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Wohin muss ich den Router schicken? Hatte keinen Rücksendeschein in der Kündigung.



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Rücksendung von DSL-Hardware

Bitte senden Sie Ihre DSL-Hardware in folgenden Fällen zurück:

  • Nach Erhalt neuer DSL-Hardware (z.B. bei Produktwechsel, Entstörung oder Umzug)
  • Nach Beendigung Ihres DSL-Vertrages

Rücksendungen mit Rücksendeschein sind für Sie kostenfrei. Öffnen Sie dazu bitte den untenstehenden Link und tragen Sie Ihre Kundennummer ein, damit Ihre Sendung eindeutig zugeordnet werden kann. Diese finden Sie in allen unseren Schreiben und auf Ihrer monatlichen Rechnung. Mit dem Rücksendeschein können Sie Ihr Paket frankieren und portofrei in einer Filiale der Deutschen Post AG abgeben.Wichtige Hinweise, damit wir Ihre Hardware kostenfrei (portofrei) entgegennehmen können:

  • Senden Sie uns Ihre Hardware bitte inklusive des von uns mitgelieferten Zubehörs zu.
  • Der Rücksendeschein gilt nur für DSL- oder IPTV-Leihgeräte. Bitte verwenden Sie ihn keinesfalls für mobile Geräte (Handys, Smartphones, SIM-Karten usw.).
  • Wenn Sie mehrere Geräte zurücksenden möchten, verpacken Sie diese bitte in einzelne Pakete. Füllen Sie bitte für jede Sendung einen Rücksendeschein aus.

Hier gelangen Sie zu unserem Partner DHL und können Ihren Rücksendeschein ausdrucken.


Der Link funktioniert leider nicht mehr. Wohin also alte Router schicken?




Gestern ging der Link noch. Vielleicht stellt DHL was um. Probiere es morgen noch mal oder nimm den Aufkleber, der dem Paket beilag.




Der Link funktioniert nur, wenn du in mein o2 mit den DSL Daten eingeloggt bist. Den findest du aber auch selber dort.



Ich würde einen veralteten Aufkleber nicht benutzen, außer du möchtest den Stress mit der Berechnung und dem Hinterherlaufen der Gutschrift.




Der Link ging auch mit Login nicht. Anscheinend hat DHL das Problem behoben - Link funktioniert wieder und das auch ohne Login.




Hallo allerseits,

immer wieder einmal taucht die Frage auf, wie und wohin man den alten Router im Falle eines Austausches oder nach Ende des Vertrages zurück senden soll.

Wir haben dafür unser DSL Logistikportal, wo direkt geprüft werden kann, ob eine Rücksendung erforderlich ist und falls ja, man direkt einen Paketaufkleber ausdrucken kann, damit man den Router kostenfrei über jede Postfiliale an uns zurück schicken kann.

Andere, gegebenenfalls veraltete Links empfehle ich nicht zu nutzen, da dort oftmals eine ordnungsgemäße Zuordnung des Routers zum Datensatz nicht möglich ist.

Gruß,

Lars

hallo o2 team, ist denn dieser link sowie auch die adrs darauf von euch noch aktuell ?  kann man diesen rücksende schein noch so verwenden?  danke liebe gruesse 


Ja 


Ja 

vielen lieben Dank  , Ciao 


Moin, ich habe das Gerät mal selbst ausgetauscht, daher keine Seriennummer zur Verfügung.

Der Austausch (wohl ein Fehler) betrifft genau den gleichen Router, nur hat dieser eben eine “falsch” Seriennummer. Nach der Kündigung möchte ich das Gerät trotzdem gern zurück geben.

Ich bekomme damit nur keinen Rücksendeschein mehr.

Was tue ich um trotzdem den Router zurücksenden zu können?

Danke & VG


Das geht nicht. Es können nur o2 Leih-/Mietgeräte zurück genommen werden. 


Hallo O2, meine vatrag ist endet geworden und ich möchte meine Router nicht mehr haben und zurücksenden aber ich weiß nicht wie kann ich das machen, ich habe keine Rücksendenschein, 


Hallo @Dilo Moslem,

 

willkommen bei uns in der Community. Einen kostenlosen Retourenschein findest du hier

Anhand der Gerätenummer findet dort auch eine Vorabprüfung statt, ob der Router noch zurückgesendet werden muss oder von Alters wegen entsorgt werden kann.


Grüße


seher geehrte Dammen und Heren

ich habe keine Seriennummer ,wie kann ich es zrückschieken onhe Die Seriennummer .

 

Grüße

Dilovan Moslem

Edit o2_Kathi 28.08.24 Vollzitat entfernt


Hallo @Dilo Moslem ,

die Seriennnummer steht auf der Routerrückseite.
 

Gruß


Hay hay @Dilo Moslem,

hast du die Seriennummer dort gefunden, wo @Thomas3 es gezeigt hat?

 

Liebe Grüße

Larissa


Ich habe meinen Router vor einigen Wochen schon zurück geschickt. Zwar etwas verspätet nach Vertragsende, aber man sagte mir, dass das kein Problem sei.

Mein o2 Account ist mittlerweile nicht mehr gültig, sodass ich dort nicht nachforschen kann. Mir wurde Geld für den Router abgebucht (35€, wodurch ich erst wieder an den Router erinnert wurde), die bisland noch nicht wieder gutgeschrieben sind.

An wen kann ich mich damit wenden und wie lange dauert das?

Danke.


Hallo @Silke144,

herzlich willkommen in unserer o2 Community :relaxed:

Eine Rückerstattung der Gebühren für den Router erfolgt immer automatisch, vorausgesetzt dass der Router innerhalb von drei Monaten zurückgeschickt wird. Wann genau war denn die Kündigung und wann wurde der Router genau zurückgeschickt? Wenn die drei Monate bereits überschritten waren, können die Gebühren leider nicht mehr gutgeschrieben werden.

Viele Grüße

Giulia


Hallo @o2_Giulia Danke für die Rückmeldung. Es waren mehr als drei Monate (Kündigung zum 4.April und Rücksendung am 06.August), da man mir telefonisch mitteilte, dass es keine zeitliche Dringlichkeit gibt und es nicht von drei Monaten die Rede war.

Hätte ich das gewusst, hätte ich mir mit Sicherheit entweder den Aufwand erspart, den Router früher zurückgeschickt oder ihn weiterverkauft/verschenkt.

So bin ich nun vollkommen unzufrieden und erhoffe mir, dass o2 da eine Lösung vorschlagen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Silke

Edit o2_Kathi 28.08.24 Vollzitat entfernt


Hallo @Silke144,

ich bedaure, dass nach einer so langen Dauer auch auf Kulanzbasis keine Rückzahlung mehr erfolgen kann. In unseren Kündigungsbestätigungen weisen wir darauf hin, dass der Router zurückgeschickt werden muss und dass eine Gebühr anfällt, wenn dies nicht zu einem bestimmten Datum erfolgt ist.

Viele Grüße

Giulia


Dann würde ich gerne meinen Router zurück geschickt bekommen.

An wen kann ich mich damit wenden?

Edit o2_Kathi 28.08.24 Vollzitat entfernt


Es ist nicht dein Router, sondern der von o2. Das Gerät verbleibt bei o2, weil es Eigentum von o2 ist.
Die Berechnung von Schadensersatz erfolgt aufgrund der Vertragsverletzung durch den Kunden. Der Vertrag sieht die Überlassung für die Vertragslaufzeit und die Rücksendung bei Vertragsende vor. Durch die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund der Vertragsverletzung kommt kein Kaufvertrag zu Stande und es können somit auch keine Rechte aus einem (nicht geschlossenen) Kaufvertrag geltend gemacht werden.

Bisher bin ich persönlich aber davon ausgegangen, dass sich die 3-Monatsfrist sinnvollerweise auf den Zeitpunkt der Berechnung bezieht. Da die Berechnung oft erst spät erfolgt und der Kunde somit erst spät an die fehlende Rücksendung erinnert wird, hat der Kunde sonst keine Chance mehr nach der Berechnung die Rücksendung innerhalb der 3-Monatsfrist vorzunehmen. 


Korrekt, die Benachrichtigung kam erst mit dem Abbuchen des Geldes. Da waren die drei Monate schon mehr oder weniger rum.

Edit o2_Kathi 28.08.24 Vollzitat entfernt


Hallo @Silke144,

wir informieren vor der Kündigung mit der Kündigungsbestätigung die du per Post/Email erhalten hast, dass der Router zurückgeschickt werden muss. Wenn deine Kündigung am 04.April war, wurde die Gebühr Ende April berechnet. Ich gehe daher davon aus, dass die Frist von drei Monaten (ab der Berechnung) bereits überschritten war als du den Router zurückgeschickt hast.

Es tut mir leid, dass wir in diesem Fall keine Möglichkeit haben, die Gebühren zurückzahlen zu lassen.

Viele Grüße

Giulia


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