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Router Berechnung trotz Rücksendung - BITTEN UM RÜCKMELDUNG -

  • May 13, 2021
  • 8 Antworten
  • 151 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir hatten unseren Vertrag mit Wirkung zum 23.03.2021 gekündigt, dies wurde uns von Ihnen auch bestätigt, am 06.02.2021 hatten wir den Router an Sie zurückgesandt, da wir ab 01.02.2021 bereits bei einem neuen Anbieter (Vodafone) unseren Anschluss bekommen haben.

In sozusagen blindem Vertrauen haben wir den Router ganz “normal” zurückgesandt, wie von Ihnen gefordert, ohne Sendungsnachverfolgung etc., einfach die Rücksendeschein rein und an die angegebene Adresse geschickt, den Beleg der Post haben wir zwar, allerdings lässt sich mit dem offenbar nicht mehr nachverfolgen, was wohin gesandt wurde….nun haben Sie uns den Router dennoch in Rechnung gestellt

(40,68 €), was entweder bedeutet, Sie haben - wenn man die zahlreichen Beschwerden über ähnliche Vorgänge in diversen Foren liest - ein inakzeptables Problem in Ihrer Logistikkette zum Nachteil Ihrer Kunden oder das ganze hat System - beides keine guten Voraussetzungen, um sich zukünftig nochmals mit Ihren Produkten auch nur zu beschäftigen. Zudem hätten Sie, sollten diese Probleme bei der Logistik bekannt sein, unserer Ansicht nach zumindest darauf hinweisen müssen, die Sendung so zu verschicken, dass eine Sendungsnachverfolgung möglich ist.

Ich möchte Sie deshalb bitten, uns den zu unrecht eingezogenen Betrag zurück zu erstatten, ansonsten sehen wir uns (nicht wegen des Betrages an sich, sondern aus Prinzip) gezwungen, uns an die zuständige Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur ob der doch befremdlichen Geschäftspraktik zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marc Reiser

(ehem.) Kundennummer XXXX

Rechnungsnummer XXXXX

 

Edit o2 Antje: Persönliche Daten entfernt

 

8 Antworten

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  • May 13, 2021

Wenn das o2 DSL Rücksendeportal genutzt wurde, so wird dort ein DHL-Rücksendeschein für ein DHL-Paket erstellt. Ein DHL-Paket ist nachverfolgbar und versichert. Deswegen den Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer immer gut aufheben. Anhand des Belegs wird sich der Verbleib durch o2 sicher klären lassen. 

P.S. Gerade als Promovierter sollte man doch wissen, dass man keine persönlichen Daten in einem weltweit öffentlich einsehbarem Forum veröffentlichen sollte, oder?


bs0
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  • May 13, 2021

Die Bundesnetzagentur wäre dafür nicht zuständig, die Verbraucherzentrale ist in erster Linie eine Beratungsstelle, und man sollte wichtige Sendungen grundsätzlich immer mit Sendungsverfolgung schicken, vor allem wenn man in der Beweispflicht ist, dass diese angekommen sind ;-)

Ich gehe davon aus, dass ein Moderator dein Anliegen die Tage an die zuständige Abteilung weiterleiten kann, wo mit Sicherheit eine Erstattung veranlasst werden kann (wenn der Router tatsächlich angekommen ist). Normalerweise wird aber der Eingang von o2 bestätigt.


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  • May 13, 2021

@ZZ_ULM schrieb : zurückgesandt, wie von Ihnen gefordert, ohne Sendungsnachverfolgung etc., einfach die Rücksendeschein rein und an die angegebene Adresse geschickt.

 

Im Retoureportal steht aber was anderes.

 

 

@ZZ_ULM Schrieb :Ich möchte Sie deshalb bitten, uns den zu unrecht eingezogenen Betrag zurück zu erstatten, ansonsten sehen wir uns (nicht wegen des Betrages an sich, sondern aus Prinzip) gezwungen, uns an die zuständige Verbraucherzentrale und die Bundesnetzagentur ob der doch befremdlichen Geschäftspraktik zu wenden.

 

Der war gut, das interessiert weder den einen noch den anderen.

Der jenige der die Ware zurückschickt ist dafür verantwortlich das es nachvollziehbar ist, wann wo.


schluej
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  • May 13, 2021

Wenn es ein Päckchen war, gibt es keine Nachverfolgung oder Versicherung.

Wird gern von dem Schalterpersonal angedreht, weil billiger.

Beim einem Paket gibt es Nachverfolgung und Versicherung.


bs0
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  • Legende
  • May 13, 2021

Was ich nicht ganz verstehe ist, wenn der Rücksendeschein ausgedruckt wurde, warum wurde er nicht auf das Paket geklebt?


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 13, 2021

Vielen Dank für die (hilfreichen) Antworten aber auch für die zahlreichen schlauen Sprüche, sachdienliche Antworten hätten mir aber prinzipiell gereicht…;)

Der Kern des Anliegens kam wohl für manche nicht ganz rüber.…

Viell.klärt sich das ganze ja,  wenn nicht, ist es eben so…

Viele Grüsse XXX 

 

 


schluej
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  • May 13, 2021

Warte mal was ein O2 Moderator finden kann.

Eventuell ist der Router ja doch angekommen.

 


o2_Lars
  • Moderator
  • May 30, 2021

Hallo @ZZ_ULM und willkommen hier in unsrer o2 Community :-)

Es gibt viele Gründe, warum eine Rücksendung eines Routers erforderlich ist. Wir haben dafür unser Router Logistikportal, so dass eine kostenfreie und nachvollziehbare Rücksendung möglich ist.

Wenn eine andere Art der Rücksendung gewählt ist, so sollte darauf geachtet werden, dass auch dort eine Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit möglich ist. Gerade, wenn es keinerlei Einlieferungsnachweise gibt, wird es schweirig, nachzuhalten, wann und wo eine Sendung hin geschickt wurde und wem diese zuzuordnen ist.

Wenn du den Router an uns zurück geschickt hast und es dennoch zu einer Berechnung gekommen sein sollte, am besten das ganze einmal mit entsprechenden Unterlagen und Nachweisen an uns schicken, damit dann vom entsprechenden Fachbereich eine Prüfung durchgeführt werden kann.

Gruß,

Lars