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Warum O2
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Frage

Vorzeitige Kündigung da in neuem Haus o² nicht möglich ist

  • August 22, 2023
  • 17 Antworten
  • 28 Aufrufe

Wir haben nun schon mehrfach unseren Festnetz/Internetvertrag gekündigt aber noch keine Bestätigung erhalten. 

 

Wir haben den Vertrag vorzeitig gekündigt, da wir umziehen und im neuen Haus kein Anschluss über o² möglich ist.  Wir haben zum 01.09.23 gekündigt aber o² hat uns bis Vertragsende eine Kündigungsbestätigung geschickt. Auch nach mehrfacher Zusendung der Kündigung (online, telefonisch, per Post) erhalten wir seit Wochen keine Kündigungsbestätigung für die vorzeitige Kündigung (Adressbestätigung der neuen Adresse wurde mehrfach geschickt).

 

 

17 Antworten

Klaus_VoIP
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  • August 22, 2023

Was ist die Frage ????????????

Solche Dinge müssen geprüft werden und dauern, insbesondere in der Ferienzeit.


poales
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  • August 22, 2023

@Micha1234789 

Melde einen Umzug, wenn O2 dann nicht schalten kann

kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.


bs0
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  • Legende
  • August 22, 2023

Um den Vertrag vorzeitig kündigen zu dürfen muss o2 (im Rahmen eines Umzugsauftrags prüfen), ob der Vertrag an der neuen Adresse geschlatet werden kann. Das passiert nicht wenn du einfach eine Kündigung (oder auch mehrere) hinschickst. Wenn eine Schaltung nicht möglich ist, wird o2 dir das mitteilen, dann kannst du vorzeitig kündigen. Dafür ist aber auch eine Meldebescheinigung erforderlich.


  • Legende
  • August 22, 2023

Wenn zum normalen Laufzeitende gekündigt wird fehlt entweder die Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (was bedeutet Adressbestätigung?) oder der Umzug ist doch möglich. 
Welche Kontaktdaten sind bei euch in Mein o2 hinterlegt? Da geht der Schriftverkehr Brief/Mail hin.


schluej
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  • August 22, 2023

bielo
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  • August 23, 2023

Um den Vertrag vorzeitig kündigen zu dürfen muss o2 (im Rahmen eines Umzugsauftrags prüfen), ob der Vertrag an der neuen Adresse geschlatet werden kann. 

O2 macht das leider nur zuverlässig über einen Umzugsauftrag. Bei anderen geht es mit normaler Sonderkündigung.

 

Rechtlich ist ein Umzugsauftrag nicht notwendig. Man kündigt wegen Umzug (Angabe neuer Anschrift und Nachweise) und o2 kann dann im internen Prozess die Verfügbarkeit selber prüfen. 


Du kannst auch versuchen eine Messkampagne mit der Desktop-App von breitbandmessung.de zu machen, wenn eine solche Kampagne Minderleistung nachweist, dann kannst Du mit Hilfe der BundesNetzAgentur ein ausserordentliches Kuendigungsrecht erlangen (aber halt nur wenn eine Minderleistung vorliegt). Eine solche Messkampagne ist etwas  aufwendig, da man bestimmte Regeln einzu halten hat und dauert mindestens 5 Tage… ich wuerde wahrscheinlich das mit dem Umzugsauftrag angehen, das erscheint mir weniger aufwendig.


poales
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  • August 23, 2023

@pufferueberlauf0

ohne Umzugsauftrag ist eine Messung unsinnig.


ohne Umzugsaufrtag ist eine Messung unsinnig.

Wenn man ueber Minderleistung aus dem Vertrag kommt, dann braucht es keinen Umzugsauftrag. Aber ja, in den Schuhen des OP wuerde ich es mit dem Weg ueber den Umzugsauftrag versuchen, dass ist alles in allem weniger Aufwand as eine Messkampagne (bei der ja erst nach fruehestens 5 Tagen klar ist ob eine Minderleistung vorliegt).


poales
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  • Legende
  • August 23, 2023

@pufferueberlauf0 

wo? willst du denn was messen?

O2 muss in der alten Wohnung vereinbarungsgemäß liefern.

Das scheint ja zu klappen -> also kein Kündigungsgrund

es ist ja nicht mal klar was?  DSL,LTE,  Kabel Glasfaser?

 


o2_Flo
  • Team
  • August 23, 2023

Hey @Micha1234789,

willkommen in der o2 Community 💙

Ich hoffe, die Nutzer:innen die dir hier geschrieben haben, konnten deine Frage bereits beantworten? :)

Viele Grüße,
Flo


O2 muss in der alten Wohnung vereinbarungsgemäß liefern.

Das scheint ja zu klappen -> also kein Kündigungsgrund

 

Das weisst Du erst, wenn Du eine Kampagne durchgemessen hast…. momentan wissen wir nichts ueber tatsaechlichen Sync und Durchsatz am Anschluss des OP. Deshalb auch mein Vorschlag “Du kannst auch versuchen eine Messkampagne [...] zu machen” und die klare Einschraenkung “wenn eine solche Kampagne Minderleistung nachweist, dann kannst Du mit Hilfe der BundesNetzAgentur ein ausserordentliches Kuendigungsrecht erlangen (aber halt nur wenn eine Minderleistung vorliegt).”

Es gibt eine Reihe von Anschluessen, bei dene das DLM der Telekom dafuer sorgt, dass die vertraglich festgelegten Raten nicht erreicht werden koennen, ohne dass der Kunde davon viel spuert. 
Ergo, eine Messkampagne ist IMHO einen Versuch wert, aber auch aufendiger als den vorgesehenen Weg zu gehen...


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 23, 2023

Hey @Micha1234789,

willkommen in der o2 Community 💙

Ich hoffe, die Nutzer:innen die dir hier geschrieben haben, konnten deine Frage bereits beantworten? :)

Viele Grüße,
Flo

 

 

Nein leider nicht.

Kann sich bitte jemand bei mir melden.

 

Vielen Dank 


Klaus_VoIP
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  • August 23, 2023

Einfacher und schneller geht es, wenn Du schreibst WAS Du alles gemacht hast. Wenn das

“ (Adressbestätigung der neuen Adresse wurde mehrfach geschickt). “ die Meldebescheinigung war, dann ist die Sache doch klar und es dauert eben. Wenn Du die notwendigen Nachweise noch nicht geschickt hast, dann ist das nachzuholen.

Wir können Dir auch nur konkrete Hinweise geben, wenn Du genauer ausführst WARUM o2DSL nicht möglich ist. Leider irrt da oft der Laie und rennt dann ins Verderben. Das wollen wir doch nicht - oder? 😉


bs0
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  • Legende
  • August 23, 2023

@Micha1234789Aus dem Forum heraus wird sich niemand bei dir melden. Vielleicht beantwortest du aber die gestellten Fragen → Umzugsantrag ja / nein?; Meldebescheinigung eingereicht ja / nein? Wie hast du festgestellt, dass o2 DSL nicht verfügbar ist?


schluej
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  • August 23, 2023

Wenn es sicher ist das O2 nicht liefern kann, warum dann kein Umzugsantrag?

Ich verstehe das nicht…


o2_Steffen
  • Team
  • September 3, 2023

Hallo @Micha1234789, magst du dich hier noch kurz mit den nöigen Infos bzgl Umzugantrag und der Einreichung der Meldebescheinigung melden?

Wie lief es in dienem Fall nun weiter, kam vielleicht schon eine Rückmelund nachdem der Umzugsantrag eingereicht wurde?

LG Steffen