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40€ Gebühren wenn Abbuchung fehlschlägt sind viel



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57 Antworten

Theklion schrieb:
Also würde ich Deiner Meinung nach mit meinem Schild durchkommen? Ich glaube nicht. Dein Hinweis ist ja  nett gemeint, nur geht er am Thema vorbei.
Du bist ja ein Witzbold. Das Beispiel mit dem Parken kam von dir. Ich sage dir, dass du damit falsch liegst und nun sagst du zu mir, es geht am Thema vorbei? 

 

 

Es wundert mich, dass ein BGH-Urteil von Dir, Stefan, als eines unter Vielen aufgefasst wird. Ich dachte immer, das BGH wär nicht nur irgendein Gericht und seine Meinung etwas mehr wert  ;-)

 

Ebenso bewundernswert ist Deine Meinung, dass der normale Kunde die "Schludrigkeiten von wenigen" (Ich merke schon, was Du hier versuchst aber gehe Deine Attacken mal offensiv an) bezahlen muss. Da wäre es ja sogar zutreffender, wenn ich behaupte, mit meinen Rücklastschriftgebühren Deine günstigen Handytarife zu finanzieren.

 

zu bielo:

mein Beispiel: eine AGB (Schild), die weitergehende Nebenregelungen umfasst, die dem "Opfer" nicht ersichtlich sind und es zu Recht sagen kann, damit nicht gerechnet zu haben -> Beispiel zutreffend.

Dein Beispiel: Erschleichung von Leistungen: Hier wird eine Gebühr fällig, weil derjenige nicht behaupten kann, das alles nicht gewusst zu haben. Das ist was ganz anderes -> Beispiel am Thema vorbei.

 

Nur weil es bei den Worten "Parken" und "Schild" bei Dir irgendwie klingelt, heißt das nicht, das Du alles, was Dir dazu einfällt, widergeben musst.

 

 

Ja, du hast natürlich recht. Viel Erfolg!

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Theklion schrieb:
Es wundert mich, dass ein BGH-Urteil von Dir, Stefan, als eines unter Vielen aufgefasst wird. Ich dachte immer, das BGH wär nicht nur irgendein Gericht und seine Meinung etwas mehr wert  ;-)

 

Genau das BGH hat ja auch schon in ähnlichen Fällen gegenteilig entschieden. Entsprechend muss man schon sehen wie hoch mal welche Entscheidung gewichtet ;-)

 

Theklion schrieb:
Ebenso bewundernswert ist Deine Meinung, dass der normale Kunde die "Schludrigkeiten von wenigen" (Ich merke schon, was Du hier versuchst aber gehe Deine Attacken mal offensiv an) bezahlen muss. Da wäre es ja sogar zutreffender, wenn ich behaupte, mit meinen Rücklastschriftgebühren Deine günstigen Handytarife zu finanzieren.

 

Nö. Bei der Rücklastschriftgebühr handelt es sich ja um eine Kostenerstattung. Würde es keine RLS geben müsste sich auch bei o2 damit niemand befassen. Die finanzierst also keine günstigen Tarife, sondern bezahlst die Unkosten, die anfallen.
Und was gibts denn an der Schludrigkeit auszusetzen? Eine RLS entsteht nicht wegen Geldmangel! Man kann bis kurz vorher noch beim Anbieter anrufen und einen neuen Abbuchungstermin vereinbaren. Nur darauf verzichten die Meisten. Das würde ich schon als Schludrigkeit bezeichnen!
Benutzerebene 1
Meine Güte, was eine Diskussion.

Es steht ganz klar drin, dass die Gebühr berechnet wird um die entstandenen Unkosten zu decken. Es steht aber jedem frei, zu beweisen, dass ein geringerer Schaden/Aufwand entstanden ist. Also macht das mal, und dann kann man sich drüber streiten ob das ok ist oder nicht.

Ansonsten gilt wohl genau das, was in denn gefühlten 288 vorherigen Posts schon durchgedrungen ist:

Ja, 19€ sind happig vor allem wenn's gleich 2 Abbuchungen sind. Aber jeder kann das vorraussehen, zumal die Abbuchung bekannt ist und vorher angekündigt wird. Also entweder anrufen und Zahlung verschieben oder nicht mehr abbuchen lassen. Ganz einfach.

Ebenso gibt es andere Unternehmen die viel mehr verlangen. Schau mal Clickandbuy. Da geht ne Abbuchung über 0,79€ schief und Du bekommst 25€ in Rechnung gestellt. Und es gibt noch einige weitere Firmen bei denen das ähnlich teuer ist.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wenn niemand geklagt hätte, würde Germanwings heute noch 50 Euro verlangen. Genauso müsste man also bei o2 es machen. Wem es nicht passt hat also 2 Möglichkeiten: einen geringeren Schaden nachweisen (schwierig) oder klagen (dann muss o2 seine Kosten vor Gericht begründen).

 

Wenn das Urteil allgemein gelten würde, dann würde heute auch Clickandbuy keine 25 Euro verlangen. In der Praxis dürfte es aber so aussehen, dass sie die 25 Euro nie gerichtlich einklagen würden, denn genau dann würden sie wahrscheinlich auf die Schnauze fallen. Bei einem Mobilfunkunternehmen hast natürlich das Problem, dass deine Karte gesperrt wird, daher sitzt o2 erstmal am längeren Hebel, auch wenn sie wahtscheinlich auch nicht deswegen vor Gericht gehen würden.

 

Und zum Thema "rechtens": Ja, ist es, solange der Kunde die Möglichkeit hat, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Und zwar so lange bis der BGH ein Urteil gegen o2 fällt, oder allgemein bestimmt wird, dass solche Gebühren bei x Euro gedeckelt sind. 

Benutzerebene 2
Allgemein verstehe ich Kunden nicht, die sich über solche Gebühren aufregen. Denn diese GEbühren kommen nicht einfach so, weil O2 gerade Laune hat, sondern weil der Kunde in 90 % aller Fälle selbst Schuld ist.

 

Ob das Konto nun nicht gedeckt war, weil ich gerade nen stressigen Tag hatte und vergessen habe anzurufen, ist doch ziemlich egal. Es ist passiert, also hat man wie in allen Fällen die Konsiquenzen dafür zu tragen.

 

19 € sind hoch, keine Frage, aber sie sollen ja auch Abschrecken. Und wer einmal diese 19 € bezahlt hat, wird sich vielleicht beim nächsten mal an diese "schmerzhafte" Zahlung erinnern und O2 bescheid geben, wenn es Probleme gibt, anstatt sich zu denken "joar, mach ich dann morgen.. oder übermorgen... oder überüberübermorgen"...

 

O2 ist ein Unternehmen, das bietet Leistung und will bezahlt werden. Anscheinend haben viele hier eine absolut Weltfremde Sicht der Dinge. ich lese hier solche Sachen wie "erst ab 75 euro Rechnung darf man sperren"--- wo ich mich frage, hallo ? Weiß derjenige eigentlich, was er gerade schreibt. Indirekt schreibt dieser nähmlich, ich kann mich ruhig mal gehen lasen, bezahle einfach nicht, sind ja nur 60 € die O2 entgehen und wehe die sperren mir deshalb die Karte, dann aber.."

 

Da kann ich nur mit den Augen rollen. O2 bietet Leistung ( mal mehr, mal weniger - ist ein ganz anderes Thema ) und will dafür bezahlt werden. Der Kunde unterschreibt den Vertrag und verpflichtet sich dazu, pünktlich sicher zu gehen das O2 das Geld bekommt.

 

Sollte es mal Probleme geben ( das kann jeden passieren ), dann hat der Kunde die Pflicht O2 zu informieren und das klappt sogar noch am Morgen vor der Abbuchung perfekt und man findet immer einen späteren Termin, den man mit O2 dann klären kann. Wer zu faul ist, dann O2 bescheid zu sagen, oder aber meint "ach 2 - 3 Tage später geht auch noch, ios ja nicht schlimm" hat nichts anderes Verdient, als diese Rücklastschrift zu tragen.

 

Euren Lohn wollt ihr ja auch pünktlich haben, oder seit ihr auch noch happy, wenn der Chef einfach mal ne Woche später erst zahlt ?

 

 

Aber die Sichtweise einiger hier ist einfach nur lächerlich.

 

Oh nein ich kann nicht pünktlich die Rechnung zahlen - jetzt hab ich ne Lastschrift von 19 € an der Backe. Wie kann o2 nur, warum sagen die mir nicht bescheid, das sie nicht abbuchen können ? Ist ja nicht meine Pflicht, auf mein Kontostand zu achten. Wie kann o2 nur ....

 

Und dann gibt es hier ja noch die Hobby-REchtsexperten, die immer die große Klappe haben. Wenn ihr euch so sicher seit und euch so ungerecht behandelt fühlt, mit irgendwelchen sinnfreien Urteilen zu Einzelfällen hier rumprallt, warum klagt ihr dann nicht einfach gegen o2 ? Eurer Meinung nach müsste das doch ein Kinderspiel sein.

 

mehr gibt es dazu nichz zu sagen