Sehr geehrtes Team von #o2deutschland… wobei, wofür sollte ich sie ehren. Ich kenne sie ja eigentlich gar nicht. Dann vielleicht, liebes #o2deutschand Team… Obwohl, Liebe…?!? Wofür sollte ich sie lieben? Dafür, dass Sie meine E-Mails ignorieren, weil sie natürlich nur scheinbar, kein Interesse mehr haben sich mit meinem Problem auseinanderzusetzen oder ich ihre Meinung einfach zu akzeptieren habe... Und liebe ist so ein großes Wort, dass am Ende wohl auch nicht passt. Dann bleiben wir doch vielleicht einfach bei einem guten Tag. Schön neutral, da ich an dieser Stelle auch versuche schön sachlich neutral zu berichten. Viele Details erspare ich Ihnen an dieser Stelle. Die können Sie ja gerne in den Unzähligen Protokollen die sie aufgenommen haben einfach nachhören oder auch nachlesen. Sie können die Telefonate ja anhören, mir wird dieses ja erst versprochen und dann wieder zurückgenommen, aber dazu später mehr... Nun gut. Also guten Tag #o2Gurus Auch hier muss ich schon wieder schmunzeln. #o2 bezeichnet seine eigenen Mitarbeiter als Gurus. Im eigentlichen Sinne war ja mal ein Guru ein geistlicher Lehrer im Hinduismus, Sikhismus und Buddhismus. Was die #o2Gurus mit Religion zu tun haben, ist mir zwar schleierhaft, aber nun gut. Vielleicht meinen Sie es ja auch nur im Übertragenen Sinne, dass die Gurus die Lehrer des Wissens für die Schüler, also u.a. mich, sind. Wie es dann aber um unsere Zukunft bestellt ist, mag ich mir im Moment dann gar nicht ausmalen... Nach so viel vor Arbeit aber nun zu meinem Fall...
Vor 22 Monaten hat meine Frau bei Ihnen ein #iPhone7 #apple Apple erworben. Die ersten 21 Monate lief das Handy auch ohne Probleme. Doch dann passierte es. Morgens zeigte mir meine Frau auf ihrem iPhone Fotos. Sie legte es auf den Nachttisch und wir verließen das Zimmer. Beim nächsten anheben des Handys wunderte sie sich, dass das Handy nicht automatisch "ansprang". Auf meinen vorlauten Kommentar, dass Sie es einfach laden müsste bekam ich natürlich einen "bösen" Blick geschenkt. Ab ans Netz und was passierte... genau nichts. Das Handy startete nicht mehr. Da ich "nur" ein Akkuproblem vermutete, warum sollte ein Gerät sonst nicht mehr angehen, schloss ich einen Termin an der #geniusbar von Apple Schildergasse (Schildergasse 1-9, Köln, Deutschland) ab. Dort traf mich dann der Schlag. Ein irreperabeles Modul. Kosten für den Austausch des Gerätes: ca. 360€. Da ich das Gerät nicht bei Apple direkt gekauft habe, was damals nicht direkt möglich war, da sie Wartezeiten von bis zu 4 Wochen hatten, sollte ich mich zwecks Gewährleistung an der Verkäufer, in dem Fall also an Sie o2 Deutschland wenden. Das Gerät sei in einem normalen Zustand und man könnte sehen, dass es keine Stürze, Flüssigkeitsschäden usw. hinter sich hätte. Bei Apple erworben, würde das Gerät direkt getauscht. Als "Beweis" lies ich mir dieses auch schriftlich von der Genius Bar bestätigen. Wie wenig das Wert ist, nämlich noch weniger als der Wert des Papieres, sollte ich erst noch feststellen. So müsste ich den Umweg über o2 Deutschland gehen. Gesagt, getan und dann ging der Ärger erst richtig los. Ab in den o2 Live Store Köln, Hohe Str. 65, wie ich noch lernte ein FlagShip Store. Dabei soll es sich also auf Deutsch, auch der Aspekt wird später noch wichtig, um einen "Vorzeigeladen" handeln. Davon merkte ich an damaliger Stelle jedoch nichts. Davon abgesehen, dass die Herrschaften vor Ort Garantie, Gewährleistung usw. in einen großen Topf warfen und selbst nicht wussten, was was ist, ließ ihr Benehmen Kunden gegenüber doch zu Wünschen übrig. Die Bitte um Namen der Personen wurden ignoriert, Vorgesetzte gibt es nicht, weil "ey, wir sind FlagShip Store, da gibt es das nicht" bis hin zu "Kunden wie dich brauchen wir nicht", und noch viel mehr war alles dabei. Meine Vermutung ist, dass sie meine weiterhin sehr freundliche Art nicht einzuschätzen wussten. Nun gut... Auf jeden Fall taten Sie nichts für mich und ich dachte, dass ich es lieber über Ihre Telefonhotline kläre. Dort rief ich also zwei Tage später an und sprach mit Frau W. Der Name ist mir selbstverständlich bekannt aber ich denke nach DSGVO #dsgvo darf ich diesen mit Sicherheit nicht ausschreiben. Ich schilderte Frau W. also den Fall und erklärte ihr, dass ich auch ein Schreiben der Genius Bar hätte. Frau W. bestätigte mir, dass das ausreiche und sendete mir per Mail den Reparaturauftrag inkl. Retourenaufkleber usw. zu. Im guten Glauben, dass ich ein repariertes Gerät schnell zurückbekomme verschickte ich das Produkt noch am selben Tag. Keine zwei Tage später bekomme ich von der Firma w-support.com GmbH #w-support.com eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie mein Gerät nicht ohne Gutachten reparieren könnten. Im Glauben, dass sie das Apple schreiben übersehen hätten, rief ich zur Klärung an. Dort wurde mir erklärt, dass ich ein unabhängiges Gutachten eines IHK-Gutachters bräuchte um die Anfänglichkeit des Schadens nachzuweisen. Ehrlich gestanden, verstand ich bis dato sehr wenig davon und wunderte mich über die scheinbare Falschaussage der o2 Deutschland Gurus. Also Anruf bei der o2-Hotline, wo man von dem Gespräch mit Frau W. nichts mehr wissen wollte. Herr E. und kurze Zeit später Herr G. sagten, dass die Aussage falsch sei und nur mit Gutachten eine Reparatur möglich sei. Sinngemäß sei ich selbst schuld, wenn ich ein Apple Gerät kaufe, da es die einzige Firma mit kürzerer Garantie sei. Die Aussage von Herrn E. und Herrn G. war, dass eindeutig Apple zur Reparatur ein Gutachten wolle und NICHT o2 Deutschland. Da man den Fehler von Frau W. nicht einsehen wolle, lies ich mich zur Kundenbetreuung durchstellen (warum gibt es eigentlich Gurus die Wissen haben und noch eine Kundenbetreuung), um mir dort das Anhören des von mir genehmigten Telefonmitschnitts mit Frau W. zu beantragen. Dort gelangte ich zu Frau B., die die Aussagen von Frau W. plötzlich wieder bestätigte... ich war völlig durcheinander. Nach kurzer Zeit in der Warteschleife gab die Dame plötzlich an nicht mehr mit mir sprechen zu wollen, da Herr E.und Herr G. mir schon alles erklärt hätten und legte auf. Meiner Bitte um Anhören des Telefongesprächs wurde natürlich auch nicht nachgekommen. Es dient ja nur Schulungszwecken und nicht der Beweisfindung. Aha... Das nenne ich mal herausragenden Kundenservice.Völlig frustriert rief ich daraufhin bei Apple an, um mir erklären zu lassen, warum sie quasi ihr eigenes Gutachten anzweifeln und ich noch ein „unabhängiges“ bräuchte. Von #apple wurde mir daraufhin gesagt, dass sie gar kein Gutachten zur Reparatur bräuchten. Meine Bitte, die Sache vielleicht auf dem schnellen Weg über sie abzuwickeln, wurde allerdings nach Rücksprache und mehreren Telefonaten abgelehnt, da Sie ja nicht Verkäufer seien. Ich kann es ja auch in gewisser Weise verstehen, hatte aber bei einem von mir nicht verschuldeten Fehler, den Apple selbst nachgewiesen hat, auf etwas mehr Kulanz gehofft, da ich ja immerhin auch eine nachvollziehbar hohe Menge an Geräten dieser Firma besitze. Aber nun gut. Zurück zu Ihnen o2 Deutschland . Gelernt, dass auf ihre telefonischen Aussagen kein Verlass ist, begann ich also eine schriftliche Korrespondenz mit Ihnen. Auch da habe ich Sachen gelesen und erlebt die einem Fass echt den Boden ausschlagen. Angefangen, dass gezielte Fragen trotz mehrfacher Bitte nicht beantwortet werden. Man ständig mit anderen Personen schrieb, obwohl es im Schriftverkehr ja deutlich einfacher wäre nur einen Guru, was für ein toller Begriff, zu bekommen. Jedes Mal musste die Geschichte von neuem aufgedröselt werden. Aber nun gut. Auch das tat ich brav weiter. Auf die Gutachter Thematik angesprochen, antwortete man mir, dass dieses "Deutsches Recht" von Ihnen sei. Laut "Deutschem Recht" müsste ich das Gutachten eines IHK zu Dortmund Gutachters für "Öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte" erbringen. Auf meine Frage, wo dass den Bitte im Gesetzestext stünde bekam ich... Überraschung natürlich keine Antwort. Da sie mir, angebliche, Gesetze vor hielten, habe ich mich an einen Anwalt gewandt, der die Sachlage ganz anders darstellte. An dieser Stelle nur kurz der Hinweis auf folgenden Paragraphen §439 Abs. 2 BGB. Dieser Hinweis von mir an Sie, wurde durch Ihre Hotline (schriftlich) schlichtweg ignoriert. Auf meine letzten drei Mails bekam ich dann auch schon keine Antwort mehr. Warum eigentlich? Wie sie auch hier sehen, beleidige ich nicht, wahre jegliche Diskretion und Form und trotzdem antwortet man mir nicht. Ehrlich gesagt ein ziemliches schwaches Bild was sie abliefern. Auch die Bitte sich mit Apple direkt auseinanderzusetzen wurde einfach ignoriert. Im Prinzip ist es doch ganz einfach. Sie sagen Apple will ein Gutachten, Apple sagt sie verzichten, ich lasse Ihnen gerne die Rufnummer der Dame in Cork, Irland zukommen, dass sie aushandeln, wie mein Gerät jetzt am einfachsten repariert/getauscht wird.Falls sie weitere Fragen bitten usw. haben. Gerne. Sie kennen meine Kontaktdaten und können auch hier gerne antworten. Ich habe keine Geheimnisse. Ich denke, nach 8 Wochen könnte man doch eine gemeinsame Lösung finden. Wie ist ihr Slogan nochmal o2 can do. Ich bin gespannt...
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Hallo @Drops1984 und herzlich willkommen in unserer Community.
Bitte beachte, dass Mehrfachthreads laut Forum-Regeln nicht erwünscht sind, da sie zu Unübersichtlichkeit und verzögerten Antworten führen.
Aus diesem Grund habe ich die beiden anderen Themen geschlossen.
Es tut mir leid, dass dir gegenüber unterschiedliche Aussagen getätigt wurden, die Information durch w-support.com GmbH ist jedoch absolut korrekt, wie auch auf unseren Hilfeseiten nachlesbar:
"Gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) gilt nur für Mängel, die bereits bei Kauf vorhanden oder angelegt waren (= Anfänglichkeit) Es besteht kein Gewährleistungsanspruch nach Ablauf von 12 Monaten, wenn kein rechtsgültiger Nachweis für die Anfänglichkeit des Mangels vorgelegt wird."
Die Beweislast wird in § 363 BGB geregelt.
Ohne ein Gutachten ist eine kostenfreie Reparatur des iPhones im Rahmen der Gewährleistung nach den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) leider nicht möglich.
Grüße, Katja
Bitte beachte, dass Mehrfachthreads laut Forum-Regeln nicht erwünscht sind, da sie zu Unübersichtlichkeit und verzögerten Antworten führen.
Aus diesem Grund habe ich die beiden anderen Themen geschlossen.
Es tut mir leid, dass dir gegenüber unterschiedliche Aussagen getätigt wurden, die Information durch w-support.com GmbH ist jedoch absolut korrekt, wie auch auf unseren Hilfeseiten nachlesbar:
"Gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) gilt nur für Mängel, die bereits bei Kauf vorhanden oder angelegt waren (= Anfänglichkeit) Es besteht kein Gewährleistungsanspruch nach Ablauf von 12 Monaten, wenn kein rechtsgültiger Nachweis für die Anfänglichkeit des Mangels vorgelegt wird."
Die Beweislast wird in § 363 BGB geregelt.
Ohne ein Gutachten ist eine kostenfreie Reparatur des iPhones im Rahmen der Gewährleistung nach den ersten 6 Monaten (Beweislastumkehr) leider nicht möglich.
Grüße, Katja
Hey, nur mal ne Frage... Du wünschst dir ja eine Reparatur auf Gewährleistung. Soweit ich weiß musst du dafür doch dem Händler nachweisen, dass der Fehler bereits bestanden hat, als du das iPhone gekauft hast. Dafür musst du also ein Gutachten erstellen lassen, oder sehe ich das falsch?
Was ist der Anwalt von Beruf? ;)
Wenn Du bzw. der "Anwalt" eine andere Rechtsmeinung vertretet, dann geht formal rechtlich dagegen vor. ;)
Gewährleistung und Garantie sind (zum Glück) eindeutig geregelt, die Beweislastumkehr in der Gewährleistung nach sechs Monaten ebenfalls. Im Übrigen hat Apple mit Deinem konkreten Fall nichts zu tun, weil Gewährleistungsansprüche sich immer gegen den Verkäufer richten und nicht gegen den Hersteller. Apple kann also in Deinem Fall sagen, was sie wollen, letztlich entscheidet der Verkäufer bzw. sein beauftragtes Unternehmen wie in diesem Fall w-support.
Ich habe übrigens auch Zweifel daran, dass Apple in Deinem Fall nach Ablauf der einjährigen Garantie kostenlos repariert hätte. Aber egal.
Ich empfehle immer den Abschluss der Apple Care Protection, wenn man sich ein iPhone holt. Nicht nur beinhaltet diese Zusatzversicherung eine Garantieerweiterung auf zwei Jahre, sondern auch noch unbeabsichtigte Beschädigungen.
Nein, das siehst du richtig. Der TE sieht es leider falsch und verwechselt dabei Garantie und Gewährleistung. Dass Apple das Gerät angeblich auf Garantie aber nach Ablauf der Garantiezeit ohne Gutachten repariert hätte, hat mit der Gewährleistung rein gar nichts zu tun.
Anmerkungen für den TE:
Anmerkungen für den TE:
- E-Mails werden sicherlich nicht ignoriert, sie kommen vermutlich nicht an, da der Kundenservice gar nicht per E-Mail ereichbar ist
- Hier und auch bei der Kundenbetreuung gibt es keine "Gurus".
- Der Hinweis auf §439 Abs. 2 BGB ist überflüssig, denn die Nacherfüllung hängt natürlich (nach 6 Monaten) vom Erbringen des Nachweises ab.
- Natürlich hast du einen Anwalt gefragt. Aber dann hast du ihn die Sachlage wohl anders geschildert als hier.
- Das hier ist ein Forum und nicht Twitter (Hashtags in deinem Text)
Schönen guten Tag.
Als erstes möchte ich mich an dieser Stelle an Katja wenden, bevor ich auf die anderen Antworten eingehe.
Hallo Katja,
erst einmal Entschuldigung dafür, dass ich es mehrfach gepostet habe. Ich hatte leider keine Ahnung, wo es am besten aufgehoben ist. Sorry dafür.
Schön, dass du mir den Hinweis mit der Beweislastumkehr usw. gegeben hast. Ob man es glaubt oder nicht, ist mir das nach 8 Wochen und unzähligen Telefonaten / E-Mails usw. bekannt. Es gibt nur einige Punkte die mich an dem Verhalten, Handlungen und Aussagen ihrer Kollegen fragend zurücklassen.
Zum ersten: Warum hat Frau W. dann mich, das Gerät einschicken lassen und mir ja sogar noch alle erforderlichen Dokumente zukommen lassen, wenn es ja schon im vorhinein falsch war. Immerhin habe ich ja bei Ihr auch angegeben, dass ich "nur" das Apple schreiben habe, was die Anfänglichkeit nachweist? Sie wies ja explizit darauf hin, dass das ausreicht. Das können sie sich ja gerne nochmal anhören, wenn nicht schon getan. Ich darf das ja nicht.
Zum Zweiten: Ich gebe Ihnen mir dem §363 ja völlig recht, nur steht da meiner Meinung nach nicht, dass ein unabhängiger IHK-Gutachter für Öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte nötig ist. Ein Schreiben, eines Applemitarbeiters sollte da doch ausreichen. Vllt habe ich auch einen Denkfehler aber die Angelegenheit würde doch wie folgt laufen: Ich reklamiere beim Verkäufer (Ihnen) das Gerät, sie sagen Apple benötigt ein Gutachten (was Apple nicht tut). Sie sind dann ja auch nur noch Käufer des Gerätes bei Apple (sie haben es ja nicht hergestellt), also müssen Sie die Anfänglichkeit nachweisen. Apple reicht dafür das GeniusBar schreiben, was ja sogar vorliegt. Also entstehen ihnen doch keine Kosten und sie sind quasi nur "Vermittler". Der Geschädigte, wenn man davon überhaupt sprechen kann, wäre Apple, die aber ja den anfänglichen Fehler anerkennen. Stellt sich also die Frage wo das Problem ist. Wie bereits erwähnt, kontaktieren Sie gerne Frau ... (Name und Rufnummer bekannt in Cork, Irland am europäischen Hauptsitz) und die wird es Ihnen bestätigen. Ich verstehe nicht ganz das Problem. Ich fange jetzt gar nicht an, wie viel ihre Arbeitszeit o2 kostet, statt einen Anruf und ein Paket zu verschicken.
Zum Dritten: Das, was in Wort geschrieben wird und das was unter Zeugen gesagt wird unterscheidet sich doch massiv. Leider kann ich nicht beurteilen wer recht hat nur ist es keine Auszeichnung für Ihren Support wenn man sich so oft widerspricht.
Zum Vierten: Was ist mit dem §439 Abs.2? Dürfen Sie diesen ignorieren?.
Ich hoffe weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung und freue mich auf Antwort ihrerseits.
MfG Daniel
Hallo Omikron.
wie bereits oben an Katja geschrieben ist mir der Unterschied bekannt. Ein bei Apple erworbenes Gerät wäre im Store vor Ort, als auch an der Hotline auf Grund des Schreibens der Genius Bar direkt ausgetauscht werden. Auch dafür gibt es Zeugen. Die Mitarbeiter erkennen ja die Anfänglichkeit an. Im Nachgang ist man mit AppleCare immer schlauer. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber tatsächlich kannte ich diese "Problematik" bis heute nicht. Bei insgesamt 10 Applegeräten, hatte ich bis heute auch noch nie den Bedarf danach... toi,toi,toi
Hallo bS0
vielen Dank auch für deine Antwort. Manches ergibt sich ja aus meinen oben genannten Hinweisen.
Das die Kundenbetreuung nicht per E-Mail erreichbar ist, verwundert mich, da alle Mails als Absender o2 Kundenbetreuung haben und auch von einem o2 Kundenbetreuer unterschrieben sind. Aber nun gut...
Auch wer sich wo und wie als Gurus bezeichnet ist mir nicht ganz klar geworden, auch wenn ich mich jetzt schon länger mit den Strukturen beschäftigt habe.
Dein Hinweis auf Hashtags und verlinken hängt einfach nur damit zusammen, dass ich das Thema selbstverständlich auf sehr vielen Kanälen veröffentlicht habe und nicht immer einen komplett neuen Text schreiben wollte. Ich hoffe du entschuldigst dieses...
Als erstes möchte ich mich an dieser Stelle an Katja wenden, bevor ich auf die anderen Antworten eingehe.
Hallo Katja,
erst einmal Entschuldigung dafür, dass ich es mehrfach gepostet habe. Ich hatte leider keine Ahnung, wo es am besten aufgehoben ist. Sorry dafür.
Schön, dass du mir den Hinweis mit der Beweislastumkehr usw. gegeben hast. Ob man es glaubt oder nicht, ist mir das nach 8 Wochen und unzähligen Telefonaten / E-Mails usw. bekannt. Es gibt nur einige Punkte die mich an dem Verhalten, Handlungen und Aussagen ihrer Kollegen fragend zurücklassen.
Zum ersten: Warum hat Frau W. dann mich, das Gerät einschicken lassen und mir ja sogar noch alle erforderlichen Dokumente zukommen lassen, wenn es ja schon im vorhinein falsch war. Immerhin habe ich ja bei Ihr auch angegeben, dass ich "nur" das Apple schreiben habe, was die Anfänglichkeit nachweist? Sie wies ja explizit darauf hin, dass das ausreicht. Das können sie sich ja gerne nochmal anhören, wenn nicht schon getan. Ich darf das ja nicht.
Zum Zweiten: Ich gebe Ihnen mir dem §363 ja völlig recht, nur steht da meiner Meinung nach nicht, dass ein unabhängiger IHK-Gutachter für Öffentliche Mobilfunknetze nutzende Endgeräte nötig ist. Ein Schreiben, eines Applemitarbeiters sollte da doch ausreichen. Vllt habe ich auch einen Denkfehler aber die Angelegenheit würde doch wie folgt laufen: Ich reklamiere beim Verkäufer (Ihnen) das Gerät, sie sagen Apple benötigt ein Gutachten (was Apple nicht tut). Sie sind dann ja auch nur noch Käufer des Gerätes bei Apple (sie haben es ja nicht hergestellt), also müssen Sie die Anfänglichkeit nachweisen. Apple reicht dafür das GeniusBar schreiben, was ja sogar vorliegt. Also entstehen ihnen doch keine Kosten und sie sind quasi nur "Vermittler". Der Geschädigte, wenn man davon überhaupt sprechen kann, wäre Apple, die aber ja den anfänglichen Fehler anerkennen. Stellt sich also die Frage wo das Problem ist. Wie bereits erwähnt, kontaktieren Sie gerne Frau ... (Name und Rufnummer bekannt in Cork, Irland am europäischen Hauptsitz) und die wird es Ihnen bestätigen. Ich verstehe nicht ganz das Problem. Ich fange jetzt gar nicht an, wie viel ihre Arbeitszeit o2 kostet, statt einen Anruf und ein Paket zu verschicken.
Zum Dritten: Das, was in Wort geschrieben wird und das was unter Zeugen gesagt wird unterscheidet sich doch massiv. Leider kann ich nicht beurteilen wer recht hat nur ist es keine Auszeichnung für Ihren Support wenn man sich so oft widerspricht.
Zum Vierten: Was ist mit dem §439 Abs.2? Dürfen Sie diesen ignorieren?.
Ich hoffe weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung und freue mich auf Antwort ihrerseits.
MfG Daniel
Hallo Omikron.
wie bereits oben an Katja geschrieben ist mir der Unterschied bekannt. Ein bei Apple erworbenes Gerät wäre im Store vor Ort, als auch an der Hotline auf Grund des Schreibens der Genius Bar direkt ausgetauscht werden. Auch dafür gibt es Zeugen. Die Mitarbeiter erkennen ja die Anfänglichkeit an. Im Nachgang ist man mit AppleCare immer schlauer. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber tatsächlich kannte ich diese "Problematik" bis heute nicht. Bei insgesamt 10 Applegeräten, hatte ich bis heute auch noch nie den Bedarf danach... toi,toi,toi
Hallo bS0
vielen Dank auch für deine Antwort. Manches ergibt sich ja aus meinen oben genannten Hinweisen.
Das die Kundenbetreuung nicht per E-Mail erreichbar ist, verwundert mich, da alle Mails als Absender o2 Kundenbetreuung haben und auch von einem o2 Kundenbetreuer unterschrieben sind. Aber nun gut...
Auch wer sich wo und wie als Gurus bezeichnet ist mir nicht ganz klar geworden, auch wenn ich mich jetzt schon länger mit den Strukturen beschäftigt habe.
Dein Hinweis auf Hashtags und verlinken hängt einfach nur damit zusammen, dass ich das Thema selbstverständlich auf sehr vielen Kanälen veröffentlicht habe und nicht immer einen komplett neuen Text schreiben wollte. Ich hoffe du entschuldigst dieses...
Hallo Drops1984,
o2_Katja hat dir alle Informationen mitegeilt, die wir dir hier geben können 🙂. Bitte wende dich an die entsprechende Fachabteilung der Kundenbetreuung. Da wir von hier aus sowieso nichts veranlassen können, sind wir Moderatoren der falsche Diskussionspartner.
Viele Grüße,
Flo
o2_Katja hat dir alle Informationen mitegeilt, die wir dir hier geben können 🙂. Bitte wende dich an die entsprechende Fachabteilung der Kundenbetreuung. Da wir von hier aus sowieso nichts veranlassen können, sind wir Moderatoren der falsche Diskussionspartner.
Viele Grüße,
Flo
Hallo o2_Flo,
auch Dir natürlich erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Um welche Fachabteilung der Kundenbetreuung handelt es sich denn genau?
Die Kundenbetreuung hat mir ja geschrieben, dass ich mich an Sie wenden müsste...
"o2 Deutschland Hallo Daniel, bei Kommunikation über Social Media Plattformen gibt es einige Datenschutzfragen zu beachten. Unter welchen Voraussetzungen wir hier Kundendaten austauschen können prüfen wir derzeit. Deshalb Claudias Bitte sich an die Community zu wenden. Auf unserer Facebook Seite ist die persönliche Ansprache immer "du", auch wenn man nicht zusammen im Sandkasten gespielt hat. Wenn Sie das aber explizit wünschen, siezen wir selbstverständlich gerne. LG Sandra"
Kennen Sie den Zeichentrickfilm "Asterix erobert Rom"? Passierschein A38... so komme ich mir gerade ein wenig vor.
Wer beantwortet mir denn meine weiteren Fragen? Ich danke Ihnen für Antwort und verbleibe hilfesuchend mit freundlichen Grüßen Drops1984
auch Dir natürlich erstmal vielen Dank für deine schnelle Antwort. Um welche Fachabteilung der Kundenbetreuung handelt es sich denn genau?
Die Kundenbetreuung hat mir ja geschrieben, dass ich mich an Sie wenden müsste...
"o2 Deutschland Hallo Daniel, bei Kommunikation über Social Media Plattformen gibt es einige Datenschutzfragen zu beachten. Unter welchen Voraussetzungen wir hier Kundendaten austauschen können prüfen wir derzeit. Deshalb Claudias Bitte sich an die Community zu wenden. Auf unserer Facebook Seite ist die persönliche Ansprache immer "du", auch wenn man nicht zusammen im Sandkasten gespielt hat. Wenn Sie das aber explizit wünschen, siezen wir selbstverständlich gerne. LG Sandra"
Kennen Sie den Zeichentrickfilm "Asterix erobert Rom"? Passierschein A38... so komme ich mir gerade ein wenig vor.
Wer beantwortet mir denn meine weiteren Fragen? Ich danke Ihnen für Antwort und verbleibe hilfesuchend mit freundlichen Grüßen Drops1984
Gemeint ist, dass Du Dich schriftlich, d. h. per Brief oder Fax, an o2 wenden mögest, welche dann jeweils an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet würden. Du musst also nicht die konkrete Abteilung adressieren, sondern nur an die o2-Kundenbetreuung. 😉
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