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UGG+O2 welcher Router?



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248 Antworten

@Crises hast du dich hier

Im Upload ist alles im grünen Bereich, hier habe ich 92,40 MBits/s

mit dem Wert vertan? 🤔

Hallo @Crises ,

hast du deine Geschwindigkeit denn schon einmal mit einer direkten LAN Verbindung getestet? Da ein Umstellen der Router bereits eine Verbesserung bei der WLAN-Verbindung bewirkt hat, würde ich den Fehler erst einmal dort vermuten.

 

Schöne Grüße, Sven

 

Hallo Sven,

das habe ich auf Dein Anraten getestet und bin direkt via LAN an die FB 7590. Der LAN Port war auf 1 GBit eingestellt, das LAN Kabel war ein CAT7, so dass hier auch 1 GBit gegeben war. Es gab keinen relevanten Unterschied zu den Werten. Sie liegen immer noch im Bereich von 92 MBit/s im Down- wie im Upload.

 

 

@Crises hast du dich hier

Im Upload ist alles im grünen Bereich, hier habe ich 92,40 MBits/s

mit dem Wert vertan? 🤔

 

Nein

Bei nem 250/40 Tarif? 🤔

Respekt...

Tatsächlich ist es wohl so, dass mit UGG der Vertragspassus “… in ausgewählten Regionen...” gilt und ich somit einen Upload von 125 Mbit/s habe. Daher ist der Upload von 92,40 MBit/s prima. Das hatte mich zu Anfangs sehr irritiert, wie es sein kann, dass ich mehr als einen doppelt so hohen Upload habe, wie vertraglich mit 250/40 vereinbart. Aber der Download ist nicht mal im Mindestansatz erreicht.
Da hätte bei herkömmlichen DSL bleiben können.

Hallo @Crises ,

hast du deine Geschwindigkeit denn schon einmal mit einer direkten LAN Verbindung getestet? Da ein Umstellen der Router bereits eine Verbesserung bei der WLAN-Verbindung bewirkt hat, würde ich den Fehler erst einmal dort vermuten.

 

Schöne Grüße, Sven

 

Hallo Sven,

das habe ich auf Dein Anraten getestet und bin direkt via LAN an die FB 7590. Der LAN Port war auf 1 GBit eingestellt, das LAN Kabel war ein CAT7, so dass hier auch 1 GBit gegeben war. Es gab keinen relevanten Unterschied zu den Werten. Sie liegen immer noch im Bereich von 92 MBit/s im Down- wie im Upload.
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Hi@o2_Sven,

hast Du weitere Informationen dazu?

Grüße
Crises

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +1

@Crises Bitte vermeide falls möglich die Vollzitate wg. der Übersichtlichkeit, es ist echt schwierig am Handy solch einem Thema zu folgen . Danke 👍🏻😉😊

Sorry Leute, ich versuche den Thread zu verfolgen, aber mittlerweile habe ich hier leider den Überblick verloren. Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass hier über komplette Off-Topic Themen gesprochen wird.

Was ich bisher verstanden habe:

  1. Eine Lösung seitens O2 gibt es (anscheinend) nicht. 
  2. UGG hat hier eine ganz eigene “Rechtsauffassung” und besteht auf der ONT Verwendung.
  3. AVM hat die bisher gangbare Lösung, das Klonen der Seriennummer, wieder abgeschaltet.
  4. Die Verbraucherzentralen (wenn überhaupt) mahlen langsam.

→ Heißt dass: Es bleibt also nur weiter abzuwarten und zu hoffen, dass sich die Lage durch Klagen ändert?

Eine Lösung seitens O2 gibt es (anscheinend) nicht. 

falsch

  1. UGG hat hier eine ganz eigene “Rechtsauffassung” und besteht auf der ONT Verwendung.

o2 setzt Glasfaserrouter bei Telekom-Anschlüssen ein. Also an o2 liegt es nicht ...

  1. AVM hat die bisher gangbare Lösung, das Klonen der Seriennummer, wieder abgeschaltet.

stimmt, aber wenn die Boxen mit alter Firmware ausgeliefert werden…??? 😉

  1. Die Verbraucherzentralen (wenn überhaupt) mahlen langsam.

Eigentlich ist für solche Dinge die BNetzA da, da Verstoss gegen FTEG. Das wäre mein erster Anlaufpunkt.

Die Situation ist natürlich unschön. Ich kenne einen weiteren Anbieter der auf ONT und 7590 beharrt und sogar jeden Support ablehnt wenn man die Knechtung des Anbieters nicht akzeptiert. Auch der muss nur mit Beschwerden weichgekocht werden, so wie es auch bei der Telekom war. 

Wobei einem klar sein sollte, dass der ISP recht tiefgreifenden Zugriff auif einen ONT hat, bzw. den konfigurieren kann, so dass der Wert eines eigenen ONTs sich mir nicht so recht erschliesset, ABER ich stimme zu, dass die Regulierungslage so ist, dass ein eigener ONT moeglich sein muss. Wie @Klaus_VoIP schreibt, da muss erst die BNetzA zum Jagen getragen werden, damit die dann der UGG erklaert dass sie exakt zwei Optionen hat:

  1. ONT-Freiheit zu gewaehren
  2. den ONT als aktiven Bestandteil des eigenen Netyes beim Kunden zu betrachten und dafuer dem Kunden den Stromverbrauch zu bezahlen
  3. ‘tertium non datur’, das aktuelle TKG gibt eigentlich nur die beiden obigen Optionen als Moeglichkeit.

Die BNetzA macht oft den Eindruck als sehe sie sich sowohl als Partner der ISPs als auch als Vertreter der Endkunden, und das beisst sich manchmal und fuehrt zu langen Vorlaufzeiten bis Regelungen durchgesetzt werden. Da heisst es fuer uns Ausdauer zeigen und dran bleiben.

Benutzerebene 3

 

  1. UGG hat hier eine ganz eigene “Rechtsauffassung” und besteht auf der ONT Verwendung.

 

Hi,

mir hatte eine Mitarbeiterin von der UGG am Telefon gesagt, dass man nach Rücksprache mit der Baufirma auch einen eigenen Glasfaserrouter ohne den ONT von der UGG nutzen kann. Was nun da die Baufirma (bei uns Liteyca ) damit zutun hat und wie es mit dem Support bei Störungen ist, ist mir unklar. 

 

Benutzerebene 3

Hallo,

auf die Gefahr das es hier schon Mal gefragt wurden ist und zwar.

Steht nirgendwo bei der UGG verbindlich geschrieben was da als Netzanschluss gilt?

HÜP, GF-TA oder der ONT?

Nicht Mal um meinen Vertrag (GEE) mit der UGG habe ich was gefunden.

Wenn die UGG auf ihren Provider-ONT besteht, dann muss ihre AUffassung sein der Ethernetport des ONTs waere der Netzabschluss (https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__73.html):
(1) Der Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten ist an einer mit dem Endnutzer zu vereinbarenden, geeigneten Stelle zu installieren. Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Für Mobilfunknetze ist die Luftschnittstelle grundsätzlich der Netzabschlusspunkt.

(2) Die Bundesnetzagentur kann durch Allgemeinverfügung Ausnahmen von Absatz 1 zulassen. Sie
berücksichtigt dabei weitestmöglich die nach Artikel 61 Absatz 7 der Richtlinie (EU) 2018/1972 vom GEREK erstellten Leitlinien und wahrt die Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120. Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen, Fachkreisen und Verbraucherverbänden vor Erlass der Allgemeinverfügung Gelegenheit zur Stellungnahme.

Das Problem ist, dass der ONT kein passives Bauteil ist...

 

Die UGG hat soweit wir wissen jedoch keine Ausnahmegenehmigung und so bleibt Ihr eigentlich nur noch:

§ 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
(1) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen ihr öffentliches Telekommunikationsnetz in den
Räumen des Endnutzers abschließen. Der Abschluss ist nur statthaft, wenn der Endnutzer zustimmt und Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen. Die Verlegung neuer Netzinfrastruktur ist nur statthaft, soweit keine Nutzung bestehender Netzinfrastruktur nach den Absätzen 2 und 3 möglich ist, mit der der Betreiber seinen Telekommunikationsdienst ohne spürbare Qualitätseinbußen bis zum Endnutzer bereitstellen kann. Soweit dies zum Netzabschluss erforderlich ist, ist der Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet, dem Telekommunikationsnetzbetreiber auf Antrag den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz zu ermöglichen. Die durch den Anschluss aktiver Netzbestandteile an das Stromnetz entstehenden Kosten hat der Telekommunikationsnetzbetreiber zu tragen.

 

D.h. die UGG muesste den verbrauchten Strom des ONT zahlen (entweder gemessen oder pauschalisiert). Dann ginge die Ethernetschnittstelle des ONTs als ‘Netzabschlusspunkt’ durch. Da gibt es IMHO Prezedaenzfaelle fuer, z.B. soll NetCologne die Stromkosten von DPUs im Keller bei FFTB Anschluessen uebernommen haben (d.h. bei Mehrparteienhaeusern bei denen das Haus selber per Glasfaser die Wohneinheiten selber jedoch nur per Kupfer also per VDSL oder G.fast mit der DPU verbunden waren, die Netzabschlusspunkte sind dann die Kupfer-TAEs in den Wohneinheiten).

Unabhaengig ist es so, dass bei PONs der ISP quasi gezwungenermassen relativ grossen Einfluss auf den ONT hat (um diesen per Fernkonfiguration in das ISP Netz einzubinden) so dass ich persoenlich kein grosses Interesse an einem eigenen ONT haette, ich wuerde ja auch meinem ISP (O2 die ich schaetze und fuer kompetent halte) keinen Adminstratorzugang zu meinem Router einraeuumen (auch wenn der Zugang zum ONT selber dem ISP kaum mehr ermoeglicht als er sowieso bereits kann, er sieht ja schon alle Pakete vom/zum Kunden). Aber egal was ich da persoenlich empfinde, das TKG ist da relativ eindeutig und die BNetzA hat klar gemacht, dass sie auch ONT-Freiheit befuerwortet, so dass es frueher oder spaerer darauf hinauslaufen wird, dass sich auch die UGG dem fuegen wird. Schneller wird es gehen je mehr Beschwerden deshalb bei der BNetzA einlaufen aber mein verdacht ist dass ‘schneller’ immer noch aus Endkundensicht  als ‘laaaaaaangsam’ aussehen wird.

@Darius2013 

Soweit ich mich entsinne, ist die Frage des ONT anfangs in der “Schnittstellenbeschreibung” enthalten gewesen. Damals gab es aber noch keine Telekom-Kooperation und ONT war anfangs Standard. Wie der aktuelle Stand ist, wäre zu prüfen.

Ist aber fast egal, da eine Schnittstellenbeschreibung kein Gesetz (FTEG) brechen kann. Gegensätzliche Klauseln sind unwirksam. In dem Fall kann das FTEG sogar nützlicher als das TKG sein.

Benutzerebene 3

Hi,

danke euch für die ausführlichen Antworten.

Es sieht so aus als waere das FTEG durch das FuAG ersetzt worden, welcher Paragraph waere da fuer diesen Sachverhalt hier relevant?

Im FTEG war es noch §11 (3)

(3) 1Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach § 3 Absatz 1 erfüllen. 2Sie können dem Teilnehmer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. 3Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
(heute „§ 41b Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen im TKG)
 
Der Begriff FTEG ist auch heute noch bekannt als “Gesetz für Routerfreiheit”. Dort ist auch die Schnittstellenbeschreibung geregelt. Daher benutze ich den Begriff gerne weiter. Bei einer Überführung/Zusammenfassung darf man davon ausgehen, das der Inhalt weitgehend unverändert bleibt. Die Gesetze rund um TK sind sowieso ein heilloses Chaos. So verstosse ich fast täglich gegen das TKG. Das wird aber durch ein anderes Gesetz gedeckt. Da blickt selbst die Polizei nicht mehr durch.

Das FuAG heisst mit vollem Namen:

“Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt”

Da geht es jetzt quasi exklusiv um Funk und weder der Begriff Abschluss, noch Telekommunikationsendeinrichtungen, oder Zugangsdaten tauchen im FuAG auf. Diese FTEG Bestandteile sind, wie Dein Zitat auch zeigt, ins TKG gewandert

Das Prioblem mit der Anwendbarkeit des TKG 41b ist IMHO, dass es noch nicht geklärt* ist ob ein ONT als Telekommunikationsendeinrichtung gilt oder nicht…

 

*) Also eigentlich ist die Kuh vom Eis aber weil die BNetzA da immer langsam agiert wird das noch etwas dauern bis alle ISPs das akzeptiert und umgesetzt haben werden.

 

+1 zum ‘heillosen Chaos’ und mangelndem Durchblick. Und auch +1 FTEG weiter als Kuerzel fuer Endgeraetefreiheit zu verwenden.

Nach meinem Erinnerung hat die Telekom bei Glasfaser MIT ONT begonnen. Ich hatte den Eindruck, das man wegen der Anzahl der Beschwerden dann bei GF 2.0 auf den ONT verzichtet hat und nur noch den Anschluss nackig bereitstellt. Kann aber auch ein Trugschluss sein.

Leider haben UGG, EWR u.v.m. das ursprüngliche Konzept ohne Einschalten des Denkapparates übernommen und müssen jetzt nur durch Beschwerden “überzeugt” werden. 😉

Hallo @Crises,

wenn die Problematik mit der niedrigen Bandbreite weiterhin besteht, solltest du auf jeden Fall ein Störungsticket aufnehmen lassen, damit die Leitung überprüft wird. Bitte wende dich dazu direkt an unsere telefonische Kundenbetreuung. Berichte gerne einmal, ob man dir dort weiterhelfen konnte.

Hallo @Darius2013,

diese Aussage von UGG erscheint mir ebenfalls etwas merkwürdig. Hattest du daraufhin auch schon einmal mit der Baufirma (ich frage mich auch, warum die?) gesprochen?

Viele Grüße

Giulia

 

Benutzerebene 3

Hallo @Crises

Hallo @Darius2013,

diese Aussage von UGG erscheint mir ebenfalls etwas merkwürdig. Hattest du daraufhin auch schon einmal mit der Baufirma (ich frage mich auch, warum die?) gesprochen?

Viele Grüße

Giulia

 

Hallo,

leider findet man von der LITEYCA GmbH weder eine Mail Adresse noch eine Telefonnummer. Ich hatte zwar bereits einmal von der LITEYCA GmbH einen Anruf bekommen, dieser war aber von einer Handynummer die seitdem Tod ist.

Hallo @Darius2013,

ich könnte mir vorstellen, dass man dann einfach keinen ONT installiert. Für weiterführende Informationen sind sie aber vermutlich nicht zuständig.

Wenn man sich die Schnittstellenbeschreibung von UGG so durchliest, kann ich mir vorstellen, dass vieles darin für den Ottonormalverbraucher nicht unbedingt verständlich ist. Grundsätzlich ist hier aber auch nur von einer “dringenden Empfehlung” die Rede:

Ich finde es nachvollziehbar, dass man wohl auf Nummer Sicher gehen will, damit nicht versehentlich etwas kaputt gemacht wird.

Viele Grüße

Giulia

Benutzerebene 3

Hallo @Darius2013,

Ich finde es nachvollziehbar, dass man wohl auf Nummer Sicher gehen will, damit nicht versehentlich etwas kaputt gemacht wird.

Viele Grüße

Giulia

Hi,

kapput machen kann man da mit etwas Verstand sicher nichts. Ist schließlich nur die Frage (für mich) nach dem Support. Wenn man auf den ONT verzichtet.

Andere Sache sind die Stromkosten für den ONT. Bei mir würden das beim aktuellen Strompreis ca. 57,82 Euro im Jahr sein….

 

Hallo @Darius2013,

damit solltest natürlich keineswegs du oder ein anderer unser geschätzten Community User gemeint sein. Es gibt aber sicher auch Kunden, die sich nicht gut auskennen und ggf. auch mal die falsche Hardware anschließen.

Support gibt es sonst ja grundsätzlich auch für Kunden mit eigenen Routern, die Diagnosemöglichkeiten sind dann allerdings oft mehr oder weniger eingeschränkt. Dessen sollte man sich bewußt sein.

Wegen der Stromkosten für einen ONT kann ich hier leider keine Aussagen treffen. Ich bitte um Verständnis, das ist ein Thema, welches ggf. an andere Stelle geklärt werden müsste.

Viele Grüße

Giulia

Hallo @o2_Giulia,

ich habe mit dem technischen Support Kontakt aufgenommen und hatte sehr kompetente Mitarbeiter an Leitung. Bei der Aufnahme des Tickets, beim Rückruf eines Techniker und heute direkt vor Ort. Heute haben wir die Ursache gefunden. Meine Fritzbox 7590 kann nur bis zu 100 MBit/s.
Der Techniker hatte auch eine FB 7590, allerdings ein Original von AVM, meine war damals von 1&1 und hatte schon 3 Jahre auf dem Buckel. Da muss es bei AVM in der Produktion unterschiede gegeben haben. Das hätte ich niemals erwartet, denn alle Einstellungen und die Verkabelung waren korrekt. Darauf wäre ich nicht gekommen. Ich hatte einen sehr geduldigen und engagierten Techniker bei mir und wir haben alle Optionen geprüft. Also Problem gelöst und ein Dank an die Technik.
 

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