Hallo @Finchi ,
einschicken kannst du das Gerät mithilfe dieser Seite:
o2 Handyreparatur
Der “normale” Gang der reparatur wäre:
Auftrag / Einschicken / Reparatur / Rücksendung
Ein Leihgerät würde man nur bekommen können, wenn es über einen Shop (mit verfügbaren Leihgeräten) einschickt.
Einen DOA sehe ich da allerdings nicht. Es ist zwar ein ärgerlicher Fehler, dieser allerdings nur kosmetischer Natur. Infwiefern nun solche Fälle aber schon eingetroffen sind und wie die Werkstatt es handelt, kann ich dir leider nicht sagen.
Aus dem Post im verlinkten Forum kann man aber schließen, dass es ganz normal repariert werden könnte (auch wir arbeiten mit WSupport).
Dein Handyvertrag ist ja noch relativ neu, noch befindest du dich im Zeitfenster für den Widerruf (noch bis Mittwoch).
Ich würde bei solchen Fällen immer zu einem Widerruf raten (gerne mit Neubestellung) da eine Reparatur bei einem Neugerät immer ärgerlich ist und ich persönlich sowas immer vermeide.
Solltest du dich dafür entscheiden, melde bitte schnellstens die Retoure an und schicke das Gerät wieder zu uns zurück.
Sportlich in 2 Tagen, zugegeben, aber vielleicht die bessere Variante.
Hier der Link zum Logistikportal und dem Retourenschein:
o2 Logistik
Viele Grüße,
Kurt