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Pauschale Gebühr für Anbieterwechsel gem. § 46 TKG


Benutzerebene 1
Moin!
Ich habe meinen DSL-Anschluss von o2 zur Telekom gewechselt (ohne Rufnummernportierung). Auf der Schlussrechnung von o2 werden mir für einen Rufnummernexport 29,95 € in Rechnung gestellt.

Auf telefonische Rückfrage bei o2 handelt es sich aber tatsächlich nicht um die Gebühr für eine Rufnummernportierung sondern um die Gebühr für einen Anbieterwechsel gem. § 46 TKG.

Die Hotline sagte mir, dass diese Gebühr immer in Rechnung gestellt wird, wenn der neue Anbieter (hier Telekom) den Anschluss bei o2 kündigt. Sollte beim Umstellungstermin etwas schieflaufen, muss o2 in diesem Fall meinen DSL Anschluss weiterversorgen. Dies kostet Geld und wird somit mit 29,95 € in Rechnung gestellt.

Die Umstellung erfolgte jedoch reibnungslos zum genannten Termin. Es gab keine Weiterversorgung durch o2 und es wurde auch keine Rufnummer portiert. Wieso also diese 29,95 € Gebühr? Wo kann ich gegen diese Gebühr angehen? Anscheinend ja nicht bei der Hotline, die meint, dass alles rechtens ist.

Danke & Gruß
Martin

62 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
So eine Gebühr gibt es meines Wissens nicht. Das sollte also ein Moderator anschauen. Kommt es zu einer Weiterversorgung wird 50% der Grundgebühr für die Zeit der Weiterversorgung berechnet.
Da diese Gebühr vermutlich erst lange nach Deinem Vertragsschluß erfunden wurde, ist die voraussichtlich kein Vertragsbestandteil mit Dir! Prüfe die Preisliste von Deinem Vertragsabschluß - nur diese ist gültig!
Dann schriftliche Rechnungsreklamation und falls nach Fristsetzung von 14 Tagen erfolglos Beschwerde bei der BNetzA.

Die Systeme von O2 und damit die bisweilen haarstäubenden Hotline-Auskünfte sind stets auf die aktuellen Preislisten eingestellt und diese sind oft so zutreffend wie Grimms´s Märchen. 😮
So eine Gebühr gibt es meines Wissens nicht.

Leider doch - aber nur in der aktuellen Preisliste.
Benutzerebene 1
Danke für die schnellen Antworten.

Das war ein monatlich kündbarer DSL-All-In-Vertrag aus 2018, somit gilt auch die aktuelle Preisliste.

Liest man sich den §46 TKG durch, kann o2 tatsächlich nur taggenaue Gebühren in Rechnung stellen, wenn o2 bei einem schiefgelaufenen Anbieterwechsel weiterversorgen muss. Von pauschaler Gebühr steht da nichts. Es wurde ja auch keine Leistung erbracht, die eine Gebühr rechtfertigen ließe.

Ich werde jetzt erstmal per FAX eine Rechnungsreklamation einreichen. Ich hoffe o2 hat ein Faxgerät rumstehen - Email geht ja schonmal nicht.

Gruß
Martin
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nun, die grundlage für

So eine Gebühr gibt es meines Wissens nicht.
Leider doch - aber nur in der aktuellen Preisliste.


Dürfte aber nicht mit dem TKG vereinbar sein.
Sehe ich genauso. Das erinnert sehr an die rechtswidrige "Kündigungsgebühr".
Benutzerebene 1
Habe jetzt per Fax Widerspruch bei o2 eingereicht.

Bei der Bundesnetzagentur habe ich zudem eine Nachfrage eingereicht, ob die Abrechnung von pauschalen Gebühren für einen Anbieterwechsel von §46 TKG gedeckt ist und mit diesem begründet werden kann.

Kann mich die Tage nochmal melden, um mitzuteilen was daraus geworden ist. Falls nicht gewünscht, kann das Thema geschlossen werden.

Danke & Gruß
Martin
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Doch, bitte auf jeden Fall berichten, denn das Thema dürfte auch für andere Kunden wichtig sein.
Benutzerebene 1
Hier die schnelle Antwort (entscheidend ist der letzte Satz):

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben.Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG) können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmaligbeim Wechselentstehen.

Diederzeit noch als zulässigerachtete Höhe des Portierungsentgeltes von 29,95 € inkl. MwSt. wird derzeit überprüft.

So wurde nun von der Bundesnetzagentur gegenüber der Freikom GmbH nur noch ein Entgelt in Höhe von 9,61 € netto als zulässig erachtet. Die Anordnung ist aber noch nicht rechtskräftig und wirkt derzeit nur gegenüber der Freikom GmbH.

Derzeit überprüft die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur die Höhe des Portierungsentgeltes am gesamten TK-Markt.

Auch das erhobene Entgelt von O2 bei einem Anbieterwechsel ohne Rufnummernmitnahme ist Gegenstand der Untersuchung.

Eine Entscheidung dazu steht noch aus.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Anbieterwechsel

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA);


Also kann o2 grds. eine pauschale Wechselgebühr verlangen, dies wird aber durch die Netzagentur überprüft.

Nur wie hilft mir das weiter? Muss ich das jetzt so hinnehmen, oder unter Verweis auf die Untersuchung nur unter Vorbehalt bezahlen?

Danke und Gruß!
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Genau, dann müsstest du unter Vorbehalt zahlen, allerdings kannst du natürlich auch eine Rechnung verlangen, in der die Gebühr richtig (also nicht als Portierungsentgelt) ausgewiesen ist. Die vorliegende Rechnung müstest du streng genommen nicht zahlen.
Benutzerebene 1
Alles klar, danke - ich hatte ja sowie so schon Widerspruch eingereicht. Ich zahle dann erstmal und lass mich überraschen, was die Netzagentur insgesamt dazu von sich geben wird.

Ich finde es ist keine gerechtfertigte Gebühr - muss ich beim Wechsel des Stromanbieters auch nicht zahlen und auch keine Angst haben, dass beim Wechsel der Stom ausgeht...

Was mich nur wundert ist, dass sich hierzu noch keine weiteren Kunden im Forum oder woanders gemeldet haben, bin doch wohl nicht der Einzige, den das betrifft.
Diese "Kündigungsgebühr" ist neu und die meisten Kunden haben 24-Monatsverträge. Die Beschwerde-Welle geht erst in 18 Monaten los.
Die gleiche Antwort habe ich auch bekommen 🙂
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Diese "Kündigungsgebühr" ist neu und die meisten Kunden haben 24-Monatsverträge. Die Beschwerde-Welle geht erst in 18 Monaten los.

Ich vermute, sie wird bis dahin für unzulässig erklärt.
https://mobil.teltarif.de/o2-gebuehr-dsl-anbieter-wechsel/news/73769.html
Vertrag verlängert NOCHMAL 24 Monate und die Rechnung wurde immer zum ersten des Monats überwiesen.Nach der Verlängerung wurde mir dann zum 10. 27,50€ für die Handy Rate abgebucht und zum 1.des Monats 29,90€ für den Tarif. Ich aber davon AUSGING DASS ALLES mit der Bezahlung so bleibt,mich hat auch NIEMAND telefonisch oder im Shop darauf hingewiesen. Für eine Datenänderung soll ich als Kunde 30€ bezahlen???Ich werde meinen Vertrag nicht weiter verlängern und nächstes Jahr kündigen
Was hat das mit dem Thema des Threads zu tun?
Wir sind ebenfalls betroffen.
Monatlich kündbarer Vertrag aus 2017, absolut problemloser Wechsel zur Telekom und dann die Abschlussrechnung mit dem 29,95 Posten gem. § 46 TKG.
Unsere Reaktion:
Widerspuch gegen die Rechnung als Einwurfeinschreiben und mit gleichem Schreiben Widerruf der Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung.
Zusätzlich Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.

Die Reaktionen:
Die Bundesnetzagentur schrieb (die wesentlichen Zeilen):
"Telefonica erhebt seit Frühjahr 2018 ein Entgelt, das unabhängig von der Mitnahme einer Rufnummer anfallen soll. Dieses Entgelt ist zu unterscheiden vom typischen Portierungsentgelt, das für die einmalig anfallenden Kosten im Falle der Mitnahme einer Rufnummer erhoben wird. Soweit hier bekannt ist, ist Telefonica aktuell das einzige Unternehmen, das ein derartiges Entgelt erhebt.
Der Wortlaut des § 46 TKG spricht hier von Kosten, die beim Anbieterwechsel entstehen.

Die zuständige Beschlusskammer hat eine Prüfung eingeleitet. Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor."

Also scheint dort zumindest die Prüfung bereits zu laufen.

Reaktion Telefonica:
Ablehnung des Widerspruchs in Form einer kurzen, aus Standard-Textbausteinen zusammengeklöppelten E-Mail, bei der nicht einmal der Betreff korrekt war.

Meiner Meinung nach hätte das Bild eines ausgestreckten Mittelfingers den gleichen Inhalt gehabt, wäre aber wenigstens ehrlich gewesen. Sorry aber das musste an dieser Stelle raus.

Und einen Tag später Abbuchung des Rechnungsbetrages trotz widerrufener Einzugsermächtigung - ohne Worte.

Wir haben darauf wie folgt reagiert:
Abgebuchten Betrag zurückbuchen lassen.
Rechnung unter Vorbehalt per Überweisung gezahlt.
Schreiben an Telefonica mit
  • Hinweis auf die Rückbuchung
  • Hinweis darauf, dass eine Kommunikation nur noch ist schriftlicher Form stattfindet (Post, nicht E-Mail, gleiches Recht für alle)
  • Ankündigung einer umgehenden Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden für den Fall einer nochmaligen Abbuchung
  • Ankündigung der Zahlung unter Vorbehalt mit der Bergründung der laufenden Prüfung der Bundesnetzagentur

Generell finde ich es höchst bedenklich, das Telefonica keinen E-Mail Kontakt zuläßt (selber aber auf Briefe per E-Mail antwortet), die Postanschrift versteckt und somit quasi zu telefonischem Kontakt drängt, wobei man keine Möglichleit hat, falsche Aussagen und/oder Versprechungen später auch zu belegen.

Nennt mich naiv, aber ich bin der festen Überzeugung, der § 46 TKG war dazu gedacht, den Verbraucher zu stärken und nicht dazu, ihn finanziell zu benachteiligen oder dazu zu bringen, nun wieder selbst zu kündigen und damit alle Risiken eines Anbieterwechsels voll zu tragen.

Wir hoffen stark auf das Ergebnis der Prüfung durch die Bundesnetzagentur.
Allerdings befürchte ich nach meinen Erfahrungen, das selbst bei einem für mich positiven Ergebnis und der Zahlung unter Vorbehalt, die Rückforderung langwierig, aufwändig oder gar unmöglich sein wird.
Da selbst die Höhe des Portierungsentgeltes von der BNetzA in Frage gestellt wird, sehe ich doch Hoffnung. Man könnte auch die Zahlung durchaus verweigern und verlangen den Aufwand zu belegen, der zusätzlich zur Kündigung ohne Anschlußübernahme entsteht. Genau das ist Gegenstand der Prüfung durch die BNetzA.
Nachtrag:
Heute kam eine Mahnung per Post mit Datum vom 13.11.:
"... auf Ihrem Vertragskonto besteht immer noch ein offener Posten in Höhe von XX,XX€. Einen Zahlungseingang konnten wir bis heute nicht verzeichnen. Wir haben den zu Ihrem Vertrag gehörenden Internetzugang gesperrt"

Da am 12.11. online überwiesen wurde, muss der Betrag am 13.11. angekommen sein.
Den Internetzugang sperren wäre ein echt toller Trick, da wir seit dem 24.10. bei einem anderen Anbieter sind.

Einzige mögliche Erklärungen für mich:
Entweder bewusste Lügen oder Unfähigkeit gepaart mit sinnfrei zusammengestellten Textbausteinen.
Beides gleichermaßen beunruhigend aber genau das, was ich von Anfang an beim sog. Kundenservice erlebt habe.
Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Nachtrag:

Da am 12.11. online überwiesen wurde, muss der Betrag am 13.11. angekommen sein.


Abr sicherlich nicht in deinem Kundenkonto verbucht. Wird sich also sicherlich überschnitten haben. Es sind ja alles automatische Prozesse.

Nachtrag:

Da am 12.11. online überwiesen wurde, muss der Betrag am 13.11. angekommen sein.
Abr sicherlich nicht in deinem Kundenkonto verbucht. Wird sich also sicherlich überschnitten haben. Es sind ja alles automatische Prozesse.


Mag sein aber passt ins Bild und ich kann nichts dafür, wenn die automatischen Prozesse bei Telefonica zu schlecht oder zu langsam funktionieren..
Woanders gibts da dann aber auch den Hinweis "Falls inzwischen überwiesen wurde, betrachten Sie dieses Schreiben als hinfällig".
Dazu gleich abschalten zu wollen ist auch ein Statement zum Kundenservice wie er von Telefonica praktiziert wird.
Und sooo automatisch können die Prozesse nicht sein, da ja ein (problemloser) Anbieterwechsel angeblich einen Aufwand in Höhe eines Monatsbeitrags kostet.
Benutzerebene 6
Er meinte damit das die Texte auf den Mahnungen immer gleich sind und nicht von Hand von einem Menschen verfasst werden. Betrag offen an Tag xy also wird automatisiert eine Mahnung verschickt. Mit allen dazugehörigen Dingen wie Sperre etc pp.

Darüber braucht man sich auch nicht weiter zu entrüsten da der Vorgang nicht änderbar ist. Einzig ein Mahnstopp würde die Briefe beenden bis die Angelegenheit geklärt ist.
Stehe aktuell vor dem selben Problem. Habt ihr inzwischen mehr Informationen?
Bei mir wurden jedoch "nur" eine Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG von 25.168€ erhoben.
Auch für ein wechsel von O2 zur Telekom ohne Rufnummer und ohne Probleme.
Stehe aktuell vor dem selben Problem. Habt ihr inzwischen mehr Informationen?
Bei mir wurden jedoch "nur" eine Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG von 25.168€ erhoben.
Auch für ein wechsel von O2 zur Telekom ohne Rufnummer und ohne Probleme.

Es gibt noch nix Neues, Behördenmühlen mahlen langsam.

Und zu "Bei mir wurden jedoch "nur" eine Anbieterwechsel gem. Paragraf 46 TKG von 25.168€ erhoben.":
Logo, das ist der Netto-Betrag, nimm den mal 1,19 und du hast die 29,95€.

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