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Hallo,



wegen Nichtdeckung meines Kontos wurde meine o2-Rechnung von der bank zurücküberwiesen.



Nun verlangt o2 Rücklastgebühren (ist ja ok) in Höhe von 19€ (das ist viel).



Aber das beste ist: Sie verlangen es gleich 2x: Für den o2-Handyvertrag und für den o2-my-Handy-Vertrag.



 



Früher war beides ein Vertrag und ich musste nur einmal zahlen (ich glaube so um den Dreh 12€).



 



Das finde ich nicht ok.



 



(Ich finde es legitim, mich darüber aufzuregen, auch wenn ich rechtlich diese Vereinbarung bei Unterschreiben hätte lesen können und daraus keine legale Handhabe für mich gegen o2 entsteht)



 



 



Du hast in beiden Punkten Recht: 19 ,- sind hohe Gebühren, 2 x hohe Gebühren sind eine Unverschämtheit und das schlimmste: Man ist den Praktiken hilflos ausgeliefert weil man bei Vertragsunterzeichnung im Besitz seiner geistigen Kräfte alles hätte durchlesen und auch verstehen können.  An diese 38,- muss man sich in jedem zukünftigen Tun oder Unterlassen in dieser Branche erinnern, dann passiert hoffentlich nichts schlimmeres. 




Eine Gebuhr in Höhe von 19,- Euronen für eine Lastschriftrückgabe sind sehr viel! Da gebe ich Dir recht.

Da es sich in dem Fall um zwei Verträge, also zwei unabhängige Lastschriften handelt, ist die Erhebung einer doppelten Gebühr rechtens!



Dumm gelaufen!



MfG

Domino
Ich hatte bei D2 eine Rücklastschrift von 39 Euro für nur einen Vertrag:-(



 



MFG



Andreas




Wie schon in einem anderen Thread hier diskutiert wird, ja 19€ sind viel Geld.



 



Aber nur mal so als Beispiel: Click&Buy, der Zahlungsdienstleister welcher u.a. für Apple abwickelt, verlangt auch bei fehlgeschlagenen 0,79€ eine Gebühr von 25€!



 



Also, 19€ von O2 sind sicherlich nicht wenig, aber es gibt noch mehr. Allerdings sollte man einfach immer mal beachten: Jede Abbuchung ist im voraus bekannt, sollte mal wirklich zu wenig Geld da sein hilft sicher ein kurzer Anruf bei O2. Ein Zahlungsaufschub von ein paar Tagen wird sicherlich immer drin sein. Und schwupps hat man sich 19€ gespart.



Oder man entzieht die Einzugsermächtigung und zahlt halt immer selbst.




Soundchef schrieb:

Aber nur mal so als Beispiel: Click&Buy, der Zahlungsdienstleister welcher u.a. für Apple abwickelt, verlangt auch bei fehlgeschlagenen 0,79€ eine Gebühr von 25€!



 



Weil du das nun zum wiederholten male schreibst. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ein seltendämlicher Vergleich. Es gibt auch Anbieter die günstiger sind, das erwähnst du aber komischer weise nicht.
Statt eine Lösung für den aktuellen Fall anzubieten, kommen irgendwelche Vergleiche um alles "schönzureden".
19 Euro sind einfach überzogen (auch wenn man die Kosten bei Vertragsabschlüss akzeptiert hat). Nich mehr und nicht weniger.
An den OP, ich wüde bei o2 anrufen und nett fragen ob einmalig auf die Kosten aus Kulanz verzichtet wird oder eine hälftige Teilung erfolgen kann.

@Sandroschubert: Ich habe heute bei o2 angerufen und um Kulanz gebeten: Die Antwort war negativ. 



 



@Soundchef: Dass andere Hersteller noch mehr Gebühren in solch einem Fall verlangen, ist sicher für manchen tröstlich. Ich war nur noch nicht soweit, o2 mit Click&Buy zu vergleichen.




@Sandroschubert: Ich führe darum andere an die teurer sind, weil hier die Diskussion ja darüber geht das O2 so teuer ist. Ginge es darum, dass O2 so günstig ist würde ich andere anbringen die günstiger sind als O2.



 



 



Logisch natürlich gibt es zahlreiche andere Firmen, welche z.T. deutlich weniger verlangen. Amazon.de z.B. verlangt 6€, was sicherlich deutlich humaner ist und eher den Kosten entspricht, welche entstehen (wobei ich das auch im Bankgeschäft nicht ganz ok finde, dass hier überhaupt Gebühren verlangt werden)



 



Wie ich hier auch schon wiederholt gepostet habe, ich denke hier geht es schlichtweg auch darum eine gewisse Abschreckung zu erzielen. O2 hat sicherlich mehr davon, wenn die Kunden ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, als einem Teil davon hinterherzulaufen weil die Abbuchung geplatzt ist.



 



19€ sind hart, absolut richtig. Und wenn es dann auch noch 38€ werden, wegen dem myHandy ist das doppelt hart. Aber ebenso ist es einfach so, dass es bekannt ist wann O2 wieviel abbucht. Und wenn es wirklich mal nicht passen sollte, reicht ein Anruf und ein nettes, kurzes Gespräch. O2 räumt jedem Kunden einen Zahlungsaufschub von ein paar Tagen ein. Alternativ lässt sich auch die Einzugsermächtigung widerrufen und man überweist selbst.



 



Ich bestreite also nicht, dass diese Gebühr sehr hoch ist. Kundenfreundlich ist das sicherlich nicht, aber für jeden vermeidbar auf alle Fälle.




Ich könnte mich jedesmal von neuem ,vor Lachen ,in die Ecke schmeissen.



O.K., 19€ sind happig,aber wie kommt es denn zu einer Rückbuchung??? Es gibt doch zig Möglichkeiten um das zu verhindern! Jedem sollte doch in etwa bekannt sein,wie hoch monatlich die Rechnung ist und dementsprechend lässt man Geld auf dem Konto. Selbst wenn man nicht genug Geld auf dem Konto hat kann man doch mit seiner Bank VORHER sprechen,die meisten Banken räumen einem dann eine genehmigte Überziehung dafür ein. Sollte die Bank das verweigern,sollte man sich vieleicht mal Gedanken machen weßhalb die Bank das ablehnt. Und selbst dann kann man bei O2 anrufen und bescheid sagen. Es gibt immer Möglichkeiten das zu verhindern, man muss sich halt nur darum kümmern.....  😉



 




Hi,



 



ich finde die 19€ auch zuviel.



Jedoch sehe ich das auch so, dass jeder der zu solch ein Vergnügen kommt selbst Schuld ist.



Das wäre genaus so wie wenn ich falsch parke und einen Strafzettel in Höhe von 20 € kriege, obwohl ich echt nur kurz da stand. Da sind 20€ für 15 Min. auch viel, ABER: selbst Schuld, ganz einfach.



Vielmehr sollte man sich, über sich selbst ärgern.



Sorry.



 




Die überdurchschnittlich hohen 38€ als Abschreckung zu bezeichnen ist arg lieb für o2 formuliert. Die Abschreckung besteht durch die Möglichkeit das Handy zu sperren. Die Gebühren sind keine Strafe, sondern sollen o2 für entstandene Kosten entschädigen.



Daher verstößt dieser Teil des Vertrags mMn gegen die guten Sitten (§138 BGB), weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Leistungen des Geschäfts besteht. Es zwängt sich der Verdacht auf, dass o2 hier ein Nebengeschäft etablieren möchte.



 



@Soundchef: Erstmal danke, dass Du Verständnis zeigst und die 19 bzw 38€ als hart ansiehst. Dass es Möglichkeiten gibt, diese zu verhindern oder dass es Situationen gibt, in denen man finanzielle Engpässe eben nicht verhindern kann, ist nicht das Thema hier. 



 



 




Theklion schrieb:



Daher verstößt dieser Teil des Vertrags mMn gegen die guten Sitten (§138 BGB), weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Leistungen des Geschäfts besteht.



§ 138 BGB sagt aber auch "unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willenschwäche"



 



Ich denke nichts davon trifft auf dich zu.



 



 



Ich will nicht bestreiten, dass 19 € viel zu hohe Gebühren sind und das auch noch gleich 2x. Ich würde mich auch mehr als aufregen darüber.




 



Theklion schrieb:



Daher verstößt dieser Teil des Vertrags mMn gegen die guten Sitten (§138 BGB), weil ein auffälliges Missverhältnis zwischen den Leistungen des Geschäfts besteht. Es zwängt sich der Verdacht auf, dass o2 hier ein Nebengeschäft etablieren möchte.



 



Das leuchtet nicht ein. Es entstehen Kosten seitens der Bank und innerhalb des Unternehmens. Wo ist da das Missverhältnis?




Hallo!



 



Sicherlich sollte jeder sehen das sein Konto gedeckt ist,und es entstehen auch für ein Unternehmen Unkosten aber 19 Euro sind einfach zuviel.



 



Da sollte schon ein gesundes Verhältniss zu den wirklichen Unkosten liegen.



 



Eine Bank darf auch keine Rückbuchungskosten erheben,aber machen tun sie das doch.



Erst wenn man dagegen vorgeht bekommt man sein recht,ansonsten hat die Bank einfach mal für nichts Geld gemacht.



 



Auch ein schnelles und nettes Gespräch mit hilft o2 hilft nicht mehr,die Erfahrungen haben einige Bekannte gemacht.



 



Eine Mahngebühr ist sicherlich OK,aber 19 Euro stehen in keinem Verhältniss zum Aufwand.



 



MfG




Seit wann darf eine Bank keine Rücklastschriftgebühren verlangen?




LMSMDK hat geschrieben:



"§ 138 BGB sagt aber auch "unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willenschwäche""



 



Was Sie schreiben steht in § 138 Abs. 2. Den wollte ich nicht bemühen. ;-)



Ich beziehe mich auf die Generalklausel in Abs. 1: "Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig." Der Gesetzgeber hat diesen Absatz bewusst offen für Interpretationen gelassen hat, um flexibel sein zu können.  Zur weiteren Klärüng des Tatbestandes des 138 I hat er - soweit ich das verstanden habe - Fallgruppen eingerichtet, die dies überprüfen - eine davon ist die des "wucherähnlichen Geschäfts". Das meinte ich.



 



Da es aber unwahrscheinlich ist, dass einer der Betroffenen dies alsbald überprüfen lässt (wer am Dispo knabbert, hat sicher Besseres zu tun, als o2 zu verklagen), kommt o2 damit wohl erstmal durch. Das wird sich wohl auch der Spezi bei o2 überlegt haben, der die bisherige Regulung hierhingehend verändert hat. Die schamlose Schadenfreude einiger Nutzer hier *zu Synonymous rüberschiel" wird ihn darin weiterhin wohl eher noch bestätigen.




 



Genion schrieb:

Eine Bank darf auch keine Rückbuchungskosten erheben,aber machen tun sie das doch.



Eine Bank darf dem Kunden keine Rückbuchungskosten in rechnung stellen. Tun sie auch nicht. Die Gebühr wird o2 belastet und o2 gibt diese an den Kunden weiter. Leider zusammen mit etwas übertriebenen Bearbeitungsgebühren.




Das ist so nicht ganz korrekt. Zum einen wird der eingezogene Betrag von der Bank wieder zurückgebucht. Allerdings abzüglich der banküblichen Gebühren. Sprich O2 erhält nun von 50€ welche Sie einziehen beispielsweise wieder 55€ abgebucht (50€ +5€ Gebühren).



Die 5€ setzen sich zusammen aus den Gebühren der einziehenden Bank und der eigenen Bank. 



 



Allerdings sind einige Sparkassen sehr fleissig dabei, demjenigen, dessen Konto nicht gedeckt ist, zusätzliche 5€ Gebühr abzubuchen. Angeblich "für die Benachrichtigung der fehlgeschlagenen Abbuchung", so ist es auch im Preisaushang deklariert. Und das dafür, dass die automatisiert einen Brief verschicken bzw. online eine Nachricht ins online Banking Postfach einstellen. Früher war dies gesetzlich Verboten, seit der Neuregelung und Einführung der SEPA Richtlinien ist dies jedoch etwas schwammig formuliert. Eine Beschwerde bei der BaFin brachte leider nichts, außer der Aussage, dass man hier wenig machen kann und rechtlich dagegen vorgehen muss.



Früher gab es dazu auch einige Präzedenzfälle mit entsprechenden Urteilen, welche jedoch leider alle nicht mehr gelten. Hier schreit allerdings kaum einer.



 



Die Sauerei bei dem ganzen ist aber, dass so jemand einfach so mal eine Lastschrift einreichen kann (z.B. auch mal unberechtigt) und man damit natürlich nicht rechnet. Die Lastschrift geht jedoch mangels Deckung zurück bevor man widerrufen kann. Zack so hat man 5€ Gebühren obwohl die Lastschrift gar nicht gerechtfertigt war.



 



 



@Theklion: Natürlich stelle ich nicht ausser Frage, dass es auch man finanzielle Engpässe geben kann für welche man nichts kann. Nur eben dafür gibt es ja die Möglichkeit bei O2 anzurufen und um einen Zahlungsaufschub zu bitten (1 Woche wird immer gewährt, oft sogar mehr. Manchmal sogar bis zur nächsten Abrechnung). Alternativ lässt sich auch die Einzugsermächtigung entziehen und man überweist/zahlt selbst. So lässt sich diese Gebühr umgehen. Gerade wenn es finanziell eng ist, ist es immens wichtig mit seinen Gläubigern zu reden. Die allermeisten haben dafür in einem gewissen Rahmen Verständniss und zeigen entgegenkommen.



 



 



Das der Verdacht naheliegt, dass o2 hier eine Nebengeschäft etablieren möchte kann ich verstehen. Jedoch kann o2 sicher die Kosten nachweisen, so dass es schwierig sein dürfte hier zu beweisen, dass geringere Kosten entstehen. Die Abschreckung der Sperrung ist nicht so ganz passend, da das Handy 1. nicht komplett gesperrt wird und 2. es ja noch etwas dauert bis es dann gesperrt wird. Die Sperrung kommt ja nicht gleich nach der Rückbuchung.



 



Kurzum: 19€ sind zuviel, dass stimmt. Es wäre seitens o2 durchaus sehr Kundenfreundlich diese Gebühr zu reduzieren. Mich würde auch mal eine Statistik interessieren, ob o2 weniger Rückbuchungen hat, seit diese Gebühr so hoch ist.



Rechtens ist sie jedoch, da bin ich mir sicher. Und zum Glück gibt es für jeden die Möglichkeit diese Gebühr zu umgehen.




@Genion/bs0



Die Frage, ob ein Geldinstitut berechtigt ist oder in der Praxis Gebühren für Rücklastschriften an den Kunden weitergibt, wäre hier relevant, wenn sie es dafür dem Gläubiger (also o2) nicht in Rechnung stellen. Da o2 durch die Rücklastschrift aber Kosten entstehen (wie von Soundchef erklärt), ist dies ein anderes "Minenfeld".



 



@Stefanie: Das Mißverhältnis ergibt sich aus der Höhe der berechneten Kosten. Wenn o2 besispielsweise 5€ durch die Banken und 4€ durch interne Bearbeitung entstehen, wären 19€ eine Erhöhung um mehr als 100%. Genau dies könnte als sittenwidrig angesehen werden (bei Finanzierungsgeschäften würde man wohl "Wucher" sagen). Genau dies soll 138 Abs. 1 verhindern. (Wenn darüber hinaus noch die Zwangslage eines Menschen ausgenutzt wird, verschärt sich die Sache noch (BGB 138 Abs. 2) - wie von LMSMDK angesprochen).



 



 



Sounchef schrieb:



1. gibt es ja die Möglichkeit bei O2 anzurufen und um einen Zahlungsaufschub zu bitten 



2. Alternativ lässt sich auch die Einzugsermächtigung entziehen und man überweist/zahlt selbst. 



3. Gerade wenn es finanziell eng ist, ist es immens wichtig mit seinen Gläubigern zu reden. Die allermeisten haben dafür in einem gewissen Rahmen Verständniss und zeigen entgegenkommen.



 



1 und 3: Zustimmung. Zu 2: Das ist grundsätzlich richtig. Aber wenn eine Zahlungsknappheit alle Jubeljahre mal passiert, würde der Aufwand dafür wohl den Nutzen übersteigen.



 



PS. Meine Juraveranstaltungen liegen etwas zurück. Wenn ich mich diesbezüglich irre, gerne korrigieren.



 



 










Theklion schrieb:

@Stefanie: Das Mißverhältnis ergibt sich aus der Höhe der berechneten Kosten. Wenn o2 besispielsweise 5€ durch die Banken und 4€ durch interne Bearbeitung entstehen, wären 19€ eine Erhöhung um mehr als 100%. Genau dies könnte als sittenwidrig angesehen werden (bei Finanzierungsgeschäften würde man wohl "Wucher" sagen). Genau dies soll 138 Abs. 1 verhindern. (Wenn darüber hinaus noch die Zwangslage eines Menschen ausgenutzt wird, verschärt sich die Sache noch (BGB 138 Abs. 2) - wie von LMSMDK angesprochen).



 





 



Stefan bitte ;-)



Woher weißt du denn, dass bei o2 für die interne Bearbeitung 4€ anfallen?



o2 räumt den Kunden das Recht ein, den Nachweis zu erbringen, dass die Kosten geringer sind; dann braucht man auch nur eben diesen Betrag zu zahlen.



Solltest du also genau wissen, dass 4€ anfallen, dann kannst du dich ja an o2 wenden und brauchst nur 9 statt 19€ zu bezahlen...




@Theklion: Wir wissen es leider nicht was für ein Aufwand bei o2 entsteht. Es kann durchaus sein, dass alles komplett automatisiert abläuft, kann aber auch sein, dass sich jemand bei jeder Rückbuchung 10min. hinsetzen muss. Wenn Deine beispielhaft genannten 4€ Aufwandskosten passen würde dann ja, aber wir wissen es ja nicht. Kann ja durchaus sein, dass es viel mehr ist.



 



Des weiteren habe ich ja geschrieben, dass es Banken gibt (Sparkassen), welche dem Gläubiger Gebühren in Rechnung stellen (Kunde) und auch dem abbuchendem Unternehmen (o2).  Und das finde ich viel schlimmer als die 19€ Gebühr von o2. Aber da schreit keiner, hmm seltsam.



 




Soundchef schrieb:

Des weiteren habe ich ja geschrieben, dass es Banken gibt (Sparkassen), welche dem Gläubiger Gebühren in Rechnung stellen (Kunde) und auch dem abbuchendem Unternehmen (o2).  Und das finde ich viel schlimmer als die 19€ Gebühr von o2. Aber da schreit keiner, hmm seltsam.



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Und was hat das mit dem Thema zu tun? Warum wird immer wieder abgelenkt vom Thema?



 



Im Übrigen ist es nicht zulässig was die Sparkassen machen. Die betroffenen Kunden müssen sich nur informieren...




Es hat was damit zu tun, dass man sich hier über Gebühren aufregt die vermeidbar sind und bekannt. Und es ging auch darum welche Kosten bei einer fehlgeschlagenen Abbuchung entstehen. So ist das entstanden.



 



Im übrigen ist dies laut BaFin nach den neuen SEPA Gesetzen zulässig. Leider.




Hallo!



 



Ich hatte das mit der Bank geschrieben weil ich vor Jahren solch ein Problem hatte und ich mir damals alle Gebühren die von der Bank abgezogen wurden wieder zurückgeholt habe,aufgrund damals geltener Gerichtsurteile.



 



Das sich diese geändert haben weiß ich nicht.



 



Trotzdem sind 19 Euro zuviel für eine Rücklastschrift.



Wieviel der Arbeitsaufwand wirklich kostet weiß keiner von uns,glaube aber nicht das es ungefähr hinkommt,andere Branchen nehmen erheblich weniger und der Aufwand ist für die der selbe.



MfG



 




Tja, ich hatte das mal weil mir eine Firma unberechtigter Weise einen recht hohen Betrag abgebucht hatte und mein Konto mit Dispo dies nicht gedeckt hat. Resultat war, die Sparkasse hat es einen Tag später mangels Deckung zurückgebucht, bevor ich dies wegen Widerspruchs machen konnte. Zusätzlich wurden mir 5€ als Aufwandsentschädigung abgebucht.



Beschwerde brachte nix, laut Preisaushang ist dies rechtens. Auch der Verweis auf die Gerichtsurteile brachte nix, seit Nov. 2009 gelten andere Richtlinien nach denen dies erlaubt wäre. Eine Beschwerde bei der BaFin brachte nur als Antwort: Dies sei eine Grauzone und müsse von einem Gericht geklärt werden. Als Aufsichtsbhörde lässt sich da nichts machen.



 



Schön wär's das wieder zurückholen zu können, aber wegen 5€ zu klagen ist halt so ne Sache.



 



Sprich die Sparkasse kann 5€ in Rechnung stellen, obwohl die rechtmäßigkeit der Abbuchung offen im Raum steht und ich noch nicht mal wiedersprechen kann. Man müsste also täglich sein Konto prüfen um dies zu vermeiden.



 



Dies Kosten für die Rückbuchung wurden dem abbuchenden natürlich zusätzlich berechnet. In meinem Falle war das zwar egal, da die Abbuchung ja unrechtmäßig war, aber die Bank hat doppelt kassiert.



 



 




ganz einfache Lösung , nicht zahlen ist eindeutig überhöht, siehe hier ein Urteil von 2009



http://www.peter-kehl.de/2009/11/10/bgh-schrankt-rucklastschriftgebuhren-ein/



 



wenn o2 wirklich klagt werden sie sich bei 39€ für 2 Rücklastschriften eine blutige Nase holen, den nach allen bekannten Urteilen dürfen sie nur die eigenen Kosten weitergeben und es gibt keine Bank die da 19€ berechnet, ich denke sie werden einlenken