Hallo,
mein Vertrag ist abgelaufen und sind gerade dabei den Router zurückzuschicken. Für wie viel Euro könnte ich den Router behalten?
LG
Kasmeridis
Hallo,
mein Vertrag ist abgelaufen und sind gerade dabei den Router zurückzuschicken. Für wie viel Euro könnte ich den Router behalten?
LG
Kasmeridis
Lösung von blablup
O2 Leih-/Mietgeräte sind und bleiben immer Eigentum von o2/Telefónica. Der Kunde kann grundsätzlich kein Eigentum an von o2 bereit gestellten Geräten erwerben. Weder durch die Zahlung des Bereitstellungsentgelts noch durch die Zahlung von Schadensersatz bei Vertragsende kommt ein Kaufvertrag zustande. Der Kunde kann daher nicht frei über ein von o2 bereit gestelltes Gerät verfügen, sondern darf es nur entsprechend der vertraglichen Regelungen nutzen. Sollte während der Laufzeit des Vertrags ein Defekt an dem von o2 dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gerät auftreten, so wird o2 für einen kostenlosen Austausch des Geräts gegen ein funktionierendes Gerät sorgen. Dies gilt nicht bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden. Die Reklamation von defekten Geräten erfolgt ausschließlich über o2 nicht über AVM.
Hat ein Kunde vertragswidrig ein o2 Leih-/Mietgerät nach Vertragsende behalten, so erfolgt keinerlei Service durch o2 für dieses Gerät. Für die AVM-Garantie wäre die Vorlage eines Kaufbelegs erforderlich (den der Kunden nicht hat, da das Gerät nicht verkauft wird). Zudem kann AVM anhand der Seriennummer feststellen, dass es sich um ein o2 Gerät handelt und somit die Hersteller-Garantie für Geräte aus dem Einzelhandelt nicht greift.
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