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Warum O2 Service
Gelöst

Router - FritzBox 7490 - Zurücksenden


Hallo,

mein Vertrag ist abgelaufen und sind gerade dabei den Router zurückzuschicken. Für wie viel Euro könnte ich den Router behalten? 

LG

Kasmeridis 

Lösung von blablup

O2 Leih-/Mietgeräte sind und bleiben immer Eigentum von o2/Telefónica. Der Kunde kann grundsätzlich kein Eigentum an von o2 bereit gestellten Geräten erwerben. Weder durch die Zahlung des Bereitstellungsentgelts noch durch die Zahlung von Schadensersatz bei Vertragsende kommt ein Kaufvertrag zustande. Der Kunde kann daher nicht frei über ein von o2 bereit gestelltes Gerät verfügen, sondern darf es nur entsprechend der vertraglichen Regelungen nutzen. Sollte während der Laufzeit des Vertrags ein Defekt an dem von o2 dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gerät auftreten, so wird o2 für einen kostenlosen Austausch des Geräts gegen ein funktionierendes Gerät sorgen. Dies gilt nicht bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden. Die Reklamation von defekten Geräten erfolgt ausschließlich über o2 nicht über AVM. 

Hat ein Kunde vertragswidrig ein o2 Leih-/Mietgerät nach Vertragsende behalten, so erfolgt keinerlei Service durch o2 für dieses Gerät. Für die AVM-Garantie wäre die Vorlage eines Kaufbelegs erforderlich (den der Kunden nicht hat, da das Gerät nicht verkauft wird). Zudem kann AVM anhand der Seriennummer feststellen, dass es sich um ein o2 Gerät handelt und somit die Hersteller-Garantie für Geräte aus dem Einzelhandelt nicht greift. 

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6 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • 31943 Antworten
  • 9. April 2021

Das kann Dir hier keiner sagen. 

Als Richtwert kannst Du von einer Abschreibungszeit von 5 Jahren ausgehen.  Du kennst die Anzahl der Nutzungsmonate und kannst somit den Schadensersatz ungefähr errechnen.


Sächsin
Superstar
  • 25596 Antworten
  • 9. April 2021
Klaus_VoIP schrieb:

Das kann Dir hier keiner sagen. 

Als Richtwert kannst Du von einer Abschreibungszeit von 5 Jahren ausgehen.  Du kennst die Anzahl der Nutzungsmonate und kannst somit den Schadensersatz ungefähr errechnen.

 

@Kasmeridis beachte dabei aber, dass du damit kein Eigentum am Gerät erwirbst und die 5jahrige AVM-Garantie (sofern das Gerät jünger als 5 Jahre ist) im Notfall nicht in Anspruch nehmen kannst.


o2_Lars
  • Moderator
  • 23580 Antworten
  • 15. April 2021

Hallo @Kasmeridis und willkommen hier in unserer o2 Community :-)

Im Rahmen eines Festnetz-Vertrages kannst du von uns einen Leihrouter (bei älteren Verträgen) oder einen Mietrouter erhalten haben. Wenn der Vertrag enet, kann der Router kostenfrei über unser DSL Logistikportal an uns zurück geschickt werden. 

Wenn keine Rücksendung erfolgt, wird ein Schadenersatz in Rechnung gestellt werden. Der Router geht damit jedoch nicht in dein Eigentum über. Es gibt auf diese Geräte keine Gewährleistung und auch keine Garantie.

Wenn du auf der Suche nach einer Fritzbox sein solltest, bietet sich vielleicht eher ein aktuelles Modell wie zum Beispiel die 7530(AX) an, die bei einem Kauf auf dem Freien Markt dann auch mit einer Herstellergarantie von 5Jahren kommt. Zusätzlich unterstützen die aktuellen Modelle auch Supervectoring und das AX Modell auch den neuen Wifi-6 Standard.

Gruß,

Lars


Spikbuk
Lehrling
  • Lehrling
  • 39 Antworten
  • 17. Februar 2022
Sächsin schrieb:
Klaus_VoIP schrieb:

Das kann Dir hier keiner sagen. 

Als Richtwert kannst Du von einer Abschreibungszeit von 5 Jahren ausgehen.  Du kennst die Anzahl der Nutzungsmonate und kannst somit den Schadensersatz ungefähr errechnen.

 

@Kasmeridis beachte dabei aber, dass du damit kein Eigentum am Gerät erwirbst und die 5jahrige AVM-Garantie (sofern das Gerät jünger als 5 Jahre ist) im Notfall nicht in Anspruch nehmen kannst.

Auch an @o2_Lars ,

In Bezug auf die fünfjährige AVM Garantie: d.h. also, dass man die o2 Leihgeräte nicht bei AVM für eine Reparatur einschicken kann, solange das Gerät jünger als fünf Jahre alt ist, Weil es kein Eigentum ist? Kann man nicht dennoch trotzdem einfach die Garantie in Anspruch nehmen, um ein defektes Gerät reparieren zu lassen?

 Nehmen wir mal an, das Gerät ist älter als zwei Jahre, schickt man es dann zu o2 ein für eine Reparatur?

 

Danke für die Aufklärung

mit freundlichen Grüßen


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  • Lehrling
  • 11032 Antworten
  • Lösung
  • 17. Februar 2022

O2 Leih-/Mietgeräte sind und bleiben immer Eigentum von o2/Telefónica. Der Kunde kann grundsätzlich kein Eigentum an von o2 bereit gestellten Geräten erwerben. Weder durch die Zahlung des Bereitstellungsentgelts noch durch die Zahlung von Schadensersatz bei Vertragsende kommt ein Kaufvertrag zustande. Der Kunde kann daher nicht frei über ein von o2 bereit gestelltes Gerät verfügen, sondern darf es nur entsprechend der vertraglichen Regelungen nutzen. Sollte während der Laufzeit des Vertrags ein Defekt an dem von o2 dem Kunden zur Nutzung überlassenen Gerät auftreten, so wird o2 für einen kostenlosen Austausch des Geräts gegen ein funktionierendes Gerät sorgen. Dies gilt nicht bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch den Kunden. Die Reklamation von defekten Geräten erfolgt ausschließlich über o2 nicht über AVM. 

Hat ein Kunde vertragswidrig ein o2 Leih-/Mietgerät nach Vertragsende behalten, so erfolgt keinerlei Service durch o2 für dieses Gerät. Für die AVM-Garantie wäre die Vorlage eines Kaufbelegs erforderlich (den der Kunden nicht hat, da das Gerät nicht verkauft wird). Zudem kann AVM anhand der Seriennummer feststellen, dass es sich um ein o2 Gerät handelt und somit die Hersteller-Garantie für Geräte aus dem Einzelhandelt nicht greift. 


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • 20741 Antworten
  • 23. Februar 2022

Hallo @Spikbuk,

@blablup hat es schon hervorragend und umfassend zusammengefasst. Unsere Router werden im Defektfall direkt durch uns ausgetauscht. Das gilt übrigens für die gesamte Vertragslaufzeit, auch, wenn eine Herstellergarantie bereits abgelaufen sein sollte.

Falls du dazu noch Fragen hast, lass es uns gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia


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