Hallo,
der per E-Mail kann man o2 nicht kontaktieren, aber hier ist die Nummer der Kundenbetreuung:
0176 888 55 222 oder 089 78 79 79 400 und hier der direkte Link zu allen o2 Kontaktmöglichkeiten.
Weshalb möchtest du die Kundenbetreuung kontaktieren?
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Hallo,
danke für deine schnelle Rückmeldung. Ich werde es mal mit telefonischem Kontakt versuchen.
Ich suche Kontakt zu O2, da ich seit dem 17.05.2017 eine Störung habe, die ja auch in den Nachrichten bekannt gegeben wurde. Angeblich soll die Störung behoben sein. Jedoch habe ich aktuell immer noch eine Störung. Ich kann nicht angerufen werden.
Wenn du eingehend nicht erreichbar bist und alles andere funktioniert könnte dies weiterhelfen:
https://hilfe.o2online.de/docs/DOC-3251-eingehend-nicht-erreichbar-erste-hilfe
Welche Störung ist denn in den Nachrichten bekannt gegeben worden?
Mal wieder was verpasst.
Grüße, Katja
Die Bearbeitung von Widerrufen dauert bei o2 zuweilen leider recht lange, manchmal bis zu mehrere Wochen.
Ich finde es eine Frechheit für eine SIM Karten 25 Euro zu nehmen. Neues Handy leider passt die SIM Karte nicht mehr. Ich bin fast 17 Jahre Kunde was ist aus O2 nur geworden
grillekind1 schrieb:
Ich finde es eine Frechheit für eine SIM Karten 25 Euro zu nehmen. Neues Handy leider passt die SIM Karte nicht mehr. Ich bin fast 17 Jahre Kunde was ist aus O2 nur geworden
Was genau hat das mit dem Thema hier zu tun?
Moin,
woanders wird auch Geld für eine neue SIM
genommen. Ist dein Tarif LTE-fähig und deine SIM nicht? Falls dem so sein sollte, dann ist das der einzige Grund für einen kostenlosen Tausch, sonst ist der Tausch kostenpflichtig.
lg
Was nichts daran ändert, das o2 keine Kundenbetreuung per Mail anbietet.
Also bitte nicht wundern wenn man keine Antwort erhält oder wenn man Glück hat, erst nach einigen Wochen.
Es gibt keine Mailkommunikation mehr, bis auf wenige Ausnahmen!
Kommunikationswege:
Post und Fax:
DSL-Kundendienst:
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Überseering 33
22297 Hamburg
Fax 01805 880088
Mobil:
Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Kundenbetreuung
90345 Nürnberg
FAX: 01805571766
Chat: Unten auf der Handy/Tarifseite zu finden
Hotline: 089 - 78 79 79 40 0
oder das Forum hier (Private Daten nicht posten)
lg
Also ich finde unten auf der Webseite den Link
o2 Kontakt: Alle Infos zu Hotline, Chat und Support ansehen
Da komm ich dann von
o2 Service: Netz und Verfügbarkeit zu
DSL Störung: Schnell beheben oder bei o2 melden
unter Störungsmeldung finde ich eine Telefonnummer:
0800 52 51 37 8 Kostenfrei.
Da Du nicht geschrieben hast um was für eine Störung es sich handelt würde ich an Deiner Stelle mal bei
o2 Kontakt: Alle Infos zu Hotline, Chat und Support ansehen nachschauen.
Ist eigentlich alles genau beschrieben.
Liebe O2-Kunde, lasst Euch nicht von sogenannten "Kundenberater/innen" beirren. Selbstverständlich gibt es eine Kontakt-E-Mail-Adresse, diese findet ihr immer im Impressum (meist im unteren Bereich der Homepage zu finden). Dort muss gem. § 5 Nr. 2 TMG
eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt sein.
Noch eine Frage an die hier so verweilenden "Kundenberater/innen", ist es Masche die Kunden so hinters Licht zu führen oder macht es Spaß? Was macht man nicht alles für Geld!
Freundliche Grüße
So geht man nicht mit Kunden um!
Noch etwas...
Verträge die ab dem 01. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können zukünftig per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigung bedarf nicht mehr einer handschriftlichen Unterschrift. Der Anbieter darf auf eine Unterschrift nicht bestehen. Deshalb muss auch O2 per E-Mail erreichbar sein ;-)
Es gibt keine Kommunikation per Mail.
O2 akzeptiert Kündigungen nur per Post oder Fax. Oder über die unsichere Vormerkung.
Die Impressumsmail ist zwar vorgeschrieben, aber muss nicht darüber kommunizieren. Abgesehen davon ist das nicht die Mailadresse des Kundendienstes.
Falsch!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Auch O2 kann sich aus dem deutschen Gesetz nicht rauswinden. Man versucht dem Kunden etwas falsches zu suggerieren! Die Rechtsprechung ist eindeutig.
Unternehmen sind nach
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMGdazu verpflichtet, im
Impressum ihrer Internetseiten eine "Adresse der elektronischen Post" anzugeben. Damit ist eindeutig eine E-Mail-Anschrift gemeint, das hat der 5. Zivilsenat des
Kammergerichts Berlin in einem aktuellen
Urteilbestätigt (vom 7.5.2013, Az.: 5 U 32/12). Demnach reichen weder die Angabe einer
Telefaxnummer oder die Bereitstellung eines Online-Kontaktformulars aus, um diese Vorgabe zu erfüllen. Selbst die Angabe einer Telefonnummer entbindet den Unternehmer nicht von der Pflicht, auch eine
E-Mail-Adresse im Impressum auszuweisen.
In dem verhandelten Fall ging es um ein irisches Flugunternehmen, dass auch eine deutschsprachige Seite eingerichtet hatte. So sollte es auch deutschen Kunden ermöglicht werden, Flüge mit dieser Gesellschaft zu buchen. Unter "Kontakt" hatte die Fluggesellschaft seine postalische Adresse, eine Faxnummer, ein Online-Kontaktformular sowie mehrere Telefonnummern angegeben, eine E-Mail-Adresse war aber nicht vorhanden. Vor Gericht argumentierte das beklagte
Unternehmendahingehend, dass die genannten Angaben die Nutzer der Seite ebenfalls in die Lage versetzen würden, schnell, direkt und effizient in Kontakt mit dem Unternehmen zu treten. Das Fehlen der E-Mail-Adresse begründete das Unternehmen damit, dass diese zusätzliche
Kontaktmöglichkeit bei über 70 Millionen Jahrespassagieren und 99,8 Prozent
Online-Buchungen zu einer kaum noch zu bearbeitenden Zahl von E-Mail-Nachrichten führen würde. Auch gäben andere europäische Fluggesellschaften ebenfalls keine E-Mail-Adresse an, zudem sei das Online-Kontaktformular mit der Kontaktaufnahme per E-Mail vergleichbar.
Das sahen die Richter allerdings anders. Die Vorschrift des
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebiete ganz eindeutig die Angabe der Adresse der elektronischen Post und das sei nun mal die E-Mail-Anschrift. Diese Auslegung habe auch der
Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt. Eine Telefaxnummer oder Telefonnummern seien keine E-Mail-Anschrift bzw. keine Adresse der elektronischen Post. Daher seien diese Kontaktmöglichkeiten keineswegs vergleichbar oder gleichwertig. Das verneinten die Richter auch für das Online-Kontaktformular: Hier müsse sich der Verbraucher in ein vorgegebenes Formular zwängen lassen, in dem er sein Begehren einer bestimmten Rubrik zuordnen muss, zudem sei die mögliche Zeichenanzahl begrenzt. Auch sei der Nutzer hier nicht in der Lage, das Absenden der Nachricht nachweisen oder diese in den eigenen Unterlagen archivieren zu können. Somit widerspreche das Online-Formular nicht nur dem Wortlaut des Gesetzes, sondern sei zudem für viele
Verbraucher auch nur eine unerfreuliche Alternative.
Auch den Hinweis auf den großen Aufwand, der durch E-Mail-Verkehr mit so vielen Kunden entstehen würde, ließen die Richter nicht als Begründung gelten. Wer so viele Kunden habe, generiere auch entsprechend viel Umsatz und sei daher auch in der Lage, entsprechend in die Bearbeitung der Kundenresonanz zu investieren. Zudem lasse sich der Kostenaufwand, wie die Beispiele vieler anderer Unternehmen zeigen würden, dann auch auf die Preise umlegen. Relevante Wettbewerbsnachteile würden dem Unternehmen dadurch nicht entstehen, da alle anderen Konkurrenten diesen Pflichten ja ebenfalls nachkommen müssen.
Im langen Beitrag steht lediglich, dass eine Mailadresse im Impressum stehen muss, tut sie, und in deinem Link wird erklärt wie man kündigt.
Nichts Neues.
Ändert nichts daran, dass o2 keine Mailkommunikation (bis auf wenige Ausnahmen) anbietet. Ergo gibt es keine Kündigungsmöglichkeit per Mail.
Es gibt sie.... Hast Du das deutsche Recht neu erfunden?
Versende eine E-Mail an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse und Du bekommst eine Eingangsbestätigung.
Diese sieht wie folgt aus:
Sehr geehr....,
vielen Dank, dass Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben.
Wir haben Ihre Nachricht vom .......... erhalten und werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären.
Sie erhalten voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Tage eine Rückmeldung von unserer Kundenbetreuung.
Sie können selbstverständlich in der Zwischenzeit auch unsere Online-Hilfe in Anspruch nehmen.
Haben Sie schon unsere Hilfe-Seiten unter
www.o2.de nach der gewünschten Antwort durchsucht? Im Bereich „Hilfe & Support“ finden Sie viele Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Freundliche Grüße
Ihre o2 Kundenbetreuung
Also Kündigung per E-Mail möglich!
Ich hab ne Idee. Kündige doch mal spaßeshalber über die Impressum-E-Mailadresse und berichte.
Vorher empfehle ich intensive Schulung zum Thema Telemediengesetz und zum Thema, ob man eine E-Mail-Adresse anbieten muss, wenn eine Kündigung per E-Mail per Gesetz als wirksam anerkannt wird. Wichtig ist, beides im Zusammenhang zu betrachten. Da wird der geneigte Leser ganz schön staunen.
Ja, ja, ich kenne die Masche nur zu gut...
Leider muss ich Euch enttäuschen. Die Kündigung ist rechtswirksam!
Kein Mensch streitet hier ab, dass eine Kündigung per E-Mail nicht wirksam ist. Aber egal.
Gellerieb schrieb:
Die Kündigung ist rechtswirksam!
Kann sein (würde mich übrigens freuen), kann auch nicht sein. Ob oder ob nicht, kann nur ein Gericht entscheiden. Da Du offenbar kein Gericht bist, kannst Du es jedenfalls nicht.