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Schadensersatz für nicht zurückgesendete Leihgeräte

  • November 6, 2025
  • 3 Antworten
  • 41 Aufrufe

Hallo zusammen,

vielleicht kann jemand erklären oder hat Erfahrung mit Schadensersatzforderungen aus nicht zurückgegeben Leihgeräten gemacht. 
 

kurz zum Kontext: Ich habe im August meinen Kabel in einen DSL Vertrag wechseln lassen und sollte deswegen das alte Kabel Gerät zurück senden. Jedoch habe ich nie ein Retourenlabel oder anderweitig eine schriftliche Aufforderung erhalten.

Letzten Monat bin ich aus Zufall über das Portal zur Rücksendung gestolpert und habe den Router Anfang Oktober zurückgeschickt und habe die Bestätigung erhalten, dass dieser erfolgreich zugestellt wurde. 

Mein Problem: 
Jetzt soll ich mit der nächsten Abrechnung im November 114€ Schadensersatz zahlen für das nicht zurückgeschickte Gerät. 
In mein O2 steht jedoch, dass der Schadensersatz erstattet wird wenn man das Gerät zurückschickt. 

meine Frage ist jetzt: da ich das Gerät zurückgesendet habe, bevor ein Schadensersatz eingefordert wurde, wird der Schadensersatzanspruch gelöscht bzw. nur theoretisch hin und her gebucht oder muss ich diesen vorerst bezahlen? 
 

und wie kann diese Summe dann zurückbekommen?

 

Vielen Dank im Voraus an alle die bis hierher gelesen haben und so nett sind mir zu antworten. 

 

 

Lösung von o2_Giulia

Hallo ​@Ryan Stekken,

die Gebühr für die verspätete Einsendung ist bereits mit der aktuellen Rechnung berechnet worden. 

In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung automatisch per Überweisung auf dein Bankkonto. 

Viele Grüße

Giulia

3 Antworten

o2_Gerrit
  • Moderator
  • November 6, 2025

Hallo ​@Ryan Stekken,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Ich konnte einmal nachsehen, die Fritzbox 6660 ist zurückgegangen, dies war etwas nach der Berechnung.

Schaue einmal auf deine nächste Rechnung, ob es mit dieser zur Abbuchung der 114 € kommt.

Viele Grüße,

Gerrit


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 6, 2025

Hallo Gerrit 

 

vielen Dank fürs Nachsehen und deine schnelle Antwort. Ich bin beruhigt wenn die FRITZ!Box eingegangen ist. 
 

Auf der nächsten Rechnung für den Zeitraum Oktober steht der Schadensersatz noch aus. 
 

Wird dieser dann bei der übernächsten Rechnung (Zeitraum November) erstattet oder wie ist hier das Vorgehen i.d.R.?


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • November 7, 2025

Hallo ​@Ryan Stekken,

die Gebühr für die verspätete Einsendung ist bereits mit der aktuellen Rechnung berechnet worden. 

In diesem Fall erfolgt die Rückerstattung automatisch per Überweisung auf dein Bankkonto. 

Viele Grüße

Giulia