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Warum O2
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An meinem Iphone 7 geht seit Anfang Dez. die Kamera nicht (beide) , habe es gemeldet und leider durch mein Unwissenheit habe ich das Handy erst am 02.Jan verschickt , Handy war am 28,12,17 1 Jahr alt !



Darauf hin bekam ich ein Kostenvoranschlag von ca 370 Euro , es hieß dann laut O 2 Mitarbeiter ich müsste ein Gutachten machen lassen weil ich jetzt aus der Garantie draußen bin , die Mitarbeiterin gab mir die Info ich sollte se zu den Inspectis tun , habe ich gemacht kostet 95 EURO und in diesem Gutachten steht auch das ich kein Verschulden hätte sondern das es ein Geräteschaden ist , Gerät wieder eingeschickt und die haben es zum zweiten mal abgelehnt obwohl die Firma mir was zukommen lassen hat das Sie auch vor Gericht wirksam sind!



Mitarbeiter von O 2 behaupten jetzt ich müsste ein Gutachten machen lassen von einem staatlich anerkannten , Sie können mir aber nicht sagen wo !



Ganz ehrlich fühle mich völlig verarscht und weiss momentan nicht mehr was ich jetzt machen soll !



Soll  ich zum Rechtsanwalt - bringt das was ?



Moin,



eine Kopie des Gutachtens hattest du beigelegt?



Was war die Begründung der Ablehnung beim zweiten mal?



Grüße, Katja




Wichtig ist der Wortlaut des Gutachtens. Der Schaden / der Fehler muss nach Ansicht des Gutachtens beim Kauf vorhanden gewesen oder infolge eines Hetstellungsfehlers aufgetreten sein. Die Frage, wessen Schuld es ist ist weniger wichtig.



Bitte die Begründung für die 2. Ablehnung angeben.




Ja Gutachten lag bei, die zweite Ablehnung , Gutachten würde nicht gelten müssten zu einem Gutachter wo im Handelsregister eingetragen ist !



Habe aber ein schreiben vom Gutachter das er gerichtlich gültig ist und das mein Gutachten auf eine Reparatur hinweist auf Gewährleistung , Habe aber leider keinen richtigen Ansprechpartner !




Wortlaut des Gutachtens



Anzeichen für einen vom Nutzer verursachten Schaden sind nicht zu erkennen



Es liegt vielmehr ein technischer DEFEKT im RAHMEN DER Garantie/Gewährleistung vor 




sakimme schrieb:



Ja Gutachten lag bei, die zweite Ablehnung , Gutachten würde nicht gelten müssten zu einem Gutachter wo im Handelsregister eingetragen ist !



Wo was im Handelsregister eingetragen ist?



Natürlich muss es sich um einen Gutachter handeln, der als solcher nachweislich qualifiziert ist, was der Handelsregister damit zu tun hat weiß ich allerdings nicht.




sakimme schrieb:



Wortlaut des Gutachtens



 



Anzeichen für einen vom Nutzer verursachten Schaden sind nicht zu erkennen



Es liegt vielmehr ein technischer DEFEKT im RAHMEN DER Garantie/Gewährleistung vor 



Etwas schwammig formuliert ist das schon. Ein Gutachter sollte Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen, zumal die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, der die Rahmenbedingungen dafür selbst aufstellen darf.




Das Gutachten besteht natürlich aus 15 Seiten, und habe auch ein Bestätigung der Firma Inspectis das er als Gerichtlicher Gutachter arbeitet und diese Gutachten zu einer Gewährleistung  berechtigt , bestehen aus 4 Seiten , leider habe ich bei O2 keinen Richtigen Ansprechpartner bzw eine Mail wo ich kommunizieren kann!




Anwalt einschalten.


Hallo @dr_ro,

oha, das ist aber schon ein etwas… uh… angestaubter Beitrag, den Du hier gefunden hast. Ich denke, der Beitragsersteller wird in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden habe, hier mache ich aufgrund des Alters der ursprünglichen Anfrage einmal dicht.

Gruß,

Lars