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Router zurückgeschickt, trotzdem Rechnung bekommen

  • December 25, 2025
  • 17 Antworten
  • 137 Aufrufe

Hallo, 

ich musste umziehen, in der neuen Wohnung gibt es keine Möglichkeit, o2 weiterhin zu nutzen, ich konnte außerordentlich kündigen, was sehr gut geklappt hat. Ich habe den Router nicht gleich in einer der 170 (!) Umzugskisten gefunden und etwas verspätet im Originalkarton mit ausgedrucktem Etikett abgeschickt. Laut Sendungsnummer ist er auch angekommen. Trotzdem wurden mir 87,35 Euro abgebucht, obwohl ich die Einzugsermächtigung entzogen hatte. 

Ich habe daraufhin das Geld zurückbuchen lassen.

Jetzt werde ich mit der Forderung, die bereits auf über 90 Euro angewachsen ist, verfolgt. 

Auf meine Nachrichten auf dem Kontaktformular bekomme ich nur Eingangsbestätigungen, aber keine sachdienliche Antwort. 

Die Verbraucherzentrale hat den Fall bereits aufgenommen. 

Ich habe es echt satt und kann von o2 nur abraten. Schade, ich hatte vorher nie Probleme mit o2.

 

Edit o2_Dennis 26.12.2025 / 10:23 Uhr: Thema verschoben von Austausch rund um die O₂ Community → DSL, Kabel & Glasfaser: Router, Software, Internet & Telefonie

17 Antworten

schluej
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  • December 26, 2025

Moin Moin,

O2 hat hier immer einen hohe Latenz bei der Bearbeitung der Rücksendung.

Wenn die VZ sich um den Fall kümmert, muss hier ja keiner mehr was tun.

Noch ein frohes Fest.


bs0
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  • December 26, 2025

Der "Fehler" war, den Betrag ohne Rücksprache zurückzubuchen, da damit  automatische Prozesse ausgelöst wurden.

Die VZ wird dich nun entsprechend beraten und kann ggf. kostengünstig bei der Geltendmachung deiner Ansprüche unterstützen.

@Moderation Bitte in einen passenden Bereich verschieben. Das Thema hat nichts mit Austausch um die Community zu tun.


o2_Dennis
  • Moderator
  • December 26, 2025

Hallo ​@Arabrabdo,

über was für einen Zeitraum sprechen wir denn ungefähr und wann hast du den Rückversand veranlasst? Wenn der Router inzwischen an uns zurückgeschickt wurde, dann erfolgt auch die Bearbeitung, dass dieser bei dir ausgetragen wird. In Normalfall würde dann auch eine Erstattung des abgebuchten Betrages veranlasst werden.

VG
Dennis

 


  • Autor
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  • December 26, 2025

Ich habe den Router am 21.11.2025 abgeschickt; er ist am 22.11.2025 um 5.13 bei o2 eingegangen. Den Sendungsverlauf kann man noch immer einsehen. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 26, 2025

Da ich o2 die Einzugsermächtigung entzogen habe (am 21.11.) und trotzdem abgebucht wurde, was eine Straftat darstellt, habe ich zurückbuchen lassen. Die Verbraucherzentrale hat mir die Richtigkeit bestätigt.


bs0
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  • December 27, 2025

Das ist im vorliegenden Fall und dem Sachverhalt entsprechend ganz sicher keine Straftat.

Die VZ hat dir vielleicht bestätigt, dass du den Betrag einfach so zurückbuchen durftest, das ändert aber nichts daran, dass du dadurch leider weitere Probleme verursacht hast, weil eben automatische Prozesse ausgelöst worden sind. Du hast sicherlich nicht geglaubt, dass die Rückbuchung zur Löschung der Forderung (wenn auch nicht berechtigt) führen würde. Der Router wird sicherlich noch zugeordnet werden, und eine Erstattung wäre dann auch erfolgt. Da du bereits gehandelt hast, wird der Betrag dann ausgebucht.

Du hattest bereits eine Beratung bei der VZ? Was hat man dir empfohlen? Wie lange wartest du schon auf eine Rückmeldung von o2?


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 27, 2025

Hallo, ich hatte keine Lust, meinem Geld ewig hinterherzurennen.

“... das ändert aber nichts daran, dass du dadurch leider weitere Probleme verursacht hast, weil eben automatische Prozesse ausgelöst worden sind.”

-Es kann doch wohl nicht sein, dass ich zig Widersprüche schreibe und immer nur eine Eingangsbestätigung mit Hinweis auf eine nachfolgende Antwort erhalte -die noch nie eingetroffen ist! Wir reden hier über mehr als vier Wochen! (21.11. bis 27.12.!) Da muss sich doch mal eine physische Person der Sache annehmen und 1 und 1 zusammenzählen. 

Ich weiß, dass gegen o2 etliche Verfahren, z.T. mit ähnlichen Sachverhalten, laufen. Das sollte der Firma nzu denken geben. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus. 

Guten Rutsch, bsO.


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  • Besucher:in
  • December 31, 2025

David gegen Goliath: David hat gewonnen!!!


schluej
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  • December 31, 2025

Wäre ja schon, wenn Du für andere beschreibst was Du wie gemacht hast.


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  • December 31, 2025

Okay, ich habe den Router etwas verspätet zurückgeschickt, habe aber einen Nachweis, dass er angekommen ist. Am 21.11. wurde mir mitgeteilt, dass am 28.11. 87,35 abgebucht werden. Ich: Entzug der Einzugsermächtigung und Widerspruch. Das ging so ca. 4 Wochen. Immer Widerspruch - Eingangsbestätigung, aber keine wirkliche Antwort. Verbraucherzentrale bestärkte mich. Am 28.11. tatsächlich abgebucht! Widerspruch geschrieben. Eingangsbestätigung, aber wieder keine echte Antwort. Anfang Dezember habe ich die 87,35 zurückbuchen lassen. Post von der Recht- und Inkassoabteilung von o2. Inzwischen 5,90 “Strafgebühr dazugekommen. Widerspruch per Einschreiben. Schließlich wandte ich mich an die Community, und das brachte den Durchbruch. 

Zwar stehen die 87,35 + 5,90 noch immer in der Rechnung, aber sie wurden meinem Konto gutgeschrieben. Kommt sicher auf der Rechnung im Januar. 

Fazit: Leute, wehrt Euch!!!


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 3, 2026

Und heute erhielt ich ein Schreiben von der Anwaltskanzlei Bissel+Partner mit der Forderung, das Geld nun doch zu zahlen. Ich verstehe die Welt nicht mehr! o2 spricht von Gutschrift, Anwältin fordert Überweisung.


schluej
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  • January 3, 2026

Durch die Rücklastschrift ist das ganze ans Inkasso gegangen.

Ich würde das Inkasso anschreiben und den aktuellen Sachverhalt mitteilen.


Sandroschubert
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@Arabrabdo Du hast doch mit der VZ gesprochen? Dann weisst du doch was du jetzt machen musst...


bs0
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  • January 4, 2026

Ich habe dir doch geschrieben, dass du durch die Rücklastschrift automatische Prozesse ausgelöst hast. Das Schreiben der Kanzlei ist sicherlich eins davon. Auch wenn o2 den betrag inzwischen ausgebucht hat, muss die Kanzlei noch davon erfahren und der Auftrag von o2 zurückgezogen werden. Aus dem Grund solltest du dich jetzt an die Kanzlei wenden, die Forderung aus den genannten Gründen widersprechen, und mit der Bitte im Rücksprache mit o2 zu halten. Das hat dir bestimmt auch die VZ geraten, oder?


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  • January 4, 2026

Ich schreibe natürlich die Anwaltskanzlei per E-Mail an und hänge den Schriftverkehr an. Ich habe nämlich keine Lust, nochmals Porto an die Sache zu vergeuden. 

bs0: Ich musste zurückbuchen lassen, denn eine Gutschrift nützt mir nichts, der Anschluss ist wirksam gekündigt. Ich käme nicht mehr an die Gutschrift heran. 

Bei o2 herrscht offensichtlich Chaos. Sonst würden sich doch nicht sich widersprechende Nachrichten kreuzen. 

Im Notfall gehe ich natürlich wieder zur VZ, aber wer ersetzt mir die 25 Euro Beratungsgebühr und die 3 Euro Einschreibgebühr für den Widerspruch?!

 


bs0
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  • January 4, 2026

Leider hast du eben voreilig gehandelt, ein daraus resultierendes Chaos hast du also zumindest teilweise zu verantworten. Eine Gutschrift hätte o2 ausgezahlt, wenn kein Vertrag mehr existiert. Anders geht es ja nicht. Zu dem Zeitpunkt hättest du nicht zurückbuchen müssen.

Natürlich kannst du mit der Kanzlei per E-Mail kommunizieren.


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  • January 6, 2026

Habe nun doch mit der Anwaltskanzlei Bissel und Partner telefoniert, nachdem ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung meines Widerspruchs bekommen habe. Antwort der Mitarbeiterin: die Akte ist geschlossen. 

Auf o2 steht aber noch immer: 

“Sie haben einen offenen Betrag ausstehend. Bitte prüfen Sie die Übersicht Ihrer Rechnungen.”

In den Rechnungen steht unter “offen”: 0,00.

Das ist schon eine Sauerei. Keine Entschuldigung, nichts. 

Jedenfalls kann ich von o2 nur abraten. Aber immerhin lohnt es sich zu kämpfen. 

Und bs0: Sie sind ja sooo klug. Aber voreilig gehandelt hin oder her: Ich habe mein Geld rein, mehr wollte ich nicht. Vielleicht habe ich jemandem Mut gemacht, vielleicht das System ein bisschen durcheinandergebracht. 

Vielleicht zieht o2 ja auch Schlussfolgerungen. Vielleicht können Schweine ja doch fliegen...