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E scooter Gewährleistung

  • September 3, 2026
  • 8 Antworten
  • 105 Aufrufe

Hallo,

wer hat Erfahrung mit Gewährleistung bei O2?

Ich habe hier einen neuen E-scooter von O2, der nach wenigen Tagen einen Getriebeschaden hat. Da der Scooter neu von O2 gekauft ist, muss O2 auch die 2jährige Gewährleistung auf solche Produkte anbieten.

Ich habe mehrere Stunden in der Servicehotline verbracht, wo sich anscheinend kein Mensch auskennt oder zuständig fühlt:

  • Man hat mich aus der Leitung gekickt
  • Man hat mich an den Hersteller verwiesen (der sagt, dass definitiv O2 dafür zuständig sei)
  • Man hat mich telefonisch rumgereicht zu irgendwelchen euten, die gar keine Ahnung haben
  • Man hat mich an den Reparaturservice verwiesen

Beim Reparaturservice kommt man nicht weiter, weil man bereits an der ersten Hürde (IMEI / Seriennummer scheitert). Ein Anruf beim Reparaturservice ergab, dass die nur für Telefone zuständg seien.

Eine Email Anfrage über das Impressum ergab nach einigen Tagen den freundlichen Rat, ich solle mich doch an den Reparaturservice wenden.

Mittlerweile vermute ich bei O2 ein System dahinter: Werden Kunden systematisch abgewimmelt, um sie um ihre Rechte zu bringen?

Hat jemand Erfahrung mit der Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Nicht-Telefon-Produkten von O2? Was kann man jetzt noch machen?

  • Eine schiftliche Aufforderung zur Mängelbehebung per Einschreiben?
  • Verbraucherzentrale?
  • Rechtsanwalt?

Ich muss sagen, ich bin erstaunt, wie ein so großes Unternehmen dermaßen unprofessionell agieren kann. 

Beste Grüße, flocon

Edit o2_Kathi 11.09.26 Verschoben aus dem Bereich Austausch rund um die o2 Community zu o2 my Handy

8 Antworten

  • Autor
  • Besucher:in
  • September 3, 2026

Ach ja, es geht um einen SoFlow SO4pro


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • September 11, 2026

Guten Morgen ​@flocon,

super, dass du hier bei uns vorbeischaust 🙂

Das dein E-Scooter schon nach wenigen Tagen einen Getriebeschaden hat, ist mehr als ärgerlich.

Wir möchten nicht den Eindruck vermitteln, dass Kundinnen bei uns abgewimmelt werden. Schade, dass du damit schon so viel Zeit verbracht und keine Lösung bekommen hast.

Wenn du die Garantie geltend machen möchtest, ist der Hersteller der richtige Ansprechpartner, da sich dein Gerät nicht in unserem Reparaturen-Portal erfassen lässt. Dieser hat dich aber scheinbar zu uns geschickt. Konntest du da in der Zwischenzeit etwas erreichen, konntest du mit jemand anderen sprechen?


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2026

Hallo Kathi,

herzlichen Dank für die Antwort!

Ich mächte keine Garantie geltend machen, die gibt tatsächlich der Hersteller. Garantie gibt Soflow ausschließlich auf Produkte, die im Soflow onlineshop erworben worden sind. Daher übernimmt er auch keine Garantie für durch O2 verkaufte geräte. Es geht um gesetzliche Gewährleistung vom Verkäufer (also von O2). Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. Können Sie bitte dazu Stellung beziehen?

Bitte zeitnah, wir sind auf ein Fortbewegungsmittel angewiesen.

Beste Grüsse, Florian Conrad

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2026

Ich beziehe mich auf das Bürgerliche Gesetzbuch Paragraf 437 Gewährleistung und Verbraucherschutz:

“Nacherfüllung: Sie können nach Ihrer Wahl die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache verlangen (§ 439 BGB). Der Verkäufer trägt hierbei alle erforderlichen Transport-, Arbeits- und Materialkosten.”

Weiterhin:

“Sachmangel: Ein Getriebeschaden nach kurzer Nutzungsdauer ist kein normaler Verschleiß, sondern ein schwerwiegender Mangel. Der Händler muss für die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz) sorgen.”

Der Verkäufer ist nicht SoFlow, sondern das sind Sie. Ich wundere mich, dass ich Ihnen das erklären muss, wenn man so viele Sachen verkauft, muss man das doch eigentlich wissen?

Beste Grüße, Flocon


poales
Legende
  • Legende
  • September 11, 2026

​@flocon 

der Herrsteller kann eine Garantie gewähren,

sicherlich ist bei der Lieferung eine Info  mit Bedingungen dabei gewesen, 

 

wenn du die Gewährleistung des Verkäufers also O2 möchtest , 

würde ich O2 schriftlich auffordern, dir den Ablauf mitzuteilen. 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2026

Hallo Poales, 

Danke für deine Hnweise! Soflow macht das nicht, hab angerufen, die sagen O2 müsse das machen. Habe tatsächlich vor über einer Woche über Kontaktformular bei O2 angefragt, da kam auch zunächst eine Reaktion, aber bei einer erneuten Nachfrage ist seit einer Woche Schweigen im Walde..

Vielleicht mal die Verbraucherzentrale anrufen?


bs0
Legende
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  • Legende
  • September 11, 2026

Naja, du scheinst zu wissen, was die Gewährleistung ist und welche Rechte die zustehen, diese musst du nun bei o2 einfordern. Eventuell kann dir die Verbraucherzentrale für kleines Geld Tipps geben  Formulierungen vorschlagen, aber eigentlich steht schon viel auf deren Website: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/alles-zu-gewaehrleistung-und-garantie-5057.

Was war denn die erste Reaktion? Sinnvoll wäre es aus Kostengründen, eine Frist (14 Tage) zu setzen und anschließend ggf. einen Beratungstermin bei der VZ zu vereinbaren.


  • Autor
  • Besucher:in
  • September 11, 2026

Ich frag mich nur, warum O2 da so eine Taktik des Hinhaltens und Abwimmelns fährt (die MitarbeiterInnen scheinen da alle nicht informiert zu sein..) . Ich bin doch nicht der erste, der Gewährleistung in Anspruch nimmt.. Vielleicht ist das den Leuten irgendwann zu mühselig, sodass sie aufgeben.. Ich warte nochmal, ob Kathi hier nochmal was sagt, immerhin war da eine Reaktion zu erkennen. Dann werd ichs machen, wie du sagst: per Einschreiben eine Frist setzen. Und dann zur VZ gehen