt wird für nicht erbrachte und nicht erwünschte Leistungen. Auf diesen Schrott kann ich verzichten, danke.




Das habe ich nicht geschrieben. Dir fehlt es einfach an Objektivität in der Sache.




Hallo nochmal ialexand,



 



deinen Termin bei Anwalt kannst du absagen.



 



Gestern ist dein Anliegen abschließend bearbeitet worden und ein Brief ist auf dem Weg zu dir.



 



Gruß,



Carina




Nicht? Steht da nicht "unüberlegtes Handeln"?  Keine Sorge, ich überlasse die Paragraphen dem Anwalt, das mache ich schon nicht selbst. Und das mit der Objektivität: Entschuldigung, ich versuche seit über 2 Monaten jemand dazu zu kriegen den von O2 gemachten Fehler zu korrigieren, ohne Erfolg. Ich werde mit Sicherheit nicht ein halbes Jahr darauf warten dass die Leute ihren Job machen und zusehen wie man grundlos Geld von mir abzockt. Nur weil jemand in einem Forum sagt, ich hätte Recht, gibt mir das nicht mein Geld wieder. Ich konnte auch nicht beobachten dass sich jemand schriftlich gemeldet und die Situation richtig gestellt hat. Einfach zu posten, nach dem Motto sorry, große Verzögerung blabla, da kann ich noch jahrzehntelang auf eine Richtigstellung warten. Der Kundenservice möchte nicht arbeiten? Dann wird O2 eben verklagt, ganz einfach.




ialexand schrieb:

Nicht? Steht da nicht "unüberlegtes Handeln"? 



Doch, aber der Rest nicht. Deine Beschreibungen sind einfach übertrieben und eben nicht objektiv.



 



zB:



 da kann ich noch jahrzehntelang auf eine Richtigstellung warten.

 



Aber egal, verklag o2 sehr gerne. 




@carina: Erstmal Danke für deine Meldung. Ich werde den Termin nicht absagen sondern wahrnehmen und sehen was in dem Schreiben von O2 denn steht. Alles andere wäre naiv.



Viele Grüße




Ich kann dich zwar sehr gut verstehen würde dir aber einfach raten mal abzuwarten. Schließlich hast du nun hier schon weit mehr erreicht als einige andere.


"Aber egal, verklag o2 sehr gerne. "



 



Ich versuch es mal ganz einfach: Wenn man Fehler macht, hat das Konsequenzen. Wenn man Fehler macht, bei denen Geld im Spiel ist, sind die Konsequenzen entsprechend.



 



Weiter werde ich darauf nicht eingehen.








Auf meinen Termin muss ich selbst leider noch warten aber wünsch die schon mal viel erfolg 😀
Hallo Carina,



leider ist die O2-Odyssee anscheinend nicht vorbei.. Ich habe eine faszinierende Forderung erhalten von einerm von O2 veauftragten Inkassounternehmen ("coeco"), die von mir über 100 Euro fordern für einen Vertrag, den ich am Tag der "Buchung" wegen Fehler im August 2014 storniert habe. Kann mir irgendjemand sagen, was da vor sich geht?! Ernsthaft, ich habe Geld eingezogen bekommen zu Unrecht, ich habe mehrfach geschildert, dass da ein Fehler vorliegt und ich mir das Geld zurückholen werde und jetzt versucht O2 mit einem Inkasso an mein Geld zu kommen? Ich habe diesen verdammten Vertrag keine einzige Sekunde lang genutzt!!! Gut, dann hole ich halt einen Anwalt, aber das Geld, das das mich erstmal kosten wird, wird O2 bezahlen, da ich Recht habe.Existiert denn da gar kein Kundenservice mehr?



Mir freundlichen Grüßen

ialexand




Hallo ialexand,



ich habe nachgesehen.



Meine Kollegen haben den zusätzlichen Vertrag aus Kulanz am 14.10.2014 storniert.



Die entstandenen Kosten haben wir deinem bestehenden Kundenkonto gutgeschrieben.



So steht es auch in dem Schreiben, dass wir dir am 13.10.2014 zugeschickt haben.



Das hast du doch auch erhalten, oder? Ich sehe zumindest keine Rücksendung.



Die Beträge für den zusätzlichen Vertrag wurden am 01.11.2014 aber trotzdem von dir zurückgebucht.



Hast du dich nicht gewundert, dass dein bestehendes Kundenkonto im November und Dezember ein Guthaben ausgewiesen hat?



Gruß



Antje




Hallo Antje,



Verzeihung, das ist so nicht richtig. 1. Ist das Schreiben von O2 auf den 13 10.2014 datiert, wurde aber mir viel später zugeschickt - kein Wunder, wenn O2 seit August 2014 Zeit gebraucht hat, um überhaupt zu sehen, dass da etwas komplett falsch läuft. Ich habe Monate vorher - und zwar als Einschreiben Rückschein, das liegt mir also alles zum Nachweis vor, darauf hingewiesen, dass da zu Unrecht Geld von mir abgebucht wird und ich das zurück holen werde, wenn O2 es nicht korrigiert. Ich habe Fristen gesetzt, die von O2 allesamt ignoriert wurden - fragen Sie doch mal die Kollgen, wie oft ich sie angeschrieben habe! Als O2 nicht reagiert hat, habe ich genau das getan, was ich geschrieben und angekündigt hatte - ich habe hier den Beleg von meiner Bank, ich habe das Geld am 11.Oktober zurückgeholt! Selbst wenn also O2 das Schreiben am 13. Oktober abgeschickt hat - ich hatte vorher angekündigt und ich hatte das absolute Recht, mir den von O2 zu Unrecht abgebuchten Betrag zurückzuholen. Was Sie mit diesen Gutschriften machen wollten - Verzeihung - kam viel zu spät und wurde niemals mit mir abgestimmt. Ich zahle meine Rechnungen zu meiner Handynummer, mehr auch nicht. Sie brauchen also keine Gutschriften zu erstellen - machen Sie es rückgängig oder wie auch immer, aber ich werde dafür, dass O2 vier oder mehr Monate nraucht, um einen selbst begangenen Fehler zu korrigieren, keine 100 Euro an ein verfluchtes Inkasso zahlen. Darauf könnten Sie wetten!



Mit freundlichen Grüßen



Ina A.




Ach ja, und "aus Kulanz storniert" wurde da gar nichts, ich habe den Mist - Verzeihung - widerrufen, die Bestätigung, dass der Widerruf am 11. August 2014 (!!!) O2 vorlag, liegt auf meinem Tisch und die kann sich sowohl O2, das Inkasso, ein Gericht oder die Bild Zeitung gerne ansehen!



VG




Es gibt - als ziemliche Besonderheit - im deutschen Schuldrecht einen Trennungsgrundsatz zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Frag mal bei deinem nächsten Termin danach, der Anwalt wird es dir bestimmt gerne erklären (siehe vereinfacht hier: Trennungsprinzip (Zivilrecht) – Wikipedia‌)



Das Verpflichtungsgeschäft ist hier der Mobilfunkvertrag, das Verfügungsgeschäft ist der Transfer von Geld.



Und - seltsamerweise - macht eine Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts das Verfügungsgeschäft noch lange nicht ungültig. Du schließt einen Vertrag und widerrufst diesen, soweit okay, trotzdem verpflichtet dich das - erstmal - zur Zahlung, solange bis o2 den Vertrag storniert hat und dir das Geld zurück erstattet. In dem Moment, wo du das Geld einfach so von der Bank zurückholst (deine Fristsetzung oder Ankündigung das zu tun ist dabei unerheblich) spielt dabei überhaupt keine Rolle, weil du das Verpflichtungsgeschäft widerrufen hast, nicht das Verfügungsgeschäft. 



Das Verfahren wäre hier gewesen, dass o2 den Vertrag storniert und DANN das zuviel gezahlte Geld zurückerstattet. Das ist die Reihenfolge, die das Gesetz vorgibt, auch wenn es dauert. In dem Moment, wo du das Geld von der Bank zurückbuchen lässt (was du nicht einfach so darfst, denn in dem Moment besteht immer noch eine Zahlungspflicht) stehst du, mit diesem Vertrag (Widerruf hin oder her) im Minus und gerätst in den normalen Mahnkreislauf, verbunden mit Rücklastgebühren, mit Mahngebühren und - letztendlich - Inkasso, Schufa-Einträgen und Co und das - völlig unabhängig davon - ob du Recht hast.



Das ist kompliziert und hat schon Generationen von Juristen beschäftigt aber so wie Antje hier schreibt, hat o2 den Vertrag storniert und dir das Geld zurück erstattet. Wenn du dann das Geld noch zurückholst, weist dein Kundenkonto eben ein Minus aus, was o2 anmahnt und du wirst ausgleichen müssen (oder mit dem Guthaben in deinem Kundenkonto verrechnen). Inkasso- und Mahngebühren werden von Gerichten regelmässig zusammen gestrichen. Lass dich da mal anwaltlich beraten und hab - auch wenn es schwer fällt - Geduld. Du hast hier (außer der Rückbuchung) eigentlich alles richtig gemacht und das sollte auch zu klären sein (mit o2, oder per Gericht (Vergleich)).



Nebenbei, man bekommt - auch wenn man Recht hat - sein Geld sooooo schnell nicht zurück. Wenn dir z.B. das Finanzamt Geld schuldet, dann überweisen die im Herbst, auch wenn du im Januar Recht bekommst, da kannst du mahnen wie du willst und wenn du Geld einfach zurückbuchst, unterbrichst du laufende Prozesse und musst dafür dann auch die Quittung (Rücklastgebühren, Mahngebühren,...) zahlen. Ist dann aber deine Entscheidung.




Super erklärt




wie Zampano schon geschrieben hat, du hast 100 Euro von o2 und die wollen diese hundert Euro von dir zurück Gedankenstrich und das mit Recht.



da kannst du jetzt zappeln und wackeln, wie du willst du bist 100 Euro schwach. Daran ändert auch bild-zeitung der Papst oder die rolling stones nichts.




zudem bin ich mir recht sicher, dass du auch mehr wie eine mahnung von otto vor dem Inkasso erhalten haben müsstest, oder?




Also ich habe 3 Semester gebraucht, bis ich das kapiert hatte. Und - ganz ehrlich - dass man obwohl man einen Kaufvertrag wirksam angefochten hat trotzdem erstmal zahlen und warten muss, bis der andere das Geld zurück erstattet, ist dem "Normalo" generell nur schwer zu vermitteln. Dass der Abstraktionsgrundsatz in einigen Punkten allerdings Sinn macht, stimmt auch. Außerdem ist er aktuell - im Zuge der europäischen Vereinigung mit dem Ziel ein gemeinsames europäisches Schuldrecht zu schaffen - sogar auf dem Prüfstand.



In Frankreich sind z.B. mit Nichtigkeit es Vertrages auch alle anderen Rechtsgeschäfte nichtig und muss quasi sofort rückabgewickelt werden, aber das ist offtopic 😉



Wichtig ist im vorliegenden Fall, dass die TE eben KEIN Recht hatte das Geld zurückzubuchen, auch wenn sie das mehrmals behauptet. Und ein deutscher Richter sollte das auch wissen und anwenden.




Darum geht es in diesem Fall noch nicht mal. Der TE hat sich einfach falsch verhalten, nachdem er einen Bestellfehler gemacht hat.



Es gibt eine Widerrufsfrist und gut ist. Es steht sogar dort wohin und wie der Widerruf zu erfolgen ist (das geht glaube ich sogar als MAIL!!!).



Zudem ist der Fall 6 Monate alt, und unter dem Strich genug Zeit für den TE sich Gedanken zu machen, woher das viele Geld auf seinem Kundenkonto wohl gekommen ist und was das bedeutet.



Ich kann solch ein Kundenverhalten nicht nachvollziehen.




Sehr geehrter Denner,







Darum geht es in diesem Fall noch nicht mal. Der TE hat sich einfach falsch verhalten, nachdem er einen Bestellfehler gemacht hat.



Es gibt eine Widerrufsfrist und gut ist. Es steht sogar dort wohin und wie der Widerruf zu erfolgen ist (das geht glaube ich sogar als MAIL!!!).



Zudem ist der Fall 6 Monate alt, und unter dem Strich genug Zeit für den TE sich Gedanken zu machen, woher das viele Geld auf seinem Kundenkonto wohl gekommen ist und was das bedeutet.



Ich kann solch ein Kundenverhalten nicht nachvollziehen.



Wenn du seine Beiträge aufmerksam gelesen hast, dürfte dir aufgefallen sein, dass er fristgerecht und vertragskonform den fehlerhaften Vertrag widerrufen hat. Mit dem Widerruf ist alles in Ordnung, deswegen wurde der Vertrag auch rückabgewickelt.



Mit freundlichen Grüßen



Stenzel