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40€ Gebühren wenn Abbuchung fehlschlägt sind viel



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57 Antworten

Benutzerebene 7
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Zitat aus dem Artikel:

"Wenn ein Unternehmen Zahlungen nur per Kreditkarte und Lastschrift anbiete und auf diese Weise Personalkosten in der Debitorenbuchhaltung einspare, dann könnten dem Kunden die Kosten, die für buchhalterische Aufwendungen bei einer Rücklastschrift entstünden nicht in Rechnung gestellt werden."

 

Das trifft auf o2 aber nicht zu, da man die Beträge auch per Überweisung bezahlen kann.

Benutzerebene 1
Richtig. Und noch per Einzahlung Bar im O2 Shop. Zumindest die Handyrechnungen.

Hi,

 

Jura/§/hin oder her.

 

19 € sind viel, keine Frage.

 

Aber jeder der das zahlen muss ist selbst Schuld.

Niemand läuft gerne seinem Geld hinterher. Auch o2 nicht.

Ganz einfach.

Theklion schrieb:
Hallo,

wegen Nichtdeckung meines Kontos wurde meine o2-Rechnung von der bank zurücküberwiesen.

Nun verlangt o2 Rücklastgebühren (ist ja ok) in Höhe von 19€ (das ist viel).

Aber das beste ist: Sie verlangen es gleich 2x: Für den o2-Handyvertrag und für den o2-my-Handy-Vertrag.

 

Früher war beides ein Vertrag und ich musste nur einmal zahlen (ich glaube so um den Dreh 12€).

 

Das finde ich nicht ok.

 

(Ich finde es legitim, mich darüber aufzuregen, auch wenn ich rechtlich diese Vereinbarung bei Unterschreiben hätte lesen können und daraus keine legale Handhabe für mich gegen o2 entsteht)

 

 


krass.. mir ist das jetzt auch passiert , das ich nun 19 € zahlen darf ich find das ehrlich bisschen krass, kann man  das eig schon wucher nennen??  die bei der hotline meinen nur das steht in ihrem vertrag nur ich bin den millionen mal durchgegangen und da steht nichts... die Mitarbeiter in den shops sind auch nicht mehr dir besten.. bieten jem einen selbstständigen tarif an, obwohl der jeninge das nicht mal ist, um den gewerbeschein kümmern die sich und sowas soll kompetente beratung sein??

 

Was habt ihr im fall der 19 € gemacht oder was ratet ihr mir??

 

LG 

In so einem Fall kann man nur raten, rechtzeitig die Rechnungen zu bezahlen oder zumindest VOR Abbuchungstermin kurz die Hotline kontaktieren, Bescheid sagen und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Dann ist die lange Diskussion über de Höhe der Gebühr völlig überflüssig.

es einfach wucher was o2 für welche gebühren verlangt komisch kein andere handsyanbieter verlangt solche gebüren.....  

 

es geht hier garnicht u das nicht gbezahlen es geht einfach um die summe das die nen bisschen hoch ist... 

 

 

Benutzerebene 7
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Bellajule schrieb:
es einfach wucher was o2 für welche gebühren verlangt komisch kein andere handsyanbieter verlangt solche gebüren.....  

 

 


Das ist so aber falsch. Um mal drei Gegenbeispiele zu nennen:

Simply 20,47€
Mobilcom-Debitel 20,95€
Freenet Mobile 19,95€

 

Und es gibt noch eine ganze Reihe mehr Anbieter die im selben Bereich liegen. o2 ist da keine Ausnahmeerscheinung.

Sehr schön Stefan, da hast du je schöne Beispiele herausgesucht (das gibt hoffentlich Bonus von Cheffe).

 

Das die anderen 3 Originalnetzbetreiber für eine Rücklastschrift weniger Geld nehmen verschweigst du natürlich...

Benutzerebene 7
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Nö, ich verschweige nichts. Es ging ja nicht um den Vergleich der 4 Netzbetreiber sondern um die Aussage, dass der Preis Wucher wäre und kein anderer Mobilfunkanbieter so viel nehmen würde. Nicht ohne Grund habe ich das betreffende Zitat angefügt.

wie dem auch sei, ist es wucher, aber war heute im o2 shop und bekomme da eine gutschrift drüber, die richtigen Argumente  und es geht alles.... 

 

 

Benutzerebene 7
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Dann solltest du erstmal nachschaun, was Wucher bedeutet, bevor du hier ohne Beweise solchen Unsinn verbreitest. Ja, die Gebühr ist sehr hoch, ja, alle anderen Netzbetreiber verlangen weniger, und ja, eventuell ist die Gebühr tatsächlich unrechtmäßig, sofern nicht nur die tatsächlichen Kosten berechnet werden. Du kannst aber entweder nachweisen, dass o2 geringere Kosten hat (Bankgebühren + Aufwand) und weniger bezahlen müssen, oder klagen. Dann kann gerichtlich geklärt werden, ob es tatsächlich Wucher ist oder nicht.

 

o2 ist zwar gesetzlich verpflichtet, plausibel darlegen, wie die 19 Euro zusamenkommen, wird aber ohne Anwaltsschreiben, ggf. nicht mal ohne gerichtliche Verfügung nur "Verwaltungsaufwand" angeben.

Benutzerebene 7
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Bellajule schrieb:
wie dem auch sei, ist es wucher,

 

Wo nutzt o2 denn eine Notlage aus, wenn man die Abbuchung auch verschieben kann?

Wie kann ich bei O2 am günstigsten ein Kundenbetreuer sprechen?

Pumaking04 schrieb:
Wie kann ich bei O2 am günstigsten ein Kundenbetreuer sprechen?

Vielleicht hilft dir der Thread weiter.

Soundchef schrieb:
"Rechtens ist sie jedoch, da bin ich mir sicher. Und zum Glück gibt es für jeden die Möglichkeit diese Gebühr zu umgehen."

Das stimmt nicht. Die Gebühr ist nicht rechtens - die Unternehmen ignorieren vielmehr die Rechtssprechung.

siehe z.B. hier:  http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,793778,00.html

 

Da schreibe ich mit einigem Aufwand die juristische Situation auf, und dann kommen Kommentare wie:
"Jura/§/hin oder her. 19 € sind viel, keine Frage. Aber jeder der das zahlen muss ist selbst Schuld." (DiggerOne)

Bei soviel Ignoranz kann man wohl am ehesten mit einem Beispiel dienen: (Achtung Sarkasmus) Wenn ich ein Schild vor meinen Privatparkplatz aufstelle: "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt, zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000€ verlangt" ist das nicht rechtens. Und wenn ich nun (so wie o2 bei mir) die Möglichkeit besitze, diese 1.000€ vom Parker auch abzubuchen, kann ich mich nicht damit rausreden: "Der Typ hätte mal lieber mein Schild lesen sollen. Selber schuld. Hätte er nicht geparkt, hätte er nicht bezahlen müssen. Außerdem decken die 1.000€ nur meine Kosten, die entstanden, weil ich woanders parken musste. Wenn derjenige mir nachweisen kann, das meine Kosten niedriger lägen, kann er das ja gerne versuchen...(fiesgrins) In diesem Fall bräuchte er dann auch gnädigerweise nur die tatsächlichen Kosten zahlen. (Sarkasmus Ende)

Sonst könnten Supermärkte ja auch eine Gebühr verlangen, wenn der Kunde an der Kasse merkt, dass er sein Geldbeutel vergessen hat. 40€ Rücksortierungsgebphr. Warum nicht?? "Aber jeder der das zahlen muss ist selbst Schuld, oder doch nicht, DiggerOne? Und wenn mir ein Gericht verbietet, Gebühren in dieser unverhältnismäßigen Höhe zu erhebn und abzubuchen, ich das aber dennoch tue, dann klingt ein Kommentar wie folgender umso zynischer:

"In so einem Fall kann man nur raten, rechtzeitig die Rechnungen zu bezahlen oder zumindest VOR Abbuchungstermin kurz die Hotline kontaktieren, Bescheid sagen und einen neuen Zahlungstermin vereinbaren. Dann ist die lange Diskussion über de Höhe der Gebühr völlig überflüssig." (o2-Vlad)

Falsch. Die Diskussion über die Höhe der Gebühren ist auch dann nicht überflüssig, wenn man sie nicht bezahlen muss.

Benutzerebene 7
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Theklion schrieb:

Das stimmt nicht. Die Gebühr ist nicht rechtens - die Unternehmen ignorieren vielmehr die Rechtssprechung.

siehe z.B. hier:  http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,793778,00.html

 

o2 ist aber nicht Germanwings! Entsprechend ist die Gebühr auch erstmal rechtens!

Schieb doch nicht die Schuld für nicht bezahlte Rechnungen auf o2 ab...

stefanniehaus schrieb:

o2 ist aber nicht Germanwings! Entsprechend ist die Gebühr auch erstmal rechtens!

 

Die Schlussfolgerung, die Du da ziehst, ist noch nicht einmal logisch.

 

stefanniehaus schrieb:

Schieb doch nicht die Schuld für nicht bezahlte Rechnungen auf o2 ab...

Es geht hier nicht um Schuld.

Benutzerebene 7
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Theklion schrieb:
stefanniehaus schrieb:

o2 ist aber nicht Germanwings! Entsprechend ist die Gebühr auch erstmal rechtens!

 

Die Schlussfolgerung, die Du da ziehst, ist noch nicht einmal logisch.

 


Sondern? Es wurde ein Einzelurteil gegen ein Unternehmen gefällt. Und das gilt NUR für dieses Unternehmen und für kein anderes.

Möglicherweise würde ein Gericht auch gegen o2 so entscheiden. Solange das nicht der Fall ist, ist die Gebühr rechtens.

Theklion schrieb:
 

Bei soviel Ignoranz kann man wohl am ehesten mit einem Beispiel dienen: (Achtung Sarkasmus) Wenn ich ein Schild vor meinen Privatparkplatz aufstelle: "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt, zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000€ verlangt" ist das nicht rechtens. Und wenn ich nun (so wie o2 bei mir) die Möglichkeit besitze, diese 1.000€ vom Parker auch abzubuchen, kann ich mich nicht damit rausreden: "Der Typ hätte mal lieber mein Schild lesen sollen. Selber schuld. Hätte er nicht geparkt, hätte er nicht bezahlen müssen. Außerdem decken die 1.000€ nur meine Kosten, die entstanden, weil ich woanders parken musste. Wenn derjenige mir nachweisen kann, das meine Kosten niedriger lägen, kann er das ja gerne versuchen...(fiesgrins) In diesem Fall bräuchte er dann auch gnädigerweise nur die tatsächlichen Kosten zahlen. (Sarkasmus Ende)

Deine rechtlichen Kenntnisse sind leider nicht sehr gut in dieser Sache. Ich empfehle dir die Lektüre zum Thema Deutsche Bahn AG und ihre Parkplätze. Diese werden von einer Firma betrieben. Diese stellen Schilder vor den Parkplätzen auf. Danach muss man eine GEbühr zahlen, wenn man keinen Parkschein zieht. Die Gerichte erkennen regelmäßig an, dass die Gebühr iHv 23 EUR an diese Firma zu zahlen ist. Es kommt halt auf die Formulierung in den AGB an. Derzeit kommen viele Autofahrer nur mit einem blauen Auge davon, wenn die Firma den Fahrer nicht benennen kann. Denn gegen den Halter kann die Gebühr nicht festgesetzt werden. Mitlerweile aber entscheiden sogar einige Gerichte sogar gegen die Halter.

 

Wenn der BGH in einem Urteil feststellt, dass AGBs mit pauschalen Gebühren bei fehlgeschlagenen Abbuchungen unter §309 BGB fallen und somit unwirksam sind, betrifft das doch nicht nur das betroffene Unternehmen, sondern alle anderen auch. Wie kann es denn sein, das Unternehmen die Rechtssprechung so ignorieren dürfen und abwarten können, bis denn mal einer sie vor Gericht zieht. Und selbst dann müssen sie keine Strafe zahlen??
ist das richtig? Somit wäre ja jedes Unternehmen blöde, dass sich "freiwillig" an Gesetze hät.

Womit ich meine Probleme habe, sind dann aber Kommentare, wo dies als "rechtens" abgetan wird. Das ist nicht "rechtens", das ist geduldetes Unrecht! Es bedeutet, dass sich ein Unternehmen solange gegen das Gesetz stellen kann, bis sich jemand traut, es vor Gericht zu ziehen. Es bedeutet Ungerechtigkeit, Resignation und bei manchen ein gefährliches Obrigkeitsdenken in der Hoffnung, dass sich diese falsch verstandene Solidarität für sie persönlich mal auszahlen könnte. Wer solches Verhalten von Unternehmen gutheißt, verteidigt oder resigniert relativiert, untergräbt das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit.

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Du kannst ja ruhig der Meinung sein, dass das nicht rechtens ist.

Nur richtet sich die deutsche Rechtssprechung glücklicherweise nicht nach Einzelmeinungen.

stefanniehaus schrieb:
Du kannst ja ruhig der Meinung sein, dass das nicht rechtens ist.

Nur richtet sich die deutsche Rechtssprechung glücklicherweise nicht nach Einzelmeinungen.

Dann frage ich mal zurück: Glaubst Du, dass diese Gebühr in dieser Höhe beibehalten werden sollte? Wärst Du dagegen, wenn sich dies in den nächsten Jahren ändern würde?

Benutzerebene 7
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Gegen Preissenkungen hätte ich nie was einzuwenden ;-)

Nur muss man sich schon bewusst sein, dass jede Preissenkung irgendwo anders wieder rein geholt wird.

Und dann ist es mir schon lieber, wenn nach dem Verursacherprinzip bepreist wird und nicht jede Schludrigkeit von wenigen auf alle umgelegt wird.

bielo schrieb:
Deine rechtlichen Kenntnisse sind leider nicht sehr gut in dieser Sache. Ich empfehle dir die Lektüre zum Thema Deutsche Bahn AG und ihre Parkplätze. Diese werden von einer Firma betrieben. Diese stellen Schilder vor den Parkplätzen auf. Danach muss man eine GEbühr zahlen, wenn man keinen Parkschein zieht.


Also würde ich Deiner Meinung nach mit meinem Schild durchkommen? Ich glaube nicht. Dein Hinweis ist ja nett gemeint, nur geht er am Thema vorbei. Gegen Gebühren bei Vergehen habe ich ja nichts! Wer widerrechtlich parkt, muss eine Gebühr zahlen, wer schwarzfährt auch. Dagegen werde ich nichts sagen. Aber hier geht es nicht um Vergehen/Straftaten oder Schuld! Hier geht es um Schadensersatz, wenn eine Vertragsseite ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Hier geht es um mir angerechnete Personalgebühren, die mit dem Gegenstand des Vertrags nichts zu tun haben, sondern nur das Tagesgeschäft von o2 betreffen und von meinen monatlichen Gebühren gedeckt sind.

"Das Gericht entschied 2009, man dürfe Kunden nur die tatsächlichen Kosten einer Rücklastschrift abknöpfen - also jenen Betrag, den Banken einander für den Vorgang berechnen. [...] Bei den Personalkosten hingegen, die für die Bearbeitung der Rücklastschrift anfallen, handelt es sich "nicht um einen Schaden, sondern um Aufwendungen zur Durchführung des Vertrags", sagt der BGH. Oder salopper ausgedrückt: Allgemeines Unternehmerrisiko, Jungs. Dafür müsst Ihr schon selber geradestehen." (Zitat Spiegel Online, link siehe mein post vorher)

Hier kassieren die Unternehmen doppelt ab. Und dagegen wehre ich mich.

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Es gibt Gerichte, die sagen dass nur die Bankgebühren berechnet werden dürfen; es gibt Gerichte die den Anbietern eine angemessene aufwandsentschädigung zugestehen. Gericht A entscheidet so, Gericht B so. An einem einzigen Urteil sollte man sich nicht immer so festbeißen.

Dann wählt man eh nur das eine Urteil, das einem selbst gerade am besten passt ;-)

 

Fakt ist eben, dass es weder ein Gesetz dazu gibt noch eine einheitliche Rechtssprechung. Entsprechend sollte man sich eher darauf besinnen es nicht so weit kommen zu lassen. Oder man hat Durchhaltevermögen und eine gute Rechtsschutzversicherung...